Beirats ist, 3 500 Stellen zu streichen, sondern Ziel ist, der Verwaltung Instrumente bereitzustellen, um Optimierungspotenziale transparent zu machen und diese auch zu nutzen. Dies hat nicht automatisch einen Stellenabbau zur Folge. Es geht darum, die Leistungsfähigkeit der Verwaltung und ihrer Beschäftigten sowie die Orientierung auf den Output, nämlich auf das, was als Arbeitsergebnis herauskommt, deutlich zu machen und eine Beziehung zwischen Leistung und Kosten herzustellen.
Der Beirat ist der Auffassung, dass Regierung und Parlament dann aber auch bereit sein müssen, Konsequenzen zu ziehen, wenn sich zeigt, dass an der einen oder anderen Stelle eine Optimierung und Anpassung erforderlich ist.
Zum weiteren Vorgehen wurde dann vereinbart, dass wir uns als Beirat der dezentralen Budgetierung zuwenden, und zwar vor allem auch im Hinblick darauf, dass bereits in den kommenden Haushalt vor allem bei der dezentralen Budgetierung Elemente der neuen Steuerungsinstrumente aufgenommen werden sollen.
Ich bedanke mich herzlich, aber, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, ich würde Ihnen wirklich empfehlen, diesem Thema genau zu folgen – so, wie das Ihre Kollegin Erdrich-Sommer auch macht –, denn durch die neuen Instrumente wird sich wirklich, was die Haushaltspolitik und die Finanzpolitik des Landes angeht, schon vom Verfahren her einiges bei uns ändern. Ich hoffe sehr auf Ihre Unterstützung und darauf, dass wir vom Verfahren her erreichen, dass jeder Abgeordnete erstens auch einen Haushaltsplan lesen und zweitens auch weiterhin die Aufgabe als Kontrolleur der Regierung wahrnehmen kann.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Walter Bündnis 90/Die Grünen – Gegenruf des Abg. Seimetz CDU: Der nimmt die Grünen gar nicht ernst!)
Da die Grünen ja besonders scharfe Kontrollen durchführen wollen, kann ich ihnen nur empfehlen, sich dieser Aufgabe dann auch zu stellen.
Wir werden in den künftigen Haushalten erheblich weniger Einzeltitel haben und verschiedene Einzeltitel zu Globaltiteln zusammenfassen. Wir werden eine gegenseitige Übertragbarkeit und eine gegenseitige Deckungsfähigkeit haben. All dies muss in einen Haushalt gegossen werden und bedeutet für uns letztendlich auch, dass wir mit der Frage vertraut werden müssen, wie und anhand welcher Kostengrößen dieser Haushalt aufgestellt werden soll. Aber dann kommt dazu, was noch viel wichtiger ist, anhand welcher Leistungsgrößen dieser Haushalt aufgestellt werden
soll. Das heißt, das Parlament muss der Regierung gewisse Zielvorgaben machen, die dann anhand von Leistungskennzahlen auch überprüfbar sind.
Herr Kollege Oelmayer, als Jurist dürfte Ihnen nicht entgangen sein, dass diese Zielvorgaben dann auch seitens des Landesparlaments überprüft werden müssen. Das müsste eigentlich auch in Ihrem Interesse liegen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des Bünd- nisses 90/Die Grünen – Zurufe: Bravo! – Abg. Walter Bündnis 90/Die Grünen: Was heißt da „all- mählich“? – Gegenruf des Abg. Seimetz CDU: Das war eine Drohung!)
Es gibt noch genügend Arbeit für diesen Beirat. Deshalb nehme ich auch die Bitte der Beiratsmitglieder auf, nach Ablauf dieser Legislaturperiode und mit Beginn der neuen Legislaturperiode diesen Beirat wiederum einzurichten. Er soll letztendlich das Grundgerüst – ich habe das bereits gesagt – dafür erstellen, dass wir als Parlamentarier bei der Haushaltsaufstellung und beim Haushaltsvollzug unsere Interessen einbringen können und dass dieses gemeinsame Werk, nämlich der Haushalt, ab der nächsten Legislaturperiode
Dank sagen an die Beiratsmitglieder. Ich bedanke mich vor allem für die sehr sachliche und konstruktive Zusammenarbeit. Es war wirklich so, dass dort wenig bzw. gar keine Parteipolitik gemacht wurde, sondern dass sachorientiert und zielorientiert gearbeitet wurde.
Ich bedanke mich herzlich bei Herrn Götz von der Landtagsverwaltung, der uns betreut hat, und ich bedanke mich natürlich auch ganz herzlich beim Finanzministerium, wo man uns mit Rat und Tat sowie guten Vorlagen zur Seite stand.
