Walter Döring

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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es war schon ein Stück
weit entlarvend, dass der Kollege Hildebrandt mit den „klassischen Mittelständlern“ Media-Markt und Schlecker argumentiert hat. Das war schon bezeichnend.
Herr Nagel hat den Grund für diese Debatte angesprochen. Ich finde es in Ordnung, Herr Nagel, wenn man sich, bevor etwas Gesetz wird, mit einem Entwurf auseinander setzt, um klar und deutlich aufzuzeigen, an welchen Stellen man eine abweichende Meinung hat, um vielleicht auch noch darauf Einfluss zu nehmen, damit das Schlimmste verhindert wird und Sie die schlimmsten Zeilen aus diesem Entwurf herausnehmen.
Von daher hat die Debatte schon eine Begründung.
Verehrter Herr Kollege Nagel, Sie haben sich heute sehr mittelstandsfreundlich gegeben. Aber Sie von Rot-Grün sind so ungeheuer „mittelstandsfreundlich“, dass Sie die Personengesellschaften gegenüber den anonymen Kapitalgesellschaften klar benachteiligen. Das ist Ihre Mittelstandspolitik.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist doch gar keine Frage – und Sie werden aus den Reihen der FDP auch niemanden hören, der dies nicht anerkennt –, dass sich die bisherigen Regelungen bewährt haben.
Sie beinhalten einen ausgewogenen Ausgleich zwischen den Interessen der Unternehmen und denen der Belegschaft.
Aber was jetzt kommt, ist eben kein Interessenausgleich mehr, sondern das ist eindeutig eine einseitige Bevorzugung der Gewerkschaften und der Gewerkschaftsvertreter. Den Arbeitnehmern werden mehr Rechte eingeräumt, und die Arbeitgeber bekommen mehr Pflichten und zusätzliche Kosten. Das ist es, wogegen wir uns wehren. Der bewährte Interessenausgleich wird einseitig zulasten der Arbeitgeber und der Betriebe, vor allen Dingen der kleinen und mittleren, und der Freiberufler verändert. Das ist es, wogegen wir antreten, meine Damen und Herren.
Das ist eine völlig normale Auseinandersetzung. Nach unserer Überzeugung ist das, was Sie im Entwurf vorgelegt
haben, dezidiert ganz besonders mittelstandsfeindlich, meine Damen und Herren.
Sie müssen sich auch deutlich sagen lassen, dass Ihre Vorstellungen in eine grundsätzlich falsche Richtung gehen.
Sie gehen im Übrigen auch von einem etwas merkwürdigen Menschenbild aus. Das unsrige ist auf Partnerschaft ausgerichtet und auf vernünftige Lösungen, um mit denjenigen, die ein gemeinsames Ziel haben, nämlich eine Firma voranzubringen, Arbeits- und Ausbildungsplätze zu sichern. Das geschieht in den allermeisten Fällen durch ein vernünftiges Umgehen miteinander und eine vernünftige Auseinandersetzung miteinander. So arbeitet die Wirtschaft in Baden-Württemberg seit Jahrzehnten.
Ihr muss man es nicht vorschreiben, meine Damen und Herren, vernünftig miteinander umzugehen –
zum Vorteil der Unternehmen, zum Vorteil der Wirtschaft und zur Sicherung von Arbeitsplätzen.
Ich habe doch gerade gesagt: Es hat sich bewährt. Es spricht gar nichts dagegen.
Es ist bisher niemandem von Ihnen auch nur ansatzweise gelungen, deutlich zu machen, was das Betrieben mit fünf Beschäftigten an Vorteil bringen soll. Herr Hildebrandt hat klar gesagt, man brauche Einfluss von außen. Entlarvend! Das, was Herr Hildebrandt hier ausführt, ist durchweg entlarvend:
Einfluss von außen müsse kommen, von außen müsse über das Wohl und Wehe von Firmen bestimmt werden. Das ist das glatte Gegenteil von dem, was wir wollen, meine Damen und Herren.
Sie können doch nicht über die berechneten Zahlen hinweggehen und sagen, hier würden Horrorszenarien aufgebaut, wenn Ihnen eindeutig nachgewiesen wird, dass die kleinen und mittleren Betriebe mit zusätzlichen Kosten in Milliardenhöhe belastet werden, ohne dass sie irgendeinen Vorteil davon hätten.
Warum wehren sich die Liberalen, warum wehrt sich die Landesregierung dagegen? Weil wir hier einen Anschlag auf die unternehmerische Freiheit sehen, weil wir vor allem sehen – –
Ja, das ist für Sie ein Fremdwort. Das ist mir schon klar.
Wir sehen auch, dass vor allem die kleinen Handwerksbetriebe
mit bis zu 50 Beschäftigten mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 3 Milliarden DM belastet werden. Die Handwerksbetriebe im Land Baden-Württemberg haben im Durchschnitt weniger als zehn Beschäftigte. All diese wollen Sie mit Ihrem neuen Betriebsverfassungsgesetz
beglücken. Das wird nur Nachteile bringen. Ich stelle mir einmal vor, was bei den Freiberuflern „abgeht“ – in den Kanzleien, in den Praxen –, wenn Sie jetzt mit Ihren grandiosen Vorschlägen kommen. Sie bringen nur Nachteile.
Es ist weder Ihnen, Herr Nagel, noch Ihnen, Herr Hildebrandt, auch nur im Ansatz gelungen, deutlich zu machen, welche unternehmerische Entscheidung, die sich zum Vorteil der dort Beschäftigten, zum Vorteil des Betriebs auswirken soll, nach Ihren Vorstellungen in eine positive Richtung laufen könnte.
Es handelt sich um ein Hauruckverfahren. Es beschädigt die Wirtschaft, es beschädigt den Mittelstand in noch nie da gewesener Art und Weise. Deswegen nehmen wir von unserer Seite aus hoffentlich noch Einfluss darauf, dass Sie Ihre Vorstellungen nicht nur korrigieren, sondern vom Tisch nehmen.
Es ist auch nicht so, dass man sagen könnte: „Wir ändern hier und dort ein bisschen.“ Ziehen Sie das Ganze zurück!
Die Mitbestimmungsmodelle der Bundesrepublik Deutschland – Herr Nagel, Sie haben das über Jahrzehnte verfolgt – sind nach meinem Eindruck nicht zum Exportschlager geworden. Wir haben nach wie vor Regelungen, die einmalig sind, die an anderen Stellen so gar nicht aufgenommen werden. Natürlich spielen sie auch bei Investitionsentscheidungen eine Rolle.
Deswegen ist doch auch richtig, dass jemand sagt – wenn Sie es uns nicht glauben, dann glauben Sie es einem anderen; Sie wissen, wen ich meine –, man solle erhebliche Bedenken gegenüber dem von Riester geplanten obligatorischen Konzernbetriebsrat haben. Dies würde, so sagt der Herr Bundeswirtschaftsminister, die Verlagerung von Konzernspitzen ins Ausland geradezu provozieren.
Dagegen kann man nichts sagen. Das alles stellen Sie so hin, als ob es sich um Horrorszenarien handeln würde, die da aufgebauscht würden. Das ist eben nicht der Fall.
Vielmehr sehen wir eine massive Bedrohung der heimischen Wirtschaft und des Mittelstands.
