Jürgen Hofer
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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch nach der Beratung in den Ausschüssen kann ich nur sagen: Wir haben ein gutes Gesetz auf den Weg gebracht.
Da hat sich bei meiner Betrachtungsweise überhaupt nichts geändert.
Ich komme darauf. Ich will nicht alles wiederholen. Das Wichtigste, was wir mit dem Gesetz erreichen, ist, dass wir den Regionen die Möglichkeit geben, von sich aus ihre regionale Entwicklung selber zu bestimmen.
Wenn Sie etwas von oben aufpfropfen und nicht den regionalen Akteuren diese Arbeit selber überlassen, machen Sie überhaupt nichts Demokratisches. Wir haben die Regionen angehört.
Ich bin ja ebenso wie Herr Schmiedel selber im Verband Region Stuttgart tätig, und zwar als Fraktionsvorsitzender. Ich finde das, was wir hier machen, gut. Aber zunächst einmal würde ich Ihnen doch empfehlen, dem alten Grundsatz zu folgen: Auch andere Väter haben hübsche Töchter.
Diesen Alleinstellungsanspruch „Nur wir hier in Stuttgart haben die Wahrheit gepachtet, und wir wissen, wo es langgeht“ auf die unterschiedlichsten Regionen zu übertragen ist falsch. Übrigens kann ich nur noch einmal wiederholen: Wir haben in der Region Stuttgart das nicht durch einen gesetzlichen Donnerknall oder Urknall bekommen, sondern wir haben uns das selber erarbeitet. So muss man es in den anderen Regionen auch machen.
Sonst wird das auch nichts sein außer Schlagzeilen und Geschwätz.
Nächster Punkt: Wir haben die Regionen angehört. Ich kann ja nichts dafür, dass die meisten gesagt haben: Wir wollen die Direktwahl nicht.
„Und bist du nicht willig, so brauch’ ich Gewalt!“ Da kann ich nur sagen:
Das ist das Gegenteil einer demokratischen regionalen Entwicklung. Die muss von unten nach oben erfolgen, sonst hält sie nicht.
Nächster Punkt: Ich finde das, was der Kollege Fleischer gesagt hat, richtig. Wir brauchen auch in unseren Regionen durchaus einen regionalen Wettbewerb. Wir werden in der nächsten Koalitionsvereinbarung das Thema Regionalentwicklung sicherlich weiter definieren müssen. Da glaube ich auch, dass es ohne eine Funktionalreform nicht gehen wird. Nur, lieber Herr Kollege Schmiedel,
diese Funktionalreform – wenn sie etwa nach der Vorstellung des Städtetags geht, gibt es ein Bezirksmodell – wird natürlich auch die Region Stuttgart auf den Prüfstand stellen. So selbstverständlich wird das nicht von vornherein sein, dass die Region ein Viertel der Einwohner von ganz Baden-Württemberg umfasst; sonst können Sie keine Bezirksverfassung machen. So einfach geht das nicht, zu sagen, das eine sei sakrosankt und werde auf alle anderen übertragen, sondern man muss eine schrittweise Entwicklung zulassen, weil sie der einzige praktische Weg ist, regionales Denken tatsächlich umzusetzen.
Ein Wort zu den regionalen Zweckverbänden: Sie wissen ganz genau, dass Sie entweder auf eine regionale Zusammenarbeit über die Ländergrenzen hinaus verzichten müssen
oder diese Zusammenarbeit über einen Zweckverband ermöglichen müssen. Das sind die einzigen Möglichkeiten, wie Sie das durchführen können. Übrigens ist das eine Fehlinterpretation – ich habe nie verstanden, warum das nicht klar wird. Denken Sie doch einmal daran, welcher Weg bei der Entwicklung eines Zweckverbands beschritten wird. Da werden doch nicht die Stadtkreise und die Landkreise bestimmen, wir gründen einen, und dann werden die Regionalverbände aufgelöst. Das ist nicht der Fall. Da kommt als Erstes der Gesetzgeber, und er muss entscheiden, ob er das tatsächlich will.
Zuvor sind die Regionalverbände anzuhören. Sie können in einer so grundsätzlichen Sache überhaupt nur durch Beschluss ihre Auffassung zum Ausdruck bringen. Dann hat der Gesetzgeber – nach dem Gesetz und der Verfassung – eine Abwägungspflicht, ob er dies tut oder nicht. Aber er hat keine Verpflichtung, dies automatisch zu tun. Das bitte ich einmal zur Kenntnis zu nehmen.
Ich muss schon sagen: Die Vorstellung, wonach der Gesetzgeber so lange nichts machen darf, bis eine Regionalversammlung sagt „Du darfst!“, kann ja wohl nicht zutreffend sein. Das wäre wie in der Bibel: „Der Herr hats gegeben, der Herr hats genommen.“ Das ist nicht so. Er muss es ja so machen. Deshalb kann ich nur sagen: Es ist ein gutes Gesetz. Dieses Gesetz ermöglicht es allen Regionen, jetzt zu handeln.
Dann wird es spannend. Ich bin einmal gespannt, was Sie dazu sagen. Dann muss die Funktionalreform her. Dazu haben im Moment alle noch unterschiedliche Vorstellungen. So lange darf die regionale Arbeit aber nicht zurückstehen. Jetzt sollten alle einmal an die Arbeit gehen.
Wir sollten mit dem Schwätzen aufhören und nun endlich darangehen, auch in den anderen Regionen die Dinge anzupacken.
Herr Deuschle, würden Sie mir Recht geben, dass das dringendste Problem bei der Klagebefugnis das des großflächigen Einzelhandels ist und dass daneben die anderen Punkte bei weitem nicht so dringend und im Übrigen auch rechtlich nicht unproblematisch sind?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetz wird die Fehlbelegungsabgabe maßvoll zurückgeführt. Die Gemeinden erhalten die gewünschte zusätzliche Flexibilität. Das Schöne daran ist, dass wir uns hier in diesem Hause alle über diesen Grundsatz einig sind.
Die Anhörung hat gezeigt, dass die kommunalen Landesverbände im Wesentlichen zustimmen und dass auch die Wohnungswirtschaft zustimmt. Die erste Lesung hat keinen großen Dissens gebracht und die Beratung im Wirtschaftsausschuss auch nicht.
Sie haben Recht, Herr Schmiedel: Der Wohnungsmarkt hat sich geändert. Die Zuteilung und Verteilung von früher ist eigentlich mehr der Hauptaufgabe gewichen, diesen Altbaubestand zu pflegen und zu modernisieren. Das ist eine Aufgabe, die sicherlich genauso wichtig ist wie der Neubau. Da hat sich das Thema Fehlbelegungsabgabe nun eben entsprechend mit verändert.
Es wäre uns allen lieber gewesen – ich stelle immer noch Übereinstimmung fest –, wenn man gesagt hätte, die Kommunen sollten selbst entscheiden, wann sie – auch unter dem Gesichtspunkt der sozialen Durchmischung – eine Fehlbelegungsabgabe erheben oder nicht. Das geht gesetzlich nicht, solange ein Bundesgesetz den Grundsatz vorschreibt, dass eine Fehlbelegungsabgabe zu erheben ist. Da
kann man nicht einfach sagen: Dann überlassen wir das den Kommunen. Meine Beschäftigung mit der Juristerei liegt lange zurück, aber ich würde einmal sagen, das lernt man in den Semestern 1 bis 3.
Mit der jetzt vorgesehenen Ausnahmeregelung, die zugegebenermaßen an einen sehr weiten, unbestimmten Gesetzesbegriff anknüpft, indem gesagt wird: „wenn es sozial gemischten Belegungsstrukturen dient“ – sehr viel weiter kann man in der Formulierung nicht gehen –, wird den Kommunen nun im Grunde nahezu das Gleiche gegeben. Die Damen und Herren Gemeinderäte und die Bürgermeister und Oberbürgermeister – einige von Ihnen haben ja auch kommunale Verantwortung getragen; deshalb werden Sie das freundlicherweise ableiten – sind durchaus in der Lage, das auch durchzuführen, ohne weiter vom Landtag an die Hand genommen zu werden.
Ich will einfach noch einmal zu den Zusatzanträgen kommen. Unser Antrag sieht vor, durch eine entsprechende Landesförderung die sozial verträgliche Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen – mit einem Vorzugsangebot an die bisherigen Mieter – zu unterstützen. Ich glaube, die wenigsten wissen, wo eigentlich der Unterschied zwischen ihrem und unserem Antrag liegt. Möglicherweise haben sie sich an unserem Antrag ausgerichtet, aber unser Antrag ist, wie immer, etwas weiter führend.