In diesem Sinne hoffe ich, dass ich Ihnen zumindest einen kleinen Einblick in unsere Arbeit geben konnte und dass
(Beifall bei der CDU, der SPD, beim Bündnis 90/ Die Grünen und bei der FDP/DVP – Abg. Herr- mann CDU: Das war sehr informativ!)
Meine Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass ich ohne Einzelabstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 12/5529 insgesamt abstimmen lassen kann. – Ich stelle Zustimmung hierzu fest. Es erhebt sich kein Widerspruch, damit ist so beschlossen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu der Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 4. Dezember 2000 – Einundzwanzigster Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz – Drucksachen 12/5740, 12/6020
Das Präsidium hat für die Aussprache über diesen Tagesordnungspunkt eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion, gestaffelt, beschlossen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Datenschutz hat bei uns im Land alles in allem einen hohen Stellenwert. Die Berichte des Datenschutzbeauftragten aus den letzten Jahren haben gezeigt, dass es zwar einzelne Probleme gibt, dass es aber insgesamt um den Datenschutz im Land gut bestellt ist. Dazu trägt auch der jährliche Bericht des Datenschutzbeauftragten bei, der, oftmals berechtigt, einzelne Probleme aufzeigt und den Behörden signalisiert, dass es eine Stelle gibt, die über den Datenschutz im Land streng wacht.
In der Diskussion im Ständigen Ausschuss über den Bericht hat eine Rolle gespielt, dass in den Kommunen hie und da Verstöße vorkommen. Es wurde die Forderung erhoben, Datenschutzbeauftragte für die Kommunen vorzuschreiben. Für die CDU-Fraktion erkläre ich: Wir appellieren an die kommunale Seite, Datenschutzbeauftragte zu benennen. Wir wollen aber keine gesetzliche Verpflichtung. Denn es ist nicht der richtige Weg, am Sonntag vom Abbau von Vorgaben und Vorschriften zu reden und am Montag neue gesetzliche Regelungen zu fordern.
Einen zweiten Punkt möchte ich ansprechen: Der Landtag von Baden-Württemberg hat letztes Jahr die EU-Daten
schutzrichtlinie für Baden-Württemberg umgesetzt. Im Bund und in mehreren Bundesländern steht die Umsetzung noch aus. Das Land ist seiner Verpflichtung nachgekommen. Es wäre schön, wenn dies die anderen Bundesländer und insbesondere auch der Bund ebenfalls täten.
Lassen Sie mich einen Punkt aus dem Bericht des Datenschutzbeauftragten herausgreifen. Nachdem wir in vier Wochen eine Landtagswahl haben, wird wieder eine Rolle spielen, wie es um Melderegisterauskünfte vor Wahlen bestellt ist. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich gewollt, dass Parteien vor Wahlen Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erhalten können. Dies hält der Datenschutzbeauftragte für problematisch, weil sich hier zwei Ziele ein Stück weit gegeneinander stellen: zum Ersten das Interesse der Parteien, sich unmittelbar vor Wahlen an die Wahlberechtigten zu wenden, zum Zweiten das Grundrecht des Einzelnen auf informelle Selbstbestimmung. Die Stadt Baden-Baden hat bei der Kommunalwahl 1999 dem CDUKreisverband die Namen und Anschriften der Erst- und Seniorenwähler mit der Begründung verweigert, sie gebe keiner Partei solche Gruppenauskünfte, weil sonst auch extremistische Parteien diese fordern könnten. Die Stadt berief sich dabei auf den Wortlaut der Bestimmung des Meldegesetzes und war der Auffassung, durch das Wörtchen „kann“ sei ihr das Ermessen eingeräumt, selbst zu entscheiden, ob sie Parteien solche Auskünfte erteilen wolle.
Nun hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe dem klagenden CDU-Kreisverband unlängst Recht gegeben. Im Urteil wird ausgeführt, dass Parteien, denen nach dem Grundgesetz eine besondere Stellung zukommt, auch ein berechtigtes Interesse haben, die Anschriften von Wahlberechtigten zu erhalten. Das bedeutet, dass das Ermessen der Meldebehörde quasi auf null reduziert ist und Parteien grundsätzlich Anspruch auf solche Auskünfte haben.
Mir ist klar, dass es sich bei der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe um kein höchstrichterliches Urteil handelt. Mir ist auch klar, dass es in anderen Bundesländern in diesem Zusammenhang andere Entscheidungen gibt. Ich halte es aber für richtig, dass die Parteien weiterhin die Möglichkeit haben, vor Wahlen Gruppen von Wählern anzuschreiben. Der Bürger, der das nicht will, kann seine Adresse ja vorher sperren lassen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch darauf hinweisen, dass wir der Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses zustimmen, von dem Tätigkeitsbericht des Landesdatenschutzbeauftragten zustimmend Kenntnis zu nehmen.