Protokoll der Sitzung vom 20.02.2001

(Beifall des Abg. Birzele SPD)

„Zustimmend“ heißt für uns nicht, dass wir bei jedem angesprochenen Punkt inhaltlich voll mit dem Datenschutzbeauftragten übereinstimmen. „Zustimmend“ heißt, dass wir von der Arbeit des Datenschutzbeauftragten insgesamt und davon, wie der Datenschutz bei uns im Land gehandhabt wird, zustimmend Kenntnis nehmen.

Abschließend möchte ich für meine Fraktion dem Datenschutzbeauftragten sowie seinen Mitarbeiterinnen und Mit

arbeitern danken, und zwar insbesondere dafür, dass er trotz angespannter und für ihn unbefriedigender Personalsituation eine gute, qualitätsvolle und für den Bürger in unserem Land wichtige Arbeit leistet.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Dr. Reinhart CDU: Sehr gut!)

Das Wort hat Herr Abg. Bebber.

Herr Präsident, meine Damen und Herren!

(Unruhe)

Meine Redezeit läuft. Ich weiß nicht: Erhalte ich einen Redezeitzuschlag?

(Zurufe, u. a. des Abg. Haasis CDU)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Einundzwanzigste Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz zeigt, dass im Land Baden-Württemberg Jahr für Jahr – gewissermaßen mit trauriger Regelmäßigkeit – die Rechte der Bürger missachtet werden und die Landesregierung dabei tatenlos zuschaut. Neue Informations- und Kommunikationstechnologien werden in den Verwaltungen des Landes mehr und mehr eingesetzt. Der gesetzlich vorgeschriebene datenschutzrechtliche Schutz der Bürger wird aber nicht in gleichem Maß vorangetrieben und gewährleistet. Im Gesundheits- und Sozialbereich, in der Justiz und bei der Polizei, auf kommunaler Ebene, in Schule und Hochschule sowie bei den Finanzämtern werden die Datenschutzrechte und die informationelle Selbstbestimmung der Bürger immer wiederkehrend missachtet.

Eine Möglichkeit, wirksamen Datenschutz durch behördliche Datenschutzbeauftragte zu sichern, will die Landesregierung nicht durchsetzen – auch die CDU-Fraktion nicht, wie wir gerade gehört haben. Die Landesregierung stellt den Behörden frei, einen solchen internen Datenschutzbeauftragten vor Ort einzusetzen. Das funktioniert nicht, Herr Innenminister.

Die immer wiederkehrenden Verstöße passierten nicht, weil die Verwaltungsbehörden bösartig, vorsätzlich Bürgerrechte missachten wollten. Es fehlt vor Ort oft am Sachverstand, an einem Datenfachmann, an einem kenntnisreichen Rat im Alltag. Es fehlt sicher auch immer wieder einmal die Einsicht in die Bedeutung des Datenschutzes.

Der Landesdatenschutzbeauftragte kann mit seinen wenigen Stichproben keine nachhaltige Abhilfe diesbezüglich schaffen. Vor Ort – in jeder Behörde – muss jemand sein, der sich auskennt und Datenschutz alltäglich praktiziert.

Die Landesregierung hingegen, Herr Innenminister – so jedenfalls die Auskunft im Ausschuss –, weiß nicht einmal, wo es behördliche Datenschutzbeauftragte gibt, in welcher Kommune und in welchem Finanzamt eine Fachkraft darüber wacht, dass der Datenschutz eingehalten wird.

(Abg. Rech und Abg. Herrmann CDU: Fällt das auch unter den Datenschutz?)

Herr Rech! – Wir sind gespannt auf die schriftliche Antwort, die uns von der Landesregierung im Ständigen Aus

schuss versprochen worden ist. Wir sind auch gespannt, ob nach der zaghaften Zusage des Justizministers – er ist jetzt nicht mehr da – mit dem Landesdatenschutzbeauftragten eine Klärung über seine Prüftätigkeit im Justizbereich herbeigeführt wird. Im Justizbereich werden EDV-Verfahren eingeführt. Dem Landesdatenschutzbeauftragten wird aber vom Justizministerium immer wieder nicht gestattet, zu prüfen, ob die datenschutzrechtlich gebotenen technischen und organisatorischen Maßnahmen auch getroffen worden sind. Der Justizminister wertet eine solche Überprüfung als Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit. Herr Innenminister, ich kann mich erinnern, dass Sie sich auch einmal in dieser Richtung geäußert haben. Vielleicht kann man jetzt aber wirklich ein Gespräch führen und abgrenzen, was überprüft werden kann.

Eine definitive Einschätzung des Justizministers kennen wir noch nicht. Gespräche sind angekündigt. Wir sind übrigens gespannt, ob der Justizminister nach dem 25. März überhaupt noch Gelegenheit haben wird, praxisrelevante Einsicht zu zeigen.

Der Innenminister ist, wenn ich das so sagen darf, datenschutzrechtlich eine verlassene Seele. Sie Ärmster!

(Abg. Rech CDU: Dem gefällt es!)

