Protokoll der Sitzung vom 01.02.2001

Sie sollten endlich einmal aufwachen, wenn Ihr eigener Umweltminister in seinem Umweltplan eine Bilanz darlegt, die besagt: Der Flächenverbrauch in Baden-Württemberg ist dramatisch. Pro Tag werden 11 Hektar versiegelt. Das sind jeden Tag 22 Fußballfelder.

Die Eingriffsverwaltung verändern Sie um keinen einzigen Mann. Es bleibt bei 2 300 Beamten in der Straßenbauverwaltung. Aber die winzigen BNLs, die übrigens nur beratende Funktion haben, reduzieren Sie noch einmal auf die Hälfte.

Herr Abg. Kretschmann, ich darf Sie auf das Ende Ihrer Redezeit hinweisen.

Das ist eine Bankrotterklärung, und sie ist durch nichts zu rechtfertigen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen – Abg. Gö- bel CDU: Sie haben den Gesetzentwurf nicht gele- sen!)

Das Wort hat Herr Abg. Kiel.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehr überlegt – um es einmal milde auszudrücken – war nicht alles, was die Koalitionäre vor fünf Jahren zur Änderung der Naturschutz- und Denkmalschutzorganisationen beschlossen haben.

(Abg. Pfister FDP/DVP: Aber vieles!)

Die jetzt vorgelegte Neuordnung der Naturschutzverwaltung ist aber ein vertretbarer Kompromiss.

Ich möchte namens der FDP/DVP die positiven Aspekte dieses Gesetzentwurfs, nachdem die negativen so deutlich herausgearbeitet worden sind, hervorheben.

(Abg. Pfister FDP/DVP: Wir denken positiv!)

Ziel der FDP/DVP war und ist, überall eine leistungsfähige Verwaltung mit hoher Fachkompetenz möglichst nahe an den Bürgerinnen und Bürgern zu schaffen.

(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Drautz FDP/ DVP: Sehr richtig!)

Dies wird mit diesem Gesetzentwurf erreicht.

Unbestritten ist – ich muss das noch einmal besonders betonen –: Durch die Zuweisung von 44 Fachkräften in die Landratsämter wird der Naturschutz vor Ort dauerhaft gestärkt. Die Behauptung – das ist eine Diffamierung –, dieses Gesetz wolle den Naturschutz schwächen, ist nicht wahr. Dies ist nachweislich falsch.

(Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Göbel CDU – Abg. Pfister FDP/DVP: So ist es!)

Unbestritten ist: Die Zahl der für den Naturschutz insgesamt Tätigen wird um 22 Personen erhöht. Und unbestritten ist: Die Kernaufgaben der Bezirksstellen für Naturschutz und Landschaftspflege bleiben erhalten. Die Bezirksstellen haben die wichtige Aufgabe der Beratung der Regierungspräsidien insbesondere bei Naturschutzkonzeptionen und die Betreuung von Naturschutzgebieten und der Natura 2000. Der Vollzug der FFH-Richtlinie und der Agenda 2000 erfordert nicht nur gute fachliche Kenntnisse und die Entwicklung weiterer Konzeptionen, sondern auch die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben. Dabei wird es – Herr Kretschmann, Sie haben das gefragt – unter anderem verstärkt darauf ankommen, die EU-Fördermittel für Grenzertragsgebiete der Landwirtschaft, um ein Beispiel zu nennen, auch auszuschöpfen. Dafür bleiben die BNLs zuständig. Ich glaube, das ist letztendlich die wichtigste Aufgabe dieser BNLs; denn die anderen Dinge können sehr wohl weiter unten vor Ort erledigt werden.

(Beifall des Abg. Kleinmann FDP/DVP)

Aber zu Recht erhebt sich die Frage, ob das Devolutivrecht, ein gegenüber den unteren Naturschutzbehörden wirkendes Einspruchsrecht der ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten, das ohnehin nur sehr selten – das muss man vielleicht betonen – ausgeübt wurde, so stark eingeschränkt werden musste.

