Horst Glück

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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Entwicklungszusammenarbeit ist primär die Aufgabe des Bundes. Baden-Württemberg leistet auf dem Boden der Freiwilligkeit sehr viel.
Herr Schmiedel, das sehen wir ganz anders. Ich denke, das kann sich sehen lassen.
Es ist sicher richtig, dass wir die Beträge in den letzten Jahren zurückgeführt haben. Wir waren lang uneingeschränkt die Nummer 1, in der Zwischenzeit sind wir in der Tat auf dem zweiten Platz. Aber wenn Sie sich das Ranking anschauen, stellen Sie fest, dass wir gar nicht schlecht liegen. Auch auf dem zweiten Platz sind es immerhin jedes Jahr mehr als 20 Millionen DM.
Zum Beispiel wurden für den Bereich der NGOs 1,2 Millionen DM in den letzten Haushalt eingestellt,
mit der Möglichkeit, durch Umschichtungen auf 2 Millionen DM zu kommen. Dieses Geld wurde nicht einmal abgerufen. Für dieses Jahr sind 1,4 Millionen DM in den Haushalt eingestellt. Ich hoffe, dass diese Mittel abgerufen werden.
Meine Damen und Herren, wo wird Entwicklungszusammenarbeit geleistet? Es ist sicher ein gewisses Problem,
dass sie den ärmsten Ländern eigentlich kaum zugute kommt, sondern meistens die Schwellenländer davon profitieren. Es liegt zum Teil auch in der Natur der Sache, dass für die Entwicklungszusammenarbeit – im Gegensatz zu einer Nothilfe, die man wirklich den Ärmsten leistet – in dem jeweiligen Partnerland zumindest ein gewisses Maß an Basisstrukturen erforderlich ist.
In diesem Zusammenhang – das wird immer wieder kritisiert – ist auch nichts dagegen einzuwenden, dass BosnienHerzegowina zu diesen Entwicklungsländern gezählt wird. Die OSZE sieht das ja genauso. Das Starthilfeprogramm, für das bis vor zwei Jahren Mittel in unseren Haushalten enthalten waren, umfasst ebenfalls echte und originäre Kosten der Entwicklungszusammenarbeit. Das ist so.
Beim Lesen des Berichts des Wirtschaftsministeriums fällt auf, dass die Zahl der Kleckerbeträge im Vergleich zu früheren Jahren zurückgegangen ist.
Das ist richtig. Ich ermuntere Sie dazu, noch mehr Positionen zu durchforsten mit dem Ziel, Minimalposten zu streichen, sich dafür aber auf einige größere Punkte zu konzentrieren, denen man dann auch wirklich einen Stempel aufdrücken kann.
Meine Damen und Herren, im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit ist ein fairer Handel mit den betreffenden Ländern notwendig. Ich bedanke mich sehr bei den EineWelt-Läden.
Besten Dank, Herr Zeller. Das war das erste Mal, dass ich von Ihnen Beifall erhalte. Das freut mich sehr.
Ich bedanke mich aber auch bei Konzernen, die in ihre Angebotspalette inzwischen Produkte aus Entwicklungsländern aufgenommen haben, und zwar Produkte, die über ein Öko-Label und ein Sozial-Label verfügen müssen. Letztlich ist der faire Handel mit diesen Ländern genauso wichtig wie das Ankurbeln der Produktion in dem jeweiligen Land.
Herr Schmiedel, noch ein Wort zur Transferstelle. Darauf wollte ich eigentlich gar nicht eingehen. Natürlich spricht manches für eine zentrale Transferstelle des Bundes. Aber wenn wir Geld zur Verfügung stellen, müssen wir genau wissen, was wir dafür einkaufen. Zunächst einmal zu finanzieren und nicht so richtig zu wissen, was dabei herauskommt, das darf jedoch nicht sein. Vor allem möchte ich auch – speziell für die kleinen NGOs – eine etwas näher gelegene Anlaufstelle haben als eine zentrale in Bonn.
Meine Damen und Herren, trotz aller Wünsche nach humanitärer Hilfe gilt für die Entwicklungszusammenarbeit – das darf man auch aussprechen –, dass sie sehr eng mit der Außenhandelsförderung verknüpft ist. Wichtig sind Wirtschaftsverbindungen mit den betreffenden Ländern. Wir müssen uns in stärkerem Maß an Ausbildungsprojekten beteiligen. Wir brauchen Studenten hier in Deutschland, Studenten, die auch internationale Studiengänge aufnehmen.
Sehr wichtig ist auch die Postgraduiertenförderung. Attraktiv ist das Fernstudium – vor allem, weil das sonst sehr teuer wäre –, das gegenwärtig an der Universität Karlsruhe aufgelegt wird. Ich denke, das ist eine sehr effektive und sehr kostengünstige Möglichkeit.
Eine Entwicklungszusammenarbeit mit Ländern wie China ist nach meinem Dafürhalten ausschließlich unter Außenwirtschaftsförderungsaspekten zu sehen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch zwei allgemeine Sätze sagen.
Angesichts der Bevölkerungszahlen und der Altersentwicklung in der EU auf der einen und in den Entwicklungsländern auf der anderen Seite sehen wir, wie wichtig Entwicklungszusammenarbeit letztlich ist, um für die betroffenen Menschen eine Möglichkeit zu schaffen, sich in ihrem Land vernünftig fortzuentwickeln. Letztlich ist das eine Voraussetzung für unser eigenes Überleben. Ich meine das wörtlich. Wir müssen lernen, für unsere eigene Zukunft mehr abzugeben.
Meine Damen und Herren, das ist die letzte Rede beim letzten Tagesordnungspunkt. Ich wünsche Ihnen allen einen Wahlkampf ohne Blessuren und ein fröhliches Wiedersehen im Sommer.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich war als nicht belastetes Mitglied im Untersuchungsausschuss.
Wir waren als Partei nicht betroffen. Das Ministerium wurde nie unter unserer Verantwortung geführt. Auf der anderen Seite war ich aber auch nicht im Zugzwang einer Opposition,
die einer gut arbeitenden Landesregierung etwas vorwerfen muss, was in dieser Form nicht stimmt.
Meine Damen und Herren, ich weiß seit eben, dass durch den Untersuchungsausschuss wirklich etwas herausgekommen ist, nämlich ein Märchen.
Herr Junginger, ich gratuliere dazu. Jetzt haben wir berühmte Märchendichter: die Gebrüder Grimm, Harry Potter
und Hans Georg Junginger. Herzlichen Glückwunsch!
Meine Damen und Herren, die Missstände, von denen die Rede war, haben sich so nicht bestätigt, obwohl wir bisweilen den Eindruck hatten,
dass man sich die ganzen Organisationspläne der Ministerien vornahm, dass man mit Zeugeneinladungen oben anfing
und unten aufhörte, dass man in Verwaltungen und Ämtern ganze Flure abgeklappert und dort alle als Zeugen vorgeladen hat.
Das war die Grundlage für die Zeugenvernehmungen.