Sie haben, wie alle Fachleute, schon vor Monaten gemerkt, dass es in der Behörde des Landesdatenschutzbeauftragten an einem Informatiker fehlt. Dort müsste wenigstens noch eine zusätzliche Stelle geschaffen werden, damit der Betrieb nicht mehr ganz so ärmlich und gehandicapt ablaufen muss. Bei den letzten Haushaltsberatungen haben Sie, Herr Innenminister, und zwar trotz unseres Oppositionsantrags – das ehrt Sie –, die Einsicht gewonnen, dass eine solche Informatikerstelle notwendig ist. Leider haben die Koalitionsfraktionen – ich weiß nicht, welche Rolle die FDP/ DVP dabei gespielt hat; es ist immer ein bisschen schwierig, da Einsicht zu bekommen; rätselhaftes Verhalten der FDP/DVP –

(Abg. Herrmann CDU: Die war liberal!)

im Finanzausschuss die Stelle abgelehnt. Weg war sie. Und der Innenminister stand ohne die von ihm für notwendig gehaltene Stelle da.

(Abg. Birgit Kipfer SPD: So etwas!)

Im Ständigen Ausschuss hat die Landesregierung jetzt auf unsere Nachfrage erneut die Notwendigkeit der zusätzlichen Stelle des Informatikers bejaht. Ich warte darauf, dass auch aus den anderen Fraktionen das Signal kommt, dass Sie da mitmachen werden. Aber, wie gesagt, die Abgeordneten saßen bei unserer Frage im Ständigen Ausschuss wie versteinert da. Sie machten den Eindruck, als dächten sie daran, dass sie das nächste Mal gar nicht mehr über eine solche Stelle werden entscheiden können.

(Abg. Rech CDU: Wir signalisieren nichts, wir machen es!)

Wir danken dem Landesdatenschutzbeauftragten für seine Arbeit.

Herr Abg. Bebber, Ihre Redezeit ist um!

Wir danken auch den Bediensteten seiner Behörde. Wir sagen ihm unsere weitere Unterstützung zu.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat Herr Abg. Walter.

(Abg. Herrmann CDU: Versteht der auch etwas von Datenschutz? Das ist ja etwas ganz Neues!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Herrmann, im letzten Jahr habe ich auch schon zum Datenschutzbericht geredet. Also ganz ruhig bleiben,

(Abg. Herrmann CDU: Allround-Talent! – Abg. Brechtken SPD: Das haben wir einfach vergessen!)

auch noch kurz vor der Wahl. Noch viereinhalb Wochen; das halten Sie aus.

Zunächst möchte ich einen Punkt aufgreifen, den auch der Kollege Bebber hier erwähnt hat. Ich glaube, wir brauchen nicht nur eine zusätzliche Informatikerstelle, sondern wir brauchen insgesamt mehr Stellen. Wir brauchen mehr Personal,

(Abg. Herrmann CDU: Geld ausgeben!)

und zwar auch zur Beratung der kommunalen Seite; Sie, Herr Herrmann, haben das angesprochen. Ich glaube aber, es geht nicht nur darum, Kollege Herrmann, jetzt auf kommunaler Seite Datenschutzbeauftragte einzustellen, sondern die Sache kann man auch dadurch regeln, dass das Land den Kommunen noch mehr Beratung zukommen lässt. Das wäre auch eine Möglichkeit, dies zu regeln. Insgesamt ist das aber ein Bereich, wo wir uns einig sind: Da muss noch etwas geschehen.

Dann muss man noch wissen, dass durch all die neuen Informationstechnologien – Stichwort Internet – ganz neue Aufgaben auf uns zukommen, über die wir bisher noch gar nicht geredet haben und über die wir bisher viel zu wenig wissen.

(Abg. Rech CDU: Wir schon!)

Ihr wisst natürlich immer alles. Das ist klar.

(Abg. Rech CDU: Geredet haben wir, und handeln tun wir auch!)

Geredet haben alle schon darüber. Aber der Bereich Internet entwickelt sich halt immer schneller weiter. Deswegen glaube ich, dass man auch in diesem Bereich schon aus diesem Grund mehr Personal braucht. Wenn darüber Einigkeit herrscht, können wir das in der nächsten Legislaturperiode, unabhängig davon, wer regiert, gemeinsam angehen.

Ein weiteres Thema, das ich ansprechen möchte, Kollege Herrmann, ist – das finde ich sehr erfreulich –, dass mittlerweile beim Thema Datenschutz keine so ideologischen Grabenkämpfe mehr stattfinden.

(Abg. Herrmann CDU: Das stimmt!)

Quer über alle Fraktionen hinweg werden solche Fragen immer öfter einstimmig behandelt.

(Abg. Herrmann CDU: Auch ein Verdienst von Herrn Schneider!)

Jetzt lassen Sie mich einmal ausreden. – Die Regierung versucht jetzt auch nicht mehr, bei der Behandlung der Anmerkungen, die vonseiten des Datenschutzbeauftragten kommen, nur einen Abwehrkampf zu führen, sondern sie ist bestrebt, die Probleme gemeinsam zu lösen.

Sie, Herr Herrmann, haben sich dafür ausgesprochen, den Bericht zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Auch das ist ein Fortschritt gegenüber früheren Zeiten. Das muss man an dieser Stelle einmal positiv vermerken. Es zeigt auch, dass über den Datenschutz – Sie haben es zu Recht angesprochen; es hat sicherlich auch mit der Person des Datenschutzbeauftragten zu tun – nicht mehr wie in früheren Jahren Grabenkämpfe geführt werden. Ich denke, das muss man hier sehr positiv vermerken.

Zum Abschluss möchte ich noch sagen: Mein Dank gilt Herrn Schneider und seiner Behörde, die das ganze Jahr über gute Arbeit leistet. Wir hoffen, dass wir sie in der nächsten Legislaturperiode mit mehr Personal ausstatten können. Dann wird diese Arbeit noch besser werden.