Protokoll der Sitzung vom 01.02.2001

bevor hier der Landesgesetzgeber tätig wird. Aber wir haben ja noch drei Jahre Zeit. Vielleicht tut sich da noch etwas. Wir brauchen das heute nicht zu entscheiden. Heute geht es darum, dass wir dem Gesetz zustimmen. Ich denke, das werden wir auch tun.

Danke schön.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Brechtken SPD: Allenfalls zur Mitbe- stimmung!)

Das Wort erhält Herr Abg. Krisch.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Kern der Debatte, die wir jetzt führen, wurde nicht angesprochen. Der Kern der Debatte ist der soziale Verfall unserer Städte. Die SPD hat in der Ersten Beratung die Stabilisierung bedrohter und von der Abwertung betroffener Stadtviertel verlangt, und Herr Kollege Schmiedel hat das heute wiederholt. Aber Sie haben nicht hinterfragt, was denn der Grund für die von Ihnen angesprochene Destabilisierung und für den Zerfall unserer Städte ist.

Der Gesetzentwurf spricht von sozialer Entmischung, von sinkender Lebensqualität und von problematischen Bewohnerstrukturen unserer Städte. Ja, und was ist der Grund für diese Entwicklung? Wenn Sie fordern, den Wegzug jener zu verhindern, die das Quartier stabilisieren, ist doch zu fragen: Wer sind denn die Stabilisatoren? Wer sind die Menschen, die für gute Qualität im Quartier sorgen?

(Abg. Brechtken SPD: Deutsche!)

Durch wen werden sie ersetzt? Denn wenn hier eine Gefahr besteht, kann sie nur in den neuen Bewohnern liegen. Das steht sogar im Gesetzestext. Das heißt, die neuen Bewohner sind das Ergebnis Ihrer Multikulti-Politik und der unkontrollierten Zuwanderung. Eine andere Erklärung gibt es nicht.

(Beifall bei den Republikanern)

Es spielt dann auch keine Rolle mehr, welchen Pass die neuen Bewohner haben. Denn der deutsche Pass ist inzwischen nicht mehr wert als eine Postkarte.

(Abg. Bebber SPD: Das ist Ihre Verfassungsfeind- lichkeit!)

Was früher Identifizierung mit der Heimat war, was Menschen stolz machte zu sagen: „Ich bin Türke“, „Ich bin Italiener“ oder „Ich bin Franzose“, das gilt nicht mehr für unsere Verfassung, und das haben Sie für dieses Land zerstört.

(Abg. Bebber SPD: Das ist der Knopf bei euch!)

Die Folgen Ihrer Politik sind in diesem Gesetzentwurf zu finden.

Ich habe Sie von der SPD in der Ersten Beratung aufgefordert,

(Abg. Fleischer CDU: Fehlbelegungsabgabe und Multikulti!)

sich doch um eine Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe zu kümmern, und Ihnen mitgeteilt, dass das ein Bundesgesetz ist. Darüber haben Sie gelacht. Heute aber haben wir Ihren Antrag Drucksache 12/5971, der einen Skandal darstellt. Denn Sie von der SPD greifen eine Forderung der Republikaner an Sie auf. Ja, was sagt denn Ihre Ute Vogt im Wahlkampf dazu, wenn sie das entdeckt?

Ich muss den Kollegen Fleischer bestätigen:

(Abg. Fleischer CDU: Dann habe ich etwas Fal- sches gesagt! – Gegenruf des Abg. König REP – Abg. Bebber SPD: Etwas wirr!)

Ihr Antrag ist nicht zulässig; denn er widerspricht geltendem Bundesrecht.

(Abg. Brechtken SPD: Davor kann man Sie nicht retten, Herr Fleischer; dafür kann man einfach nichts! – Abg. Bebber SPD: Aber recht geschieht es euch!)

Der CDU muss man aber auch etwas sagen. In der Ersten Beratung hat ihr Sprecher davon gesprochen, wie ungerecht es doch ist, angeblich besser Verdienende in Wohnungen leben zu lassen, die die Allgemeinheit bezahlt hat. Offensichtlich haben Sie jetzt im Wahlkampf den Fehler dieser Aussage entdeckt und sind wieder einmal auf unsere Argumentation aufgesprungen,

(Lachen des Abg. Redling SPD)

sozial verträgliche Lösungen für die sozial Schwächeren, also für Ältere oder Rentner, durch eine Unterstützung beim Kauf der Wohnungen zu finden.

(Abg. Fleischer CDU: Auch fünf Minuten gehen vorbei! – Abg. Bebber SPD: Die können lang sein!)

Wir werden Ihren Antrag unterstützen.

Aber, Herr Kollege, wenn ich den Antrag der CDU, Drucksache 12/5968, und den Antrag der SPD, Drucksache 12/5976, ansehe, finde ich Unterschiede nur in Oberflächlichkeiten und in Marginalien. Wer dem einen Antrag zustimmt, muss sinnvollerweise auch dem anderen zustimmen. Ihre Ablehnung des SPD-Antrags kann ich nicht verstehen.