Wir wären mehr daran interessiert – ich bin mir auch sicher, dass wir in dieser Hinsicht wesentlich mehr positive Ergebnisse erreichen würden –, dass die betrieblichen Gestaltungsmöglichkeiten ausgeweitet werden, Möglichkeiten, die vor allem kleinen und mittleren Unternehmen schnelle und flexible Anpassungen erlauben, und dass, abweichend von der tarifvertraglichen Vereinbarung, die Zulassung erweitert wird.
Herr Hildebrandt, dies hat ein früherer Fraktionskollege von Ihnen geäußert. Ihre abfällige Handbewegung gerade richtet sich gegen Herrn Schlauch, weil er sich einmal erlaubt hat, ein paar Ideen mehr zu haben als Sie.
Und schon sind Sie über ihn hergefallen. Peinlich bis dort hinaus!
Es ist doch sinnvoll, sich über die Frage Gedanken zu machen: Wie kann man gemeinsam zu Ergebnissen kommen, wenn es um Arbeitsplatzsicherung geht? Da gäbe es nach Ihren Vorstellungen eine hohe Hürde. 75 % müssten trotzdem zustimmen, wenn man – natürlich nur mit dem Ziel der Arbeitsplatzsicherung begründet – unter Tarif gehen würde. Ich meine, das wären sinnvollere Vorschläge als das, was Sie jetzt machen. Es läuft wirklich in eine falsche Richtung. Ich meine, man sollte am Bewährten festhalten und auch mehr Öffnungsklauseln einfügen, damit diejenigen, die in Verantwortung für ihre Betriebe stehen, diese auch wahrnehmen können. Man sollte in Deutschland nicht alles verregeln und „verriestern“. Dies ist für die Unternehmen von Schaden, und das ist vor allem für die Arbeitnehmer von Schaden. Deswegen lehnen wir den Entwurf rundum ab.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kollegin Fauser hat darum gebeten, vor mir sprechen zu dürfen.
Außerdem wollte ich den anderen Kollegen gern die Möglichkeit geben, nach mir noch zu reagieren.
Ich möchte Ihnen aus meiner Sicht sagen: Ich halte die beantragte Debatte natürlich a) für richtig, b) für aktuell
und für notwendig, weil eine ganze Reihe von Regelungen und Regulierungen neu geplant sind, die dem Wirtschaftsstandort Deutschland und dem Wirtschaftsstandort BadenWürttemberg mit Sicherheit Schaden zufügen werden.
Gerade deshalb ist die Debatte hier berechtigt. Kollege Deuschle, wenn Sie sagen, das sei in Berlin zu beschließen, muss ich erwidern: Aber die Unternehmen, die Handwerker und die Mittelständler, sind hier in Baden-Württemberg.
Deswegen befassen wir uns hier in Baden-Württemberg damit.
Ich kann es vor allem bei Ihnen, Herr Nagel, überhaupt nicht nachvollziehen – das ist schon ein tolldreistes Stück –,
wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, wir – FDP/DVP und CDU – würden den Menschen nichts zutrauen.
Nein. Es ist genau so: Wir trauen den Menschen vernünftige Regelungen zu, ohne dass alles von oben vorgeschrieben und reguliert werden muss. Das ist der zentrale Unterschied zu Ihnen.
Warum wehren Sie sich eigentlich dagegen? Da sieht man nämlich, wer den Menschen etwas zutraut und wer nicht.
Warum wehren Sie sich eigentlich gegen den Vorschlag, den wir unterbreitet haben, dass man in den Betrieben, schon bevor sie in der größten Not sind, zulässt, dass länger gearbeitet wird oder dass auch für einen vorübergehenden Zeitraum unter Tarif bezahlt wird, wenn dadurch Arbeitsplätze gerettet werden und wenn 75 % der Belegschaft zustimmen?
Diesen Vorschlag halte ich für verantwortungsvolle Politik. Er ist ein Beweis dafür, dass wir den Menschen etwas zutrauen, nämlich Verantwortungsbewusstsein und Entscheidungen im eigenen Sinn und für den eigenen Arbeitsplatz. Dazu brauchen wir nicht Ihre Überregulierung. Das ist der zentrale Unterschied zwischen unserem Ansatz und Ihrem Ansatz.
Verehrter Herr Kollege Nagel, Sie müssen doch einfach auch zur Kenntnis nehmen – Herr Kollege Pfister hat das völlig zu Recht angesprochen –: Die Wirtschaftsforschungsinstitute sagen, dass tatsächlich die Gefahr besteht, dass der Konjunkturaufschwung, über den wir uns alle freuen, abgewürgt wird.
Wenn Sie dann einmal nachlesen, unter welchen Bedingungen er womöglich abgewürgt wird, dann sehen Sie: Das sind Regelungen, die Sie jetzt mit dem Recht auf Teilzeit, mit dem neuen Betriebsverfassungsgesetz und vielem anderem mehr auf den Weg bringen wollen,
die sich nur zum Schaden auswirken werden. Tatsache ist doch, dass die Gewerkschaften jetzt den Lohn für ihre millionenschwere Werbekampagne für die SPD im Bundestagswahlkampf haben wollen.
Das ist genau der Punkt, natürlich.
Im Wahlkampf haben sie Millionen für die SPD ausgegeben, und jetzt muss etwas zurückfließen. Darum bekommen wir jetzt diese Vielzahl von Regelungen, die Sie da haben wollen.
Schauen Sie sich das doch auch einmal an. Frau Schlager stellt sich munter hin und sagt, das Recht auf Teilzeit gelte ja bloß für die Betriebe ab 16 Beschäftigten. Das treffe ja „nur“ 20 %.
Aber es gibt doch überhaupt keinen Grund dafür! Stellen Sie sich einmal die Situation im Einzelhandel vor: 18 Beschäftigte gibts. Stellen Sie sich vor: So etwas gibt es hier in Baden-Württemberg. Da gibt es im Dezember natürlich Hochbetrieb.
Dann kommen die Beschäftigten und sagen, sie wollten jetzt gern in Teilzeit arbeiten.
Sie argumentieren, das könne dann geregelt werden. Doch warum muss denn der Arbeitgeber dazu verpflichtet werden, erst seitenlange Begründungen dafür abzugeben, dass das jetzt nicht in den Arbeitsablauf hineinpasst?
Ein Unsinn an Regulierung! Ein Unsinn an Regulierung, der einen Haufen Geld kostet und vor allem die kleinen
und mittleren Betriebe maßlos belastet. Deswegen sollten Sie diesen Unsinn bleiben lassen.
Sie sollten ihn bleiben lassen, meine Damen und Herren.
Ich will einen nächsten Punkt ansprechen.
Was haben Sie gerade gesagt?
Weil sie es freiwillig und selber machen und man es ihnen nicht vorschreiben muss. Ich bedanke mich für dieses großartige Argument.
Halt doch mal jetzt den – – Menschenskind!
Wir haben eine Reihe von Betrieben bei uns im Land, die in diesem Bereich erfreulicherweise ganz Hervorragendes leisten, ohne dass man es ihnen vorschreibt,
weil sie beweglich und flexibel sind und weil sie das mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern regeln, ohne dass Sie mit Ihrer Verwaltungsvorschrift daherkommen und alles kaputtwürgen.
