Protokoll der Sitzung vom 10.07.2025

Die nächste Frage stellt die AfD-Fraktion. – Bitte schön, Herr Lindemann! Sie haben das Wort.

Herzlichen Dank! – Das Bundesministerium des Innern hat sich gegen die kurzzeitige Heimreise für Syrer ohne Auswirkung auf den Schutzstatus entschieden. In diesem Zusammenhang frage ich den Senat: Wie überprüft der Senat, ob Asylbewerber, die nach Syrien reisen, weiterhin Anspruch auf Asyl haben? Welche Folgen haben diese Überprüfungen in der Regel hier in Berlin?

[Benedikt Lux (GRÜNE): Sie kennen das deutsche Recht anscheinend nicht!]

Bitte schön, Frau Senatorin Spranger! Sie haben das Wort.

Ich hätte es fast nicht besser sagen können.

[Lachen bei den GRÜNEN]

Verehrte Frau Präsidentin! Verehrter Herr Abgeordneter! Sie bewegen sich gerade im Bundesrecht, und deshalb sollten Sie Ihre Bundestagsabgeordneten danach fragen. – Herzlichen Dank!

Vielen Dank! – Der Abgeordnete stellt die erste Nachfrage. – Bitte schön, Herr Lindemann!

Danke schön! – Welche Notwendigkeit sieht der Senat, die Dublin-Regelungen strenger anzuwenden, um einen Missbrauch des Asylrechts zu verhindern?

Bitte schön, Frau Senatorin Spranger!

Verehrte Frau Präsidentin! Verehrter Herr Abgeordneter! Auch hier arbeiten wir sehr eng mit dem Bundesministerium des Innern und mit allen Sicherheitsorganen zusammen, um das zu gewährleisten. Dafür ist natürlich auch die Senatsverwaltung von Cansel Kiziltepe mit zuständig. Insofern können Sie davon ausgehen, dass wir sehr ordentlich zusammenarbeiten.

Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage stellt der Abgeordnete Ubbelohde. – Bitte schön!

Frau Senatorin! Können Sie nachvollziehen, dass die Bürger, die Asylsuchenden hilfsbereit Schutz gewähren wollen, von ihrer Haltung abrücken könnten, wenn sie feststellen, dass Asylsuchende zu ihren Peinigern in den Urlaub fahren, anstatt hier den Schutzstatus zu bestätigen, indem sie schlicht hierbleiben?

[Vasili Franco (GRÜNE): Was für ein menschenfeindliches Weltbild! – Zurufe von links]

Bitte schön, Frau Senatorin!

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrter Herr Abgeordneter! Ich beteilige mich nicht an Mutmaßungen und an polemischen Aussagen. Es tut mir leid!

Vielen Dank! – Damit ist die Runde nach der Stärke der Fraktionen beendet. Nun können wir die weiteren Meldungen in freiem Zugriff berücksichtigen. Ich werde diese Runde mit einem Gongzeichen eröffnen. Schon mit dem Ertönen des Gongs haben Sie die Möglichkeit, sich durch Ihre Ruftaste anzumelden. Alle vorher eingegangenen Meldungen werden hier nicht erfasst und bleiben unberücksichtigt.

[Gongzeichen]

Ich gehe jetzt davon aus, dass alle Fragestellerinnen und Fragesteller die Möglichkeit zur Anmeldung hatten – und beende die Anmeldung.

[Gongzeichen]

(Senatorin Dr. Ina Czyborra)

Dann verlese ich Ihnen die Liste der Namen der ersten acht Wortmeldungen. Das sind Frau Kapek, Herr Ubbelohde, Frau Eralp, Herr Schenker, Herr Bocian, Herr Dr. Bronson, Herr Simon und Herr Mirzaie.

[Unruhe bei der LINKEN]

Die Liste der Wortmeldungen, die ich soeben verlesen habe, bleibt hier erhalten, auch wenn Ihre Mikrofone diese Anmeldung nicht mehr darstellen. Sie können sich also wieder zu Wort melden, wenn sich aus der Beantwortung des Senats Nachfragen ergeben. – Damit hat jetzt die Abgeordnete Kapek das Wort. – Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Welche neuen Erkenntnisse führten dazu, dass der Senat die bisherigen rechtlichen Einschätzungen änderte und jetzt einen Vergleich schließen will mit der privaten Stiftung Berlinisches Gymnasium zum Grauen Kloster, in dessen Folge zwei Grundstücke in bester Innenstadtlage abgegeben und 1 Million Euro aus dem Landeshaushalt am Parlament vorbei gezahlt werden sollen, obwohl die bisherigen Rechtseinschätzungen unter anderem des Landesamts zur Regelung offener Vermögensfragen und früherer Senate sowie des Bezirks keinen Anspruch der Stiftung sahen beziehungsweise sehen?

Vielen Dank! – Bitte schön, Herr Senator Evers, Sie haben das Wort!

Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Der Fall beschäftigte schon eine Reihe von Senaten. Insgesamt zieht sich die juristische Auseinandersetzung zu dem Sachverhalt über inzwischen 35 Jahre hin. Nun kann man der Auffassung sein, dass es gute Gründe geben mag, das weitere 35 Jahre zu betreiben, während gleichzeitig öffentliche Entwicklungsinteressen zum einen und weiterhin hohe Risiken, Prozessrisiken für das Land auf der anderen Seite im Raum stehen.

[Benedikt Lux (GRÜNE): Ist ja wie bei Jens Spahn!]

Man kann aber auch die Auffassung vertreten, dass nach 35 Jahren bei absehbar offenem und für das Land sehr risikoreichem Ausgang des Verfahrens ein Weg gesucht werden sollte, hier zu einem Interessenausgleich zu kommen, der im wirtschaftlichen wie im übergeordneten Entwicklungsinteresse des Landes Berlin liegt.

