Dafür, optimistisch zu sein, sehe ich gar keinen Anlass. Ich bin da pessimistisch. Ich sehe, dass da nicht nur die tradierten Grenzen, die ich jetzt hier vertrete, überschritten werden, sondern es werden auch die Grenzen der Grenzen überschritten. Der Kommentar von Nida-Rümelin zeigt, dass selbst in fundamentalen Fragen, was Menschenwürde ist und wo sie beginnt, keine Einigkeit mehr zu erzielen ist. Schon das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Abtreibung – das ist in der Replik von Reinhard Merkel auf den Spaemann-Artikel sehr deutlich dargelegt worden – zeigt – quasi im Vorspann des Urteils –, dass die funda
mentale Menschenwürde praktisch auf die Zeugung zurückverlagert wird. Mit den Konsequenzen, die das Bundesverfassungsgericht zulässt, hat dies alles natürlich nichts zu tun; denn bekanntlich darf man bei uns abtreiben.
Das heißt also: Wenn man bei der Diagnose weiter vorankommt, bei der Therapie aber nur sehr viel langsamer – ich nehme an, dass Sie mir da zustimmen werden –, dann wird dies schlichtweg zur Folge haben, dass mehr abgetrieben wird. Ich möchte darüber in keiner Weise irgendein Urteil fällen. Ich möchte auch kein Urteil fällen über genkranke Menschen, die fordern, man müsse in die Keimbahn eingreifen. Positionen werden wir alle haben, und Sie werden alle ihre guten ethischen Argumente finden. Darüber gibt es gar keinen Zweifel. Letztlich sind wir bei diesen Fragen dann doch wieder auf unsere innersten Überzeugungen oder Glaubenshaltungen zurückverwiesen.
Woher aber nehmen Sie Ihren Optimismus? In einer Welt, in der es noch nicht einmal gelingt, die allerfundamentalsten Menschenrechte, die in der UNO-Charta dargelegt werden, wenigstens in 50 % der Länder der Welt durchzusetzen, wo die allerbanalsten Fragen von Mord und Totschlag, Krieg und Frieden nicht gelöst und die einfachsten Grundrechte immer noch nicht durchgesetzt sind, in der solche fundamentalen Fragen wie die jetzt etwa drohende Klimaänderung nicht angegangen werden, obwohl man das Problem kennt, frage ich Sie: Woher nehmen Sie denn den Optimismus, Fragen zu lösen, die in der Zukunft liegen? Bei den aktuellen Problemen, zum Beispiel die drohende Klimaänderung durch entschlossenes Handeln einzudämmen, kann ich zum Beispiel bei der Landesregierung wenig Entschlossenheit erkennen. Man überspringt das Problem in einer totalen Zukunftsbesoffenheit und glaubt, die Probleme, die man noch gar nicht kennt, in der Zukunft sehr wohl in den Griff zu bekommen.
Herr Kollege Kiesswetter, wie, bitte schön, wollen Sie ein Recht praktisch durchsetzen, dass man genetisch nicht diskriminiert werden darf? Das Beispiel von Zypern, das der Kollege Müller vorgetragen hat, zeigt: Wenn sich die überwältigende Mehrheit einmal solchen freiwilligen genetischen Tests unterzieht, dann sind die anderen, die das nicht machen, faktisch diskriminiert. Selbst die orthodoxen Pfarrer trauen die Leute nicht mehr, wenn sie kein Screening bezüglich der Thalassämie haben vornehmen lassen. Da ist es dann mit dem formalen Recht auf den Datenschutz für das eigene Erbgut in der Praxis nicht mehr weit her. In den USA können Sie schon bei sehr vielen Firmen sehen, was mit Leuten passiert, die fundamentale Daten ihrer persönlichen Selbstbestimmung verweigern.
