Protokoll der Sitzung vom 31.01.2001

Die Landesregierung drückt des Weiteren in ihrer Begründung aus, dass sie durch die Schaffung einer modernen und leistungsfähigen Verwaltung ihren internationalen Spitzenrang behaupten möchte. Dieses Ansinnen wird wohl von allen in diesem Hause geteilt, allerdings kommt man dann nicht umhin, über Lerninhalte zu reden.

Dozenten haben in der Vergangenheit kritisiert, dass ein konkretisiertes Anforderungsprofil fehlt, um Leistungsergebnisse überprüfbar zu machen. Absolventen der Führungsakademie unterschiedlicher Jahrgänge haben – dies

zeigen Umfragen – Unterschiedliches gelernt. Wünschenswert wäre ein gewisser Grundkanon dessen, was man bei einem Absolventen voraussetzen darf. Man kann nicht einerseits Querschnittkompetenzen für alle Teilnehmer einfordern und andererseits keine einheitlichen Ziele formulieren. Man benötigt eindeutige Anforderungsprofile, um daraus überprüfbare Lehrziele ableiten zu können.

Dieser Gesichtspunkt sollte bei einer Reform der Fortbildung, die auf einen umfassenden Bildungsauftrag abzielt, nicht aus den Augen verloren werden.

Die Landesregierung stellt fest, dass trotz steigenden Bildungsbedarfs die vom Innenministerium zentral zur Verfügung gestellten Mittel in den letzten Jahren ständig abgenommen haben. Nun sind Kosten lediglich eine Inputgröße, die nichts über die Qualität der Ergebnisse einer Bildungsmaßnahme aussagen. Es darf auch ruhig einmal festgestellt werden, dass die Führungsakademie bezüglich ihrer finanziellen Ausstattung einem Vergleich mit Einrichtungen in Bayern oder der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer durchaus standhalten kann.

Andererseits ist es richtig, dass die Landesregierung hier einer schleichenden finanziellen Mittelaushöhlung gegensteuern möchte und deshalb die Finanzierung der Fortbildung auf die Ressorts verteilt.

In der Drucksache wird des Weiteren ganz richtig angesprochen, dass das alte System die Nachfrage nach potenziellen Absolventen erst hervorgerufen hat, was im Prinzip auch wünschenswert war. Man wird darauf achten müssen, dass nun aufgrund allgemeiner Sparzwänge kein gegenteiliger Effekt eintritt und dass mit der Umwandlung der Rechtsform in eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts die weiter angestrebten Verbesserungen auch erreicht werden.

Die von Lothar Späth ins Leben gerufene Führungsakademie hatte damals und hat noch heute das Ziel einer Elitebildung der Führungskräfte. Wir Republikaner hatten bei dem Stichwort Elite noch nie Schluckbeschwerden und stimmen daher der Novellierung zu.

(Beifall bei den Republikanern – Lachen des Abg. Brechtken SPD – Abg. Brechtken SPD: Ihr seid so weit weg!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Wortmeldungen liegen in der Allgemeinen Aussprache nicht mehr vor.

(Zuruf)

Entschuldigung. Herr Minister Dr. Palmer, Sie erhalten das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Auch ich will versuchen, es kurz zu machen. Danke für den Konsens in diesem Hause.

15 Jahre Führungsakademie in Karlsruhe: Die Akademie hat sich bewährt. Sie ist eine gute Einrichtung. Wenn wir sie nicht hätten, dann müssten wir sie schaffen. Sie hat na

(Minister Dr. Palmer)

tional und international mittlerweile hohes Ansehen. Das spricht dafür, dass in den 15 Jahren in Karlsruhe gut gearbeitet worden ist.

Ich möchte ausdrücklich in diesen Dank die früheren Präsidenten, Generalsekretäre und Beschäftigten einbeziehen, aber insbesondere auch Herrn Präsidenten Dr. Vetter, der die Aufgabe ehrenamtlich versieht, und Herrn Generalsekretär Berg. Herzlichen Dank dafür, dass sie die Aufgabe intensiv wahrnehmen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Ich möchte dann sagen, dass wir mit der neuen Organisationsform schon die Erwartung verbinden, dass die Führungsakademie noch besser wird. Sie wird flexibler werden können. Sie wird als rechtsfähige Anstalt, die nach kaufmännischer Buchführung arbeitet, wirtschaftlichen Ertrag besser verwenden können. Sie wird in der Lage sein, flexibler mit anderen Institutionen zusammenzuarbeiten, und deshalb wird sie ein Stück weit beweglicher. Das ist richtig, das ist gut, und deshalb ist wohl auch der Konsens in diesem Hause dafür da.

Nun wurde gefragt: Was wird die Führungsakademie eigentlich von der Landesverwaltung zusätzlich übernehmen, insbesondere aus dem Innenministerium? Herr Dr. Vetter hat darauf schon eine Antwort gegeben. Ich will es gerne noch etwas erweitert tun, damit klar wird, dass es sich hier nicht um ein Placebo handelt, sondern dass die Führungsakademie in Karlsruhe qualitativ neue Aufgaben übernehmen wird.

