Wer Artikel 3 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke. Artikel 3 ist mehrheitlich angenommen.
lautet: „Gesetz über die Weiterentwicklung der Regionen und zur Änderung des Landesabfallgesetzes“. – Ich darf feststellen, dass das Haus der Überschrift zustimmt.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Danke. Das Gesetz, meine Damen und Herren, ist damit angenommen.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die Unterbringung besonders rückfallgefährdeter Straftäter (Straftäter-Unterbrin- gungsgesetz – StrUBG) – Drucksache 12/5911
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sie haben den Bericht des Ständigen Ausschusses erst um halb vier auf den Arbeitstisch bekommen.
Herr Rech, Ihnen reicht es. Sie waren auch bei den Beratungen im Ausschuss dabei. Aber die Mehrheit des Parlaments war nicht im Ausschuss.
Ich sehe es deshalb als sinnvoll an, als Berichterstatter auf das hinzuweisen, was im Ausschuss abgelaufen ist.
Herr Rech, wir sind ja im Ausschuss über alle Fraktionsgrenzen hinweg einig darin gewesen, alles tun zu müssen, um die Bevölkerung vor gefährlichen Sexualstraftätern und Gewaltverbrechern zu schützen, und insbesondere auch einen Weg zu suchen, damit die als gemeingefährlich erkannten Personen nicht nach Verbüßung der Strafhaft in Freiheit entlassen werden müssen, sondern untergebracht werden können.
Es ging darum, einen rechtlich gangbaren Weg zu finden, auf dem dieses gemeinsame Ziel erreicht werden kann. Wir waren uns alle bewusst, dass dies gesetzgeberisch nicht unproblematisch ist. Im Gegenteil, es gab und gibt noch unterschiedliche Auffassungen dazu, wie die Gesetzesgestaltung aussehen müsste, die eine Lösung des Problems bringen könnte.
Der jetzt zur Abstimmung vorliegende Regierungsentwurf wurde nach Angaben des Justizministers in den letzten zweieinhalb Jahren in seinem Haus erarbeitet. Ende Dezember vorigen Jahres hat das Innenministerium den Entwurf dem Parlament – das heißt, zunächst nur den Fraktionen – zur Kenntnis gegeben. Das Parlament hatte keine
zwei Monate Zeit, um sich mit dem Gesetzesvorhaben, zu dessen Erarbeitung das Justizministerium zweieinhalb Jahre benötigt hatte, auseinander zu setzen.
Der Innenminister und auch der Justizminister haben immer betont, dass mit dem Entwurf gesetzliches Neuland betreten werde. Aus den Reihen des Ausschusses ist deshalb eine öffentliche Sachverständigenanhörung verlangt worden. Eine solche wurde auf Drängen der Regierung aber nicht durchgeführt.
Die von der Regierung durchgeführte schriftliche Anhörung hatte folgendes Ergebnis: Der Bund der Strafvollzugsbediensteten, die Bundesvereinigung der Anstaltsleiter, die Rechtsanwaltskammer Stuttgart, der Anwaltsverband Baden-Württemberg, der Weiße Ring, die Neue Richtervereinigung und der Landesbeauftragte für den Datenschutz haben eine Stellungnahme abgegeben und zum Teil übereinstimmend, aber zum Teil auch in unterschiedlichen Punkten den Entwurf kritisiert, zum Teil auch abgelehnt.
Um nur ein Beispiel zu nennen: Der Weiße Ring hat, nachdem er dargestellt hat, dass er vielen Initiativen der Landesregierung in der Vergangenheit zugestimmt hat, unter anderem ausgeführt, dass er sich den vorliegenden Gesetzentwurf über die Unterbringung besonders rückfallgefährdeter Straftäter allerdings nicht zu Eigen machen möchte. Der Weiße Ring führt dann zu einzelnen Punkten aus, weshalb der Entwurf seines Erachtens aus rechtlichen Gründen in dieser Form nicht Gesetz werden sollte.
Der Verein der Richter und Staatsanwälte hat – wie übrigens auch andere Organisationen – keine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Wir wissen aber von dem Verein, dass ihm der vorgegebene Zeitrahmen zu kurz war.