Ich will einfach nur sagen – damit habe ich ja meinen Redebeitrag eingeleitet –: Von meiner Warte aus – sicher hat jeder eine persönliche Sicht der Dinge – ist in erster Linie Skepsis angesagt, aber kein Optimismus.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Kretschmann, Sie haben die Skepsis erwähnt. Diese Skepsis ist sicher ange
bracht. Allerdings sollte man auch nicht das Kind insoweit mit dem Bade ausschütten, als man angesichts der jetzt vorliegenden Erkenntnisse davon ausgeht, dass wir innerhalb kürzester Zeit befähigt wären, die schlimmsten Horrorszenarien zu verwirklichen. Ich glaube, dass man dies zur Versachlichung der Debatte durchaus erwähnen sollte. Wir sprechen ja heute über die rechtlichen Grenzen und die Ethik, die bei diesen Fragen eine Rolle spielt. Wir müssen uns dabei bewusst machen, dass es wohl in absehbarer Zeit Erkenntnisse über ca. 5 000 genetische Defekte geben wird.
Ich frage mich: Was passiert eigentlich, wenn wir diese Erkenntnisse haben? Was kommt dann, wenn wir in der Lage sind, Diagnosen zu stellen? Glauben wir ernsthaft, dass es dann nur bei der Diagnose bleiben wird? Oder ist es nicht vielmehr so, dass die Diagnose immer auch Ausgangspunkt für die folgende Therapie ist?
Gerade damit ist natürlich auch die Frage gestellt, was im weiteren Verlauf dieses Fortschritts an Forderungen kommen wird. Was tun wir eigentlich, wenn sich die Rechtsentwicklung um uns herum anders gestaltet, als wir das für richtig halten, wenn nach unterschiedlichem Recht geforscht wird und dann entsprechende Konsequenzen gezogen werden?
Wir müssen uns bewusst machen, dass beispielsweise die USA – und den USA sind Japan und im Wesentlichen auch die Schweiz gefolgt – im gentechnisch-rechtlichen Bereich eine andere Konzeption verfolgen als wir. In den USA wird Gentechnik letzten Endes wie eine x-beliebige Technik angesehen, nach dem Stichwort „product approach“, während die Europäische Union sich ein separates Gentechnikrecht geschaffen hat im Sinne des „process approach“ – mit der Konsequenz, dass die Restriktionen bei uns sehr viel schwerwiegender sind.
Nun müssen wir uns heute, das heißt rechtzeitig, darüber klar werden: Was legen wir der dann unvermeidlich auf uns zukommenden Decision, also der Entscheidung, zugrunde? Da werden mit Sicherheit in der Abwägung auf der einen Seite die Argumente der Wissenschafts- und Forschungsfreiheit, Fragen der wirtschaftlichen Interessen einschließlich der Standortsicherung stehen, und auf der anderen Seite wird es die Frage der ethischen Grundsätze, der Menschenwürde, soweit wir sie definieren können, geben. Herr Kretschmann, ich glaube schon, dass wir bei uns noch einen gewissen Grundnenner zur Menschenwürde finden können. Und es geht natürlich auch um die Frage der Menschenrechte und deren Ausprägung. Dann gilt es, eine Entscheidung zu treffen.
Ich meine, dass wir heute sagen sollten: Bei der Entscheidung über die Grenzen müssen wir auf diese ethischen Grundsätze abstellen. Denn tun wir das nicht, dann laufen wir Gefahr, die Grundlage des Rechts selbst auszuhöhlen. Ich glaube, dass darin in der Tat ein Erosionsansatz liegt, der all jenen gefährlichen Fehlentwicklungen, die wir heute durchaus schon absehen können, Tür und Tor öffnen wird. Das heißt also, dass wir bei allen ethischen Fragen – auch der, was sinnvoll und machbar ist – unter Umständen klar entscheiden müssen: Wir gehen über eine bestimmte Grenze nicht hinweg, selbst dann nicht, wenn es Fehlentwicklungen außerhalb unseres Landes gibt.