Jetzt komme ich zum nächsten Punkt, zum Punkt untertarifliche Bezahlung. Können Sie mir eigentlich mal erklären, warum zu Holzmann der Bundeskanzler kommt, Sie aber zum Mittelstand den Gerichtsvollzieher schicken?
Was heißt da „Ah!“? Was glauben Sie, wie in einem solchen Fall der Mittelstand gerade in der schwierigen Bauwirtschaft fragt: „Warum dürfen wir das eigentlich nicht, was der Große da machen darf? Warum dürfen wir kleineren und mittleren Unternehmen das nicht machen, was der Große da machen darf? Wo der Kanzler sich vor die Kamera schmeißt, da wird das genehmigt, aber bei Handwerk und Mittelstand wird es nicht genehmigt.“
Das ist die ungerechte Politik zulasten von Handwerk und Mittelstand, die Sie betreiben, meine Damen und Herren.
Nehmen Sie weitere Regelungen her. Gestern habe ich gelesen, dass Herr Capezzuto, der Wirtschaftsexperte der SPD,
erklärt hat, wir müssten mehr im Bereich der Selbstständigen machen, damit mehr Existenzgründungen auf den Weg kämen und wir mehr Start-ups hätten. Schauen Sie sich doch mal in der New Economy um! Glauben Sie, dass sich da einer darum schert, was Sie für großartige Vorschriften in diese Betriebe hineinbringen wollen, Herr Nagel? Die fühlen sich in ihren Expansionsmöglichkeiten ausschließlich behindert.
Sie würgen auch dort jede Chance ab, mehr Gründungen zu machen, Sie würgen jede Chance ab, mehr Arbeitsplätze zu schaffen. Das Ergebnis ist, dass die dann ins Ausland gehen, weil sie sich hier von Ihnen völlig zusammengeregelt fühlen.
Alles verregelt und „verriestert“ von Ihrer Seite aus. Nur zum Schaden dieses Landes und zum Schaden von Handwerk und Mittelstand! Dagegen muss man sich entschieden wehren, meine Damen und Herren.
Sie laufen gewaltig Gefahr, verehrter Herr Kollege Nagel, das Gegenteil dessen zu erreichen, was Sie wollen. Dem mündigen Bürger ist längst der mündige Arbeitnehmer gefolgt, aber das passt Ihnen nicht ins Konzept. Deswegen meinen Sie nach wie vor, Sie müssten ihn bei der Hand nehmen und ihm alles vorschreiben und alles regeln. Doch das ist von Schaden. Das ist von Schaden!
Jetzt zur Frau Kollegin Schlager. Ich wollte das Thema wirklich nicht mehr ansprechen, weil das so einen Bart hat. Aber jetzt gehen Sie tatsächlich
genau! – nach anderthalb Jahren Erfahrung her, bringen die 630-DM-Regelung und meinen, diese sei sinnvoll gewesen. 700 000 630-DM-Jobs sind weg. Wie viel sozialversicherungspflichtige Jobs sind denn im Gegenzug dafür entstanden?
Wissen Sie, was die Konsequenz davon ist? Die Zahl der 630-DM-Jobs ist rasant gesunken, und die Schwarzarbeit steigt mit zweistelligen Zuwachsraten. Das ist das Ergebnis Ihrer unsinnigen 630-DM-Regelung.
Das ist das Ergebnis davon!
Gehen Sie doch heute mal in die Gastronomie hinein, gehen Sie in die Bauwirtschaft hinein, gehen Sie überall dort hinein: Der große Wunsch dort lautet: Gebt uns endlich die 630-DM-Jobs wieder!
Ich sage Ihnen auch: Wenn es da an drei, vier Stellen einen Missbrauch gegeben hat, halte ich das für weniger schlimm
ja, das finde ich weniger schlimm – als den Schaden, den Sie jetzt damit angerichtet haben, der flächendeckend enorm ist.
Deswegen: Hören Sie auf mit Ihrer Regulierungswut.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst bin ich den Kollegen Fleischer und Hofer dankbar für ihre sachlichen Ausführungen,
die sich außerordentlich von dem abgehoben haben, was Herr Schmiedel hier vorgetragen hat. Herr Schmiedel,
wenn man Sie hört, dann müsste man meinen, hier herrsche die blanke Wohnungsnot. Das ist aber nicht so.
Lassen Sie mich doch einmal der Reihe nach vorgehen.
Zu Zeiten der großen Koalition gab es hier im Land ausgewiesenermaßen 300 000 fehlende Wohnungen. Das muss man einmal in Erinnerung rufen.
Im Jahr 2000 spricht flächendeckend im Land niemand von einer aktuell bestehenden Wohnungsnot.
Das ist der entscheidende Unterschied zwischen der Zeit, in der Sie regiert haben, und der Zeit, in der wir jetzt hier Regierungsverantwortung tragen. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt.
Wir sollten uns wenigstens gegenseitig bestätigen, was die Faktenlage hergibt, dass nämlich die Wohnungsmängel aus den Neunzigerjahren jetzt beseitigt sind.
Lassen Sie mich weitermachen. Ich habe ja gerade gesagt, wie die Zahlen zur Zeit der großen Koalition waren.
Wir haben laut Statistischem Landesamt für die nächsten zehn Jahre einen prognostizierten Bedarf von jährlich 33 000 Wohnungen. Die Kommission zur Untersuchung der Wohnungsversorgung in Baden-Württemberg – danke für die Anerkennung, dass auch von einer von der Regierung eingesetzten Kommission kritische Worte kamen – kommt in ihrem Bericht unter dem Strich zu dem Ergebnis: Die Wohnungsversorgung ist aktuell insgesamt gut.
Eine weitere Untersuchung durch das Pestel-Institut kommt zu dem Ergebnis, dass ein Neubaubedarf von 44 000 Wohnungen besteht, empirica kommt auf einen Bedarf von 60 000 Wohnungen. Man kommt insgesamt auf einen Bedarf von etwa 50 000 Wohnungen pro Jahr.
Im Jahr 2000 haben wir also eine insgesamt gute Wohnungsversorgung in Baden-Württemberg. Wir haben die Prognose, dass wir wohl etwa 50 000 Wohnungen pro Jahr in den nächsten Jahren brauchen. Wir haben bisher im Jahr 2000 – das wird offen eingeräumt, und ich weiß gar nicht, warum man von Ihrer Seite kritisiert wird, wenn man Sachverhalte nüchtern und fachlich sachlich darstellt –
in Baden-Württemberg etwa 44 000 Wohnungen zum Bau freigeben.
Jetzt warten Sie doch einmal ab.
Gehen wir einmal zu weiteren Zahlen. Wenn wir jetzt sehen – Kollege Fleischer und Kollege Hofer haben darauf hingewiesen –, dass in den ersten zehn Monaten dieses Jahres in Baden-Württemberg 17 % weniger Wohnungen zum Bau freigegeben worden sind als im gleichen Zeitraum des vergangenen Jahres, dann ist es verantwortungsbewusste Politik, darauf zu reagieren, wie wir drei das hier jetzt tun,
indem wir sagen: „Momentan ist die Wohnungsversorgung ausgeglichen, aber der Bedarf wird zunehmen. Wir müssen dann mehr machen.“ Dann sind konkrete Vorschläge gekommen, was man mehr machen muss. Darum geht es.