Bedenkt man freilich, dass der Umweltschutz anders als noch vor einigen Jahrzehnten heute sehr viel stärker in den Köpfen der Menschen verankert ist, laufen wir nicht mehr Gefahr des unsensiblen Umgangs mit unserer Natur. Hinzu kommt, dass es in den letzten 20 Jahren eine erhebliche Verschärfung des Umweltrechts gegeben hat. Sollte aber doch einmal ein unverbesserlicher Betonkopf am Werke sein, dann können die ehrenamtlichen Naturschützer, die hervorragende Arbeit leisten, auch in Zukunft das Regierungspräsidium einschalten.

(Abg. Pfister FDP/DVP: Natürlich! Das ist genau der Punkt! – Abg. Dr. Caroli SPD: In Ausnahme- fällen!)

Genau in diesem Punkt – das möchte ich sagen, weil hier gefragt worden ist, ob denn die Regierungsfraktionen gar nichts gegenüber der Regierung durchgesetzt hätten – haben sich die Regierungsfraktionen – und nicht zuletzt die FDP/DVP – durchgesetzt.

Im Übrigen kann auch der Präsident des Landesdenkmalamts so verfahren, wenn er der Meinung ist, dass die untere Denkmalschutzbehörde, deren Zuständigkeit durch diesen Gesetzentwurf ebenfalls gestärkt wird, den berechtigten In

teressen des Denkmalschutzes grob zuwider zu handeln gedenkt. Die FDP/DVP kann den Präsidenten des Landesdenkmalamts nur ermuntern, von seinem Recht auch unbeirrt Gebrauch zu machen. Das ist eine subjektive Meinung des Präsidenten, die er zum Tragen bringen kann, Herr Kollege Caroli, um auch auf diese Frage eine Antwort zu geben.

(Zurufe von der CDU)

Nach genauem Abwägen der eindeutigen Form mit den etwaigen Nachteilen dieses Gesetzes stimmt unsere Fraktion dem Gesetz zu, weil sie meint, dass es letztendlich unter dem Strich besser als der jetzigen Zustand ist.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Kleinmann FDP/DVP: Richtig!)

Das Wort hat Herr Abg. Eigenthaler.

Herr Präsident, Frau Ministerin, meine Damen und Herren! Der Koalitionszwang mit der Handschrift des besser verdienenden Wirtschaftsministers und seiner kommerzliberalen „Berlin Loveparades“ ist bei dem vorliegenden Gesetzentwurf unübersehbar. Deshalb erlauben Sie mir zu Beginn meiner Ausführungen die kritische Frage nach der Problematik

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

der Zuordnung der Landesdenkmalstiftung zum Wirtschaftsministerium, insbesondere deshalb, weil ihm ein FDP/DVP-Minister vorsteht. Meine Kritik an dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung begründet sich jedoch auf andere Bereiche. Einige Punkte wurden bereits angesprochen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Neuorganisation der Naturschutzverwaltung und zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes sollen unter anderem die unteren Naturschutzbehörden in Landratsämtern und Rathäusern personell und mit Sachverstand gestärkt werden. Wir Republikaner haben daran im Grunde nichts auszusetzen, weil dadurch mehr Kompetenz an die zuständigen Stellen vor Ort verlagert wird. Diese Kompetenzverlagerung hat aber auch zur Folge, dass im Rahmen der Neuordnung die Bezirksstellen für Naturschutz und Landschaftspflege personell ausgedünnt werden und deshalb künftig nicht mehr in vollem Umfang ihren Aufgaben nachkommen können. In den letzten Jahren wurden wichtige landespolitische Aufgaben durch EU-Auflagen, FFH oder Natura 2000 erheblich ausgeweitet, und sie werden hinsichtlich der EU-Fördermittel in Zukunft eher noch an Bedeutung gewinnen. Wenn jetzt Personal von den Bezirksstellen abgezogen wird, so muss die sachgerechte Erledigung deren Arbeit ernsthaft infrage gestellt werden.

Es ist zwar das erklärte Ziel von uns Republikanern, die Verwaltung des Landes zu straffen und nicht noch weiter aufzublähen, aber deshalb darf überregionaler Natur- und Denkmalschutz nicht vernachlässigt werden.

