Im Gesetz muss noch geregelt werden, wer im Streitfall die Vergabeanwendungspflicht zu beweisen hat. Vom Handwerksunternehmen kann nicht verlangt werden, diesen Nachweis zu führen.
Wir Republikaner fordern eine umfassende Regelung des Vergabewesens in einem Landesvergabegesetz, um Transparenz zu erreichen. Eine Verankerung nur im Mittelstandsförderungsgesetz und in der Gemeindeordnung halten wir nicht für ausreichend,
weil die Vergaberichtlinien für alle Unternehmen – ob groß, mittel oder klein – gelten müssen und nicht nur für mittelständische Betriebe.
Weiter schlagen wir vor, Auftragsleistungen nach Menge und Art auf solche Weise in Lose zu zerlegen, dass sich auch Kleinst- und Kleinunternehmen bewerben können. In § 4 Abs. 2 werden die Kernbereiche der Mittelstandsförderung abgegrenzt. Im Gesetzentwurf der Landesregierung ist die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht in diese Kernbereiche einbezogen. Da aber gerade die mittelstandsgerechte Vergabe öffentlicher Aufträge zum zentralen Kernbereich der Mittelstandsförderung gehört, ist die Einbeziehung von § 22 in den Kernbereich öffentlicher Aufträge notwendig.
Die Bindung privater Beteiligungsgesellschaften von Kommunen und Land an das öffentliche Auftragswesen ist notwendig. Diese Bindung sichert fairen Wettbewerb. Die Kosten werden dadurch nicht erhöht, und es entsteht somit auch kein Nachteil für die Kommunen oder für das Land. Nach der VOB müssen diese Aufträge zwingend öffentlich ausgeschrieben und ohne Nachverhandlungen vergeben werden.
Wir Republikaner haben schon 1997 die Einführung einer Stammpersonalklausel begehrt; dies ist bisher von der Landesregierung nicht ausreichend umgesetzt worden. Auch müsste bei der Vergabe öffentlicher Aufträge die Tariftreue überprüft werden. Firmen, die Tarifverträge nicht einhalten, müssen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.
Die von uns Republikanern aufgelisteten Vorschläge sollten noch eingebracht werden; dann kann diesem Gesetzentwurf zugestimmt werden.
(Abg. König REP: Einen Haufen Anregungen ge- kriegt! – Abg. Capezzuto SPD: Herr Minister, nicht so lang!)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Capezzuto, ich werde diesem Wunsch gerne nachkommen. Ich schließe mich inhaltlich den Ausführungen
der Kollegin Gräßle und des Kollegen Hofer an. Weil Sie mit Ihren Äußerungen aber ernst genommen werden wollen, möchte ich auf Ihre Punkte wenigstens kurz eingehen.
Herr Kollege Capezzuto, Sie haben die Frage aufgeworfen, warum diese Novellierung des Mittelstandsförderungsgesetzes eigentlich erst jetzt komme. Das liegt ganz einfach daran, weil wir – wie ich meine, richtigerweise – so vorgegangen sind, dass wir zunächst den Initiativkreis Mittelstand und Handwerk gegründet haben und uns von Handwerk und Mittelstand bezüglich der Anforderungen an das Handwerk im neuen Jahrhundert beraten ließen. Aus diesen Anhörungen und Initiativkreisen erging der Wunsch, die Novellierung des Mittelstandsförderungsgesetzes vorzunehmen. Das heißt, wir haben zuerst diejenigen angehört und mit denen zusammengearbeitet, die unmittelbar davon betroffen sind, und haben dann den Gesetzesweg beschritten. Das halte ich für die richtige Vorgehensweise.
(Abg. Zeller SPD: Mit der Enquetekommission hat das nichts zu tun? – Abg. Birzele SPD: Die Enque- tekommission hat keine Rolle gespielt? – Abg. Ca- pezzuto SPD: Dann hätten wir uns die Enquete in dem Punkt sparen können!)
Nein, nein. Die Enquetekommission ist in einigen Punkten weiter gegangen, als es mit der Novellierung des Mittelstandsförderungsgesetzes erreicht worden ist.
Zum zweiten Punkt, der Deregulierung und Entbürokratisierung – es ist von mehreren Vorrednern angesprochen worden –: Ich halte das für eines der zentralen und berechtigten Anliegen in der nächsten Zeit. Es ist aber schon auch mit die Aufgabe derer, die sich von den bürokratischen Lasten ganz besonders belastet fühlen, ihre konkreten Anregungen und Vorschläge auf den Weg zu bringen. Das geschieht in der Regel leider völlig unzureichend. Bei allen Gesprächen, die wir führen, unterbreiten wir das Angebot, uns um eine Deregulierung zu bemühen, und stellen wir fest, dass wir Entbürokratisierung für ein wichtiges Ziel halten. Wenn wir dann um die Unterbreitung konkreter Vorschläge bitten, bleiben diese bedauerlicherweise in der Regel aus.