Warum wird eigentlich jemand kritisiert, der in den vergangenen Jahren mit dazu beigetragen hat, dass wir eine ausgeglichene Wohnraumversorgung haben, jetzt aber sieht, dass wir, um dieses Ergebnis zu halten, in den nächsten Jahren ein bisschen mehr machen müssen? Sie stellen sich hin und kritisieren denjenigen, der sagt: „Das Ergebnis ist heute gut, aber morgen werden die gleichen Aufwendungen nicht mehr ausreichen.“ Da werden wir mehr machen müssen. Das verstehe ich unter verantwortungsbewusster Politik
und vor allen Dingen unter Politik, die auch an morgen und übermorgen denkt. Das geht Ihnen offensichtlich völlig ab.
Sie müssen sich auch einmal die nächsten Zahlen anschauen. Sie vergleichen nicht einmal Äpfel mit Birnen, Herr Schmiedel, wenn Sie sagen: „Wir haben damals um 1 Milliarde DM Mittel gehabt.“ Bei 300 000 fehlenden Wohnungen braucht man natürlich mehr Mittel, als wenn keine Wohnungsnot besteht.
Für 2001 stehen uns 116 Millionen DM zur Verfügung. Vom Bund stehen uns für 2001 – Herr Hofer hat darauf hingewiesen – noch ganze 43 Millionen DM zur Verfügung. Das ist das Minimum dessen, was gemacht werden muss.
Sie haben vorhin gesagt, wir würden nur komplementär finanzieren. Das Land stellt aber 72,6 Millionen DM zur Verfügung. Das sind fast 30 Millionen DM, fast 80 % mehr als die Summe, die der Bund gerade noch zur Verfügung stellt. Also wir tun mehr. Deswegen können Sie hier nicht sagen, wir würden uns hinter dem Bund verstecken. Wir tun ja mehr, weil das, was uns der Bund gnädigerweise hier noch zur Verfügung stellt, völlig unzureichend ist.
Ein weiterer Punkt kommt hinzu: Von der Bundesebene haben wir im Jahr 2000 58 Millionen DM gehabt. 1999 waren es noch 108 Millionen DM, und 1998 waren es noch 127 Millionen DM. Jetzt, wie gesagt, 2001 haben Sie nicht um ein Drittel, sondern auf ein Drittel reduziert. So dreist war bisher wirklich noch niemand. Sie haben auf ein Drittel reduziert. Sie haben als Letzter Grund, hier hinzustehen und zu sagen, die Wohnungsbaupolitik im Land sei falsch. Sie haben als Letzter einen Grund dafür, hier etwas anzumahnen.
Sie verändern und verschlechtern sämtliche Rahmenbedingungen für den privaten Investor. Warum soll sich ein privater Investor unter den steuerlichen Rahmenbedingungen und bei der Änderung des Mietrechts, die Sie jetzt auf den Weg bringen, eigentlich noch im Wohnungsbau engagieren? Das kann man eigentlich nicht nachvollziehen. Anstatt dass Sie die Rahmenbedingungen verbessern und Anreize geben, um das zu erreichen, von dem Sie auf der anderen Seite sagen, dass es notwendig wäre, dass nämlich im Wohnungsbau wieder mehr passiert, verschlechtern Sie die Rahmenbedingungen fortwährend und meinen dann, hier klagen zu können. Deswegen noch einmal: Sie haben als Letzter Grund, sich hier hinzustellen und die Wohnungsbaupolitik der Landesregierung zu kritisieren. Das läuft einfach voll daneben.
Der Kollege Schmiedel hat auch ausgeführt, im Bereich des sozialen Wohnungsbaus machten wir gar nichts mehr. Ich sage Ihnen: Ich halte es für richtig, dass wir 1996 die Eigentumsförderung in den Mittelpunkt gestellt haben. Es gibt gar keine wichtigere, bessere und erfolgreichere Altersversorgung, als Eigentum zu schaffen und in die eigenen vier Wände hineinzugehen.
Deswegen ist die Betonung der Eigentumsförderung nach wie vor richtig. Sie können doch nicht hier hinstehen und nur einseitig sagen, wir förderten jetzt nur noch 300 Mietwohnungen. Für ein Land mit 10,5 Millionen Einwohnern hört sich das natürlich außerordentlich dramatisch an, so, als ob da gar nichts mehr geschähe. Das ist auf den ersten Blick richtig. Es gibt aber auch noch einen zweiten Blick. Herr Kollege Schmiedel, warum verschweigen Sie eigentlich, dass wir beim Wohngeld im Jahr 2001 60 Millionen DM mehr zur Verfügung stellen –
Bund und Land zusammen 120 Millionen DM; das sind 60 Millionen DM mehr als bisher – und dass wir über Jahre hinweg rund um die Uhr an die Bundesregierung appellieren mussten – zugegebenermaßen auch an die Vorgängerregierung, aber auch an die jetzige –, das Wohngeld endlich zu erhöhen? Jetzt gibt es beim Wohngeld 120 Millionen DM. Eine Erhöhung des Wohngelds um 60 Millionen DM ist eine Verbesserung gerade für die finanziell eher schwächer Gestellten bei uns, damit sie sich Wohn
raum leisten und diesen finanzieren können, der für sie dringend notwendig ist. In diesem Bereich gibt es 60 Millionen DM mehr. Auch dies muss doch fairerweise mit erwähnt werden, bevor man hier hinsteht und alles nur herunter kritisiert.
Gleich. – Nehmen Sie einen anderen Punkt, den wir für wichtig halten. Einer meiner Vorredner hat das gerade auch schon angesprochen: Eigentum schaffen. Wohnungsbau anzureizen heißt auch Verbesserung der Wohnungseigentumsförderung. Das passiert bei Ihnen nicht. Bei der privaten Altersvorsorge fliegt ausgerechnet dieser zentral wichtige Bereich heraus. Er muss hinein, weil Sie sonst keine sinnvolle private Altersvorsorge machen können, meine Damen und Herren. Dieser Bereich muss dabei doch dringend hinein.
Dann wurde uns gerade eben auch noch der Vorwurf gemacht, wir machten überhaupt nichts zum ökologischen Bauen, zum Energiesparen, um dort sinnvoll zu bauen. Herr Kollege Witzel hat richtig gesagt und herausgegriffen, dass wir bei der Holzbauweise – –
Darf ich auch geschwind etwas sagen, weil ich gerade am Rednerpult bin?
Sie haben ja in diesem Zusammenhang Recht, Herr Witzel, was die Holzbauförderung angeht. Da haben Sie ja Recht.
Aber dass alle in Baden-Württemberg seit 1996 geförderten Neubaumaßnahmen Niedrigenergiebauweise-Ansprüchen entsprechen müssen, ist doch auch klar.
Das ist doch eine sinnvolle Maßnahme. – Das machen wir doch. Aber Sie sagen ständig, da würde nichts passieren. Das ist doch aber eine Grundvoraussetzung. Jede Förderung, die wir in diesem Bereich gewähren, hat als Grundbedingung, dass Niedrigenergiebauweise-Anforderungen erfüllt werden. Also passiert doch im Grund genau das, was zwingend notwendig ist, um tatsächlich einer ökologischen Bauweise, einer energiesparenden Bauweise zu entsprechen.