Ich meine, wenn zu diesem Prozess, wenn zu dieser Erkenntnisgewinnung eine relativ kurze Aktuelle Debatte einen kleinen Beitrag liefern kann, dann war sie sinnvoll. Allerdings ist es sicherlich ein schwieriges, vielleicht sogar vergebliches Unterfangen, Themen dieser Komplexität in irgendeinem Aufriss darstellen zu wollen. Es wäre vielleicht besser, Herr Kollege Kiesswetter, wenn sich Ihre Fraktion beim nächsten Mal darum bemühen würde, das Thema etwas mehr zu präzisieren. Dann hätten wir die Chance, in zwei Redebeiträgen von jeweils fünf Minuten etwas Weiterführendes beizutragen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es waren ja die Schlagzeilen, die vor etwa einer Woche in den Zeitungen zu lesen waren: „Erbgut des Menschen entziffert“, „Durchbruch in der Genforschung“, die dazu geführt haben, dass sich der Landtag heute eine Stunde Zeit nimmt, darüber nachzudenken und sich darüber auszutauschen. Das ist natürlich richtig bei einer Sache, die für die Zukunft auch dieses Landes so wichtig ist, sowohl einerseits, was die medizinische Entwicklung, das Schicksal künftig kranker Menschen bei uns im Land angeht, als auch andererseits, was die wirtschaftlichen Perspektiven in einem Land, in dem gerade die Biotechnologie schon jetzt eine gewaltige Rolle spielt, angeht. Es ist ein Thema, bei dem wir tatsächlich – und da möchte ich das aufgreifen, was Sie, Herr Müller, gesagt haben – einen Diskurs brauchen. Es hat mich nur gewundert, dass Sie den Landtag von diesem Diskurs ausschließen wollten.
(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Dr. Walter Mül- ler SPD: Zweimal fünf Minuten, Herr Minister! Das langt nicht!)
Es ist sicher ein Diskurs, bei dem sich noch nicht jeder eine fertige Meinung gebildet hat. Mir ist vorhin in der Debatte aufgefallen, dass einer der Oppositionsredner gesagt hat, da könne man ja gar keine Fraktionsmeinung haben, während ein anderer den Vorwurf erhoben hat, dass noch keine Fraktionsmeinung gebildet worden sei. Wir befinden uns tatsächlich in einem offenen Diskurs um die Sache, den wir dringend brauchen. Wir brauchen eine breit angelegte Debatte, um vorhandene Informationsdefizite abzubauen, um irrationalen Ängsten entgegenzutreten und natürlich auch ein Stück Akzeptanz für eine moderne Entwicklung zu schaffen.
Es ist ganz klar: Forschung und Wissenschaft sind nach unserer Verfassung grundsätzlich frei – das ist keine Frage –, und sie sind nicht nur frei, sondern sie werden bei uns im Land auch deutlich materiell unterstützt und gefördert. Das ist von uns gewollt. Auf der anderen Seite ist aber auch ganz klar, dass der Freiheitsraum der Wissenschaft nicht grenzenlos sein kann. Nicht alles, was machbar ist, darf auch gemacht werden. Das ist ganz klar.
Auch noch so positive Zwecke, die letztlich Motivation für die Forschung sein mögen, können nicht alle Mittel auf
dem Weg der Erkenntnis und des Fortschritts rechtfertigen. Insofern ist die Wissenschafts- und Forschungsfreiheit verfassungsrechtlich eingebettet in den Katalog der anderen Grundrechte, denen die Menschenwürde voransteht.
Das von der rechtlichen Seite her eigentlich Wichtige an der Debatte, in der wir stehen, ist, dass man es schafft, diesen Kontext der Wissenschafts- und Forschungsfreiheit im Verhältnis zu anderen Grundrechten wie der Menschenwürde, die wir respektieren wollen, vernünftig darzustellen. Gerade dafür brauchen wir eben diesen vorurteilsfreien Diskussionsprozess unter Einbeziehung aller Beteiligten. Genau auf diesem Gebiet wird eine wesentliche Aufgabe des Gesetzgebers in der kommenden Zeit liegen. Der Bundestag wird dieselbe Debatte im März führen, und das ist kein Zufall. Auch die anderen Parlamente stellen sich dieser Diskussion.
In der letzten Ausgabe der Wochenzeitung „Die Zeit“ beispielsweise wurde das Jahr 2001 zu Recht als das Jahr der Biopolitik bezeichnet. Wir befinden uns im Jahr der Biopolitik und nehmen an der Diskussion teil, wobei wir uns natürlich bewusst machen müssen, dass es in vielen strittigen Einzelfragen kaum eindeutige und endgültige, richtige oder falsche Lösungen gibt.