Unser Antrag geht nämlich dahin, dass der Wohnungskauf nicht ausschließlich nur den Mietern anzubieten ist.
Ich halte das auch für ganz richtig. Wenn zum Beispiel eine junge Familie da ist, die die Wohnung viel dringender braucht, dann muss diese nicht an den bisherigen Mieter, sondern kann selbstverständlich auch an die junge Familie verkauft werden. Ich denke, da kann es eigentlich keinen Widerspruch geben.
Der letzte Punkt: Wenn in dem Antrag der SPD gefordert wird, dass die Fehlbelegungsabgabe nach einer dreijährigen Übergangsfrist außer Kraft tritt,
dann ist das, glaube ich, mehr colorandi causa formuliert; denn eines ist klar: Solange wir eine bundesgesetzliche Rahmengesetzgebung haben, wonach die Fehlbelegungsabgabe als solche noch existiert, muss man erst einmal die Rahmengesetzgebung ändern,
bevor hier der Landesgesetzgeber tätig wird. Aber wir haben ja noch drei Jahre Zeit. Vielleicht tut sich da noch etwas. Wir brauchen das heute nicht zu entscheiden. Heute geht es darum, dass wir dem Gesetz zustimmen. Ich denke, das werden wir auch tun.
Danke schön.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Einbringung des Gesetzentwurfs zur Weiterentwicklung der Regionen setzt die Koalition konsequent einen weiteren Schritt zur Entwicklung der Regionen. Wenn Sie fragen, warum wir das jetzt tun, so sage ich Ihnen: Ganz einfach deshalb, weil es richtig ist, wichtige Punkte der Koalitionsvereinbarung während der Zeit der Koalition zu verwirklichen und nicht aufzusparen.
Ich gehe einmal davon aus, dass es gut wäre, wenn wir die nächsten Koalitionsvereinbarungen zur weiteren Stärkung
der Regionen wiederum in Regierungsverantwortung umsetzen würden.
Die Regionen erhalten neue Kompetenzen und Perspektiven. Mit einem Zehnpunkteprogramm werden die Handlungsmöglichkeiten und der Einfluss der Regionen ausgebaut.
Wenn ich dies als konsequenten Schritt bezeichne, dann bedeutet das zugleich, dass dem natürlich weitere Schritte folgen werden.
Ich sage an dieser Stelle – und das ist ja überhaupt nichts Neues, aber es soll trotzdem noch einmal gesagt werden –, dass für uns, auch für mich persönlich, die Stärkung der Regionen weiterhin auf der politischen Tagesordnung stehen bleiben wird.
Pragmatisches, konsequentes und beharrliches schrittweises Vorgehen ist in der Öffentlichkeit zugegebenermaßen nicht unbedingt immer gefragt, schon gar nicht in Wahlkampfzeiten. Gefordert wird in aller Regel der „große Wurf“, am besten noch die Feldherrngebärde, die Maximalforderung, ja, wenn es geht, noch eine tägliche Vision.
Früher hat man die Leute allerdings zum Arzt geschickt, wenn sie täglich eine Vision hatten. Heute wirst du in der Öffentlichkeit nicht ganz ernst genommen, wenn dich nicht täglich eine überkommt.
Interessant in diesem Zusammenhang sind die Stellungnahmen der kommunalen Landesverbände, der Regionalverbände und der Wirtschaftsverbände. Sie vertreten allesamt die bekannten – das muss ja nicht immer falsch sein –, zum Teil diametral entgegengesetzten Maximalpositionen, die alle so ein bisschen nach dem Motto gehen: „Verschon mein Haus, zünd andere an!“ Jeder möchte etwas anderes als der andere. Nur in einem ist man sich absolut einig: Die Veränderung muss grundlegend sein.
Da kann sich der Städtetag schon einmal einen ersatzlosen Wegfall der Landkreise vorstellen; wenn alle kommunalen Landesverbände mit dem Landkreistag eine gemeinsame Erklärung abgeben, findet man davon nichts mehr. Die Parteien sind auf Landesebene schon dabei, ganz forsch zu sagen: weg mit den Landkreisen. Spätestens dann, wenn es Kreistagswahlen gibt, entwickeln sie sich zu wahren Kreispatrioten. Ich will da meine eigene Partei gar nicht ausnehmen.
Wenn man also nicht nur unterhalten und Schlagzeilen produzieren will, sondern wirklich etwas erreichen will – das
unterstelle ich einmal; jedenfalls für meine Fraktion und für mich sage ich, dass wir da etwas erreichen wollen –, gibt es nur den schrittweisen Weg. Dann gibt es nur den Weg einer Regionalentwicklung von unten nach oben.
Dann gibt es nur den Weg, bei dem Flexibilität nicht torpediert, sondern eröffnet wird, so wie es der Städtetag verlangt: Kooperationsräume, flexibel und anpassungsfähig. Der Weg muss darauf abzielen, dass die Weiterentwicklung auf regionaler Ebene nur über eine kommunale Zusammenarbeit aller regionalen Akteure erfolgen kann. Ich sage „Arbeit“; denn da muss man beharrlich arbeiten und darf nicht nur Reden halten.
Ich arbeite hart daran; das glaube ich jedenfalls.
Diesen Weg der schrittweisen Entwicklung von unten nach oben verfolgen wir mit dem Gesetz. 1994 wurde der Verband Region Stuttgart gegründet, 1999 wurden seine Kompetenzen erweitert, und jetzt kommt das Gesetz, mit dem die anderen Regionen nachziehen sollen.
Dies alles geschieht in der Erkenntnis und dem sicheren Wissen, dass regionale Entwicklung erforderlich ist – das bestreitet ja niemand; es ist übrigens schon wertvoll, dass das heute niemand mehr bestreitet –, weil unsere Wirtschafts- und Lebensbedingungen einfach nicht mehr ganz mit den administrativen und bürokratischen Gebietszuschnitten übereinstimmen. Das stimmt nicht mehr, da hat sich etwas verändert. Darauf muss man reagieren, weil überörtliche Interessen einen Ausgleich der örtlichen Interessen erfordern und weil der globale Wettbewerb – auch das wissen wir – heute zwingend mit regionaler Entwicklung verbunden ist.
Der Weg der Regionalentwicklung von unten nach oben, auf Flexibilität und Zusammenarbeit der regionalen Kräfte bedacht, ist übrigens nicht nur zielführend, sondern auch inhaltlich richtig. Ich möchte einmal darauf hinweisen, dass der Verband Region Stuttgart nicht etwa, wie manche hier meinen, durch einen gesetzlichen Urknall entstanden ist.
Alle, die damals dabei waren, wissen, dass sich schon Jahre zuvor alle regionalen Akteure in Arbeitsgruppen und Konferenzen zusammengesetzt hatten, um das ursprünglich ausschließliche Finanzthema von Stuttgart in eine echte regionale Zusammenarbeit überzuführen. Jeder, der dabei war, weiß das.
Der Gesetzgeber hat damals Dinge aufgegriffen und mit einer einzigen Ausnahme im Verhältnis 1 : 1 umgesetzt. Das war die Direktwahl. Sie war nicht vorgesehen; sie hat der Ministerpräsident damals aus dem Hut gezaubert. Wir finden das heute in der Region Stuttgart gut. Aber wir haben
gesagt: Das ist nicht das Modell, das unbedingt allen übergestülpt werden muss.
Den Weg, dass man sich auch in der Politik wichtige Dinge erarbeiten und an ihnen dranbleiben muss, eröffnet in ähnlicher Weise das Gesetz, indem es die regionale Ebene stärkt und indem es Ungleichheiten der Regionalplanung im Lande weitestgehend nivelliert.
Besonders wichtig ist – mich wundert, dass es so viele nicht verstehen; aber wenn sie auf regionaler Ebene weniger reden als mitarbeiten würden, würden sie es besser verstehen –, dass das Gesetz den Regionalverbänden das Recht eröffnet, in allen regionalen Organisationen Mitglied zu werden. Sie müssen dieses Recht nur in den Regionen ergreifen. Sie dürfen es nicht nur fordern, sondern müssen es selber tun. Aber das Gesetz eröffnet jetzt diese Möglichkeit.