Ich möchte zunächst einmal feststellen, meine Damen und Herren, dass auf Versäumnisse von der eigenen Verwaltung aufmerksam gemacht wurde. Das Rechnungsprüfungsamt in Tübingen spielte eine etwas eigenartige Rolle. Es hatte ganz offensichtlich Probleme mit der Definition der Fehlbedarfsfinanzierung,
eine Voraussetzung, die die Sache sicher angeheizt hat.
Ich stelle einfach fest, dass das Vermögen der Bauernverbände hier überhaupt keine Rolle spielt.
Vielmehr haben sie einen Kostenersatz bekommen – übrigens nur in Höhe von etwa 20 % – für eine Leistung, die wir ihnen übertragen haben.
Meine Damen und Herren, natürlich gibt es Möglichkeiten, die Förderrichtlinien zu verbessern. Aber dazu hätte es keines Untersuchungsausschusses bedurft; das ist nämlich die schärfste Waffe des Parlaments. Ich halte dieses Instrument hier für überzogen, und ich halte diese ganze Sache auch im Sinne der Zeitökonomie für verschwenderisch.
Meine Damen und Herren, nun hat sich ja auch der Plenarsaal ein kleines bisschen gefüllt, sagen wir, bis auf 40 %. Vorhin war der Saal sehr leer. Das deutet darauf hin, wie groß das Interesse ist. In der Öffentlichkeit interessiert der Untersuchungsausschuss sowieso niemanden mehr.
Ich glaube, die Einzigen, die Interesse an dem Untersuchungsausschuss haben, sind diejenigen, die ihn einberufen haben.
Wenn man Probleme mit der ländlichen Sozialberatung hat, dann hätte man sich zusammensetzen sollen und hätte eine vernünftige Lösung hingekriegt,
und zwar ohne diesen Untersuchungsausschuss. Frau Kipfer, wenn Sie von erstaunlichen Erkenntnissen berichten,
dann ist mir wirklich einiges entgangen. Ich denke, so ist das nicht.
Nun, meine Damen und Herren, wo bestanden Probleme? Man kann sicher den Vorwurf erheben, dass die Richtlinien zu einfach, zu allgemein gefasst waren. Das war sicherlich ursprünglich so gewollt, um nicht zu restriktiv zu sein.
Mit der bloßen Fortschreibung nach jeweils zehn Jahren ist es natürlich nicht besser geworden. Ein Problem war sicherlich auch darin zu sehen, dass die Regierungspräsidien teilweise unterschiedliche Auslegungen vorgenommen haben. Das prinzipielle Problem besteht doch darin, dass die Art der Beratung im Einzelnen nicht abgegrenzt werden konnte.
Wenn jemand kam und sich beraten lassen wollte, dann hat er gleichzeitig Fragen in Bezug auf die ländliche Sozialberatung, die Altersversorgung, die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft und in Sachen LKK gehabt.
Das auseinander zu dividieren – – Reden Sie doch einmal mit Geschäftsführern von Kreisbauernverbänden, die können Ihnen das erklären.
Das war eben jedes Mal eine Mischberatung. Aber daraus den Schluss zu ziehen, es sei eine Doppelförderung gewesen, ist einfach falsch.
Nun noch ein paar Worte zum Vergleich. Es liefen staatsanwaltschaftliche Ermittlungen, aber unabhängig davon musste ein privatrechtlicher Vergleich geschlossen werden, um die Leistungen, die von den Bauernverbänden bereits erbracht wurden, irgendwie zu beziffern. Dieser Vergleich wurde auch deshalb angestellt – das wurde heute schon formuliert –, weil dem Land sonst aufgrund der Verjährung sehr viel Geld verloren gegangen wäre. Deshalb musste der Vergleich sofort geschlossen werden. Die Regelung, die gefunden wurde, wurde vom Rechnungshof mitgetragen.
Meine Damen und Herren, was gibt es in der Zukunft zu tun? Wir brauchen eine Neufassung der Richtlinien. Das war nicht Aufgabe des Untersuchungsausschusses. Um Erbsenzählen künftig zu verhindern
und um den von vornherein untauglichen Versuch einer Aufsplittung nach Arten der Beratung erst gar nicht eingehen zu müssen,
ist es sicher sinnvoll, wenn diese Zuwendungen an die Bauernverbände pauschal erfolgen.
Das Zweite habe ich schon vorweggenommen. Im Gegensatz zur Opposition bin ich der Meinung: Die Beratung sollte auch künftig bei den Bauernverbänden fortgeführt werden. Dort findet sich die beste Kompetenz,
und wir müssen nicht zusätzlich in anderen Ämtern neue Strukturen aufbauen.
Gestatten Sie mir ganz zum Schluss noch eine Bemerkung.
Ach, ich habe meine Redezeit; insofern bin ich Gott sei Dank nicht von Ihrem Wohl und Wehe abhängig.
Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung: Diejenigen klugen Köpfe – ich nehme an, das werden viele Juristen sein –,
die die künftigen Richtlinien formulieren, sollten nicht mehr von Förderrichtlinien sprechen.
Das assoziiert sofort „Förderung“, „Doppelförderung“ oder „Dreifachförderung“. Viel besser wäre es, davon zu reden, dass es sich um einen Kostenersatz handelt, den die Bauernverbände für Leistungen bekommen, die sie in unserem Auftrag erfüllen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Rücknahme einer Privatisierung ist für uns kein Problem; denn Privatisierung ist nie ein Selbstzweck. Wenn sich herausgestellt hat, dass es anders besser geht, weil eine Annahme nicht eingetreten ist, unter der man das gemacht hat, dann tragen wir dies selbstverständlich mit. Diese Umwandlung ist vernünftig, und wir stimmen deshalb dem Gesetzentwurf zu.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine ohnehin schon kurze Re
de kann ich aufgrund meiner Vorredner noch mehr verkürzen: Meine Fraktion stimmt zu.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Walter, wir sehen einiges natürlich anders, als Sie das vorgetragen haben. Zunächst einmal möchte ich feststellen, dass wir froh sind, dass ein Umweltplan erstellt wurde und dass Baden-Württemberg das erste Bundesland ist, das so etwas präsentiert und das hier richtungweisend ist, meine Damen und Herren.
Bei der Beschreibung des Istzustands wurde festgestellt, dass auch bisher schon sehr viel erreicht worden ist. Ich betone: Es wurde sehr viel durch Selbstverpflichtung und Eigenverantwortung der Industrie erreicht. Wer einen Plan wie diesen erstellt, Herr Minister, bekommt Kritik von beiden Seiten, der befindet sich förmlich zwischen den beiden Schneiden einer Schere. Die einen sagen: Der Plan ist viel zu dirigistisch, er ist einengend, er enthält zu viel Ordnungsrecht, er schadet der Wirtschaft und letztlich den Arbeitsplätzen. Die anderen sagen: Er ist zu oberflächlich, er ist viel zu wenig verbindlich, und die Finanzierung ist nicht geregelt. Vom Prinzip her will man insgesamt mehr haben.