(Abg. Fleischer CDU: Unserer geht weiter!)

Beide Anträge sind gleichwertig, und wir werden beiden Anträgen zustimmen, Herr Kollege.

(Beifall bei den Republikanern – Abg. Kluck FDP/ DVP: Unangenehm!)

Das Wort erhält Herr Staatssekretär Dr. Mehrländer.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf soll den Eingriff durch die Fehlbelegungsabgabe maßvoll zurückführen. Er soll den Gemeinden zusätzliche Flexibilität bei der Bewältigung von Problemen verschaffen. Er dient

(Staatssekretär Dr. Mehrländer)

der sozialen Gerechtigkeit und baut der Ausbildung einseitiger sozialer Strukturen vor.

(Abg. Kluck FDP/DVP: Sehr richtig!)

Zu dem Problem, inwieweit die Gemeinden noch viel stärker einbezogen werden können, kann ich mich auf die Ausführungen des Herrn Abg. Fleischer und des Herrn Abg. Hofer beziehen. Die Rechtsprechung ist klar und eindeutig: Die Bestimmung des Erhebungsgebietes bleibt nach wie vor dem Land vorbehalten.

Trotzdem nutzen wir Spielräume aus, soweit es geht. Zum Beispiel nutzen wir den Spielraum zur Delegation auf die Gemeinden bereits insofern aus, als wir bei der Festlegung der Gebietskulisse durch das Land einzelne Gemeinden mit deren Einverständnis von der Erhebung der Fehlbelegungsabgabe ausnehmen, wenn die Erhebung in einem unangemessenen Verhältnis zum Verwaltungsaufwand steht. Das ist ja in diesem Zusammenhang auch ein wichtiger Punkt.

Ein zweiter Punkt für mehr Flexibilität: Die Erhebung der Abgabe wird in den Fällen flexibilisiert, in denen die Belegungsstrukturen innerhalb des Wohnungsbestands gefährdet sind. Mit der neuen Ermächtigung zur Freistellung von der Erhebung der Fehlbelegungsabgabe wird den Gemeinden ein Instrument an die Hand gegeben, das ihnen eine Steuerung in Gebiete mit größerem Sozialwohnungsbestand erlaubt.

Meine Damen und Herren, einige Bemerkungen zu den vorliegenden Anträgen:

Zum Antrag der SPD, in drei Jahren die Fehlbelegungsabgabe auslaufen zu lassen, ist Folgendes zu bemerken: Es ist richtig, dass in allen Bundesländern über die Zukunft dieser Abgabe diskutiert wird, aber den juristischen Aspekt muss man dabei natürlich im Auge behalten. Auch hier kann ich auf die Ausführungen der Herren Abg. Fleischer und Hofer verweisen. Ich meine außerdem, dass wir über die Zukunft erst dann entscheiden sollten, wenn wir die Erfahrungen mit der jetzigen Neuregelung haben, wenn diese vorliegen. Man sollte den zweiten Schritt nicht vor dem ersten tun.

Zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP und zum Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: In der Tat geht es um die soziale Durchmischung, die auch erhalten bleiben soll. Der Ansatzpunkt ist – aber das wissen Sie natürlich – das Landeswohnungsbauprogramm. Ich darf darauf hinweisen, dass schon im laufenden Programm 2001 der Mietererwerb privilegiert wird. Während nämlich beim allgemeinen Erwerb gebrauchter Wohnungen die Zielgruppe Familien mit mindestens drei Kindern sind, sind es beim Mieterwerb bereits Familien mit zwei Kindern. Das ist schon ein Fortschritt in dieser Richtung.

Wenn man diese Zielgruppen ausweiten will, dann bedarf es natürlich auch einer finanziellen Ausstattung des Programms.

(Abg. Fleischer CDU: Richtig!)

Dass das vonseiten des Wirtschaftsministeriums begrüßt wird, ist sicherlich verständlich, aber darüber muss natürlich im nächsten Landeshaushalt entschieden werden.

Meine Damen und Herren, damit habe ich, glaube ich, auch die Anträge besprochen, und ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Pfister FDP/DVP: Gut!)

Das Wort erhält Herr Abg. Schmiedel.

(Unruhe – Abg. Seimetz CDU: Sitzungsverlänge- rer! – Weitere Zurufe)

Nur keine Panik!

Eine Frage muss noch ganz klar beantwortet werden, nämlich die Frage nach der Rechtmäßigkeit des Ausstiegs aus der Fehlbelegungsabgabe. Die Formulierung, die der Herr Staatssekretär gewählt hat, ist die richtige. Das Land bestimmt das Erhebungsgebiet. Das Land kann natürlich bestimmen, dass es null Erhebungsgebiete gibt. Das Gesetz verlangt eine landeseinheitliche Regelung. Andere Länder verzichten bereits auf die Erhebung oder haben beschlossen, nach einem bestimmten Zeitraum auszusteigen.