Durch die Erleichterung grenzüberschreitender Aktivitäten entlang der Grenzen zu Frankreich, der Schweiz und Österreich – das ist auch ein ganz wichtiger Punkt – gibt es die Möglichkeit, über Regionalpläne, regionale Entwicklungskonzepte und Städtenetze – der Städtetag fordert dies ja – vertragliche Vereinbarungen mit allen öffentlichen und privaten Organisationen zu schließen. Das steht im Raumordnungsgesetz des Bundes. Das wird jetzt übernommen. Ich wundere mich, dass das so wenig gewichtet wird. Da gibt es eine breite Palette von Möglichkeiten, und die muss und kann man jetzt ergreifen.
Ich komme jetzt auch noch einmal auf das Thema Regionalzweckverband zu sprechen. Der Regionalzweckverband mag als Träger der Regionalplanung die Ausnahme bleiben. Wir haben uns da am Anfang auch schwer getan, das verhehle ich gar nicht.
Aber dort, wo er von den regionalen Akteuren als die örtlich richtige Organisationsform gesehen wird, insbesondere im grenzüberschreitenden Verkehr, muss sie möglich sein. Warum denn nicht?
Für die demokratische Legitimation ist gesorgt. Die Zweckverbände sind weitestgehend frei in ihrer Satzungsgestaltung. Nach dem Zweckverbandsgesetz, das Anwen
dung findet, sind sie das sowieso. Herr Fleischer, ich darf es vielleicht einmal so formulieren: Ich freue mich, dass auch unser Koalitionspartner dem Vorschlag zugestimmt hat, dass man nicht nur sagt: „Ihr könnt eine solche Satzung machen“ – dann wären die kreisangehörigen Kommunen die Bittsteller –,
sondern dass das als gesetzliche Verpflichtung eingeführt wird, dass auch die kreisangehörigen Kommunen mitzuwirken haben. Das Wie müssen dann die Regionen ausmachen. Lieber Kollege List, danke dafür, dass wir das zu zweit in den Fraktionen haben vortragen können.
Im Übrigen will ich auch keinen Zweckverband, in dem ein Oberbürgermeister zusammen mit drei Landräten sagt, wo es langgeht. Das ist nicht das, was ich mir unter regionaler Entwicklung vorstelle.
Ich darf an dieser Stelle sagen, was meines Erachtens bisher die Wenigsten gesehen haben: Ein Zweckverband hat durchaus einige Vorteile, um die sich Regionalverbände bemühen. In der Region Stuttgart will man ständig Vollzugsaufgaben haben. Man will mit dem Umlageproblem fertig werden. Das können Sie am besten über einen Zweckverband. Das muss man sehen.
Es soll nichts übergestülpt werden, weder die Stuttgarter Lösung noch die der Zweckverbände. Ich möchte aber an dieser Stelle, obwohl ich auch Fraktionsvorsitzender im Verband Region Stuttgart bin, doch noch eine Fragestellung aufwerfen:
In der weiteren Entwicklung wird auch der Verband Region Stuttgart mit auf den Prüfstand genommen werden.
Auch dort ist der Gebietszuschnitt nicht von vornherein sakrosankt; denn es sind auch dort fünf Landkreise, die den Gebietszuschnitt ergeben. Das muss man genauso überprüfen. Ich bin überzeugt, es wird einen Wettbewerb regionaler Systeme geben. Es ist noch lange nicht ausgemacht – die Selbstkritik, Herr Schmiedel, sollten wir auch in unserem Gremium üben –, ob die Verfasstheit und die Institutionalisierung, die wir im Verband Region Stuttgart haben, der modernere Weg sind
oder ob nicht – projektbezogen – eine flexible Vernetzung besser ist. Das muss man erst einmal auf den Prüfstand nehmen.
Ich weiß, Sie bangen da um Ihre Positionen. Aber man muss das von allen Seiten offen hineingeben. Wichtig ist, wie gesagt, ein weiteres schrittweises Voranführen.
Den einen oder anderen kleineren Schritt hätten wir uns auch vorstellen können. Ich habe zum Beispiel nicht eingesehen, dass man das Klagerecht ausschließlich auf das Thema „großflächiger Einzelhandel“ bezieht und nicht sagt: Wenn etwas der verbindlichen Zielführung eines Verbands widerspricht, dann gilt das Klagerecht allgemein. Das ist ein Punkt, bei dem wir nicht weitergekommen sind.
Aber im Übrigen, kann ich nur sagen, sind wir mit dieser Lösung sehr einverstanden, weil wir von der Fraktion unsere Position da sehr gut wiederfinden. Wir sollten das auf den Weg bringen. Die weitere Entwicklung, die natürlich auch berücksichtigen muss, dass die übrige staatliche Verwaltung nachziehen muss, wird dann in einem weiteren Schritt stattfinden.
Ich danke Ihnen.
Nur weil Sie mich direkt angesprochen haben, frage ich Sie, Herr Schmiedel: Stimmen Sie mir zu, dass die Arbeitsgruppen, die insbesondere auch mit kommunaler Beteiligung, aber nicht nur mit kommunaler Beteiligung den Verband Region Stuttgart vorbereitet haben, zu einem Ergebnis gekommen sind, nach dem keine Direktwahl vorgesehen worden ist, wobei ich noch einmal betone, dass ich die Direktwahl für gut halte? Ich sage das nur, weil Sie von Geschichtsklitterung gesprochen haben.
Frau Schlager, sind Sie mit mir der Meinung, dass man bei vielen Besuchen bei kleinen und mittleren Betrieben feststellen kann, dass das Miteinander zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat sehr häufig erklärtermaßen darin besteht und deshalb als gut bezeichnet wird, dass man die Dinge intern, ohne Einfluss von außen, regelt?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bauherr hat, wenn wir diese Landesbauordnung verabschieden, die Möglichkeit, zwischen dem Kenntnisgabeverfahren und dem herkömmlichen Baugenehmigungsverfahren zu wählen.
Das ist eine alte Forderung von uns. Wir halten das für gut. Doppelt gut ist, dass man auch die Erfahrungen, die man aufgrund der Praxis hat, aufgreift und danach entscheidet. Beachtlich ist auch, dass die SPD-Fraktion nun zustimmt und das Kenntnisgabeverfahren nicht mehr als das allein selig machende Verfahren ansieht.
Ich weiß, Herr Brechtken, das Kenntnisgabeverfahren ist in der Zeit entstanden, in der Sie als Staatssekretär Regierungsverantwortung hatten. Man hängt an den eigenen Erfindungen.
Im Übrigen, so füge ich hinzu, hat sich – das sage ich auch für meine Fraktion – das Kenntnisgabeverfahren durchaus bewährt. Es ist eine gute Sache. Es dient der Beschleunigung im Baugenehmigungsverfahren. Es dient der Stärkung der Eigenverantwortung im Baugenehmigungsverfahren. Aber es gibt überhaupt keinen Grund, dem Bauherrn das Wahlrecht nicht zu belassen, ein herkömmliches Baugenehmigungsverfahren anzustreben.
Die Akzeptanz für das Kenntnisgabeverfahren ist trotz dieses Wahlrechts von 10 % auf 40 % gestiegen. Eine Belastung für die Kommunen tritt durch das Wahlrecht nicht ein. Sonst würden sie es übrigens auch nicht so nachdrücklich fordern. Die Kommunen müssen das Personal im Rechtsamt ohnehin für alle anderen Verfahren vorhalten, bei denen das Kenntnisgabeverfahren gar nicht greifen kann. Ich finde das also eine gute Lösung.
Vor allen Dingen muss man wissen, und das wissen alle Leute aus der Praxis: Das herkömmliche Baugenehmigungsverfahren braucht man dann, wenn man insbesondere beim notleidenden Geschossbau Ausnahmen und Befreiungen in enger Kooperation mit dem Bauherrn zielführend so abspricht, dass bei Wahrung der Nachbarinteressen und der öffentlichen Belange eine Baugenehmigung möglich wird. Wenn man diese Serviceleistung – das ist eine kommunale Serviceleistung – nicht mehr anbietet, dann tut man etwas Kontraproduktives für all diejenigen, die bauen wollen. Deshalb ist das Verfahren dort gut.
Ein abschließender Satz noch zu dem Thema „barrierefreies Bauen und behindertengerechtes Bauen“. Sie wissen, mein Kollege Kiel hat bei der ersten Lesung vorgeschlagen, noch die Regelung einzufügen, dass man bei Mehrfamilienhäusern, die ohne Mehrkosten so gebaut werden können, dass das Erdgeschoss stufenweise barrierefrei erreicht werden kann, mindestens auch die Wohnung so aus
baut, dass man den Titel „barrierefrei“ vergeben kann. Wenn wir das zurückgestellt haben – ich kann nur bestätigen, was Herr Moser gesagt hat und was auch Herr Fleischer eingangs schon sagte –, dann aus folgendem Grund: Barrierefrei ist nicht immer gleichbedeutend mit behindertengerecht gebaut. Das muss man auch sehen.
