(Abg. Dr. Inge Gräßle CDU: Wo wart ihr eigent- lich im Ständigen Ausschuss? Niemand von euch war im Ständigen Ausschuss!)
Die angesprochene verfassungsrechtliche Frage spielt in Bezug auf den bösen Schein eigentlich keine Rolle, Herr Birzele. Was Sie vorgetragen haben, war juristisch richtig. Aber Sie haben offensichtlich nicht bedacht, dass das Tätigkeitsfeld des Unternehmens mit exakt den Fragen, um die es in der Beratung geht, fast nichts zu tun hat.
Es gibt zwar einen gewissen naturwissenschaftlichen Zusammenhang zwischen Prionen, wie sie beispielsweise in pathologischer Form beim Menschen auftreten können, und pathologischen Prionen, die wir heute für die BSE verantwortlich machen. Aber um die bovine spongiforme Enzephalopathie
geht es bei den Forschungsvorhaben und dem Beschäftigungsfeld der Firma nicht. Sie beschäftigt sich nur mit der Alzheimer-Erkrankung. Das Problem bei Ihnen liegt nur darin, dass Sie BSE und Alzheimer nicht trennen können.
Ich sage Ihnen ganz offen: Wir sehen auch unter Beachtung der zu berücksichtigenden verfassungsrechtlichen Frage keinen Grund, das Einvernehmen nicht zu erteilen, weil, wie gesagt, die Kollision, die im Sinne des bösen Scheins vermieden werden soll, gar nicht eintreten kann.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst kann ich Ihnen, Herr Birzele, den Vorwurf nicht ersparen, dass Sie meine Äußerung vor dem Ständigen Ausschuss heute Mittag hier nicht richtig wiedergegeben haben.
Ich habe gesagt – ich will das ausdrücklich klarstellen –, dass sich der Herr Staatsrat zunächst so, wie es der Herr Ministerpräsident erklärt hat und wie es in der Öffentlichkeit diskutiert worden ist, schwerpunktmäßig mit dem Thema BSE befassen wird. Kein Mensch – kein Vertreter der Landesregierung und auch ich nicht – hat erklärt, dass sich der Staatsrat ausschließlich mit BSE befassen wird.
und seinen Aufgaben als Staatsrat für Lebens- und Gesundheitsschutz auf der anderen Seite gibt. Dies wurde von niemandem vorgetragen, und deshalb weise ich diese Verdrehung meiner Aussage im Ständigen Ausschuss, Herr Birzele, zurück.
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Birzele SPD: Und ich weise zurück, dass Sie mir Verdrehungen unterstellen!)
Zweiter Punkt: Herr Birzele, ich bin kein so großer Verfassungsjurist wie Sie. Aber Herr Herzog, den Sie hier als Grundgesetzkommentator angeführt haben, hat für die Bundesrepublik Deutschland kommentiert. Soweit ich es richtig im Kopf habe und das Grundgesetz kenne, kennt die Bundesrepublik Deutschland aber eine ehrenamtliche Regierungskonstellation auf Bundesebene überhaupt nicht. Es
gibt in der Bundesrepublik Deutschland keinen Staatsrat, der ehrenamtlich tätig ist, und deshalb kann auch nicht einschlägig sein, was Sie aus dem Kommentar von Herzog hier vorgetragen haben.
Wir kommen heute mit einem Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung, und zwar am gleichen Tag, an dem der Staatsrat berufen worden ist, zu Ihnen, obwohl einer der Verfassungskommentare sagt, dass wir gar nicht kommen müssten. Paul Feuchte sagt: Wir brauchen gar keine Genehmigung, wir brauchen gar nicht die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung hier im Parlament zu verlangen. Aber wir machen es trotzdem, weil wir jeden bösen Schein vermeiden wollen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn die ehrenamtliche Staatsratskonstruktion Sinn macht, dann macht sie doch nur Sinn, wenn Menschen in ihrem Beruf bleiben und verankert bleiben, mit Haut und Haar verankert bleiben in dieser beruflichen Tätigkeit.
Deshalb beziehen sie kein Amtsgehalt, deshalb sind sie ehrenamtlich tätig – so hat das die Verfassung vorgesehen – und bekommen höchstens eine Aufwandsentschädigung dafür. Wir sind froh darüber, dass wir nicht Wissenschaftler im Elfenbeinturm heranzüchten, sondern dass Wissenschaftler ihre Forschungsergebnisse übertragen, dass Wissenschaftler Innovationen auslösen, dass aus der Wissenschaft Firmengründungen hervorgehen.
Deshalb ist es eine Selbstverständlichkeit, wenn ein führender internationaler Naturwissenschaftler wie Professor Beyreuther jetzt eine Firma auf den Weg bringt und in dieser Firma Grundlagen- und anwendungsorientierte Forschung betrieben wird. Dass dabei keine Interessenkollision entstehen darf, ist für uns selbstverständlich. Deshalb sind wir heute vor das Parlament getreten, und der Herr Staatsrat wird, damit vielleicht auch Herr Birzele zu der Überzeugung kommt, dass eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann, nachher gern eine Erklärung zur Vermeidung der Interessenkollision abgeben.
Ich bitte Sie wirklich, dass wir heute vernünftig handeln und dass der Landtag dem Antrag der Landesregierung folgt. Ich bitte um Zustimmung zur Erteilung der Ausnahmegenehmigung.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte angesichts der Debatte vor dem hohen Hause folgende Erklärung abgeben: Ich bin Gründer und zu 60 % Anteilseigner der Firma ABETA GmbH, die am 22. Dezember 2000 in
das Handelsregister Heidelberg eingetragen wurde. Weiter bin ich Mitglied im Beirat dieses Unternehmens, der sich allerdings noch nicht konstituiert hat. Geschäftsgegenstand des Unternehmens ist auf absehbare Zeit die Entwicklung von Diagnostika und Therapeutika zur Erkennung und Behandlung der Alzheimer-Krankheit – ausschließlich der Alzheimer-Krankheit.
Die Firma hat zurzeit drei Mitarbeiter. Bis zur endgültigen Bestellung eines Geschäftsführers, die in Bälde erfolgen wird, übt meine Frau die Aufgaben einer Geschäftsführerin aus.
Um vor diesem Hintergrund gleichwohl jeden Anschein von Interessenkollision zu vermeiden, erkläre ich hier, dass sich die Firma ABETA, solange ich die Aufgabe als Staatsrat in der Landesregierung von Baden-Württemberg wahrnehme, weder um Aufträge noch um Forschungsmittel des Landes bewerben noch solche annehmen wird.
Ich freue mich auf meine neue Aufgabe und die Zusammenarbeit mit Ihnen allen. Die große Herausforderung BSE verlangt eine Bündelung der Kräfte und bedarf des Einsatzes aller. Ich baue deswegen auch auf Ihrer aller Unterstützung.
(Abg. Birgit Kipfer SPD: Halt, halt! – Abg. Birzele SPD: Ich möchte eine Erklärung abgeben! – Ge- genruf des Abg. Haas CDU: Eine Erklärung kann man doch erst nach der Abstimmung abgeben!)
Ich erkläre ausdrücklich, auch nach Rücksprache mit meinen Kollegen, die im Ausschuss anwesend waren, dass uns die Erklärung des Herrn Staatsrats überzeugt hat.