Das gilt übrigens schon für die wissenschaftliche Bewertung dieser neuen sensationellen Forschungsergebnisse, die vor einer Woche vorgestellt wurden. Wir wissen jetzt, dass wir nur rund 30 000 Gene besitzen, enttäuschenderweise nur etwa ein Drittel mehr als die Fruchtfliege und der Fadenwurm. Wenn ich mich dem übrigens einmal laienhaft nähere, dass diese Zahl überraschend niedrig ist, dann muss ich feststellen, dass sie uns gerade klar macht, dass mit dieser Forschung möglicherweise noch nicht so viel entdeckt worden ist, wie man im ersten Moment meint. Denn das stößt einen darauf, dass jetzt natürlich gerade die Funktionszusammenhänge und die Wechselwirkungen der Gene und andere Prozesse wichtig werden, sodass, so sensationell dieses Ergebnis auch ist, auch deutlich wird: Es ist noch ein weiter Weg zurückzulegen; jahrzehntelange weitere Forschung wird sicher nötig sein, um die bisherigen Erkenntnisse und die Erkenntnisse der letzten Woche dann konkret in Therapien umzusetzen. Wir haben aber auch Zeit, etwas gegen böse Folgen zu unternehmen.
Weil die Dinge im Fluss sind, müssen wir natürlich auch sagen: Unsere bestehenden rechtlichen Regelungen wie zum Beispiel das Embryonenschutzgesetz sind nicht auf Dauer und von vornherein endgültig und starr festgelegt und fixiert. Wir müssen in der kommenden Zeit auch über diese Regelungen diskutieren, und auch diese Diskussion sollte nicht vorrangig durch irrationale Ängste und theoretische Gefahren geprägt sein. Auf der anderen Seite wollen wir die bestehenden Gefahren ernst nehmen.
Lieber Herr Kretschmann, ich persönlich akzeptiere voll Ihre Positionen. Auf der anderen Seite muss ich aber sagen: Wenn Sie mit einem Redebeitrag fertig sind, dann bin ich immer völlig fertig. Ich stehe zwar nicht kurz davor, mich zu erschießen – so weit geht es nicht –, aber manchmal denke ich: Muss man es tatsächlich so düster sehen?
Alles, was es im menschlichen Leben gibt, alles, was es gibt, kann man auch missbrauchen. Nehmen wir beispielsweise das Hauptthema für uns Liberale, die Freiheit. Natürlich können Sie die Freiheit von A bis Z missbrauchen. Aber wollen wir deswegen misstrauisch gegenüber der Freiheit sein, oder wollen wir ihr gegenüber positiv eingestellt sein? Das ist für uns eigentlich keine Frage. Am Scheideweg, ob man es eher pessimistisch oder eher positiv sieht, trifft jeder seine Entscheidungen. Ich sehe es sicher eher optimistisch, auch wenn man die Gefahren im Auge haben muss.
(Abg. Kretschmann Bündnis 90/Die Grünen: Frei- heit für den Menschen, wie er geht und steht – da sind wir uns einig –, aber nicht im Zellkern rum- manipulieren!)
Ja, die menschliche Freiheit ist schlecht teilbar, sagen wir einmal. Sie ist begrenzbar und muss begrenzt werden. Aber wir haben es in der Forschung im Prinzip mit derselben menschlichen Freiheit zu tun wie bei anderen Formen der Freiheit und bei dem, was wir sonst mit unserer Zeit anfangen. Das hängt schon an einem Stück.
Um unsere eigene Gesetzgebung, um die es jetzt noch ein bisschen gehen soll, zu behandeln und fortzuschreiben, brauchen wir natürlich nüchterne Folgenabschätzungen unter Beteiligung aller Akteure und Betroffenen. Um auch zu konkreten Vorschlägen zu kommen, sollten wir nach meiner Meinung die Erörterung darüber fortsetzen, ob Deutschland nicht der Biomedizinkonvention des Europarats beitreten sollte, wofür sich die Landesregierung in der Vergangenheit ja schon mehrfach ausgesprochen hat. Es geht dabei um die Streitfrage, dass wir die globale Dimension der Forschung nicht aus den Augen verlieren dürfen.