Man muss barrierefrei bauen, aber Behinderte haben oft viel größere Ansprüche als nur das barrierefreie Bauen. Es wäre ganz schlecht, wenn wir richtigerweise „barrierefrei“ sagen und dann nicht sehen, wo „barrierefrei“ eigentlich in eine andere Stufe übergehen muss, nämlich in das behindertengerechte Bauen. Wenn man bei diesem komplexen Thema auf einen Schnellschuss verzichtet, wenn man sagt: „Das lasst uns auch mit den Behindertenverbänden ausführlich besprechen“ – wir leiden ja ein bisschen unter früheren Schnellschüssen, durch die heute keine Ausnahme mehr möglich ist; es würde zum Beispiel ein Lift völlig genügen, und man muss, weil das Gesetz es so vorschreibt, einen Fahrstuhl bauen –, dann sind wir gut beraten, wenn wir das vereinbarungsgemäß verantwortlich gemeinsam so prüfen, dass wir auch entsprechende Anhörungen durchführen.
Es wäre schade – ich finde es doch prima, dass wir das alle nicht wollen –, wenn ein solches Thema unfreiwillig zum Wahlkampfthema würde. Das hat es nicht verdient.
Deshalb stimmen wir gerne dieser Vorlage heute zu.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die beiden Großen Anfragen der CDU-Fraktion und auch der Bericht über die Wohnungsbauförderung zeigen, dass der Wohnungsmarkt sich landesweit in einem Maße entspannt hat, wie es landesweit noch nie der Fall war – wenn man von den Großstädten und den Universitätsstädten absieht.
Es zeigt sich aber auch – das füge ich hinzu –, dass Engpässe drohen, denen man vorzubeugen hat. Die stark absinkenden Fertigungszahlen lassen vor allem – auch hier stimme ich dem zuvor Gesagten zu – bei den Mietwohnungen in der Zukunft Knappheiten befürchten. Die Zahl der neuen Wohnungen bleibt nun schon im zweiten Jahr hinter den Bedarfszahlen zurück, mit allen negativen Auswirkungen auf die Bauwirtschaft. Aus der Vergangenheit wissen wir aus leidvoller Erfahrung, wie schnell es gehen kann, dass der Wohnungsmarkt von einem Plus ins Minus umschwenkt. Es ist also schon Handlungsbedarf vorhanden, damit die Wohnraumversorgung nicht wieder vom Überschuss zum Mangel wechselt.
Immer wenn es Problemstellungen gibt – wir erleben es jetzt bei der Diskussion wieder –, ist man gerne versucht, insbesondere vor Wahlen, die Schuld beim anderen zu suchen und nicht selbst Verursacher sein zu wollen. Da mir solche Schuldzuweisungen eigentlich zuwider sind,
möchte ich durchaus auch einmal damit anfangen, mit einer gewissen Selbstkritik in eigenen Gewässern zu fischen.
Ich bringe es gleich auf den Punkt: Die finanzielle Ausstattung des Landeswohnungsbauprogramms muss meiner Meinung nach im nächsten Doppelhaushalt wieder aufgestockt werden.
Im Hinblick auf den allgemeinen Zwang zur Haushaltskonsolidierung – das haben wir gehört – und auch im Hinblick auf die Beruhigung, die auf dem Wohnungsmarkt eingetreten war und dort noch herrscht, hat man umgeschichtet und hat die Wohnungsbauförderung stark zurückgefahren. Ich
gehe aber davon aus, dass das ein Ende haben muss und dass die Mittel wieder aufzustocken sind, um sich abzeichnenden Fehlentwicklungen rechtzeitig vorzubeugen.
Die Kommission, die vom Wirtschaftsministerium eingesetzt worden ist, Herr Kurz, hat den Bedarf auf mindestens 50 000 Wohnungen geschätzt.
Manche Schätzungen gehen darüber noch hinaus. Die Zahl der im Jahr 2000 fertig gestellten Wohnungen hat sich um 22,5 % vermindert. Für dieses Jahr rechnet man mit einem weiteren Rückgang um 12 %. Während man früher immer eine Steigerung bei den Eigenheimen hatte, stellen wir fest, dass die Zahlen auch bei den Einfamilien- und Reihenhäusern rückläufig sind. Natürlich: Es gibt 50 % mehr geförderte Mietwohnungen, aber ich räume ein, dass eine Steigerung von 200 auf 300 bei über 1 100 Gemeinden etwas ärmlich ist.
Eine auf Mobilität angewiesene Gesellschaft, die wir ja immer wollen, ist – auch da stimme ich zu, auch das sage ich selbstkritisch – auf Mietwohnungen angewiesen. Mietwohnungen wird man sicherlich auch brauchen, weil nicht jeder eine Eigentumswohnung erwerben kann, vor allem nicht sozial schwächere Bevölkerungskreise, an die wir auch denken.
Dem Vorschlag des Landesvorsitzenden des Deutschen Mieterbunds, der die Fördermittel für – wie er sagte – fragwürdige Eigentumsmaßnahmen umschichten will zur Mietwohnungsförderung, stimmen wir ausdrücklich nicht zu, denn die Eigentumsförderung des Landes, wie sie vom Wirtschaftsminister geprägt worden ist, ist in sich schlüssig und wird auch bei allen Anhörungen ganz überwiegend gelobt. Dieses in sich schlüssige Konzept aufzuknacken, um dann in den Mietwohnungsbau umzuschichten, würde bedeuten, dass man nichts Vernünftiges für die Eigentumsbildung tut und nicht genügend für den Mietwohnungsbau schafft.
Deshalb bleibt es dabei: Wir werden uns dafür einsetzen – das haben wir auch in der Fraktion deutlich abgesprochen –, dass man sich bemüht – der Wirtschaftsminister hätte sicherlich am wenigsten dagegen; er wird sich in seinem Interesse sicherlich mit dafür einsetzen –, diese Finanzausstattung im nächsten Doppelhaushalt zu erhöhen.
Nun einmal Schluss mit der Selbstkritik
und zu Ihnen, meine Damen und Herren von der Opposition. Ich denke, Sie stimmen mit mir darin überein, dass die gesicherte Wohnraumversorgung nach wie vor nicht nur Sache der Gemeinden und Länder, sondern auch Daueraufgabe des Bundes sein wird. Wenn wir schon von Kompensierung oder Überkompensierung sprechen, wie es zugegebenermaßen einige Bundesländer notgedrungen tun, dann
dürfen wir doch wohl erlaubterweise auch einmal von den Bundesmitteln sprechen. Diese können wir doch nicht einfach ausblenden.
Da nenne ich noch einmal plakativ die Zahlen, die vorhin auch schon Herr Kurz genannt hat. Während das Land die Mittel wenigstens noch von 67 auf rund 72 Millionen DM steigert, gehen die Zuweisungen des Bundes für das Land von 59 auf 43 Millionen DM zurück. Sie weisen immer darauf hin, dass im Jahr 1993 das Landeswohnungsbauprogramm noch über 1 Milliarde DM ausgemacht hat und jetzt nur noch geringfügige 116 Millionen DM ausmacht. Darf ich Sie aber mit Verlaub und ohne dass ich abgestraft werde, wenn ich etwas Kritisches in Richtung Berlin sage, fragen, wie Sie es dann vertreten können, dass in der gleichen Zeit die Mittel des Bundes von 400 Millionen DM auf gerade einmal ein Zehntel dieses Betrags zurückgefahren worden sind, nämlich auf lächerliche 43 Millionen DM?
Übrigens: Eine weitere Reduzierung ist gar nicht möglich; das ist schon der Minimalbetrag, den das Gesetz vorsieht. Die 450 Millionen DM, die der Bund jetzt für die ganze Republik zur Verfügung stellt, hat man früher allein für Baden-Württemberg eingesetzt. Da sieht man, in welchem Maße zurückgefahren wird. Wenn Sie hier anklagen, dann müsste Ihnen eigentlich die Schamröte ins Gesicht steigen, wenn Sie die eigenen Zahlen sehen.
Aber gerne.