Frau Kollegin Schlager hat erfreulicherweise Zustimmung signalisiert. Sie hat bezüglich der Investorenmodelle ebenso wie Herr Huchler von den Republikanern darauf hingewiesen, hier wäre eine schärfere Regelung eine konsequentere. Dazu muss man ganz einfach sagen: Das, was hier vorgetragen wird, ist ein Koalitionskompromiss. Deswegen ist das das Ergebnis dieses Koalitionskompromisses. In Ihrem Kernanliegen haben Sie meiner Meinung nach Recht.
Herr Kollege Huchler, wir hatten – Herr Deuschle, Sie sind dabei gewesen – im Ausschuss bereits darüber gesprochen,
dass das Vergaberecht nun einmal Bundesrecht ist und deswegen auf Landesebene nicht geregelt werden kann. Wir sagen es aber hier an dieser Stelle gerne noch einmal: Es ist nun einmal so, dass das ein Bundesrecht ist und daher auf Landesebene nicht geregelt werden muss.
Nach 25 Jahren ist es sinnvoll und notwendig, die Novellierung des Mittelstandsförderungsgesetzes vorzunehmen. Sie findet offensichtlich jetzt auch hier im Landtag eine breite Zustimmung.
Erstmals werden alle freien Berufe in die Förderung mit aufgenommen. Somit sind künftig zum Beispiel auch Existenzgründungen in den Heilberufen oder bei Rechtsanwälten förderbar,
Wir haben die Anlehnung an die EU-Mittelstandsdefinition mit „bis zu 250 Beschäftigten“ vorgenommen. Das ist ein Wunsch, der von verschiedener Seite vorgetragen worden ist.
Die Festlegung von Kernbereichen der Mittelstandsförderung – Förderung der beruflichen Bildung, Technologieförderung oder Exportförderung – ist ebenfalls ein wichtiges Anliegen gewesen und umgesetzt worden. Die Nennung von Existenzgründungen – wir kommen auf den vorherigen Tagesordnungspunkt zurück – und Betriebsübernahmen als eigenständige Kernförderbereiche ist ebenfalls wichtig, weil wir in diesem Bereich in den nächsten Jahren weitere Verbesserungen der Zahlen erreichen wollen.
Was die Empfehlung einer angemessenen und stetigen Finanzausstattung angeht, so wäre es erfreulich gewesen, wenn man hier noch mit etwas größerem Nachdruck zum Ausdruck gebracht hätte, dass die Verstetigung in diesem Zusammenhang außerordentlich wichtig ist.
Von der Handwerkskammer, aber auch von Herrn Kollegen Huchler ist jetzt noch einmal der Wunsch nach der Berücksichtigung der Klein- und Kleinstbetriebe vorgetragen worden. Ich glaube nicht, dass Sie tatsächlich praktikabel damit umgehen können, wenn Sie bis auf die Kleinstbetriebe, also im Extremfall auch auf die Einmannbetriebe, eingehen werden. Deswegen denke ich, dass wir mit unseren jetzt in der Novellierung des Mittelstandsförderungsgesetzes festgelegten Grenzen den richtigen Weg beschritten haben, während Sie mit Ihrem Vorschlag bei dieser Novellierung noch eine Verkomplizierung erreichen würden, obwohl Sie vorhin berechtigterweise immer „möglichst deregulieren“ gesagt haben.
Ich denke, dass wir mit dem, was aus der Enquetekommission und aus verschiedenen anderen Anhörungen und Arbeitskreisen zusammengetragen worden ist, jetzt eine
vernünftige Novellierung des Mittelstandsförderungsgesetzes vorgenommen haben. Wir bitten um Zustimmung.
Meine Damen und Herren, mir liegen in der Allgemeinen Aussprache keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen damit in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses, Drucksache 12/5768. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt Ihnen in Ziffer 1, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.
Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 12/5811-3, auf. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Das Letztere war die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 12/5811-4, auf. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Danke. Das Letztere war die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 12/5811-5, auf. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Danke. Das Letztere war die Mehrheit. Auch dieser Antrag ist damit abgelehnt.
Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 12/5811-6, auf. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke. Wer enthält sich? – Der Antrag ist bei einigen Stimmenthaltungen mehrheitlich abgelehnt.