Ich denke, man muss damit leben, dass man von beiden Seiten attackiert wird. Oder anders ausgedrückt: Ich denke, wenn alle maulen, ist das ein Zeichen dafür, dass man irgendwo in der Mitte richtig liegt.
Herr Minister, meine Fraktion unterstützt diesen Umweltplan im Grundsatz. Wir bitten lediglich darum, im weiteren Verfahren noch Zielkonflikte auszugleichen, insbesondere mit der Wirtschaft. Wir bitten Sie, bei der Beratung im Kabinett noch dafür zu sorgen, dass für die Industrie und für die Wirtschaft nicht zu viele bürokratische Hemmnisse und auch keine zu hohen finanziellen Belastungen entstehen.
Wissen Sie, ohne Wirtschaft, Herr Salomon, läuft eben gar nichts. Darauf muss man schon Rücksicht nehmen.
Herr Minister, wir bitten Sie und erwarten, dass bei der Umsetzung von konkreten Maßnahmen, die jetzt ordnungspolitisch vorgesehen sind, noch einmal versucht wird, auch hier die Eigenverpflichtungen, die Eigenverantwortung der Wirtschaft einzufordern und das möglichst auf diese Weise zu regeln.
Wir bitten Sie noch um zwei Ergänzungen, Herr Minister:
Wir bitten Sie erstens um eine Förderung des Exports von Umwelttechnologie.
Das wird bereits in großem Maß gemacht. Übrigens zur Diskussion von heute Morgen: Deshalb ist der Wirtschaftsminister auch zurzeit in Korea.
Wir bitten Sie zweitens, auch den Rückbau des Neckars als des zentralen Flusses in Baden-Württemberg aufzunehmen, und zwar selbstverständlich unter Erhalt der Schiffbarkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Entwicklungszusammenarbeit ist nicht primär Ländersache, sondern eine Angelegenheit des Bundes. Ich komme nicht ganz umhin, hier doch einen gewissen Vorwurf loszuwerden. Es wurde großmundig angekündigt: „Entwicklungspolitik soll Markenzeichen der Regierung werden.“ Sehr viel ist davon nicht übrig geblieben. Statt international angestrebter 0,7 % des Bruttosozialprodukts, die für Entwicklungszusammenarbeit ausgegeben werden sollen, sind es nun beim Bund gerade einmal 0,26 %.
Aber zurück zum Land. Auch wir haben – wir wollen das überhaupt nicht beschönigen – von 1998 auf 1999 die Mittel von 30 Millionen DM auf etwa 20 Millionen DM zurückgeführt. Die Mittel, die für die Entwicklungszusammenarbeit vorgesehen waren, wurden in starkem Maße für die Haushaltskonsolidierung in Anspruch genommen. Aber ich bin froh, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass kein laufendes Projekt auf der Strecke geblieben ist. Es musste zwar manches etwas gestreckt werden, aber nichts von dem, was vorher schon investiert worden war, ist verloren gegangen.
Ein weiterer Gedanke ist mir sehr wichtig: Im Ländervergleich ist Baden-Württemberg die Nummer 1 in der Entwicklungszusammenarbeit. Es ist gar nicht selbstverständlich, dass ein Land so viel Geld für eine freiwillige Leistung ausgibt. Ich denke, das sollten wir durchaus auch mit Stolz sagen.
Meine Damen und Herren, Entwicklungszusammenarbeit ist bei weitem nicht nur eine Sache der Humanität, sondern wir haben eine Fülle von handfesten weiteren Gründen.
Zunächst einmal besteht die Verbindung zwischen der Außenwirtschaftsförderung einerseits und der Entwicklungszusammenarbeit andererseits. Ich denke, wir sollten diesen Zusammenhang auch ruhig aussprechen.
Ich denke, die GWZ leistet hier Hervorragendes. Der zu uns kommende Rückfluss der Leistungen kann wieder für weitere Projekte eingesetzt werden. Ich halte diese Verbindung zwischen Außenwirtschaft einerseits und Entwicklungszusammenarbeit andererseits deshalb für besonders wichtig, weil die Entwicklung eines Landes letztlich nur vorangehen kann, wenn die Wirtschaft investiert. Das, was einzelne Menschen sammeln oder was Regierungen zur Verfügung stellen, reicht nicht aus, um Entwicklungen herbeizuführen. Das muss durch Investitionen der Wirtschaft geschehen.
Wir haben mit Entwicklungszusammenarbeit aber auch Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen auf das, wie ich glaube, zentralste Problem dieser Erde, nämlich den Kampf gegen die Bevölkerungsexplosion. Nur wenn wir dort auch investieren, wenn wir dort mitarbeiten und mitmachen, sind wir in der Lage, Family-Planning-Programme dort zu implementieren.
Entwicklungszusammenarbeit eröffnet weiterhin die Möglichkeit, Demokratisierungsprozesse zu beschleunigen und die Menschenrechte einzuklagen.
Ein ganz wichtiger Punkt ist der Umweltschutz. Umweltschutz ist nicht regional und auch nicht national, kaum europaweit, sondern letztlich nur global möglich. In Zusammenarbeit mit Partnern in der so genannten Dritten Welt, bei den Entwicklungsländern, ist es möglich, Einfluss auf den Umweltschutz zu nehmen.
Meine Damen und Herren, Baden-Württemberg leistet aber nicht nur haushaltsmäßig sehr viel, sondern wir haben auch überdurchschnittlich gute Einrichtungen, die sich mit diesem Problem beschäftigen. Die GWZ habe ich bereits erwähnt, diese Nahtstelle zwischen Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel. Wir haben die Stiftung Entwicklungs-Zusammenarbeit, die nach meinem Dafürhalten hervorragende Arbeit leistet, als Infothek, als zentrale Beratungs- und Anlaufstelle, aber auch bei der Mittelbeschaffung und bei vielem mehr. Ich möchte wiederholen, was der Kollege Wieser eben schon gesagt hat: Aus den Erlösen der EnBW muss diese Stiftung endlich mit dem Stiftungskapital von 8 Millionen DM, wie vorgesehen, ausgestattet werden.
Wir haben im Land Hochschulen, die auf diesem Gebiet Hervorragendes leisten. Ich möchte nur exemplarisch die Agrarwissenschaftliche Fakultät der Universität Hohenheim nennen und da speziell die Projekte von Professor Mühlbauer. Richtungweisend, Pars pro Toto soll das lediglich erwähnt sein.
Von manchen nicht so ganz beachtet ist der SES, also der Senior Expert Service. Meine Damen und Herren, unsere
Gesellschaft ist ja teilweise so eingestellt, dass man mit 58 Jahren entsorgt werden soll. Menschen, die Erfahrungen in Beruf und Leben gesammelt haben, leisten in den Entwicklungsländern Hervorragendes. Man könnte noch viele Einrichtungen nennen. Aufgrund der Zeit möchte ich mich nur auf diese wenigen beschränken.