Herr Schmiedel, ich widerspreche Ihren Detailausführungen überhaupt nicht, aber Ihrer Gesamtbewertung widerspreche ich. Was Sie gemacht haben, ist gerade dieses Schwarzer-Peter-Spiel. Ich habe einmal selbstkritisch den eigenen Part beleuchtet, und Sie versuchen nun, mit einer Semantik und Rabulistik klar zu machen,
dass eine Reduzierung von 450 Millionen DM auf 43 Millionen DM doch eigentlich nur eine geringfügige sei. Das wollen Sie einmal einem breiten Publikum klar machen! Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen dabei.
Für mich ist das eine gespaltene Zunge, einer Schlange gleich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf nun im zweiten Teil auf den Punkt kommen, den Herr Kurz angeführt hat. 10 % des Wohnungsbaus sind heute noch öffentlich gefördert; in den früheren Jahrzehnten waren es über 20 %. Es wird also bei den anderen 90 % auf die Rahmenbedingungen ankommen. Wenn diese sich so dramatisch verschlechtern, wie es die Beantwortung der beiden CDUAnfragen gezeigt hat, dann können Sie jedes öffentlich geförderte Programm vergessen; denn diese 90 % machen so viel kaputt, dass Sie dagegen nie ankommen können.
Das ist übrigens auch der eigentliche Grund, warum die Fertigstellungszahlen so zurückgehen.
Ich darf sinngemäß aus dem Bericht der Kommission zur Untersuchung der Wohnungsversorgung, in der ja alle Landesverbände und alle Wohnungsämter in Baden-Württemberg mitmachen, zitieren. Da heißt es:
Das Ansehen der Immobilie als langfristige Kapitalanlage darf nicht durch weitere Eingriffe beschädigt werden. Die steuerlichen und sonstigen Rahmenbedingungen sowohl für den Neubau als auch für den Bestand müssen wieder deutlich verbessert werden. Dies muss auch bei der Fortentwicklung der steuerlichen Abschreibungen und sonstigen Steuerregelungen sowie bei der Reform des Mietrechts beachtet werden. Die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Mietrechtsänderungen und die Mieterhöhungsmöglichkeiten bei Modernisierungsmaßnahmen werden nach überwiegender Einschätzung
dieser doch wohl neutralen Kommission –
zu einer drastischen Reduzierung sowohl im Neubau als auch im Bestand führen.
Dem ist doch nichts hinzuzufügen. Das müssen Sie doch einfach zur Kenntnis nehmen.
Um auf die Fälle, die bei der Beantwortung der Großen Anfrage der CDU aufgelistet worden sind, im Einzelnen einzugehen, reicht die Zeit gar nicht mehr. Was da alles an den Wohnungsbau beeinträchtigenden Maßnahmen beschlossen worden ist, ist ein Horrorkatalog für alle diejenigen, die den Wohnungsbau beleben wollen.
Wir alle wissen, dass der Erhalt und die Modernisierung des Altbaubestandes – Herr Dr. Witzel, das haben Sie vorhin angesprochen – sicherlich eine der wichtigsten wohnungsbaupolitischen Aufgaben der Gegenwart sind und auch der Zukunft sein werden, vielleicht noch wichtiger oder mindestens so wichtig wie der Neubau. Aber was sollen alle groß angelegten Altbaumodernisierungsprogramme, wenn wir bei der Behandlung des Erhaltungsaufwands oder in der Frage, wie weit wir die Modernisierung auch in der Miete berücksichtigen dürfen, wie gerade Herr Kurz gesagt hat, kontraproduktiv vorgehen? Dann brauchen wir diese ganzen Erhaltungsmaßnahmen im Altbaubestand gar nicht mehr durchzuführen.
Und welcher Teufel – sicherlich nicht unser baden-württembergischer – hat die Bundesregierung geritten, ohne jeden Grund und Anlass – ich hätte beinahe gesagt: aus Jux und Tollerei – das Mietrecht, anstatt es zu vereinfachen, wie alle gefordert haben, einfach vermieterfeindlich zu gestalten? Nun können Sie sagen, das mache ja gar nichts aus, weil es sich ja praktisch gar nicht auswirkt. Allein die Diskussion über diese Mietrechtsänderung hat im Grunde genommen ein Absinken der Investitionen zur Folge. Und ausreichender Mietwohnungsbau ist der beste Mieterschutz, den man sich überhaupt nur vorstellen kann.
Übrigens, auch die Förderung von Familien mit einem Kind ist wichtig. Gerade wenn man an die demographische Entwicklung unserer Gesellschaft denkt, können wir das doch nicht ausklammern.
Ich komme zum Schluss. Noch ein Schlusssatz, mit Ihrer Erlaubnis: Die Diskriminierung des Wohnungseigentums in der privaten Altersvorsorge seitens der Bundesregierung ist ein Skandal.
Wir schließen uns dem Parlamentarierbrief an. Wir kritisieren mit aller Schärfe, dass die Wohnimmobilie hier keine Berücksichtigung findet, auch was das selbst genutzte Wohnungseigentum für die Bürger anbelangt, die mit Abstand bedeutendste Form der privaten Vorsorge im Alter. Wer das mietfreie Wohnen im Alter in entschuldeten eigenen vier Wänden nur als ersparte Aufwendung sieht, begeht einen Unsinn; denn hier liegt ein langjähriger – das wissen doch alle – Sparprozess vor, genauso wie bei Versicherungsverträgen und anderen kapitalgedeckten Altersvorsorgen.
Ich komme zum Schluss. Man könnte noch viel sagen. Meine Damen und Herren, ich denke, wir haben selber in Baden-Württemberg noch eine Reihe von Hausaufgaben zu machen. Das habe ich deutlich gesagt. Aber ich denke, meine Damen und Herren von der Opposition, von RotGrün in Berlin ist auch noch viel zu tun. Die Bundesregierung sollte schleunigst darangehen, dafür zu sorgen, dass man in Sachen Wohnungsbaupolitik Wiedergutmachungspolitik betreibt, zumindest einen Weg der Schadensbehebung oder doch wenigstens einen Weg der Schadensbe
grenzung einschlägt, der Begrenzung eines Schadens, den Sie wirklich angerichtet haben.
Danke.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir das Mittelstandsförderungsgesetz heute verabschieden, dann ist das ein guter Tag für den Mittelstand in Baden-Württemberg.
Dieser gute Tag ist ihm auch zu gönnen, denn aus Berlin ist in der letzten Zeit, zumindest was die Gleichbehandlung anbelangt, nicht sehr viel Gutes gekommen.
Herr Capezzuto, Sie kommen mir so vor, als wollten Sie sagen: Warum sind wir in Berlin so gut, und keiner sagt es uns?
Es ist ein guter Tag für viele kleine und mittlere Unternehmen, ob sie zum Handwerk oder zum Handel gehören, zum Hotel- und Gaststättenbereich, zu den freien Berufen oder auch zu den Dienstleistungsberufen. Wir wissen, dass der Mittelstand zusammen mit den Großunternehmen Garant für die gute Entwicklung in Baden-Württemberg ist – das bestreitet ja niemand – und dass er das, wie es auch in der Begründung des Gesetzentwurfs sehr anschaulich steht, aufgrund der technologischen und strukturellen Entwicklung, die wir zu verzeichnen haben, in Zukunft mehr denn je sein wird.
Das vorgelegte Gesetz wird – das muss man auch sehen – von den Wirtschaftsverbänden begrüßt, insbesondere vom Baden-Württembergischen Handwerkstag; sie wissen, was sie tun, wenn sie das begrüßen.
Es ist auch deshalb ein guter Tag für das Land, weil das Gesetz mit der Übernahme von Vorschlägen aus der Mittelstandsenquete, die zum Teil im Gegenlaufverfahren befruchtet worden sind, die Erfolgsstory des Mittelstands in Baden-Württemberg fortsetzt.
Ich weise auf die wichtigsten Punkte ein bisschen staccato hin: Alle freien Berufe werden gefördert, nicht nur die wirtschaftsnahen.
Im Interesse eines schlanken Staates soll die öffentliche Hand, Herr Capezzuto, grundsätzlich nur dort als Wettbewerber auftreten, wo sie im Vergleich zu privaten Anbietern effizienter ist.
Darauf komme ich noch.
Das ist ein alte liberale Forderung, und wir sind sehr froh, dass sie aufgenommen wurde.
Eine differenzierte, auch im Hinblick auf die Zielgruppen genauere Ausgestaltung der Betriebe – 250 Mitarbeiter als Obergrenze – ist gut – das ist auch nach den EU-Normen so –, und die weitere Abgrenzung zwischen Kleinstbetrieben, Kleinbetrieben und mittleren Betrieben wollen wir, wie wir schon im Wirtschaftsausschuss gesagt haben, in die Förderprogramme übernehmen.
