Mit dem Landesgleichberechtigungsgesetz haben wir zwei wichtige Instrumente in die Hand bekommen: zum einen die Bestellung von Frauenvertreterinnen in allen Behörden des Landes und zum anderen die Einführung von Frauenförderplänen.
Die Landesfrauenbeauftragte hat im Juni 1999 einen Zwischenbericht vorgelegt – das haben Sie richtigerweise gesagt –, über den wir hier vor gut einem Jahr gemeinsam diskutiert haben.
Was Ihre konkrete Forderung nach Frauenvertreterinnen in den Staatlichen Schulämtern anbelangt: Auch dieser Forderung wurde jetzt Rechnung getragen. Das Schreiben der Staatssekretärin an die Schulämter wurde bereits verschickt.
Zuhören, bitte! – Die Frauenvertreterinnen werden ab Februar 2001 in den Schulämtern von Baden-Württemberg überall installiert sein.
Jetzt warten wir auf den Bilanzbericht 2001, denn die Schnellschüsse, liebe Frau Haußmann, überlassen wir Ihnen in Berlin.
Wissen Sie: Immer erst zwei Schritte nach vorn, dann einen zurück und ein bisschen im Dunkeln tappen, das liegt uns nicht. Wir machen Nägel mit Köpfen, deswegen werden wir diesen Bilanzbericht abwarten.
dass die Gleichberechtigung von uns Frauen durch Paragraphen, Gesetze und Verordnungen in der Gesellschaft verankert wird.
In den Köpfen muss es vielleicht anfangen, aber wenn die Herzen nicht mitsprechen, kommen wir keinen Schritt weiter.
Ich glaube, wir sind ein Stück weitergekommen. Ich gebe Ihnen Recht: Wir werden auch in Zukunft daran arbeiten. Lassen Sie uns in der nächsten Legislaturperiode
(Beifall bei der CDU – Abg. Wieser CDU: Sehr gut! Prima! – Abg. Dr. Walter Müller SPD: Da ju- beln die Machos! – Gegenruf von den Republika- nern: Das waren jetzt gerade die Obermachos! – Weitere Zurufe)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als parlamentarisches Motto zu dieser Debatte könnte man schon das Thema „same procedure as every year“ ausrufen. Denn es ist doch so: Jedes Mal, wenn das Thema wieder auf die Tagesordnung kommt – natürlich sind es in erster Linie die Oppositionsfraktionen, die es immer wieder auf die Tagesordnung setzen –, sagt die CDU: „Ha ja, es isch noch schwierig; ha ja, es wird noch besser; ha ja, und jetzt warte ma noch a weng; ha ja, nächscht Jahr...“ Und inzwischen heißt es: in der nächsten Legislaturperiode.
Aber dafür ist Ihre politische Kunst in Sachen Gleichberechtigungsgesetz auch nachbesserungsbedürftig, Herr Kollege Wieser.
weil man denkt, jedenfalls Sie müssten das wissen. Das Publikum weiß das vielleicht nicht ganz. Aber immer wieder dasselbe sagen zu müssen, ist nicht sehr ermutigend.
Ich unterschätze das Publikum keineswegs, Frau Blank. – Ich will natürlich noch etwas sagen, was Ihnen vielleicht doch wehtut.
Es ist ja wahr, was die Landesregierung sagt: Man bekommt jetzt einen Gesetzentwurf, eine Novellierung kaum noch zustande. Das ist wohl wahr. Wahr ist auch, dass es kleinste Verbesserungen gibt. Sie haben darauf hingewiesen, Frau Blank, dass wir jetzt endlich, endlich auch Frauenvertreterinnen an den Staatlichen Schulämtern bekommen,
weil 98 % der Grund-, Haupt- und Realschulen de facto überhaupt nicht in das Gesetz einbezogen waren. Das haben selbst Sie als unbefriedigend empfunden.
(Abg. Wieser CDU: Es gibt dort auch mehr Frauen als Männer! Wer soll denn da wen vertreten? Das ist doch plemplem!)
Aber was ist denn sonst passiert? Kann es wirklich sein, dass Sie jetzt wieder sagen: „Demnächst wird alles noch besser“? Frau Kollegin Haußmann hat die Zahlen schon vorgelesen, ich will sie nicht wiederholen. Die Frau Staatssekretärin hat noch im letzten Jahr zum Zwischenbericht gesagt, es habe Anlaufschwierigkeiten gegeben. Da kann man nur sagen: Ja, wo laufen sie denn? Wo läuft es denn jetzt mal?
Es läuft doch gar nichts, es verändert sich nichts. Man kann immer nur wieder die Mängelliste herunterbeten:
dass es nach wie vor an der Absicherung kommunaler Frauenbeauftragter fehlt, was den Geltungsbereich des Gesetzes angeht – im Hinblick auf die Gemeinden und auf die Größe der Behörden –, dass die Rechte der Frauenvertreterinnen nicht genügend ausgestaltet sind und die Frauenförderpläne nicht genügend verbindlich sind, dass es keine Sanktionen gibt und nichts konkret getan wird, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer zu organisieren. Ich sehe da reichlich wenig.
Wenn Sie, Frau Lichy, immer als Argument ins Spiel bringen: „Wir sind weniger für bürokratische Gängelung und mehr für Anreize“, dann frage ich auch wieder: Ja, wo sind sie denn? Wir haben dies schon vor ein paar Jahren gemeinsam ins Hochschulgesetz geschrieben; das ist gut so, das haben wir schon lange vorgeschlagen. Aber wo sind denn nun wieder die Anreize? Ich finde, wenn man sie geben will – das ist in der Tat ein gutes Instrument –, muss man das auch ins Gesetz hineinschreiben. Wenn man das schon nicht tut, müsste ich jetzt einmal konkrete Schritte sehen, wo das in der Verwaltungsreform denn Platz hat. Ich sehe davon nichts, sondern auch hier: same procedure as every year. Es wird jedes Jahr aufs Neue angekündigt, dass es schön wäre, wenn man es einmal hätte, und dass man es auch bald machen möchte. Aber davon sehe ich nichts.
Dann muss ich schon, Frau Blank, zum Thema „Schnellschüsse aus Berlin“ sagen: Sie könnten sich ein Beispiel an Berlin nehmen,
denn da gab es ja schon länger ein Gleichberechtigungsgesetz unter Ihrer Regierung, das eben zahnlos war, und heute wird in Berlin eine Novellierung dieses Gesetzes verabschiedet.
(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD – Abg. Ursula Haußmann SPD: So ist es! Und das nach zwei Jahren! Sie regieren in diesem Land 47 Jahre! 47 Jahre frauenpolitischer Still- stand!)
Es wird ein ordentliches Gesetz zur Frauenförderung im öffentlichen Dienst, in den Verwaltungsbehörden des Bundes geben. Das heißt, Rot-Grün in Berlin macht die Hausaufgaben, aber Sie hier machen Ihre nicht.
Sie wehren sich gegen die Quote, aber Sie bieten auch keine Qualität. Was wir wollen, ist kein Feigenblatt. Wir wollen auch keine bürokratischen Fesseln, aber wir wollen eine vernünftige Basis für ein Personalmanagement der Zukunft in der Landesverwaltung. Diese Grundlage sehen wir nicht gegeben. Wir brauchen ein vernünftiges Gesetz und die politische Autorität zur Durchsetzung.