Es bleibt unter dem Strich dabei: Die Wohnungsversorgung 2000/2001 ist ausreichend, insgesamt gut. Jetzt haben die Sprecher der Regierungsfraktionen ausgeführt: Wir
werden 2002/2003 mehr machen müssen, weil wir in die Katastrophe mit 300 000 fehlenden Wohnungen in BadenWürttemberg nicht mehr hineinkommen wollen. Das ist unsere Wohnungsbaupolitik, die gut, vernünftig und erfolgreich ist.
Er hat zwar mit Sicherheit nichts Freundliches mit mir vor, aber ich beantworte auch seine Fragen.
Soll das denn heißen, verehrter Herr Kollege Schmiedel, dass wir Wohnungen auf Halde hätten bauen sollen? Was soll denn dieser Unsinn?
Wir haben Wohnungen gebaut, um dem Bedarf zu entsprechen, und das ist der entscheidende Punkt. Das haben wir gemacht.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist normalerweise ein Thema ausschließlich für die Fraktionen. Aber nachdem der Kollege Capezzuto gemeint hat, er müsse vehement über die Landesregierung herfallen, und einen Unsinn nach dem anderen erzählt hat, will ich Sie, Herr Capezzuto, mit ein paar Zahlen darauf aufmerksam machen, was in dieser Legislaturperiode im Zusammenhang mit Forderungen, die Sie für notwendig erachten, geleistet worden ist und geleistet wird.
Wahrscheinlich hat Herr Kollege Scheffold auch gerade das Ziel, Herrn Capezzuto aufzuklären.
Ich weiß, dass Sie mit zwei Ohren in unterschiedliche Richtungen hören können, Herr Capezzuto.
Ich habe immer gesagt, dass wir die Selbstständigenquote deutlich über die 10 %, die wir derzeit haben, steigern müssen. Genau aus diesem Grund haben wir in die Offensive für Existenzgründungen und Betriebsübernahmen gegenwärtig 95 Millionen DM eingestellt. In der vorangegangenen Initiative in der letzten Legislaturperiode war es gerade mal die Hälfte.
Also sehen Sie doch, dass diese Landesregierung das Ziel, die Selbstständigenquote zu erhöhen, ganz offensichtlich in vollem Umfang angenommen hat, indem sie das Doppelte an Mitteln zur Verfügung stellt gegenüber dem, was Sie das letzte Mal gemacht haben.
Wir hatten – und das ist eine Zahl, Herr Capezzuto, die Sie zur Kenntnis nehmen müssen – Ende der Neunzigerjahre bei uns im Land die höchste Selbstständigenquote seit rund zehn Jahren. Die Richtung stimmt also. Ich sage gar nicht, dass das schon reicht. Aber die Richtung stimmt auf jeden Fall, und seit zehn Jahren ist das die höchste Quote, die wir jetzt haben.
Sie haben vorhin noch ein paar Zahlen in den Raum geworfen; ich will Ihnen ein paar zurückgeben. Wir hatten 1999 eine Insolvenzrate von 50 auf 10 000 Unternehmen, während diese Rate im Bundesdurchschnitt doppelt so hoch lag, also bei 100. Ich finde, das ist eine vorzeigbare Zahl für das Land Baden-Württemberg.
Ferner haben Sie behauptet, die mittelständischen Betriebe hätten hier im Land ganz besonders große Schwierigkeiten. Die mittelständischen Betriebe bis 200 Beschäftigte haben ihren Anteil an der Gesamtbeschäftigung von 59 % im Jahr 1992 auf 65 % im Jahr 1998 gesteigert. Das zeigt, dass der Mittelstand enorm an Bedeutung gewonnen hat. Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache.
Wir haben eine ganze Reihe von Maßnahmen ergriffen, die wir für notwendig erachtet haben, um den Mittelstand und das Handwerk voranzubringen. Nehmen Sie vor allen Dingen zwei Zahlen zur Kenntnis, bevor Sie ein Gemälde zeichnen, dass diese bezüglich der Wirtschaftspolitik vernachlässigt würden. Wem haben wir es denn in allererster Linie zu verdanken, dass im Land Baden-Württemberg wie in keinem anderen Bundesland der Bundesrepublik Deutschland die Arbeitslosigkeit abgebaut worden ist? Dem Handwerk und dem Mittelstand.
Sie reden einen solchen Unsinn! Das ist nicht mehr nachzuvollziehen.
Herr Capezzuto, als die von Ihnen getragene „fabelhafte“ Bundesregierung ihr Amt übernommen hat,
hatten wir die Arbeitslosenquote in Baden-Württemberg bereits entscheidend reduziert.
Die Arbeitslosenquote betrug bei uns im Herbst 1996 über 8 %. Mittlerweile liegt sie unter 5 %.
Jetzt werden Sie auch noch behaupten wollen, dass man die Tatsache, dass die Arbeitslosigkeit im Land BadenWürttemberg wie in keinem anderen Bundesland abgebaut worden ist, ausgerechnet der Bundesregierung verdanke. Dann müsste der Abbau der Arbeitslosigkeit ja bundesweit so erfolgreich sein wie bei uns.
Eben nicht! Wir haben die Arbeitslosigkeit binnen Jahresfrist um 14 % reduziert. Sie haben dies bundesweit bei weitem nicht im zweistelligen Bereich geschafft. Von daher geht das, was Sie da erzählen, voll daneben.
Herr Capezzuto, das eigentliche Elend Ihrer Ausführungen besteht darin, dass Sie ausgerechnet die Firmen, den Mittelstand, das Handwerk, die Freiberufler bei uns im Land, die in den vergangenen Jahren diese hervorragenden Wirtschaftsdaten geschaffen haben, madig machen. Das ist das eigentlich Miese Ihrer Ausführungen, die Sie hier angebracht haben.
Ich will dem Kollegen Deuschle, weil er im Zusammenhang mit dem Basler Akkord ein konkretes Fachthema angesprochen hat, sagen,
dass es das Wirtschaftsministerium von Baden-Württemberg war, das als erstes Ministerium das Thema „Basler Akkord“ aufgegriffen hat. Es hat die Rating-Problematik erkannt und mit der Landesregierung eine Bundesratsinitiative ergriffen, die einstimmig verabschiedet wurde und zur Aufschiebung des Basler Akkords geführt hat.
Anfang des Jahres 2001 werden die neuen Überlegungen aufgrund dieser Bundesratsinitiative vorliegen. Wir werden diese dann bewerten und unsere Konsequenzen daraus ziehen. Umgesetzt werden soll es bis 2004. Das heißt, wir haben einen zeitlichen Vorlauf, der ausreichend lang ist, um auf das, was Sie zu Recht angesprochen haben, so zu reagieren, dass der Mittelstand in Baden-Württemberg – hoffentlich in Deutschland insgesamt – bezüglich der Kreditvergabe nicht weiter in Nachteil gerät. Das ist Ihr berechtigtes Anliegen. Wir haben es aufgegriffen und werden es weiterverfolgen.