Wichtig ist auch, dass die Kernbereiche der Mittelstandsförderung nicht nur definiert worden sind, sondern dass im Gesetz – das muss man betonen – dafür ausdrücklich eine angemessene und stetige Finanzausstattung vorgesehen ist. Das ist ein sehr wichtiger Punkt. Auf die Förderung von Existenzgründern und Betriebsübernehmern ist schon zur Genüge hingewiesen worden.
Zwei Hauptanliegen unserer Fraktion, die zugleich mittelständische Hauptanliegen sind, konnten im Gesetz verankert werden. Hier möchte ich Frau Gräßle – man möge es ihr bitte weitersagen – und denjenigen Kolleginnen und Kollegen unseres Koalitionspartners einen herzlichen Dank sagen, die ich als die „Wirtschaftler“ und „Mittelständler“ dieser Fraktion bezeichnen darf.
An diese möchte ich mich besonders wenden, wenn ich dafür Danke schön sage, dass wir diese Regelung haben.
Wir haben bei der Übernahme der Auftraggeberdefinition eine Vereinheitlichung unterhalb der Schwellenwerte des EU-Vergaberechts erreicht und damit eine weitere Anlehnung an eine Vereinheitlichung des Vergaberechts. Das ist übrigens die befriedigende Lösung, die wir für kommunale Unternehmen in privater Rechtsform versprochen hatten. Das hatten wir versprochen, und das haben wir gehalten.
Die Vereinheitlichung des Vergaberechts ist überhaupt keine Bürokratie. Im Gegenteil, sie erzeugt Klarheit und Transparenz.
Im Gemeindewirtschaftsrecht hatten wir den Gemeinderäten richtigerweise die Möglichkeit gegeben – jetzt komme ich auf das Kommunale –, sich in privater Rechtsform wirtschaftlich ausgiebig zu betätigen. Das sollen sie, das wird von ihnen verlangt. Im Mittelstandsförderungsgesetz haben wir konsequenterweise aber auch den Rahmen bestimmt, innerhalb dessen diese wirtschaftliche Handlungsweise erfolgen muss.
Ich weiß, dass die Kommunen über diese Regelung nicht besonders erfreut sind. So hat der Vertreter des Städtetags darauf hingewiesen: „Eigentlich brauchen wir das Gesetz gar nicht. Wir sind ja die natürlichen Verbündeten des Mittelstands.“ Das stimmt. Der Mittelstand ist in starkem Maß auf die Kommunen angewiesen. Aber die Kommunen sind wegen der Standorttreue des Mittelstands umgekehrt auch auf den Mittelstand angewiesen. Nur – das sage ich unumwunden; das kann man gern auch weiterhin zitieren –: Nicht alle Kommunen sind, um es vorsichtig auszudrücken, immer vorbildlich.
Warum Baden-Württemberg mit seiner Mittelstandsfreundlichkeit im Übrigen hinter Brüssel zurückbleiben sollte, das muss man uns erst einmal erklären.
Abschließend möchte ich sagen: Wir haben den Kommunen über eine zugegebenermaßen komplizierte Spartenregelung zudem noch die Freiheit gelassen, die sie in einem entwickelten Wettbewerb brauchen, um entsprechend konkurrenzfähig zu sein.
Ich war selbst Mitglied im Vorstand des baden-württembergischen Städtetags, als dies behandelt worden ist. Ich plaudere wohl nicht in unzulässiger Weise aus der Schule, wenn ich sage, dass dort die übereinstimmende Meinung herrschte: Eigentlich können wir damit leben.
Ich sage Ihnen die Antwort: Die vorgebrachte Kritik wurzelt in der Verunsicherung darüber, Herr Birzele, wie sich die gesamte Thematik der Daseinsvorsorge entwickelt. Sie war früher einmal ein kommunales Monopol, bei dem niemand anderes vorgesorgt oder versorgt hat – deshalb kommunale Daseinsvorsorge. Sie hat sich nun in einen Wettbewerb gewandelt – zum Teil mit Überkapazitäten. Dass die Kommunen höchst sensibel reagieren, wenn sie hier in irgendeiner Weise gesetzlich gebunden sind, das wissen wir. Die Kommunen sind dort wirklich betroffen – auch da plaudere ich nicht aus der Schule; das wissen Sie, Herr Birzele, sicher auch –, wo sie in ihrer Tätigkeit an ihren örtlichen Wirkungskreis gebunden sind, insbesondere bei der Energieversorgung. Da müssen wir ihnen helfen. Das haben wir uns vorgenommen. Wenn wir ihnen dort helfen, können sie mit dieser Regelung sehr gut leben.
Im Übrigen freuen wir uns, dass den Hauptforderungen des Mittelstands durch Verankerung entsprechender Vorschriften in diesem Gesetz entsprochen wurde und dass wir das
Gesetz noch rechtzeitig vor Ende der Legislaturperiode verabschieden können.
Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke auch, dass wir uns heute Abend nicht mehr davon überzeugen müssen,
dass der Stellenwert der überbetrieblichen Aus- und Fortbildungsstätten für das Handwerk außerordentlich hoch ist. Da ich heute Abend nicht das Licht ausmachen möchte, unterstelle ich einfach einmal, dass wir uns in diesem Punkt doch wirklich einig sind.
Ich möchte einfach noch einmal ganz schnell am Thema bleiben. Die Fragestellung lautet ja ganz konkret: Sind die Bundesmittel und Zuschüsse nun abgerufen worden oder nicht? Hat man da welche nicht abgerufen? Es wurde ja unterstellt, das sei so. Davon ist nun nicht ein einziger Fall bekannt, bei dem das so wäre. Nachdem sich die Frage des Ob nicht stellt, weil es einfach nicht so ist, braucht man nicht zu fragen, wie man da etwas ändert, warum das so ist, oder gar noch zu fordern, eine Konzeption dafür zu entwerfen. Diese ganzen Fragen erübrigen sich.
Es erübrigt sich nicht das Thema. Wie sich die Mittel entwickelt haben, hat ja nun jeder deutlich gesagt. Ich kann da durchaus auch die Zahlen hernehmen. Das ist durchaus interessant: 1992 waren es noch 17,5 Millionen DM, und wenn man sieht, dass das heute im Doppelhaushalt 3,3 Millionen DM und 3 Millionen DM sind, dann sieht man, wie sich das verändert hat. Dass Zwischenfinanzierungen notwendig sind, wissen wir. Wir wissen, dass das nicht nur hier ein gangbares Mittel ist. Auch das System der Unbedenklichkeitsbescheinigung ist, glaube ich, nicht das Thema.
Der Rückgang der Mittel war außerordentlich stark. Deshalb hat man da auch gegengesteuert, indem man – ich halte das gar nicht für so gering – für das Handwerk etwas mehr als 23 Millionen DM zusätzlich gegeben hat. Das können Sie jetzt aufrechnen. In fünf Jahren sind das schon einmal regelmäßig 4 Millionen DM bis 5 Millionen DM gewesen, die dazugekommen sind. Das sollte man nicht gering schätzen.
Im Übrigen waren die Mittel auch beim Bund rückläufig. Zunächst einmal hat man, was ganz selbstverständlich ist, bis 1997 die neuen Bundesländer bedient. Das ist ganz selbstverständlich. Da hatte der Bund Schwierigkeiten, seine eigenen Mittel zu erbringen. Zwischen 1999 und 2000 hat der Bund die Mittel für die überbetrieblichen Bildungsstätten um rund 20 % verringert. Auch das ist kein Vorwurf. Darin sind Schwankungen enthalten.
Nun sind wir uns einig darüber, dass man etwa 10 Millionen DM pro Jahr ansetzen sollte. Das ergibt auch die Gegenrechnung – das hat Herr Keitel schon gesagt – des Baden-Württembergischen Handwerkstags. Wenn man diese 70 Millionen DM, die gut gerechnet sind, teilt, dann kommt man etwa auf dieselbe Größenordnung. Wohlgemerkt: Das betrifft nicht nur Modernisierung und Ersatz, sondern darin sind auch die Investitionen enthalten. Ich denke, in erster Linie wird es jetzt um die Modernisierung und um die Ersatzinvestitionen gehen.
