Ich habe angesprochen, dass mit der heutigen ersten Lesung des Gesetzes zur Neuorganisation der Naturschutzverwaltung die Umsetzung erfolgen soll. Ich habe ausgeführt, dass die Aufgaben von anderen Stellen übernommen werden. Es ist durchaus möglich, dass Teilaufgaben auch vom Max-Planck-Institut übernommen werden.
Frau Ministerin, in welchen anderen Bundesländern bestehen Vogelschutzwarten? Mit welchen Aufgaben und wann wurden diese eingerichtet?
Die Staatliche Vogelschutzwarte in Karlsruhe steht über die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten mit ähnlichen Einrichtungen in anderen Bundesländern in einem regen Erfahrungsaustausch. Ein- bis zweimal jährlich finden in diesem Kreis Arbeitstagungen statt. Die baden
württembergische Vogelschutzwarte hat mit der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland in Frankfurt und der Vogelschutzwarte Nordrhein-Westfalen ein gemeinsames, von den RWE gefördertes Projekt zur Minimierung des Vogelschlagrisikos an Freileitungen durchgeführt.
Auf Ihre direkte Frage möchte ich sagen, dass wir bei uns das vornehmen, was andere Bundesländer teilweise genauso vorgenommen haben, wobei es mir um eine fachliche Begleitung und um den Schutz der Vögel geht. Es kommt mir nicht darauf an, dass an bestimmten Häusern nur Schilder angebracht werden, die darauf hinweisen, dass sie Aufgaben der Vogelschutzwarte übernehmen.
Sie haben zwei Zusatzfragen gestellt, und es steht nirgends, Herr Caroli, dass der Fragesteller mit der Antwort der Regierung zufrieden sein muss.
(Heiterkeit bei der CDU – Abg. Dr. Caroli SPD: Es geht aber doch nicht, dass eine Frage nicht beant- wortet ist!)
Auch auf die Gefahr hin, Herr Präsident, dass meine Frage vielleicht schon beantwortet ist, wage ich es, sie zu stellen.
Frau Ministerin Staiblin, ist Ihnen bekannt, dass das Brutvogelmonitoring Baden-Württemberg dringend notwendig ist und erhalten bleiben muss, weil es dabei um den Schutz der vom Aussterben bedrohten Vogelarten in Baden-Württemberg geht, gerade der Vogelarten, die auf der roten Liste der bedrohten Arten stehen?
Ist Ihnen bekannt, dass die Staatliche Vogelschutzwarte in Karlsruhe ein außerordentlich effizientes und kostengünstiges System entwickelt hat, bei dem nämlich bei nur zwei Personalstellen über 100 im Naturschutz engagierte Menschen in ganz Baden-Württemberg ehrenamtlich eingebunden sind, dass Sie somit, nachdem Sie noch nicht einmal wissen, wo dieses Projekt in Zukunft angesiedelt sein wird, ein außerordentlich effizientes, aus Naturschutzgründen wichtiges und für den Vogelschutz unverzichtbares System zerschlagen?
Es ist vorgesehen, das Projekt der Staatlichen Vogelschutzwarte, von dem Sie sprechen, künftig in eine geeignete Institution – voraussichtlich in die Landesanstalt für Umweltschutz in Karlsruhe – zu integrieren. Von ihr soll die Aufgabe auch fortgeführt und begleitet werden.
Das Personal – es handelt sich um zweieinhalb Stellen – soll in die Naturschutzverwaltung übernommen werden.
Das habe ich vorhin auch gesagt. Ich kann Ihnen die ganze Antwort auf die Anfrage noch einmal vorlesen.
(Abg. Kretschmann Bündnis 90/Die Grünen: Ich bin mit der Antwort zwar nicht zufrieden, aber ich habe kein Recht darauf! Das habe ich jetzt ge- lernt!)