Nun, was ist Entwicklungszusammenarbeit ohne die Leistung der NGOs? In dem Zusammenhang möchte ich auch die kommunalen Projekte mit hineinnehmen. Wir haben hier ein breit gefächertes Spektrum von kleinen, nur ehrenamtlich tätigen, quasi daheim in der Stube, aber trotzdem hoch effektiven Einrichtungen bis zu großen vollprofessionellen Einrichtungen. Ich denke, dieses Spektrum brauchen wir auch, um die vielfältigen Aufgaben der Entwicklungszusammenarbeit abzudecken. Ich möchte meinen Dank an all die Ehrenamtlichen aussprechen, die auf diesem Gebiet arbeiten.
Meine Damen und Herren, einige Grundsätze in der Entwicklungszusammenarbeit müssen immer wieder eingehalten und neu justiert werden. Zunächst muss es Hilfe zur Selbsthilfe sein, und der Entwicklungshelfer muss immer mehr weg vom Macher hin zum Berater, der die Menschen dort in den Ländern selber arbeiten lässt. Und selbstverständlich sind eingesetzte Mittel nur dann sinnvoll, wenn es sich um Projekte handelt, die auch nachhaltig sind. Manches nur durch die idealisierte Brille gesehene Projekt ist im wahrsten Sinne des Wortes in den Sand gesetzt worden, und manches ist spätestens dann versandet, wenn der Experte abgezogen ist. Aber ich denke, man hat hier viel gelernt, auch in der Evaluierung dieser Projekte. Das Gleiche gilt im Übrigen auch für das Controlling, wo wir auch hervorragende Büros haben, die das wirklich professionell machen. Ich nenne beispielsweise IP hier aus Stuttgart.
Meine Damen und Herren, die Entwicklungsländer brauchen viel Geld, Investitionen, Know-how und vor allem auch Ausbildung. Man kommt nicht umhin, manche Spezialisten hier in Deutschland auszubilden. Aber das muss die Ausnahme sein. Typischerweise muss die Ausbildung im dortigen Land erfolgen. Das ist kostengünstiger und vor allem adaptierter, damit der wirklich nahtlos weiterarbeiten kann. Ich bin froh, dass man auch im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit die Notwendigkeit der Weiterbildung erkannt hat. Ich bedanke mich dafür, dass das Wirtschaftsministerium Auffrischkurse anbietet.
Meine Damen und Herren, alle diese Maßnahmen kosten Geld. Ich möchte den ersten Teil meiner Rede damit beenden, dass ich einfach darum bitte, haushaltsmäßig wieder mehr Mittel zur Verfügung zu stellen. Zwar wurde jetzt eine Trendwende eingeleitet; das reicht aber noch nicht aus.
Herr Präsident, ich werde mir Ihre Worte zu Herzen nehmen.
Herr Kollege Buchter, Sie wissen ganz genau, dass der Vergleich, wer wie viel gibt, sehr schwierig ist, weil man sehr unterschiedliche Mittel addiert. Ich bin nach wie vor der Meinung: Wir liegen vorne. Ich denke, das kann man auch mit Zahlen belegen.
Meine Damen und Herren, ich möchte zum Schluss auf eine ganz andere Form der Leistung, vor allen Dingen von NGOs, von kommunalen Partnerschaften und von der Stiftung, eingehen. Ich meine die Sensibilisierung der Bevölkerung für die Notwendigkeit der Entwicklungszusammenarbeit. Diese Sensibilisierung ist ganz besonders wichtig in einer Gesellschaft, die stets in weiten Teilen ihre ach so großen Probleme bejammert; das sage ich ganz bewusst so.
Betrachten wir einmal die Weltbevölkerung heute und im Jahr 2050. Wenn wir dazu noch die demographische Entwicklung hernehmen – wir mit einem sehr hohen Anteil Alter und die Entwicklungsländer mit sehr vielen Jugendlichen – und das Weltvermögen betrachten, dass nämlich 10 % der Weltbevölkerung 90 % der Besitztümer haben und 90 % nur 10 % besitzen,
dann stellen wir fest, dass wir in 50 Jahren im Prinzip überhaupt keine Rolle mehr spielen werden. Die Entwicklungszusammenarbeit – das meine ich wörtlich, und ich bin kein idealistischer Fantast – ist deshalb auch für das eigene Überleben notwendig. Denn wenn wir den Leuten dort nicht die Chance geben, sich in ihrer gewohnten Umge
bung eine Zukunftsperspektive aufzubauen, dann werden wir überrannt werden. Wer nichts hat, der kann auch nichts verlieren.
Ich habe das in Flüchtlingslagern schon oft erlebt, und ich meine das ernst.
Meine Damen und Herren, ich möchte Sie alle bitten, in einem ganz wichtigen Punkt – Herr Präsident, ich bitte, das noch sagen zu dürfen – aktiv zu werden. Das ist kein Landesthema, aber jeder soll es dorthin tragen, wohin er kann. Eines der großen Probleme der Entwicklungsländer sind die Schulden. Die 40 ärmsten Länder dieser Erde haben in der Zwischenzeit 2 000 Milliarden Schulden. Sie sind nicht in der Lage, die Zinsen zu erwirtschaften, und sie sind dem Untergang geweiht, wenn wir nicht eine Lösung finden, diese Schulden differenziert zu reduzieren – ich meine, nicht nur zu streichen.
Ich bin froh, dass es hierzu Initiativen von Kirchen und von vielen Organisationen gibt, die mit dem „Erlassjahr 2000“ bahnbrechende Arbeit geleistet haben.
Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Am Beginn meiner Rede möchte ich der Bundeswehr kein pauschales Lob entgegenbringen. Ich verweise darauf, dass ich der Bundeswehr meinen persönlichen Respekt dadurch bekundet habe, dass ich dort 40 Jahre aktiv als Reservist tätig war.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist unbestritten: Die Bundeswehr ist ein großer Wirtschaftsfaktor. Manche entdecken ihre Liebe zur Bundeswehr erst in dem Augenblick, wenn sie vor Ort abgezogen werden soll.
Die Garnisonsstädte haben in Zeiten der Hochkonjunktur teilweise erhebliche Nachteile hinnehmen müssen, weil viele Arbeitskräfte durch die Bundeswehr gebunden und so der allgemeinen Wirtschaft entzogen waren.
In Zeiten der Arbeitslosigkeit – das ist unbestritten – hatten die Garnisonsstädte auch viele Vorteile. Denn die Bundeswehr hat sichere Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt. Hier haben sich teilweise sehr feste Strukturen gebildet, vor allem in den kleineren Gemeinden und im ländlichen Raum. Der Abzug würde vor allem solche kleinen Gemeinden ganz besonders hart treffen.
Meine Damen und Herren, natürlich müssen wir uns glücklich schätzen, dass die Armeen in Europa abgebaut werden. An diesem Abbau wird auch Baden-Württemberg letztlich nicht ganz vorbeikommen. Die Frage ist: Wie stark wird er ausfallen, und wo wird er stattfinden? Wir müssen uns vor Schnellschüssen hüten, indem wir sagen: „Hier“ oder „hier nicht“. Denn bei der letzten Reduktion der Bundeswehr hatten die bayrischen Garnisonsstädte beispielsweise eine gemeinsame Strategie, während die einzelnen Garnisonsstädte bei uns teilweise nach dem Sankt-Florians-Prinzip verfahren sind.
