Protokoll der Sitzung vom 14.12.2000

Das Wort hat Herr Abg. Staiger.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf dokumentiert in seiner Begründung, wenn man sie aufmerksam liest, eine gescheiterte Privatisierung. Wir haben hier etwas versucht, was uns nicht gelungen ist. Deshalb ist es auch richtig, die UMEG GmbH in eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts umzuwandeln. Das ist folgerichtig und vernünftig.

Dafür sprechen im Wesentlichen drei Punkte:

Erstens: Die Unternehmensstruktur, die Arbeitsplätze und die Arbeitsbereiche und damit die Wettbewerbsfähigkeit bleiben erhalten, und die Gewinne aus Aufträgen Dritter fließen dem Land zu.

Zweitens: Die Steuern werden gespart. Sie haben schon darauf hingewiesen.

Drittens – Herr Scheuermann, Sie haben versäumt, das zu sagen –: Die Gewinnausschüttung an private Mitgesellschafter entfällt. Diese haben mit ihren divergierenden Interessen die Arbeit der UMEG GmbH eher erschwert und dabei auch noch vom Geld der Steuerzahler profitiert. So deutlich muss man das darstellen.

(Beifall bei der SPD)

Darum kann die Umwandlung der UMEG hier nicht umstritten sein. Dieser Schritt wird den Haushalt entlasten und an der qualifizierten Arbeit der UMEG nichts ändern.

Aus diesem Vorgang sollten wir eine Lehre ziehen: Die Privatisierung von Diensten und Einrichtungen der öffentlichen Hand kann kein Selbstzweck sein. Jeder Einzelfall muss gründlich geprüft werden. Auch ist nicht immer auf die Empfehlungen von Unternehmensberatern zu hören. Diese sind natürlich auch kritisch zu hinterfragen.

Wenn man dies alles berücksichtigt, bleibt dem Land Baden-Württemberg und seinen Steuerzahlern künftig erspart, privatisierte Unternehmen teuer zurückzukaufen. In diesem Zusammenhang würde mich noch interessieren, was der Erwerb der Geschäftsanteile gekostet hat.

Zusammenfassend: Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat Herr Abg. Stolz.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will zunächst einmal feststellen, dass der Berichterstatter, Herr Abg. Walter, erkrankt ist und ich deshalb das Gelächter, als der Herr Präsident sagte, der Berichterstatter sei nicht anwesend, für fehl am Platze fand.

Meine Damen und Herren, 1990 wurde die UMEG ausgegliedert. Was UMEG heißt, kann man ja hier nicht mehr sagen; sonst provoziert man ja einen Zwischenruf des Kollegen Drautz. Die UMEG wurde damals gegen den Widerstand der damaligen Grünen-Landtagsfraktion ausgelagert. Wir hatten entschiedenen Widerstand geleistet und mehrfach vor den Folgen gewarnt.

(Abg. Hauk CDU: Verbissen gekämpft!)

Trotzdem wurde die UMEG ausgegliedert. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass es wirtschaftlich tragfähiger wäre, wenn die UMEG nicht ausgegliedert worden wäre. Kollege Drautz, ich möchte Sie in diesem Zusammenhang einmal ansprechen: Es ist ein „Erfolg“ der FDP-Politik, zu meinen, bei einer Privatisierung würde alles wirtschaftlicher und besser funktionieren.

Wir haben dann bereits 1998, also in dieser Legislaturperiode, beantragt, die Landesregierung solle sich Gedanken über eine mögliche neue Konstruktion machen. Wir wissen, dass es aus tarif- und besoldungsrechtlichen Gründen nicht einfach ist, die UMEG wieder in die LfU einzugliedern. Wie gesagt, wir haben dies 1998 beantragt. Dieser Antrag wurde damals abgelehnt. Umso erfreulicher ist es – man kann auch sagen, dass es eine späte Genugtuung für mich und meine Fraktion ist –, dass dieser Antrag jetzt über Umwege angenommen wurde und man jetzt eine neue Konstruktion wählt.

Sie hören aus meinen Ausführungen, dass wir diesem Gesetzentwurf zustimmen werden.

Ich möchte nur noch eine Anmerkung machen: Wenn Sie ins Internet schauen, stellen Sie fest, dass wir mit der UMEG und der LfU zwei verschiedene Gesellschaften haben – eine Behörde und eine Gesellschaft –, die gleiche Messergebnisse erzielen. Diese Messergebnisse werden

aber oft unterschiedlich interpretiert. Ich hoffe, dass dies in Zukunft nicht mehr der Fall sein wird.

Meine Damen und Herren, ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Das Wort hat Herr Abg. Dr. Glück.