Frau Ministerin Staiblin, wie wollen Sie gewährleisten, dass sich nach der Auflösung der Vogelschutzwarte die ehrenamtlich Tätigen – über 100 Naturschützer – auch künftig für den Bestand der vom Aussterben bedrohten Vogelarten einsetzen, wenn Sie die Vogelschutzwarte jetzt faktisch zerschlagen?
Ich zerschlage überhaupt nichts. Es geht darum, dass die Aufgaben der bisherigen Vogelschutzwarte und die zwei hauptamtlichen Kräfte in die untere Naturschutzbehörde eingegliedert werden. Die Aufgaben der ca. 100 ehrenamtlichen Kräfte können genauso wie bisher fortgeführt werden. Ich habe vorhin erwähnt, dass die Aufgaben im Wesentlichen von den unteren Naturschutzbehörden übernommen werden.
Sie haben schon zwei Zusatzfragen gestellt. Nach der Geschäftsordnung stehen jedem Abgeordneten höchstens zwei Zusatzfragen zu. Ich kann Ihnen keine weitere Zusatzfrage zulassen.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. A r n o l d T ö l g C D U – A u s s i c h t s p u n k t e i n d e n W ä l d e r n d e s S c h w a r z w a l d s
a) Ist die Landesregierung bereit, die in den dicht bewaldeten Tälern und Höhen des Schwarzwalds – besonders des nördlichen Schwarzwalds – durch Orkanschäden geöffneten Aussichtsschneisen als für Wanderer und Touristen attraktive Aussichtspunkte frei zu halten?
b) Ist die Landesregierung bereit, die Landesforstverwaltung anzuweisen, für eine dauerhafte Sicherung von Aussichtspunkten zu sorgen, damit diese Aussichtspunkte in den Wanderunterlagen eingetragen werden können?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage des Herrn Abg. Tölg beantworte ich wie folgt:
Zu a: Im Staatswald hält die Landesforstverwaltung Ausblickmöglichkeiten an festen Aussichtspunkten wie Türmen, Felsen, Hütten und Parkplätzen durch Sichtschneisen grundsätzlich offen. Im Privat- und Kommunalwald berät die staatliche Forstverwaltung die Waldbesitzer in diesem Sinne. Temporäre Aussichtspunkte, wie sie durch den Orkan Lothar entstanden sind, verändern sich im Rahmen einer dynamischen Entwicklung und können im Lauf der Jahre wieder zuwachsen. Diese Aussichtspunkte werden nur bei besonderen Bedürfnissen offen gehalten.
Zu b: Die Landesforstverwaltung hat bereits im April 1999 mit den Wanderverbänden, dem Schwarzwaldverein, dem Schwäbischen Albverein und dem Odenwaldklub vereinbart, dass diese wichtige Aussichtspunkte erheben. Für besondere Bereiche soll ein Aussichtspunktkonzept erarbeitet werden. Dessen Erstellung und Umsetzung musste infolge des Orkans Lothar im Dezember 1999 verschoben werden. Sinnvollerweise werden wir dies auch in die Naturparkplanung einbeziehen.
Ich möchte darauf hinweisen, wie schon angemerkt, dass dies im Staatsforst sicherlich nicht das Problem sein wird und dass Ihrem Anliegen in Verbindung mit den Naturschutzverbänden teilweise sicher Rechnung getragen werden kann. Ich weise jedoch darauf hin, dass es im Bereich des Privatwaldbesitzes sicher einer besonderen Absprache bedarf. Ich kann nicht jedem Privatwaldbesitzer letztlich abverlangen, die Sichtschneisen offen zu halten und die dafür entstehenden jährlichen Kosten und Arbeiten persönlich zu übernehmen.
Das ist gerade meine Zusatzfrage: Ist die Landesregierung bereit, Privatwaldbesitzer gegebenenfalls zu entschädigen? Denn wir haben im nördlichen Schwarzwald in vielen Bereichen null Chancen, Aussichtspunkte offen zu halten.