Mir persönlich ist sehr wichtig, dass das keine Entscheidung ist, die ein Finanzsenator im stillen Kämmerlein am Tisch trifft. Aus sehr gutem Grunde haben wir auch die zuständigen Ausschüsse des Hauses damit befasst und auch hier den Vorgang zur Kenntnis gebracht, damit auch

hier eine Meinungsbildung genau über diese Frage stattfinden kann: Was sind die übergeordneten öffentlichen Interessen des Landes Berlin, was sind die im Raum stehenden wirtschaftlichen Prozessrisiken, und was ist im Ergebnis ein möglicher Interessenausgleich, der diesen 35 Jahre währenden Rechtsweg beendet?

Noch einmal: Es ist eine offene Entscheidung. Man hätte sich auch entscheiden können, diesen Weg fortzusetzen. Man hätte sich entscheiden können, dieses Risiko einzugehen. Und man hatte sich entscheiden können, weitere 35 Jahre darauf zu warten, dass diese fast bis in mittelalterliche Urkundenlagen zurückgehende Auseinandersetzung fortzuführen ist. Dass der Weg eines Vergleichs aber ein, ich sage mal, sinnvoller sein kann und ein im wirtschaftlichen wie im Entwicklungsinteresse des Landes Berlin liegender Weg sein kann, ist ausdrücklich die Auffassung unseres Hauses gewesen. Ich habe jetzt keinen zu engagierten Widerspruch aus dem Hause dazu vernommen,

[Zuruf von Vasili Franco (GRÜNE)]

als wir die entsprechenden Vorlagen hier eingebracht haben.

Insofern glaube ich, dass es im übergeordneten wirtschaftlichen und entwicklungsorientierten Interesse des Landes Berlin liegt, zu einem Ergebnis und zur Verwirklichung unserer planerischen Zielsetzungen zu kommen, bei insgesamt sehr vorteilhaftem Ergebnis dieser Ausgleichsverhandlungen.

Vielen Dank! – Die Abgeordnete Kapek erhält das Wort, wenn sie möchte, für eine erste Nachfrage. – Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Senator Evers! Die Frage stellt sich schon, warum dann ausgerechnet nach 35 Jahren mit bestehenden Rechtsauffassungen diese auf einmal geändert werden. Deshalb frage ich Sie: Wer genau im Senat hat diese Entscheidung getroffen und dabei vor allem welche Rechtsgutachten oder Rechtseinschätzungen dazu herangezogen?

Bitte schön, Herr Senator, Sie dürfen sich eine der zwei Fragen aussuchen!

[Zuruf von Sebastian Scheel (LINKE)]

Vielen herzlichen Dank! – Zunächst einmal ist es kein besonders origineller Rückschluss, dass bisher eine an

(Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour)

dere Rechtsauffassung vertreten wurde und übrigens in der Sache weiterhin vertreten wird. Wir reden über einen Vergleich, nicht darüber, dass wir einen Rückzug aus der rechtlichen Auseinandersetzung angestrebt hätten. Vielmehr streben wir einen vernünftigen Interessenausgleich im wirtschaftlichen Interesse des Landes Berlin an. Hätte das Land Berlin nicht die Rechtsauffassung vertreten, die Sie schildern, hätte man sich nicht 35 Jahre über die Frage auseinandergesetzt, wie es um die, ich glaube, 1574 stattgefundene Stiftung des Berlinischen Gymnasiums zum Grauen Kloster bestellt ist hinsichtlich der Fragen von Rechtsnachfolge, Enteignung und all den Auseinandersetzungen, die schon bezogen auf die Beweiskraft und Aussagekraft bestimmter Urkunden zu immer wieder ungeklärten Ergebnissen und Verhältnissen führten.

Also: Trotz jahrzehntelanger Verfahrensdauer sind wir nicht zu einem Ergebnis auf diesem Weg gekommen. Es gibt aber inzwischen sehr dringende Entwicklungsinteressen des Landes Berlin. Diese Entwicklungsinteressen abzuwägen mit unseren wirtschaftlichen Interessen, die sicherlich nicht zum Ergebnis haben können, dass wir hier großzügig, in flächendeckendem Umfang Grundstücksvermögen des Landes Berlin verschenken, wie man meinen könnte, wenn man manche Kritik aus Ihren Reihen vernimmt, sondern wie man es schafft, hier, übrigens mit klarer Nutzungsbindung versehene, gütliche Einigungen herbeizuführen, um voranzukommen hinsichtlich der Entwicklungsblockade, die hier zu verzeichnen war, das ist ausdrücklich Standpunkt dieses Senats. Wir wollen Blockaden lösen, wir wollen sie nicht weitere Jahrzehnte fortschreiben, und das ist ein Ergebnis, das ich auch an dieser Stelle sehr gut vertreten kann.

[Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Vielen Dank! – Es gibt eine zweite Nachfrage; die stellt der Abgeordnete Schwarze. – Bitte schön!

Vielen Dank! – Es wären sehr viele Nachfragen nötig, aber wir versuchen mal, es auf eine zu konzentrieren: Können Sie angesichts der Berichterstattung dazu und auch der Recherchen dazu ausschließen, dass es persönliche Verquickungen gab zwischen der Entscheidungsfindung, die zu der Neuausrichtung der Senatslinie geführt hat, und den jetzt davon Begünstigten?

Bitte schön, Herr Senator!

Zu Ihrer Beruhigung: Ja!

Das war eine kurze Antwort, vielen Dank!

Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Ubbelohde. – Bitte schön!