Das wird ja jetzt gemacht; darauf komme ich gleich, Herr Brechtken. – Die Bilanz war dann, dass Baden-Württemberg ungleich stärker bluten musste. Jetzt haben wir in der Tat die Situation, dass in Bayern etwa doppelt so viele Soldaten stationiert sind wie in Baden-Württemberg. Das müssen wir als gegeben hinnehmen. Aber es darf jetzt natürlich nicht die Argumentation der Bayern sein, zu sagen: „Wenn es schon so ist, dass wir doppelt so viele Soldaten haben, dann müssen auch WBK und WBV nach Bayern und mit der Nummer 6 fusioniert werden.“ Das darf nicht sein.
Meine Damen und Herren, ich bin froh, dass die Landesregierung gemeinsam mit den Garnisonsstädten eine Ad-hocArbeitsgruppe für ein gemeinsames Handeln gebildet hat. Herr Ministerpräsident, ich würde Sie bitten, persönlich mit Herrn Stoiber ein Gespräch zu führen, um die Südachse in diesem Deal zu stärken
und um zu verhindern, dass es bei der Reduktion der Bundeswehr zu einem Süd-Nord-Gefälle kommt.
Die Zusagen, die vom Herrn Verteidigungsminister gemacht wurden, halte ich für wichtig, und sie können mit Recht beklatscht werden. Allerdings würde ich mich nicht allein darauf verlassen; wir müssen selbst aufpassen und gemeinsam handeln.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein kleines bisschen wundere ich mich über das heutige Thema,
besonders darüber, wie es von Ihnen umschrieben wurde, Herr Kollege Dr. Caroli: katastrophales Management.
Die Richtlinie stammt von 1992 und ist damals bei Herrn Schäfer einfach liegen geblieben. Die heutigen Krokodilstränen passen also nicht so ganz.
Nun aber zur Sache. Wir tragen das Anliegen der EU-Verordnung mit. Selbstverständlich ist auch die Größenordnung der gemeldeten Gebiete als Rohfläche akzeptabel. Das Problem liegt in der EU-Richtlinie selbst.
Zum einen ist nicht vorgesehen, dass ein widerspruchsfähiger Bescheid erstellt wird. Es gibt somit keine Rechtsgrundlage für eine Klage. Zum anderen ist in dieser Richtlinie nicht einmal eine Anhörung vorgesehen. Zwar wurde vom MLR zugesagt, dass die Einwände auf der Ebene der Regierungspräsidien geprüft werden würden. Aber auch wenn man Wohlwollen voraussetzt, ist selbstverständlich ein hoher Zeitdruck vorhanden. Die Richtlinie sieht einen echten Dialog nicht vor.
Meine Damen und Herren, die Ausarbeitung der Kartierungen wurde durch das MLR sachlich, fachlich durchgeführt, mit der LfU und den BNLs. Wichtig ist auch – das sollten wir nicht verkennen –, dass das erarbeitete Konzept
mit der und nicht gegen die Naturschutzverwaltung erarbeitet worden ist. Somit bestehen wirklich gute Chancen, dass dieses in Brüssel so durchgeht.
Bei der Betrachtung aller Kriterien, also nicht nur der naturschutzrelevanten, gibt es jedoch Probleme für die Gemeinden. Hier muss auch nachgebessert werden.
Unproblematisch ist es ganz sicherlich, wenn sich offensichtliche Fehler eingeschlichen haben oder wenn planfestgestellte Vorhaben mit dieser Kartierung überdeckt worden
sind: Dann sind zwangsläufig Korrekturen erforderlich und müssen auch durchgeführt werden.
Problematischer wird es aber, wenn die künftige Entwicklung einer Gemeinde tangiert ist, wenn massive Einschnitte erfolgen und wenn es um den Rohstoffabbau geht. Wir bitten, das Verfahren zügig fortzuführen. Man muss aber den Gemeinden eine echte Chance geben, dass ihre Einwände abgewogen werden. Das heißt, es muss eine gemeinsame Diskussion jedes einzelnen Einspruchs mit den Betroffenen unter Berücksichtigung der entsprechenden kommunalen Interessen stattfinden, und es muss auch die Möglichkeit zu einem Flächentausch unter der Voraussetzung ökologischer Gleichwertigkeit geschaffen werden sowie auch die Möglichkeit einer Herausnahme von Flächen, die jetzt vorgesehen sind, wenn sie für die Kommunen ganz besonders wichtig sind.
Meine Damen und Herren, ich erinnere an die Originalüberschrift dieser Verordnung von 1992, die im Englischen „Nature and Partnership“ lautet. Wir wollen beides: Wir wollen Natur und Naturschutz, aber wir möchten auch die partnerschaftliche Abstimmung mit den Kommunen.
Lieber Kollege Moser, ich bin felsenfest davon überzeugt, dass du das auch übersetzen kannst.
Wir wollen auch, dass die Fortentwicklung im Konsens mit der Naturschutzverwaltung geschieht, denn es ist in dieser Richtlinie auch vorgesehen, dass diese Flächen fortentwickelt werden.
Eine letzte Bemerkung, Frau Ministerin: Ich hoffe natürlich, dass die Landesregierung bei den landeseigenen Flächen mit bestem Beispiel vorangeht.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Caroli, ich muss doch noch auf Ihre Ausführungen eingehen. Sie haben hier ein Horrorszenario entfacht, das einfach bar jeglicher Realität ist, ein Szenario – ich darf Ihre eigenen Worte nehmen – hoch zehn. Mit solchen Potenzzahlen rechne ich normalerweise nie. Das, was Sie hier darzustellen versucht haben, ist einfach falsch.
Sie haben ferner mit Strafzöllen gedroht. Die sind noch weit, weit entfernt, und wir lassen uns hier nicht unter Druck setzen. Es geht jetzt um die Aufarbeitung der Widersprüche. Hierzu müssen den Verwaltungen entsprechende Kriterienkataloge in die Hand gegeben werden, nach denen sie manche Gebiete, wenn berechtigte Einsprüche vorliegen, ausnehmen können. Über das, was dann noch übrig bleibt, muss dann eine Individualentscheidung auf der Ebene der RPs oder des MLR getroffen werden.
Ich bin zuversichtlich, dass das MLR hier zügig umsetzen kann und dass am Schluss nur wenige ernste Blessuren zurückbleiben.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf zum Staatsvertrag ist unstrittig. Er ist unstrittig zwischen den
Ländern und auch unstrittig zwischen den Fraktionen. Auch wir stimmen ihm zu.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die heutige Aktuelle Debatte ist leider von diesem furchtbaren Ereignis in Hamburg überschattet, bei dem ein sechsjähriges Kind von zwei Hunden zu Tode gebissen wurde. Offensichtlich sind diese Hunde aber früher schon aufgefallen. Aber die Auflagen Leinenzwang und Maulkorbzwang wurden vom Halter nicht befolgt.