Was ist das? Die Planung und die Organisation aller Aufstiegslehrgänge des gehobenen – das war vorher die Frage, Herr Veigel – und des höheren Dienstes,

(Abg. Herrmann CDU: Sehr gut!)

die Einführungslehrgänge für den höheren Dienst, dann die gesamte Schulung der mittleren Führungsebene, Referatsund Abteilungsleiter der Ministerien und der nachgeordneten Behörden sowie die bedarfsorientierte Fortbildung der Führungsnachwuchskräfte aller Ressorts. In diesen Bereichen – Einführungslehrgänge, Aufstiegslehrgänge, Schulungsveranstaltungen – haben wir bisher im Innenministerium 300 verschiedene Veranstaltungen mit jährlich 5 000 Teilnehmern durchgeführt. Das wird jetzt auf das Schulungszentrum, auf das Kompetenzzentrum der Landesverwaltung, auf die Führungsakademie in Karlsruhe, übertragen und bedeutet qualitativ natürlich schon eine erhebliche Ausdehnung, die mit den bisherigen Lehrgängen primär nichts zu tun hat. Die Führungsakademie erhält also einen umfassenden Bildungsauftrag, um den wichtigsten Baustein einer erfolgreichen Landesverwaltung zu entwickeln, nämlich das Wissen und die Bildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Herr Brechtken hat in der Aussprache gesagt, es gebe die Pflicht zur Fortbildung. So ist es, jawohl, Herr Brechtken. Die Pflicht zur Fortbildung gibt es für alle, aber für Beamte in besonderem Maße. Deshalb steht das, was Sie angemahnt haben, schon in Landesbeamtengesetz. Dort ist enthalten, dass es die Pflicht gibt, sich fortzubilden.

(Lachen des Abg. Brechtken SPD – Abg. Brecht- ken SPD: Das ist schon klar!)

An diese Pflicht erinnern wir.

(Abg. Dr. Vetter CDU: Er meint Kant!)

Herr Abg. Brechtken.

Herr Minister, nachdem mir diese Bestimmung bekannt ist, meine Frage: Würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen: Es geht mir nicht um eine allgemein im Gesetz postulierte Pflicht, sondern um Folgendes:

Erstens: Zielrichtung in einer Behörde festlegen.

Zweitens: Welchen zusätzlichen Fortbildungsbedarf habe ich?

Drittens: Die einzelnen Bediensteten mit einem ganz klaren Plan zur Fortbildung zu verpflichten. Klammer auf: Ich beziehe dabei zum Beispiel auch Lehrer ein, etwa hinsichtlich moderner Informationstechnologien. Klammer zu.

Ich sehe in dem gemeinsamen Anliegen, eine lernende Verwaltung zu forcieren, eine Verwaltung, die dazulernt und nicht stehen bleibt auf einem einmal erworbenen Erfahrungs- und Lernschatz, eine Daueraufgabe der Politik. Und jedes Ministerium, jede Behörde ist dazu verpflichtet.

Im Übrigen wird E-Learning, werden die neuen technischen Möglichkeiten dazu beitragen, dass wir auch in der Verwaltung eine ganz neue Lernkultur während der Arbeitsphasen, während der beruflichen Phasen erleben werden. Das ist ganz wichtig und auch, wie gesagt, schon im Landesbeamtengesetz statuiert.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte gerne noch die Bemerkung hinzufügen, dass von den Ausgaben der Führungsakademie, die im Haushalt mit 3 Millionen DM jährlich zu Buche schlagen, allein die Personalaufwendungen für die abgeordneten Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Führungslehrgänge 2,2 Millionen DM ausmachen. Die restlichen Kosten haben sich in den vergangenen Jahren längst amortisiert; denn die Absolventen der Führungsakademie führen laufend Organisationsuntersuchungen in der Landesverwaltung durch. Sie machen Verbesserungsvorschläge. Wir haben in den vergangenen Jahren ein Verbesserungspotenzial von 60 Millionen DM durch Absolventen der Führungsakademie aufgezeigt bekommen, was zum Auftrag, zu den Prüfungen, zu den studienbegleitenden Aufgaben gehört. Das zeigt, dass ausgesprochen effektiv, auch ausgesprochen kostengünstig gearbeitet worden ist.

Ich glaube, dass wir mit diesem Gesetz in der Tat nach 15 Jahren eine Zwischenbilanz ziehen können, um die Führungsakademie mit neuer Grundlage in den nächsten Jahren auf den Weg zu schicken.

Lieber Herr Brechtken, dass wir – ich will mich noch einmal an Sie wenden – dies mit einer Verwaltungssprache

(Minister Dr. Palmer)

gemacht haben, die verbesserungsfähig ist, sehen Sie uns bitte nach.

(Lachen des Abg. Brechtken SPD – Abg. Her- bricht REP: Sehr gut!)

Auch das Staatsministerium ist nicht so gut, dass es nicht dazulernen könnte. Wir räumen gerne ein, beim nächsten Mal den Gesetzentwurf noch einmal anzuschauen.

(Abg. Brechtken SPD: Die Gelegenheit werdet ihr nicht mehr haben! – Abg. Nagel SPD: Die Zeit wird knapp!)

Sicher werden wir die Gelegenheit haben. Da sind wir ganz gelassen und ganz optimistisch, weil sich gottlob die Verhältnisse nach dem 25. März im Land nicht verändern werden.

(Abg. Brechtken SPD: Egal, wer gewinnt!)

Wir geloben also beim nächsten Gesetzentwurf eine noch bessere Sprachsorgfalt, damit nicht mehr diese Bandwurmsätze herauskommen, die übrigens komischerweise vor dem Normenprüfungsausschuss Bestand gefunden haben. Wir müssen in der Sprache sicher sensibler werden und in Zukunft solche Sprachungetüme vermeiden. Ich sage da gerne den Versuch der Besserung zu.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der SPD)

Meine Damen und Herren, nunmehr liegen mir in der Allgemeinen Aussprache keine Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur E i n z e l a b s t i m m u n g.

Der Ständige Ausschuss empfiehlt Ihnen auf der Drucksache 12/5798, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen. Ich setze deshalb Ihr Einverständnis voraus, dass die §§ 1 bis 16 in der Zweiten Beratung gemeinsam zur Abstimmung gestellt werden können. – Sie stimmen dem zu.

Wer den

§§ 1 bis 16