Angesichts dieser Situation wurde von Mitgliedern des Ausschusses wiederholt eine öffentliche Anhörung gefordert. Sie wurde aber nicht durchgeführt.
Zum einen sind aufgrund eines Antrags der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP sinnvolle gesetzestechnische Änderungen beschlossen worden. Zum anderen ist – auch aufgrund eines Antrags dieser Fraktionen – neu geregelt worden, dass für alle Verfahren nach diesem Gesetz dem Betroffenen ein Rechtsanwalt als Beistand zur Seite gestellt wird, dass für alle Verfahren nach diesem Gesetz vom Gericht ein Sachverständigengutachten einzuholen ist und dass das Gericht höchstens eine Jahresfrist festsetzen kann, vor deren Ablauf ein Prüfungsantrag des Betroffenen unzulässig ist. Das entspricht zum Teil Anregungen eines im Innenausschuss vorgelegten Antrags der SPD. Weiter gehende Vorschläge der SPD fanden im Ständigen Ausschuss keine Mehrheit.
Der Justizminister konnte im Ausschuss auf ausdrückliches Befragen keine konkreten Fälle benennen, die eine sofortige Gesetzesregelung notwendig machen. Das heißt, es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass in den nächsten
Wochen und Monaten Straftäter entlassen werden müssen, bei denen in den Vollzugsanstalten Erkenntnisse vorliegen, die die Anwendung des neuen Gesetzes erfordern. Der Justizminister erklärte wörtlich, er gehe davon aus, dass auch derzeit Inhaftierte betroffen sein könnten.
(Abg. Brechtken SPD: Darf man beim Berichter- statter klatschen? Dann klatsche ich noch! – Abg. Schmiedel SPD: Nein, er ist neutral! – Abg. Rech CDU: Habt ihr da viel diskutiert?)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind uns, glaube ich, in vielen Punkten einig.
Herr Kollege Oelmayer, ich habe nicht nur den Herrn Berichterstatter eben gehört, sondern auch das Protokoll über die Beratungen des Ständigen Ausschusses gelesen. Deswegen kann ich noch einmal sagen: Wir sind uns in vielen Punkten einig, beispielsweise darin, dass eine Regelungslücke – ich könnte wohl treffender sagen: eine Sicherheitslücke – besteht und diese zum Schutz der Bevölkerung vor Sexualstraftätern und vor Gewaltverbrechern geschlossen werden muss.
Meine zweite Feststellung: Wenn der Bund nicht kann oder nicht will, dann müssen wir es machen. Es besteht Handlungsbedarf, und mit diesem Gesetz handeln wir.
Das Restrisiko, das schon mehrfach Gegenstand von Erörterungen hier und im Ausschuss war, ist klar angesprochen worden; darüber gibt es keinen Zweifel. Aber, Herr Kollege Oelmayer – wir sind gerade im visuellen Dialog –, Sie haben bei der ersten Lesung davon gesprochen – ich darf zitieren –, dass wir uns in einem rechtsstaatlichen Grenzbereich bewegen würden, dass nicht klar sei, ob das Land in diesem Bereich Gesetzgebungskompetenz habe, und dass nicht klar sei, ob der Eingriff in die persönliche Freiheit noch dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entspreche.
Diese Fragen sind in der Tat zu diskutieren, und das haben wir getan. Aber Sie kommen zu einem Schluss, den ich nicht unterstreiche
Herr Präsident, ich darf aus dem Protokoll über die erste Lesung zitieren –: Wenn das Gesetz einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhält, hätten wir
eine Botschaft in unser Land hinausgesandt, dessen Menschen davon ausgehen, dass hier Gesetze beschlossen werden, die auch rechtsstaatlich abgesichert sind. Wenn das in diesem Fall nicht so sein sollte, dann
leidet das gesamte Parlament unter der Schmälerung der Reputation, die es im Land bei rechtsstaatlichen Fragen durchaus genießt.
(Abg. Oelmayer Bündnis 90/Die Grünen: Sie müs- sen doch erst einmal belegen, dass wir etwas tun müssen!)