Die heutige Aktuelle Debatte soll mit dazu beitragen, dass solche Ereignisse in Zukunft möglichst nicht mehr vorkommen. Aber wir müssen aufpassen, dass wir in einer solchen Debatte nach einem solchen Ereignis nicht in einen blanken Aktionismus verfallen, der zwar das eigene Gewissen beruhigt, in der Sache aber nichts bringt.
Zunächst haben wir gewisse Schwierigkeiten, den Begriff „Kampfhund“ abzugrenzen und ihn zu definieren. Es gibt zweifelsohne Hunderassen, die im Schnitt bedeutend aggressiver als andere sind. Aber ganz entscheidend ist die individuelle Gefährlichkeit von Hunden und die der Hundehalter.
Ich bin eigentlich froh darüber, dass die Forderung nach dem generellen Töten der Tiere, die einen Besitzer haben und ordentlich gehalten werden, nicht erhoben wird, aber ich bin durchaus der Meinung, dass Auflagen erlassen werden müssen, wie immer sie formuliert sein sollen – mit einer Leinen- und Maulkorbpflicht usw.
Etwas problematisch in der Abgrenzung sind das Zuchtverbot und das Handelsverbot. Für welche Rassen sollen diese tatsächlich gelten? Ich befürchte, dass wir hier eine Entwicklung mit einem offenen Ende haben. Man wird nicht daran vorbeikommen – ich halte das für richtig, und Fachleute bestätigen das –, für einige Rassen die Zucht und den Handel zu verbieten. Aber wenn man diese Rassen ausgenommen hat und jemand von einem Hund einer anderen Rasse, von einem anderen bösen Hund gebissen wird, ist natürlich sofort der Streit da und kommt sofort die Forderung: Jetzt dürfen keine Schäferhunde mehr existieren
usw. Man muss also aufpassen, dass man diese Entwicklung noch vernünftig im Griff hat.
Meine Damen und Herren, aus meiner beruflichen Erfahrung kann ich sagen – ich habe sehr viele Hundebissverletzungen versorgt –: Die meisten Verletzungen stammen von Schäferhunden. Das ist auch klar, weil die zahlenmäßig eine ganz andere Rolle spielen. Trotzdem meine ich, bei Berücksichtigung positiver Zuchtmerkmale, wie es die Verbände machen, und eine ordentliche Haltung vorausgesetzt, müssen wir bei Schäferhunden keine generellen Maßnahmen verfügen. Fraglos muss es ein Verbot von Defektrassen geben, wenn ich einmal diesen unwissenschaftlichen Ausdruck benützen darf, also von Qualzüchtungen und von Hunden, die nach speziellem Aggressionsverhalten selektiert worden sind.
Meine Damen und Herren, ganz besonders wichtig scheint mir auch der Ansatz beim Hundeführer zu sein. Wir appellieren an die Eigenverantwortung der Besitzer und der Führer dieser Hunde. Die Eigenverantwortung muss die polizeilichen Verordnungen ergänzen.
Zum Hundeführerschein: Es mag richtig sein, dass der Führer eines gefährlichen Hundes einen Kurs macht, in dem er Prinzipielles erlernt. Aber ich möchte vor dem großen Optimismus warnen, dass das wirklich eine Maßnahme ist, die zieht. Nehmen Sie einmal die Autofahrer. Unfälle passieren nicht, weil einer die Bremse nicht findet oder vergisst, in der Nacht das Licht einzuschalten, sondern Unfälle passieren, weil die Leute zu schnell fahren, weil sie unachtsam oder besoffen sind.
Deshalb noch einmal mein Appell an die Verantwortung und an die Disziplin. Wer Verantwortung und Disziplin nicht einhält, muss hart bestraft werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen sind da,
sowohl um Maßnahmen auszusprechen als auch um wirklich Strafen zu verhängen.
Meine Damen und Herren, noch eine letzte Bemerkung. Bei der Versorgung von Hundebissverletzungen haben mich die Verletzten frisch nach dem Unfall immer wieder gefragt: Was würden Sie mit dem Hund machen? Ich habe stets eine Antwort gegeben, zu der ich auch heute stehe: Wenn ein Hund versehentlich oder aus Schreck einfach einmal zugebissen hat, ist das anders zu bewerten,
als wenn ein Hund vorsätzlich einen Menschen angefallen oder angesprungen hat. In diesem zweiten Fall, meine Damen und Herren, darf kein Zweifel bestehen:
Es müssen Möglichkeiten gefunden werden, dass dieser Hund nie mehr einen Menschen anfällt.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich noch einmal die zwei entscheidenden Punkte klar formulieren. Wir brauchen zwei Stoßrichtungen: eine in Richtung Hund und die andere in Richtung Halter. Wir haben über ein Zuchtverbot und ein Handelsverbot für bestimmte Rassen gesprochen. Ich denke, dass hier Einigkeit besteht.
Ganz besonders möchte ich noch einmal die individuelle Gefahr durch Hunde anderer Rassen ansprechen. Hier müssen entsprechende Auflagen erfolgen.
Ich möchte appellieren, die andere Seite, sprich den Hundehalter, nicht aus dem Auge zu lassen. Ein Führungszeugnis ist sicherlich eine unabdingbare Voraussetzung. Die Einhaltung von Auflagen ist zu überprüfen. Ganz besonders ist an die Verantwortung zu appellieren.
Ich empfehle Ihnen, soweit Sie sie nicht kennen – die allermeisten werden sie kennen –, die herrliche Geschichte „Herr und Hund“ von Thomas Mann zu lesen, die 1919 herausgegeben wurde. Hier sieht man in wunderbarer Weise die Interaktion zwischen dem Herrn einerseits und dem Hund andererseits.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal ganz herzlichen Dank, Herr Müller, für die freundlichen Worte, mit denen Sie mich jetzt eingeleitet haben. Beim heutigen Thema fällt mir unweigerlich Wilhelm Busch ein:
... dass sie von dem Sauerkohle eine Portion sich hole, wofür sie besonders schwärmt, wenn er wieder aufgewärmt.
Dort ist die Witwe Bolte gemeint und der aufgewärmte Sauerkohl. Hier sind es die Grünen mit stets wiederkehren
den aufgewärmten Anträgen in der Drogenpolitik, denen wir – das ist bekannt – inhaltlich durchaus zustimmen könnten.
Jetzt warten Sie doch einmal.
Bei der heutigen Diskussion sind keinerlei neue Argumente gekommen. Das, was wir von Frau Blank, von Frau Bender und von Ihnen, Herr Müller, gehört haben, ist alles schon einmal da gewesen. Nichts Neues.
Jetzt will ich Ihnen sagen, was neu ist. Sie hätten es in Berlin in der Hand gehabt. Was haben Sie gemacht? Nichts, halbherzig, dilettantisch. Hätten Sie ein Gesetz erlassen, das den Kommunen genehmigt, Fixerstuben, Konsumräume einzurichten, dann hätten wir heute nicht diese Diskussion.