Jetzt wollen wir einmal diese 10 Millionen DM nehmen. Wenn ich zu dem derzeitigen Ansatz im Haushalt von 3 Millionen DM die 30 Millionen DM dazunehme, die wir über das Zukunftsinvestitionsprogramm hineinsetzen wollen, und wenn die „regulären“ Haushaltsansätze noch maßvoll erhöht werden, dann können wir guten Gewissens dem Handwerkstag sagen: Wir erreichen eure Maximalvorstellungen.
Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Ich lege in Vorwahlkampfzeiten auch sehr viel mehr Wert darauf, dass der Handwerkstag mit uns zufrieden ist, als dass Sie mit uns zufrieden sind. Er wird damit zufrieden sein.
Was die Szenarienbeschreibung „Katastrophe! Was wird sein, wenn?“ betrifft, gehen wir davon aus, dass wir über die 30 Millionen DM verfügen können. Und wenn wir das können, sollten Sie sich einfach mit freuen.
Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, nach der von den Grünen beantragten Aktuellen Debatte – sie ist ja von Ihnen, meine Damen und Herren von den Grünen, beantragt worden, weil Sie daraus Nektar ziehen zu können glaubten – ist eigentlich sehr deutlich geworden – was Sie auch erklärt haben –, was Ihre Strategie sein wird: Offensive. Ich sehe darin keine Offensive. Ich sehe darin ganz eindeutig die Flucht nach vorn in Sachen Ökosteuer.
Es ist eine Binsenwahrheit – und das wird von niemandem bestritten –, dass Einsparungen und alternative Energien auch durch höhere Ölpreise bewirkt werden. Das war in der Vergangenheit so – da ist viel gemacht worden –, das ist in der Gegenwart so, und natürlich wird da auch in Zukunft noch viel zu tun sein. Aber das darf den Blick auf zwei Dinge nicht verstellen:
Erstens: Diese Ökosteuer hat in dieser Hinsicht null Lenkungswirkung, null.
Zweitens: Die galoppierenden Preise – Energiepreise, Ölpreise – sind verheerend für die Wirtschaft und führen zu großer sozialer Ungerechtigkeit.
Sie sind verheerend für den Mittelstand. Insbesondere die arbeitsintensiven kleinen Dienstleistungsbetriebe – Einzelhandel, Handwerk, Speditionsgewerbe und natürlich auch das Hotel- und Gaststättengewerbe – leiden darunter. Sie klagen nicht aus Jux und Tollerei, sondern deshalb, weil sie betroffen sind. Sie leiden darunter, und der kleine Mann leidet auch darunter. Denn eines ist doch ganz klar – Herr Maurer, Sie haben heute Morgen verkündet, das Problem sei nicht mehr da, weil der Dieselpreis um 10 Pfennig pro Liter gesunken sei –: Wenn sich im Jahr 1999 ein einfacher Bürger in bester Sparabsicht ein Dieselauto gekauft hat, dann geschah das zu einem Zeitpunkt, als der Dieselpreis bei 99 Pfennig gelegen hat. Jetzt liegt er bei 1,60 DM, und Sie sagen: Kein Problem für den Bürger. Das darf doch nicht wahr sein!
Wie weit entfernen wir uns von der Not der Bürger? Beim Heizöl ist die gleiche 70-prozentige Steigerung eingetreten. Heizöl für einen Haushalt kostet jetzt im Durchschnitt 1 000 DM mehr.
Da kann ich doch nicht sagen: Tut mir Leid. Mich wundert, dass insbesondere Sie das sagen.
Die Bürger wollen auch keine Randale machen, weil sie gerne mal Randale machen wollten wie die Franzosen oder die Belgier, sondern die Proteste erfolgen, weil die Leute ihre Nöte haben, weil für viele Pendler und Rentner die Benzinpreise und die Energiepreise so etwas darstellen wie einen modernen Brotpreis – das muss man einmal sehen – ,
weil sie nämlich gegenwärtig oft gar keine Alternative haben, überhaupt von diesem Preis herunterzukommen.
Fragen Sie nicht „Warum nicht?“
Es ist eine kleinkarierte Diskussion, ob der andere früher auch schuldhafterweise oder unnötigerweise die Preise erhöht hat. Das mag ja sogar sein. Warum nicht auch mal Selbstkritik? Den Bürger interessiert das aber einen feuchten Lappen, wenn Sie ihm das sagen. Er sieht die Preise jetzt. Es ist doch lächerlich, dem Bürger immer diese Spiegelfechterei vorzumachen. Das möchte ich an dieser Stelle sagen.
Dann möchte ich noch einige Worte zur Ökosteuer sagen. Vom Thema Ökosteuer kommen Sie nicht weg. Ich setze auf die Vernunft des Vernunftkanzlers. Was ist an einer Ökosteuer vernünftig – das wurde vorhin gesagt –, deren Steueraufkommen sinken soll, mit der aber ständig erhöhte Soziallasten finanziert werden sollen? Was ist daran vernünftig? Was ist daran vernünftig, zuerst über die Ökosteuer Belastungen herbeizuführen, um diese Belastungen für die Betroffenen dann in Milliardenhöhe wieder herunterzufahren? Geben Sie das Geld doch gleich direkt in die Rentenfinanzierung.
Nein, nein! Das ist kein Bürgermeisterpopulismus, sondern es ist ein Witz,
Steuergelder in die Hand zu nehmen, um gerade getätigte Steuererhöhungen wieder abzufedern.
Mit einer Subventionitis, übrigens ungerecht bis dorthinaus – dem Wohngeldempfänger gönne ich, dass er entlastet wird, aber der kleine Mann beklagt sich eh schon über einen zu geringen Lohnabstand –, bleibt die Masse der Leute auf ihren Heizölkosten sitzen. Da können Sie nicht sagen, das interessiere Sie nicht.
Es ist doch nicht polemisch, wenn ich Sie frage, was an einer Ökosteuer vernünftig ist – das wurde vorhin von Herrn Pfister auch gefragt –, die den größten CO2-Verschmutzer, nämlich den Einsatz der Kohle, ausnimmt und dafür erneuerbare Energien und auch die Schiene und den ÖPNV voll belastet. Was ist daran vernünftig?
Sie haben vorhin Herrn Pfister unfreiwillig Recht gegeben, als er die Lenkungswirkung der Ökosteuer bezweifelt hat. Sie haben gesagt, die Preise seien eh so hoch, was mache denn da das bisschen Ökosteuer noch aus. Genau.
Nicht mal allein vom Preis her hat die Ökosteuer eine Lenkungswirkung, denn die Kosten sind eh schon so hoch, dass die Lenkungswirkung auf Einsparungen voll erreicht ist.
Ich sage noch etwas zur Entfernungspauschale, denn es ist genau so, wie es Herr Oettinger gesagt hat: Sie werden doch bei einer Entfernungspauschale die direkten und die indirekten Steuern, wie das in allen europäischen Ländern geschieht, mit sehen müssen. Das ist die Konzeption, die fehlt. Sie können doch nicht immer nur an einem Faden ziehen. Wenn Sie die Ökosteuer und auch die unökologische Kfz-Steuer abschaffen, wäre selbstverständlich die Entfernungspauschale besser als die Kfz-Pauschale. Das ist doch überhaupt keine Frage.
Jetzt sage ich zum Abschluss – Sie mögen darüber lachen, aber darüber kann man später noch einmal reden –: Die Tage dieser Ökosteuer sind gezählt. Herr Eichel hat gesagt: „Im Jahr 2003 wollen wir sie abschaffen.“
In dieser Koppelung. – Da frage ich mich nur: Warum macht er dann, wenn er sie abschaffen will, eigentlich Jahr für Jahr den Fehler und verdoppelt weiter? Die Tage dieser Ökosteuer sind gezählt. Es geht Ihnen im Grunde nur noch darum, wie Sie da herauskommen, ohne einzuknicken. Ich weiß nicht, wie lange Sie bei der SPD sich von Ihrem Partner noch gängeln lassen. Ich bin überzeugt, Sie von der SPD sind sehr viel mehr bereit, Änderungen vorzunehmen.
Ich möchte Sie einfach auffordern, liebe Freunde von den Grünen: Geben Sie sich einen Ruck, knicken Sie ein.
Sie sind in der Vergangenheit während Ihrer Verantwortung in der Regierung schon so häufig eingeknickt, dass es im Interesse der Sache auf einmal mehr nicht ankommt.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt keinen Zweifel, dem Einzelhandel geht es nicht gut. Es besteht auch politischer Handlungsbedarf. Während die meisten anderen Branchen den konjunkturellen Aufwind spüren, ist die Lage im Einzelhandel verhalten. 1999 lagen dort die Umsätze in Baden-Württemberg sogar noch unter dem negativen Bundestrend. Das muss man einfach einmal feststellen.