Frau Kollegin Schlager hat angesprochen, dass der Wunsch bestehe, im Bereich der Verbundausbildung mehr zu tun. Selbstverständlich fördern wir die Verbundausbildung. Ich halte das auch für völlig richtig. Sie haben ja die Gründe genannt, warum man dies tun muss.
Aktuell stehen uns aber im Zusammenhang mit der Verbundausbildung mehr Fördermittel zur Verfügung, als abgerufen werden.
Deswegen geht es wahrscheinlich eher in die Richtung, nicht noch mehr Fördermittel zur Verfügung zu stellen; wie gesagt, es sind aktuell mehr, als abgerufen werden. Vielmehr muss man vielleicht wie bei anderen Themen, die Sie angesprochen haben, noch bekannter machen, dass die Möglichkeit einer sinnvollen Verbundausbildung tatsächlich besteht. Das wollen wir gern aufgreifen. Aber es ist gegenwärtig nicht so, dass da Mittel fehlen würden oder dass das möglicherweise gar nicht gefördert werde. Es wird ganz selbstverständlich gefördert.
Frau Kollegin Schlager, Sie haben außerdem angesprochen, wir würden mit unseren Vorschlägen im Bereich der Mittelstands- und Handwerkspolitik Innovationen nicht genügend berücksichtigen. Wenn ich es richtig sehe, hat Baden-Württemberg als einziges Bundesland eine Medieninitiative „Handwerk ans Netz“ oder eine Initiative „Mittelstand ans Netz“. Das heißt, dass wir in den Bereichen, die bei den Informations- und Kommunikationstechnologien von zentraler Bedeutung sind, Fördermittel in zweistelliger Millionenhöhe zur Verfügung stellen, um genau das zu verhindern, was Sie zu Recht beklagen, wenn es so wäre, dass Handwerk und Mittelstand von den Entwicklungen bei Informations- und Kommunikationstechnologien abgekoppelt würden. Dies ist erfreulicherweise nicht der Fall. Wir machen das zusammen mit den Handwerkskammern mit mehreren Informationsveranstaltungen. Die Resonanz dabei ist sehr gut. Wir wollen das in der Zukunft auch gern fortsetzen.
Ich sehe, dass sich Frau Schlager zu Wort meldet.
Jawohl, Herr Präsident.
Vielen Dank, Frau Schlager.
Man muss dazu aber sagen – das wissen auch Sie –: Bei der Markteinführung kommen wir ganz nah an die Grenze der Gemeinnützigkeit. Das ist der Haken. Das Anliegen, unterstützend tätig zu werden, ist sicher berechtigt, aber wir können aus den Privatisierungserlösen nur Maßnahmen im Bereich der Gemeinnützigkeit fördern, wie Sie wissen. Die Markteinführung konkreter Produkte einzelner Betrie
be ist von der Gemeinnützigkeit natürlich ziemlich weit entfernt. Das würde nicht nur steuerliche Probleme bringen, sondern ist ganz einfach nicht möglich.
Ich möchte gerne, dass Sie mit zur Kenntnis nehmen, dass wir bei den Innovationsbemühungen das Handwerk und den Mittelstand ganz selbstverständlich in vollem Umfang berücksichtigen. Vorhin wurde freundlicherweise gesagt, das CI-Programm solle finanziell besser ausgestattet werden. Das ist sinnvoll und richtig. Dies ist nun wirklich ein einzelbetriebliches Förderprogramm, in dem jetzt, im Jahr 2000, noch Mittel zur Verfügung stehen, sodass also daraus noch bedient werden kann. Dieses Programm betrifft konkret Betriebe in der kleinen und mittelständischen Betriebsgrößenklasse und steht ausschließlich für diesen Bereich zur Verfügung.
Für den Mittelstand steht das Verbundforschungsprogramm zur Verfügung. Nachdem es schon eine Weile läuft, haben wir einmal bilanziert und konnten feststellen, dass der Mittelstand an diesem Verbundforschungsprogramm überwiegend teilnimmt. Beim Verbundforschungsprogramm ist es so, wie es andere Redner auch angemahnt und eingefordert haben: Die Ergebnisse aus der Verbundforschung müssen den anderen Betrieben zur Verfügung gestellt werden, sodass meiner Ansicht nach auch dieses Petitum durch die konkrete Politik der Landesregierung von Baden-Württemberg umgesetzt wird. – Strich darunter.
Die Enquetekommission – ich bedanke mich auch dafür, dass das Engagement meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Wirtschaftsministerium anerkannt und gewürdigt worden ist – hat eine ganze Reihe von konkreten Hinweisen und Anregungen ergeben, denen wir zum Großteil schon nachkommen. Da sehen wir uns in der Richtigkeit unserer Politik bestätigt.
Wünschenswert wäre aber schon gewesen – Herr Kollege Drautz hat es genannt –, verehrte Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen: Wenn eine Enquetekommission eineinhalb Jahre lang arbeitet und einen 10-Punkte-Katalog auflegt, dann müsste dieser Bereich auch dotiert werden und damit Umsetzungsmöglichkeiten haben. So, wie jetzt geschehen, sind das nur wirklich freundliche Anregungen, die wir mitnehmen können. Sie können dann vor Ort sagen: „Wir haben ja gesagt, man soll dieses oder jenes machen.“ Ich bin dann der Affe, der sagen kann: „Das Geld steht halt nicht zur Verfügung.“
Wenn Sie es also wirklich ernst meinen und wirklich vorankommen wollen, dann müssten Sie den Sprung über diese Hürde auch noch machen und Mittel dafür zur Verfügung stellen. Erst dann können wir konkret helfen.
Herr Abg. Schmiedel, haben Sie erstens zur Kenntnis genommen, dass die Regierungsfraktionen diese Enquetekommission beantragt haben, um den Vorsprung des Landes Baden-Württemberg auszubauen, und nicht, um Missstände aufzuzeigen?
Könnten Sie zweitens einmal differenzieren, was die Gewerbeabmeldungen angeht, wohin die abgemeldeten Gewerbebetriebe gegangen sind.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Capezzuto, ich werde diesem Wunsch gerne nachkommen. Ich schließe mich inhaltlich den Ausführungen
der Kollegin Gräßle und des Kollegen Hofer an. Weil Sie mit Ihren Äußerungen aber ernst genommen werden wollen, möchte ich auf Ihre Punkte wenigstens kurz eingehen.
Herr Kollege Capezzuto, Sie haben die Frage aufgeworfen, warum diese Novellierung des Mittelstandsförderungsgesetzes eigentlich erst jetzt komme. Das liegt ganz einfach daran, weil wir – wie ich meine, richtigerweise – so vorgegangen sind, dass wir zunächst den Initiativkreis Mittelstand und Handwerk gegründet haben und uns von Handwerk und Mittelstand bezüglich der Anforderungen an das Handwerk im neuen Jahrhundert beraten ließen. Aus diesen Anhörungen und Initiativkreisen erging der Wunsch, die Novellierung des Mittelstandsförderungsgesetzes vorzunehmen. Das heißt, wir haben zuerst diejenigen angehört und mit denen zusammengearbeitet, die unmittelbar davon betroffen sind, und haben dann den Gesetzesweg beschritten. Das halte ich für die richtige Vorgehensweise.