Weil Sie es dort nicht geschafft haben, fordern Sie jetzt hier im Land eine Unterschrift von Sozialminister Repnik, obwohl Sie von vornherein wissen, dass er nicht unterschreiben wird.
Es geht um seine Ressortzuständigkeit.
Wir sind bitter enttäuscht ob dieses halbherzigen Vorgehens.
Sie haben in der Vergangenheit wiederholt genüsslich Ihre Finger in Wunden gelegt und drin rumgerührt mit Anträgen, wie Sie sie jetzt wieder gebracht haben.
Jetzt will ich Ihnen etwas sagen. Seit vier Jahren arbeitet diese Koalition hier sehr gut und sehr vernünftig. Ich gehe davon aus, Sie sehen das genauso.
Ich darf das als Zustimmung betrachten. Natürlich ist die FDP/DVP nicht der stromlinienförmige Appendix der CDU. Das gilt ganz besonders für die Drogenpolitik.
Nun, meine Damen und Herren, will ich überhaupt nicht rumeiern. Wer wie denkt, ist bekannt.
Wenn Sie mich jetzt ausreden lassen, erfahren Sie noch viel schneller, wie es weitergeht. Unsere inhaltliche Position ist bekannt, und von der rücken wir nicht ab. Wir werden aber dennoch Ihrem Antrag nicht zustimmen, und das will ich Ihnen begründen.
Zunächst einmal steht im Raum: Unser Koalitionspartner will nicht. Sie, Sie von den Grünen ganz besonders, wissen: In einer Koalition bringt man nicht alles durch. Wir haben in dieser Legislaturperiode sehr viel durchgebracht.
Frau Bender, Sie werden in Nordrhein-Westfalen noch viel mehr lernen müssen, sich zu ducken und Abstriche zu machen.
Meine Damen und Herren, auf diesem Gebiet haben wir in der Koalition einen Dissens, und das wollen wir überhaupt nicht schönreden. Aber wir wollen nicht aufgrund eines einzigen Dissenses alle Gebiete aufkündigen und diese Arbeit nicht mehr fortführen.
Wechselnde Mehrheiten sind keine Basis für eine vernünftige Arbeit.
Jetzt möchte ich noch etwas sagen. Herr Müller, was Sie sagen, das wundert mich ein kleines bisschen. Unter Zugrundelegung der einfachsten Grundrechenarten und bei einem gleichzeitigen Blick nach rechts wissen Sie doch, dass überhaupt nichts dabei herauskommen würde, wenn wir heute gegen unseren Koalitionspartner stimmen würden. Die Mehrheit wäre doch trotzdem gegen den Antrag.
Wissen Sie, ein Krach nur um des Krachs willen bringt es natürlich nicht.
Herr Birzele, Sie werden sehen, wie die CDU nachher abstimmt.
Jetzt kommt noch ein wesentliches Argument. Der Erlass aus Berlin ist so, dass der Sozialminister unterschreiben muss. Das heißt, es besteht eine klare Ressortzuständigkeit des Sozialministers. Vermutlich ist dieser Antrag, der heute hier eingebracht wurde, gar nicht zulässig, weil wir ihn gar nicht zwingen können.
Ich finde es gut. Ich darf das Lachen als Zustimmung betrachten.
Meine Damen und Herren, ich möchte Folgendes festhalten. In den vier Jahren, in denen ich Sie immer wieder gebeten habe, uns etwas Zeit zu geben – das stimmt –, sind wir in der Drogenpolitik bedeutend weiter gekommen, als wir das am Anfang in den kühnsten Träumen überhaupt hätten erwarten können. Praktisch alle gesellschaftlichen Schichten denken in der Zwischenzeit so wie wir: die Landesärztekammer, die Bundesärztekammer, die kommunalen Spitzenverbände, die Caritas, die Diakonie.
Unser Koalitionspartner ist noch nicht ganz so weit. Ich betone, wir haben die Wünsche von Städten zur Einrichtung von Konsumräumen. Hätten sie ein vernünftiges Gesetz aus Berlin, dann würden sie es tun. Der Modellversuch in Karlsruhe läuft, obwohl vonseiten des Landes keine Mark Zuschuss kommt. Es gibt weitere Städte, die ebenfalls diese Einrichtungen der Überlebenshilfe schaffen wollen.
Meine Damen und Herren, wir werden weiter massiv, auch bei unserem Koalitionspartner, Überzeugungsarbeit leisten, damit wir in Bälde dieses Thema emotionsfrei und sachlich diskutieren können. Ich bitte darum, diesen Antrag in den zuständigen Ausschuss zu verweisen, damit dort unter anderem auch geprüft wird, ob er in dieser Form überhaupt zulässig ist.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit langem gibt es Bemühungen, dem Tierschutz Verfassungsrang zu geben. Die Liberalen haben als erste Fraktion im Bundestag eine Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz gefordert. Die gleiche Forderung erheben wir seit Jahren hier im Land.
Sicherlich deckt sich dies mit der Forderung der anderen Fraktionen. Allerdings möchte ich feststellen, dass die große Koalition in der letzten Legislaturperiode keine Einigung gefunden hat.
Unser Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode sieht vor, das Staatsziel Tierschutz in unsere Verfassung aufzunehmen. Eine breite Mehrheit unserer Gesellschaft will eine Verbesserung beim Tierschutz, und ich denke, wir sind es auch den Tieren schuldig.
Der Tierschutz war bisher gegenüber anderen Verfassungsrechten wie der Forschungsfreiheit oder der Freiheit der Kunst ins Hintertreffen geraten. Man kann in der Forschung – das möchte ich ganz klar festhalten – nicht auf Tierversuche verzichten. Aber es gilt, diese zu reduzieren, und es geht auch darum, nach alternativen Möglichkeiten der Forschung zu suchen.
Noch immer, meine Damen und Herren, gibt es zu viele und zu lange Tiertransporte. Diese müssen verringert werden. Dabei geht es nicht um Schlachtverbote oder um Forschungsverbote. Es geht vielmehr darum, anzuerkennen, dass auch in einer unternehmerischen Landschaft, ebenso wie in einer freien Forschungslandschaft, das Leid von Tieren verringert werden muss.
Ich bedanke mich für den Beifall auch der Grünenfraktion. Das kommt ja selten vor. Besten Dank.
Wichtig ist auch: Der Schutz der Tiere sagt auch etwas über unser zivilisatorisches Selbstverständnis aus. Beim Umgang mit Tieren darf Menschlichkeit nicht fehlen. Das Tierschutzgebot mit Leben zu erfüllen darf aber nicht an unserer Landesgrenze Halt machen. Tierschutz kann nur dann effektiv verwirklicht werden, wenn auch das Grundgesetz eine entsprechende Änderung erfährt. Deshalb geht mein Appell auch an unseren Koalitionspartner, sich bei den Kollegen auf Bundesebene stark zu machen, damit diese Sache geregelt wird. Ich hoffe, dass der Appell unseres Ministerpräsidenten, wie wir ihn vor kurzem gehört haben, bis nach Berlin hallen wird und dort seine Wirkung nicht verfehlen möge.