Ich bin der Meinung, dass uns in Europa verbindliche Mindeststandards für alle durchaus gut täten. Dass wir diese Mindeststandards in Deutschland schon jetzt überschreiten, braucht sich dadurch nach meiner Überzeugung nicht zu ändern. Das soll so bleiben. Aber ich würde nicht die Konvention ablehnen, weil sie weniger Schutz bietet als das, was wir in unsere Gesetze schreiben, mit der Folge, dass wir überhaupt keine europäischen Mindeststandards haben.
Was unsere eigene Embryonenschutzgesetzgebung angeht, die auch im Zentrum der Biomedizinkonvention steht oder zumindest zu ihrer Thematik gehört, wird man heute sagen können: Das relativ scharfe Gesetz von 1991 hat sich grundsätzlich bewährt. Seine Schutznormen verbieten einiges; das ist nicht zu übersehen.
Verboten sind die Erzeugung von menschlichen Embryonen zu Forschungszwecken, die missbräuchliche Verwendung, die Geschlechterwahl, die künstliche Veränderung von Keimbahnzellen, das Klonen von Menschen, die Bildung von Chimären oder Hybridwesen. Mit dem Gesetz werden, glaube ich, alle, die hier gesprochen haben, zufrieden sein können, und das Gesetz hat sich im Wesentlichen bewährt. Das muss man sagen.
Aber natürlich ist in den zehn Jahren seit dem Inkrafttreten des Gesetzes die humangenetische Forschung stark vorangeschritten. Ich brauche nur heute in der „Südwest Presse“ zu lesen, was in Belgien, in Brüssel, passiert. Wir müssen schon zur Kenntnis nehmen, was anderswo passiert, und uns fragen: Wollen wir das Gesetz fortschreiben? Wie wollen wir in der Gesetzgebung fortfahren?
Mein Vorschlag wäre, ein spezielles Fortpflanzungsmedizingesetz zu schaffen. Ein derartiges Gesetz könnte auch einige der wenigen Aspekte, die ich im Folgenden noch ansprechen möchte, klar regeln und damit gesicherte rechtliche Rahmenbedingungen schaffen.
Nehmen wir beispielsweise den Umgang mit embryonalen Stammzellen. Nach gegebener Gesetzeslage ist in Deutschland das Herstellen – interessanterweise nicht das Importieren – embryonaler Stammzellen, also die Befruchtung zu einem anderen Zweck als zum Zweck der Herbeiführung der Schwangerschaft, also die Befruchtung, um embryonale Stammzellen zu gewinnen, verboten. Der Import ist möglich.
Problematisch ist dabei die Frage: Was passiert mit den überzähligen Embryos – das ist bis heute ungeklärt –, die anfallen, wenn zum Zweck der Herbeiführung einer Schwangerschaft befruchtet wird und dabei überzählige Embryos entstehen? Darf an ihnen geforscht werden? Ich glaube, das ist der nächste Komplex, dem wir uns zuwenden müssen, um dort die Grauzone zu beseitigen.
Eines ist sicher: An dem Verbot der Herstellung von Embryonen zu anderen als zu Schwangerschaftszwecken – das ist für mich die Mindestanforderung, die ich hier formulieren würde – sollte grundsätzlich festgehalten werden.
Als Nächstes haben wir den Bereich der Präimplantationsdiagnostik, der natürlich problematisch ist. Da wird – Sie wissen das – einem Embryo, der im Reagenzglas erzeugt ist, eine Zelle entnommen, und diese wird auf Chromosomenschäden und fehlerhafte Gene untersucht, bevor der Embryo in den Mutterleib eingepflanzt wird.
Da stellt sich noch schärfer als bei der Pränataldiagnostik, die es ja gibt, die Frage der Selektion, des Kindes nach Wahl. Die Pränataldiagnostik ist im Prinzip nicht viel anders. Da entnimmt man Zellen vom Embryo im Mutterleib zu einem Zeitpunkt, zu dem noch eine Abtreibung möglich ist. Das ist eigentlich nichts anderes, nur zu einem späteren Zeitpunkt. Man hat es im Grunde genommen mit artverwandten Dingen zu tun.