(Abg. Bebber SPD: Einmal quer durch den Gemü- segarten!)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Rücknahme einer Privatisierung ist für uns kein Problem; denn Privatisierung ist nie ein Selbstzweck. Wenn sich herausgestellt hat, dass es anders besser geht, weil eine Annahme nicht eingetreten ist, unter der man das gemacht hat, dann tragen wir dies selbstverständlich mit. Diese Umwandlung ist vernünftig, und wir stimmen deshalb dem Gesetzentwurf zu.

(Beifall bei der FDP/DVP und der CDU)

Das Wort hat Herr Abg. Krisch.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es überrascht ein bisschen, dass einige der Fraktionen hier wortgewaltige Redebeiträge bringen, die im Ausschuss nur einen Bruchteil dessen gesagt haben, was sie hier gesagt haben.

(Abg. Bebber SPD: Was, noch weniger?)

Im Ausschuss waren es die Grünen, Herr Walter, und ein Mitglied unserer Fraktion, die das hinterfragten.

Herr Krisch, Sie dürfen aus dem Ausschuss keinen Namen nennen. Das wissen Sie genau. Der Ausschuss ist nicht öffentlich.

Der Ausschuss ist nicht öffentlich.

Sie können sagen: „ein Abgeordneter der oder der Fraktion“. Aber Sie dürfen hier keinen Namen verkünden.

Herr Präsident, ich erkläre hiermit, dass ein Abgeordneter der Fraktion Grüne kritisch hinterfragt hat – –

(Abg. Stolz Bündnis 90/Die Grünen: Sie dürfen auch die Partei nicht nennen! – Zuruf des Abg. Da- genbach REP)

Er hat „Herr Walter“ gesagt. Herr Dagenbach, auf Ihre Belehrungen verzichte ich.

(Abg. Dagenbach REP: Ich habe Sie doch gefragt, Herr Präsident!)

Sie haben gesagt, er hätte keinen Namen genannt.

(Abg. Dagenbach REP: Ich habe gesagt, ich hätte keinen gehört!)

Kann ich weitermachen?

Ah ja, Sie hören das, was Sie wollen.

(Heiterkeit)

Im Ausschuss haben sich alle Fraktionen für die Annahme des Gesetzentwurfs ausgesprochen. Zwei Fraktionen haben kritisch hinterfragt, wie zuverlässig eigentlich Planungen der Landesregierung sind und ob man sich wirklich auf alle Empfehlungen der Landesregierung verlassen kann oder ob dort nicht irgendwie schlampig, also inkompetent, gearbeitet wird oder ob irgendwelche Verflechtungen möglich sind. Aber da im Detail auch darüber im Ausschuss nicht diskutiert wurde, wie aus dem Protokoll hervorgeht, können wir die Diskussion beenden.

Wir stimmen dem Gesetzentwurf ebenfalls zu.

Meine Damen und Herren, das Wort hat der Herr Umweltminister.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe den Eindruck, dass ich jetzt eine historische Rede halte, und zwar deswegen, weil es die letzte Rede in diesem Jahr ist, nicht deswegen, weil das Thema so wahnsinnig bedeutend wäre.

Wir sind uns einig. Wir wollen die UMEG umwandeln und in eine steuerlich günstigere Organisationsform bringen, um die Landeskasse zu entlasten. Wir wollen aber die Qualität der Aufgabenerledigung bewahren.

Nach Abwägung der verschiedenen gesellschaftsrechtlichen Modelle haben wir uns für eine Anstalt des öffentlichen Rechts entschieden. Dazu ist ein Errichtungsgesetz erforderlich. Dieses soll heute verabschiedet werden. Für die Umwandlung, für die Korrektur der Entscheidung von 1990, gibt es im Prinzip zwei Gründe: Der erste hängt mit einer Fehleinschätzung zusammen, nämlich der Annahme, dass man durch die Hereinnahme von privaten Gesellschaftern auch mehr private Aufträge bekomme. Das war nicht richtig. Zweitens hat das Land Umsatzsteuer zahlen müssen.

Die Strukturen der neuen UMEG bedeuten im Prinzip Folgendes: Im Wesentlichen werden die Aufgaben der GmbH als eigene Aufgaben fortgeführt. Die gesellschaftsrechtlich geprägten Strukturen bleiben erhalten. Der Aufsichtsrat besteht künftig aus fünf statt aus sieben Mitgliedern. Die UMEG wird keine Dienstherrnfähigkeit besitzen. Die Rechtsaufsicht wird durch das UVM wahrgenommen, die weiter gehende Aufsicht durch den Aufsichtsrat. Die Finanzierung der Anstalt erfolgt aus dem Einzelplan unseres Ministeriums.

Die ganze Umwandlung kostet einiges Geld. Sie wird durch die ersparte Umsatzsteuer innerhalb von fünf Jahren refinanziert.