Mein Appell geht aber auch an die Sozialisten auf europäischer Ebene. Wir müssen unseren europäischen Nachbarn deutlich machen, wo der Tierschutz mit Füßen getreten wird: Schlachtviehtransporte quer durch Europa – bis nach Nordafrika oder in den Vorderen Orient – müssen unterbunden werden, zumal diese Transporte meist mit Todesqualen für die Tiere verbunden sind.
Wenn wir uns heute für die Aufnahme des Tierschutzes in die Landesverfassung entscheiden, meine Damen und Her
ren, und damit ein Zeichen dafür setzen, die Tiere als unsere Mitgeschöpfe besser zu schützen, müssen wir auch an die Verbraucher appellieren und dort eine Bewusstseinsänderung herbeiführen.
Tiere als Massenware und, damit verbunden, Lebensmittel zu Billigpreisen haben dort ihre Grenzen, wo aktiver Tierschutz beginnt. Es verdient die Anstrengung aller Fraktionen dieses Hauses, sich für diese Bewusstseinsänderung in unserer Gesellschaft stark zu machen.
Meine Damen und Herren, die Aufnahme des Tierschutzes in die Landesverfassung wurde hier im Landtag nicht deshalb verzögert, weil eine Fraktion etwas dagegen gehabt hätte. Das Problem bestand vielmehr darin, dass von manchen eine ganze Palette von Staatszielen gewünscht worden war.
Die Verfassung darf aber nicht überfrachtet werden. Ich darf das Stichwort aufnehmen: Die Verfassung ist kein Bauchladen. Änderungen müssen sehr behutsam vorgenommen werden.
Gestatten Sie mir kurz, einen Zusammenhang herzustellen: Die Zehn Gebote passen auf eine knappe Seite.
Moderne Verfassungen füllen ein kleines Heftchen, und EU-Richtlinien sind ganze Bücher.
In dieser behutsamen Abwägung, meine Damen und Herren, geht es heute – das sage ich aus voller Überzeugung – auch um die Aufnahme des Sports in die Verfassung.
Unsere Fraktion hat sich lange und nachdrücklich dafür eingesetzt. Natürlich wissen wir, dass mit der Aufnahme in die Verfassung nicht automatisch mehr Geld fließt. Wir wollen aber die Chancengleichheit des Sports in seinen sozialen Belangen, vor allen Dingen in der Abwägung gegen den Naturschutz.
Wir wissen auch um die ganz außerordentliche Bedeutung des Sports. Es wurde eben schon gesagt: Mit über 3,5 Millionen Mitgliedern in mehr als 10 000 Vereinen ist der Sport die größte Bürgerinitiative unseres Landes.
Der Sport leistet nicht nur wesentliche und unverzichtbare Beiträge für die Gesundheit und zur sinnvollen Freizeitgestaltung. Er ist – besonders wenn Sport im Verein betrieben wird – eines der wesentlichsten Bindemittel unserer
Gesellschaft. Seine Rolle in der außerschulischen Erziehung und zur Integration von Menschen unterschiedlicher sozialer und nationaler Herkunft ist unbestritten. In unseren Gemeinden ist der Sport Garant für aktives Zusammenleben, und er ist Kristallisationspunkt für bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement.
Meine Damen und Herren, diese wichtige Rolle des Sports und seine Förderung durch den Staat wollen wir in unserer Verfassung verankert sehen ebenso wie die Förderung des kulturellen Lebens, als dessen Teil wir den Sport im Übrigen begreifen. Wir sind davon überzeugt, dass die vorgeschlagenen Bereiche durch die Staatszielbestimmung neue Stärkung und neue Impulse erfahren.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben wieder bewiesen, dass dieses Haus seiner Zeit deutlich voraus war, mindestens 15 Minuten.
Ich bedanke mich für die freundlich-spöttischen Worte meines Kollegen Mauz. Als ich als Neuling ins Parlament kam, war er der Erste und bislang Einzige, den ich erlebt habe, der zu seinem Redebeitrag zu spät kam. Jetzt steht es in unserem Wahlkreis wirklich 1 : 1.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Wertigkeit der Naturwissenschaften für die Gesellschaft und für die ganze Erde hat sich in den letzten zwei Jahrhunderten mehrfach grundlegend gewandelt. Nach der Physik kam der Schwerpunkt Chemie, und jetzt sind wir in das Zeitalter der Biologie vorgedrungen.
Anders – schlaglichtartig, möchte ich sagen –: Die Rolle der Mechanik, der Elektrizität und der Optik wurde ergänzt, nicht abgelöst durch die Synthese neuer Substanzen, die Veränderung von Stoffen in einer Art und Weise, wie sie bisher noch nicht da gewesen ist.
Zwischenzeitlich müssen wir uns mit den Methoden der Bio- und Gentechnologie auseinander setzen. Diese Technologie bietet neue Chancen und, wie ich meine, auch Notwendigkeiten, uns ihr zu stellen. Es gilt, nicht nur die Risiken zu beschreiben und anzuprangern, sondern es geht auch darum, diese Risiken zu beherrschen. Neue Dimensionen erfordern eine neue Verantwortung.
Die Ethik kann nicht als Alibi für den Slogan „Verbietet Gentechnologie“ dienen, wie wir es noch vor wenigen Jahren gehört haben. Wir müssen uns mit dieser Technik auseinander setzen. Die Ethik wurde auf diesem Gebiet ohnehin schon erheblich strapaziert. Wie will man einem Diabetiker, der gentechnisch hergestelltes Insulin braucht, weil er auf das tierischer Herkunft allergisch reagiert, plausibel machen, dass ihm dies aus ethischen Gründen verwehrt werden soll?
Diese Diskussion ist Gott sei Dank etwas leiser geworden. Die Gentechnologie hat in der Medizin, also im so genannten roten Bereich, deutlich Einzug gehalten und ist auch von der Bevölkerung in weiten Teilen akzeptiert. Impfstoffe, Medikamente und viele andere Dinge, die gentechnisch hergestellt werden, sind heute nicht mehr wegzudenken.
Heiß diskutiert wird heute noch der so genannte grüne Bereich. Wir wollen uns nicht mit Hurra auf alles stürzen, was gemacht werden kann. Vielmehr geht es um eine gewissenhafte Abwägung zwischen Nutzen und Gefahr, zwischen dem Wert eines einzelnen Produkts und dem Eingriff in ein System oder, vereinfacht formuliert, um eine Abwägung zwischen Sinn und Unsinn.
Wir brauchen diese neue Technologie. Wir können an ihr nicht vorbei, und wir wollen uns positiv mit ihr auseinander setzen. Auch diese junge Wissenschaft muss lernen, ihre Möglichkeiten und Grenzen auszuleuchten. Das Gleiche gilt natürlich auch für die Anwender. Begreifen wir diese Technologie also als Chance.