Nein, nein. Die Enquetekommission ist in einigen Punkten weiter gegangen, als es mit der Novellierung des Mittelstandsförderungsgesetzes erreicht worden ist.
Zum zweiten Punkt, der Deregulierung und Entbürokratisierung – es ist von mehreren Vorrednern angesprochen worden –: Ich halte das für eines der zentralen und berechtigten Anliegen in der nächsten Zeit. Es ist aber schon auch mit die Aufgabe derer, die sich von den bürokratischen Lasten ganz besonders belastet fühlen, ihre konkreten Anregungen und Vorschläge auf den Weg zu bringen. Das geschieht in der Regel leider völlig unzureichend. Bei allen Gesprächen, die wir führen, unterbreiten wir das Angebot, uns um eine Deregulierung zu bemühen, und stellen wir fest, dass wir Entbürokratisierung für ein wichtiges Ziel halten. Wenn wir dann um die Unterbreitung konkreter Vorschläge bitten, bleiben diese bedauerlicherweise in der Regel aus.
Frau Kollegin Schlager hat erfreulicherweise Zustimmung signalisiert. Sie hat bezüglich der Investorenmodelle ebenso wie Herr Huchler von den Republikanern darauf hingewiesen, hier wäre eine schärfere Regelung eine konsequentere. Dazu muss man ganz einfach sagen: Das, was hier vorgetragen wird, ist ein Koalitionskompromiss. Deswegen ist das das Ergebnis dieses Koalitionskompromisses. In Ihrem Kernanliegen haben Sie meiner Meinung nach Recht.
Herr Kollege Huchler, wir hatten – Herr Deuschle, Sie sind dabei gewesen – im Ausschuss bereits darüber gesprochen,
dass das Vergaberecht nun einmal Bundesrecht ist und deswegen auf Landesebene nicht geregelt werden kann. Wir sagen es aber hier an dieser Stelle gerne noch einmal: Es ist nun einmal so, dass das ein Bundesrecht ist und daher auf Landesebene nicht geregelt werden muss.
Ich möchte Ihnen gerne noch drei, vier Sätze sagen, die ich als außerordentlich wichtig empfinde.
Nach 25 Jahren ist es sinnvoll und notwendig, die Novellierung des Mittelstandsförderungsgesetzes vorzunehmen. Sie findet offensichtlich jetzt auch hier im Landtag eine breite Zustimmung.
Erstmals werden alle freien Berufe in die Förderung mit aufgenommen. Somit sind künftig zum Beispiel auch Existenzgründungen in den Heilberufen oder bei Rechtsanwälten förderbar,
was ein wichtiges Anliegen der Vertreter der freien Berufe war.
Wir haben die Anlehnung an die EU-Mittelstandsdefinition mit „bis zu 250 Beschäftigten“ vorgenommen. Das ist ein Wunsch, der von verschiedener Seite vorgetragen worden ist.
Die Festlegung von Kernbereichen der Mittelstandsförderung – Förderung der beruflichen Bildung, Technologieförderung oder Exportförderung – ist ebenfalls ein wichtiges Anliegen gewesen und umgesetzt worden. Die Nennung von Existenzgründungen – wir kommen auf den vorherigen Tagesordnungspunkt zurück – und Betriebsübernahmen als eigenständige Kernförderbereiche ist ebenfalls wichtig, weil wir in diesem Bereich in den nächsten Jahren weitere Verbesserungen der Zahlen erreichen wollen.
Was die Empfehlung einer angemessenen und stetigen Finanzausstattung angeht, so wäre es erfreulich gewesen, wenn man hier noch mit etwas größerem Nachdruck zum Ausdruck gebracht hätte, dass die Verstetigung in diesem Zusammenhang außerordentlich wichtig ist.
Von der Handwerkskammer, aber auch von Herrn Kollegen Huchler ist jetzt noch einmal der Wunsch nach der Berücksichtigung der Klein- und Kleinstbetriebe vorgetragen worden. Ich glaube nicht, dass Sie tatsächlich praktikabel damit umgehen können, wenn Sie bis auf die Kleinstbetriebe, also im Extremfall auch auf die Einmannbetriebe, eingehen werden. Deswegen denke ich, dass wir mit unseren jetzt in der Novellierung des Mittelstandsförderungsgesetzes festgelegten Grenzen den richtigen Weg beschritten haben, während Sie mit Ihrem Vorschlag bei dieser Novellierung noch eine Verkomplizierung erreichen würden, obwohl Sie vorhin berechtigterweise immer „möglichst deregulieren“ gesagt haben.
Ich denke, dass wir mit dem, was aus der Enquetekommission und aus verschiedenen anderen Anhörungen und Arbeitskreisen zusammengetragen worden ist, jetzt eine
vernünftige Novellierung des Mittelstandsförderungsgesetzes vorgenommen haben. Wir bitten um Zustimmung.
Vielen Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Präsident! Herr Kollege Brechtken, ich glaube, wenn man es etwas verkürzt vorträgt, dann kann man es auch einleitend hier noch einbringen.
Der Grundgedanke des wohnungspolitischen Instruments Fehlbelegungsabgabe ist meiner Meinung nach nach wie vor richtig, aber die vom Wirtschaftsministerium eingesetzte Kommission zur Untersuchung der Wohnungsversorgung hat uns eine Entschärfung der geltenden Regelungen empfohlen.
Vielen Dank.
Ich fahre fort. Es war die Empfehlung ergangen, eine Entschärfung der geltenden Regelungen vorzunehmen, um so der Abwanderung wirtschaftlich stärkerer Haushalte aus größeren verdichteten Wohngebieten entgegenzuwirken und damit auch einer sozialen Polarisierung vorzubeugen. Auch von der kommunalen Seite sind verschiedentlich – und dann auch sehr nachdrücklich – entsprechende Rechtsänderungen angeregt worden.
Diese Vorschläge haben wir in dem Ihnen nun vorliegenden Gesetzentwurf aufgegriffen. Ich möchte Ihnen in Kürze und konzentriert gerne fünf Änderungen vortragen.
Erstens: Die Eingriffsschwelle und die Erhebungsstufen der Fehlbelegungsabgabe werden um jeweils 20 Prozentpunkte angehoben, und die oberste Erhebungsstufe, bei der bisher 6 DM pro Quadratmeter Wohnfläche zu zahlen waren, wird gänzlich gestrichen. In Zukunft soll die Fehlbelegungsabgabe erst erhoben werden, wenn die Einkommensgrenze des sozialen Wohnungsbaus, deren Einhaltung zum Bezug einer Sozialwohnung berechtigt, um 40 % überschritten wird. In D-Mark bedeutet das, dass zum Beispiel das Bruttojahreseinkommen einer Familie mit zwei Kindern dann etwas über 100 000 DM betragen darf, bevor sie zu der Fehlbelegungsabgabe herangezogen wird. Dies entspricht im Vergleich zu der bisherigen Rechtslage einer Erhöhung um rund 14 %. Bei einem Alleinerziehenden oder einer Alleinerziehenden mit einem Kind darf das Bruttoeinkommen bis zu 68 800 DM pro Jahr betragen, ohne dass er oder sie eine Fehlbelegungsabgabe zahlen muss. Er bzw. sie darf damit ebenfalls im nächsten Jahr ein um rund 14 % höheres Bruttoeinkommen als bisher beziehen, sodass man mit diesem ersten Punkt bereits einem zentralen Anliegen entspricht.