(Beifall bei den Republikanern)

Es ist niemandem gedient, wenn die Neuaufteilung der Aufgaben zu zeitlichen Verzögerungen und zu einer schleppenden Bearbeitung führt. Aus diesem Grund fordern wir Republikaner die Landesregierung auf, für eine ausreichende Zahl von Naturschutzfachkräften im Land zu sorgen und nicht nur eine Personalverschiebung zulasten der Bezirksstellen für Naturschutz und Landschaftspflege vorzunehmen.

Meine Damen und Herren, wir Republikaner halten den geplanten Wegfall des Devolutivrechts für unlogisch und nicht gerechtfertigt, weil wir darin weder eine Verbesserung noch eine Verfahrensvereinfachung gegenüber der bisherigen Regelung feststellen können.

(Beifall bei den Republikanern – Abg. Deuschle REP: Richtig! Ja!)

Gerade wenn keine Einigkeit über Planungen, Maßnahmen oder Vorhaben beim Natur- oder Denkmalschutz besteht, muss die Weisung der nächsthöheren Landesbehörde eingeholt werden, weil nur dadurch die überregionalen Aufgaben des Landes wirkungsvoll erledigt werden können.

Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, das Devolutivrecht durch ein Vorlagerecht bei besonders schwerwiegenden Fällen zu ersetzen. Dies halten wir Republikaner für ein falsches Signal und für eine Vernachlässigung der Interessen des Naturschutzes.

(Beifall bei den Republikanern)

Dies gilt nicht nur für den Naturschutz, sondern ganz besonders auch für den Denkmalschutz. Es besteht nämlich die Gefahr, dass die Tragweite getroffener Fehlentscheidungen von der unteren Denkmalschutzbehörde nicht immer oder nicht in vollem Umfang richtig eingeschätzt werden kann.

Die Interessen vor Ort sind leider auch nicht immer identisch mit den überregionalen Pflichten des Landes, und zwar sowohl beim Naturschutz als auch bei der Denkmalpflege. Einmal getroffene Fehlentscheidungen können häufig nicht mehr rückgängig gemacht werden. Gerade beim Umgang mit Kulturdenkmalen sind absolutes Fachwissen, höchste Sensibilität und größte Sorgfalt geboten. Hier darf keinesfalls zugunsten einer Verfahrensbeschleunigung auf die bewährten Vorgehensweisen verzichtet werden. Notwendige denkmalrechtliche Entscheidungen können im Zweifelsfall oft nur vom Landesdenkmalamt oder von der höheren Denkmalschutzbehörde getroffen werden.

Es muss auch in Zukunft im Interesse des Landes liegen, dass korrigierend eingegriffen werden kann. Dafür müssen aber genügend qualifizierte Mitarbeiter verfügbar sein. Die Übertragung der Zuständigkeit für die Ausnahmebewilligung von Werbeschildern im Außenbereich auf die unteren Naturschutzbehörden – § 20 – öffnet Tür und Tor für das von der FDP/DVP geforderte Straßensponsoring durch Vermietung der Straßen als Werbeflächen. Alleen von Großplakaten unserer weltweit führenden Autofirmen oder auch von Coca-Cola, McDonald’s oder Red-Bull-Werbung wären dabei noch das kleinere Übel. Das kennen wir von südlichen Ländern. Wenn ich mir aber ganze Straßenzüge lang die Stilblüten der aktuellen Wahlwerbung mit „Wan

ted“-Plakaten der CDU oder die Ergüsse der Sexual- oder Genitalkultur der Grünliberalen zu Gemüte führen soll,

(Abg. Kluck FDP/DVP: Was? Was für ein Ding?)

die die heimatliche Landschaft verschandeln, dann kann ich solchen Ideen nur wenig Positives abgewinnen.

(Beifall bei den Republikanern – Zuruf von den Republikanern: Bravo! – Abg. Kretschmann Bünd- nis 90/Die Grünen: Was schwätzt der jetzt wieder? – Glocke des Präsidenten)

Herr Abgeordneter, ich bitte Sie, zum Ende zu kommen.

Ich bin gleich zu Ende.

Wenn man dabei kilometerlange Spaliere mit Plakattafeln an einer Straße der roten Besserwisser oder einer Straße der grünen Besserbumser vorgesetzt bekommt, dann habe ich Bedenken gegen diese Form der Straßenfinanzierung,

(Beifall des Abg. Deuschle REP – Abg. Deuschle REP: Bravo!)