Die Charakteristika dieser Probleme wurden auch dargestellt. Ich wiederhole es noch einmal im Stakkato: schmalste Renditen, härtester Preiswettbewerb – der vor allem im Lebensmitteleinzelhandel beängstigende Dimensionen erreicht hat – und damit natürlich eine ungezügelte Flächenexpansion.
Was kann zur Verbesserung getan werden? Ich will versuchen, auf drei konkrete Dinge einzugehen.
Aber zunächst einmal, Herr Schmiedel: Die Steuerreform in Ehren, aber noch viel wichtiger für den Einzelhandel ist, dass bei uns in Baden-Württemberg wie in keinem anderen Land die Arbeitslosigkeit abgebaut worden ist; denn das setzt die Leute in Lohn und Brot, sodass sie überhaupt beim Einzelhandel einkaufen können.
Drei Themen möchte ich nennen.
Das Erste: regionale Einzelhandelskonzepte. An sich reichen die gesetzlichen Bestimmungen für die jeweilige Kommune aus, um dem Wildwuchs auf der grünen Wiese begegnen zu können. Da muss man einfach sagen – ich sage das auch als Kommunaler –: Hier fehlt es vielfach am Mut zu konsequentem Handeln. Zum Teil aber bedarf es auch regionaler Festlegung, um sich eben nicht in interkommunaler Abstimmung zu verlaufen und gegenseitig ausgespielt zu werden und sich gegenseitig die Kaufkraft abzuziehen nach dem Motto: Die eigene grüne Wiese ist für die eigene Innenstadt immer noch besser als die grüne Wiese des Nachbarn. Das muss man sehen.
In der Region Stuttgart geht man deshalb mutig mit einem Märktekonzept voran. Der Einzelhandelsverband hat das ja auch sehr begrüßt. Hier werden Versorgungsbereiche ausgewiesen. Nur in diesen dürfen innenstadtrelevante Sortimente in großflächigen Einzelhandelsformen angeboten werden, sonst nicht. Die Region Stuttgart hat dafür die Kompetenz und die Zuständigkeit. Wir wollen, dass auch den anderen elf Regionen des Landes über die anstehende Novellierung – noch in diesem Jahr übrigens – des Landesplanungsgesetzes eine entsprechende Kompetenz gegeben wird, wohlgemerkt: selbstverständlich verbunden mit einem Klagerecht. Ich freue mich, dass sich die Koalitionsfraktionen darauf bereits verständigt haben. Das wird so kommen.
Zugleich ist es wichtig, denke ich, auch von dem ganz starren Kriterium der zentralen Orte wegzukommen und zumindest in Ballungsräumen mehr auf die tatsächlichen Siedlungsstrukturen abzustellen. Da der Lebensmitteleinzelhandel sowohl von der Angebots- wie auch von der Nachfrageseite her durch steigende Sortimentsvielfalt bestimmt ist und damit auch von größerem Flächenbedarf, ist es gar nicht verwunderlich, Herr Deuschle, dass teilweise schon in Ortsteilen Lebensmittelgeschäfte mit 400 Quadratmeter Verkaufsfläche zumachen.
Dann muss man auch den Orten ohne Zentralkriterium, den Kleinzentren zum Beispiel, oder auch den anderen Orten die Möglichkeit geben, im Ortskern einen Laden mit 1 000 Quadratmetern einzurichten, damit die Versorgung gewährleistet werden kann.
Da muss man weg von dieser starren Einteilung.
Der Ladenschluss ist hier erwähnt worden. Die Große Anfrage konnte damals ja noch nicht auf die Erfahrungen mit den neuen Ladenschlusszeiten eingehen. Sie datiert ja aus dem Jahre 1997. Heute eine Aufstellung zu machen, welche Auswirkungen das hatte, ist nicht nötig. Das ist müßig, denn kein vernünftiger Mensch plädiert heute mehr für ein Zurück zu diesen alten Zeiten. Im Gegenteil, die damaligen Opponenten sind eines Besseren belehrt worden.
Ich darf mit Erlaubnis des Präsidenten aus einer Presseinformation des Einzelhandelsverbands Baden-Württemberg vom 19. April zitieren. Darin heißt es:
Unsere Position ist eindeutig und wurde auf der Delegiertenversammlung im letzten Herbst in einem richtungweisenden Beschluss festgelegt. Die Delegierten sprachen sich mit absoluter Mehrheit für folgende Marschrichtung aus: völlige Freigabe der Ladenöffnungszeiten an den Werktagen, also von Montag bis Samstag, und höchstens vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr. Jeder sollte die Freiheit haben, darüber zu entscheiden, welche Öffnungszeiten für sein Unternehmen, für seinen Standort, für sein Sortiment, für seinen Kundenkreis die optimalen sind. Man muss immer wieder sagen: Es geht nicht darum, dass jeder 24 Stunden seinen Laden geöffnet halten muss, sondern darum, dass die Freiheit zu entscheiden beim Unternehmer selbst liegen soll.
Recht hat er, der Verband. Das ist eine Position, die unsere Fraktion schon seit langem vertritt. Ich kann nur hoffen, dass im Bund und in Berlin nicht immer nur angekündigt, sondern auch einmal gelegt wird.
Schließlich noch ein Wort zum Thema „Internet und ECommerce“. Meine Damen und Herren, ich kann eigentlich nur noch staunen, mit welcher Ruhe und Gemütlichkeit dieses Thema nicht im Wirtschaftsministerium, aber anderenorts angegangen wird, nur weil die Explosion noch nicht eingetreten ist, die aber alle Fachleute für demnächst ankündigen, auch wenn nicht in jeder Branche ein Internetshopping-Boom eintreten wird.
Über 30 % aller Haushalte verfügen bereits über einen Internetanschluss. Der Anteil der internetfähigen Mobiltelefone nimmt zu – wir alle wissen das –, auch der anderer internetfähiger Endgeräte. Der Anteil der Käufer unter den Internetsurfern wird von 30 auf 80 % steigen und im Jahr 2004 – das zeigen die jetzigen Zahlen – eindeutig bei 35 Millionen liegen. Dieses ergibt dann selbstverständlich tief greifende Änderungen im Einzelhandel. Das bringt übrigens nicht nur Gefahren, sondern auch Chancen für die kleinen Betriebe, denn die örtlichen Vertriebssysteme haben da durchaus Vorteile. Man kann auch Offline- und Online-Angebote miteinander verbinden. Das Marketing kann und wird beide Bereiche umfassen.
Nur – darauf möchte ich abschließend noch hinweisen –: Kleinere und mittlere Betriebe können in diesem Netz nur dann erfolgreich sein, wenn auch die strategische Kooperation der Zukunft stimmt. Wenn es da keine strategischen Kooperationen gibt, werden die Händler, die auch über ein Filialnetz verfügen, im Internet die größten Chancen haben. Das ist ganz eindeutig. Dies sollte übrigens bei den Wirtschaftsförderprogrammen und -projekten noch zusätzlich beachtet werden.
Wenn wir uns fragen, welche politischen Handlungsfelder wir selbst besetzen können, außer die Dinge zu beklagen, komme ich zumindest zu diesen drei Punkten, wo ich meine, dass wir selber, der Gesetzgeber und die Politik, gefordert sind, um einen Beitrag zu leisten, damit der Einzelhandel auch längerfristig Überlebenschancen hat.
Herr Kollege Zeller, ist Ihnen bekannt, dass die Kernzeitenbetreuung, die die Kommunen bisher schon anbieten, jetzt vom Land besser gefördert wird, damit die Kommunen – das ist ihnen nahe gelegt worden – die bisher erhobenen Gebühren ermäßigen können?
Frau Ministerin, ist Ihnen bekannt, dass es ein ausdrücklicher Wunsch der kommunalen Landesverbände war, die Regelung wegen der Vielgestaltigkeit und der Bedarfsdeckung nicht einheitlich vom Land vorzugeben, sondern den Schulträgern vor Ort zu ermöglichen, diese selbst mit gestalten zu dürfen?
Ich will nur noch einige Punkte anschneiden, weil ja gegen das, was jetzt gerade überzeugend vorgetragen worden ist, zumindest aus meiner Sicht – das ist nicht nur Loyalität, sondern es ist Vernunft und Sachverstand – fast nichts mehr zu sagen ist. Ich bin gespannt, was Sie noch finden.