Zweitens: Die Abgabe soll in Zukunft auf den Unterschied zwischen der Sozialmiete und dem Mittelwert der im Mietspiegel genannten Mietzinsspanne einer vergleichbaren Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt beschränkt werden. Damit kann noch besser sichergestellt werden, dass dem Fehlbeleger durch Sozialmiete und Fehlbelegungsabgabe zusammen nicht mehr abverlangt wird, als er für eine nach Ausstattung und Größe vergleichbare Wohnung in mittlerer Lage in seiner Stadt üblicherweise aufwenden müsste.
Mit diesen beiden Änderungen wird die Fehlbelegungsabgabe sehr weitgehend zurückgeführt. Wir rechnen mit einer glatten Halbierung des Gesamtaufkommens, das bisher bei rund 29 Millionen DM lag.
Dritter Punkt: Eine zusätzliche Flexibilisierung der Fehlbelegungsabgabe soll durch die Ermächtigung an die Kommunen eröffnet werden, bei Sozialwohnungsgebieten, Wohngebäuden oder auch einzelnen Wohnungen ganz oder teilweise von der Erhebung der Fehlbelegungsabgabe abzusehen, wenn dies dem Erhalt oder der Wiederherstellung sozial gemischter Belegungsstrukturen dienen kann. Diese zusätzliche Möglichkeit, durch die erforderlichenfalls sozial gefestigte, besser verdienende Mieter in den Wohnungen gehalten werden können, entspricht dem Wunsch einzelner Kommunen, durch wohnungswirtschaftliche Maßnahmen gezielt die Attraktivität größerer verdichteter Wohngebiete zu erhöhen.
Vierter Punkt: Diesem Ziel dient auch die Erweiterung der möglichen Verwendung des Aufkommens aus der Abgabe, die den Kommunen bisher zweckgebunden lediglich wiederum für den Bau von Sozialwohnungen zur Verfügung stand. Zukünftig soll dieses Aufkommen auch für Maßnahmen im Bestand – zum Beispiel für den Erwerb von Belegungsrechten oder Modernisierungen – sowie für Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung in Gebieten mit überwiegendem Sozialwohnungsbestand eingesetzt werden können.
Fünftens: Zudem enthält das Gesetz – insoweit als Vorgriff – bereits die Umstellung auf den Euro zum 1. Januar 2002.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, die kommunalen Landesverbände haben sich zu einem vorherigen, allerdings noch nicht ganz so weit gehenden Anhörungsentwurf bereits positiv geäußert. Der Gemeinderat der Stadt Stuttgart und zum Teil die Wohnungswirtschaft haben sogar noch etwas weiter gehende Entlastungsmaßnahmen vorgeschlagen. Wir schlagen deshalb mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf einen ausgewogenen Mittelweg vor.
Um die Wirksamkeit des Instruments Fehlbelegungsabgabe zu erhalten, sollte eine noch weiter gehende Rückführung, als das jetzt im Gesetzentwurf vorgesehen ist, zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgenommen werden. Bereits durch den Gesetzentwurf wird das Aufkommen für die Gemeinden – ich habe das bereits ausgeführt – um etwa 50 % auf dann noch etwa 15 Millionen DM Jahresaufkommen absinken.
Die Gesetzesänderung soll bereits zum 1. Januar 2001 wirksam werden. Damit die Fehlbeleger möglichst bald in
dieser Höhe entlastet werden können, bitten wir um Unterstützung für diesen Gesetzentwurf.
Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Aussage stimmt, dass nichts so gut ist, als dass es nicht noch besser gemacht werden könnte. Dies trifft mit Sicherheit insbesondere für den Bereich der Entwicklungshilfepolitik zu. Das räume ich ohne Umschweife ein.
Es ist selbstverständlich so, wie es meine beiden Kollegen aus den Regierungsfraktionen ausgeführt haben: Wir hätten gerne mehr Mittel für die Entwicklungshilfe zur Verfügung, aber – und das ist keine Ausrede – in einem Gesamthaushalt, in dem Sparen und Konsolidieren angesagt sind, wofür Sie ja auch eintreten, können wir nicht von vornherein einen Bereich gänzlich ausnehmen.
Der Kollege Wieser hat zu Recht darauf hingewiesen, dass zu Zeiten der großen Koalition in diesem Bereich die meisten Einsparungen vorgenommen worden sind. Deshalb sollten sich die Vertreter von Rot-Grün mit ihren Vorwürfen an die Landesregierung etwas zurückhalten. Wir haben, wie es der Kollege Wieser formuliert hat, die Trendwende hin zu mehr und hin zum Besseren eingeleitet, und das ist entscheidend im Zusammenhang mit der Entwicklungshilfepolitik, meine Damen und Herren.
Sie machen uns Vorwürfe, die ich gar nicht nachvollziehen kann. Offensichtlich hatte Frau Wieczorek-Zeul zu einer Sitzung eingeladen, und – was für ein unglaubliches Ver
halten des Wirtschaftsministers von Baden-Württemberg! – ich stand nicht auf Abruf bereit, um sofort hinzufahren.
Ich denke, es wird Ihnen auch hin und wieder einmal passieren, dass Sie eingeladen werden, aber aus Termingründen die Einladung nicht wahrnehmen können.
Vielleicht kann auch ein Staatssekretär einmal verhindert sein.
Es ist doch absoluter Unsinn, einem dann Desinteresse an der Entwicklungshilfepolitik zu unterstellen. Das weise ich entschieden zurück. Sie werden auch nirgendwo ein Zitat ausfindig machen können, wonach ich gesagt hätte, es sei nicht wichtig, zu ihr zu fahren, wir hätten Wichtigeres zu tun.
Das ist doch albern, lassen Sie diesen Blödsinn bleiben.
Wir sind an der Zusammenarbeit interessiert. Danach hatten Sie ausdrücklich gefragt. Ich sage Ihnen das deutlich.
Ich will ausdrücklich die Kooperation mit dem Bund, und ich will sie mit den anderen Bundesländern, weil wir nur so insgesamt Erfolg haben können. Wir machen das mit der GWZ mehrfach mit anderen Ländern zusammen. Das sollte man anerkennen, anstatt falsche Behauptungen in den Raum zu stellen.
Hinzu kommt – Pardon, aber das muss man schon ausführen –, dass alles, was in den vergangenen Jahren im Zusammenhang mit der Entwicklungshilfe, und zwar von allen Regierungen, auf Landesebene gemacht wurde, Freiwilligkeitsleistungen, die ich für außerordentlich wichtig erachte, waren. Das will ich nur einmal erwähnen. Aber man kann bei Freiwilligkeitsleistungen, die erbracht werden, nicht ständig herumnörgeln und sagen, das sei nichts und das sei zu wenig. Es handelt sich um eine Freiwilligkeitsleistung, zu der wir stehen. Für sie haben wir in diesem und im nächsten Jahr erfreulicherweise auch ein paar Mark mehr zur Verfügung, als das bisher der Fall war. Das muss man in einer Gesamtschau natürlich auch berücksichtigen.