hält anschließend eine Rede gegen die Absenkung auf 64 %. Das ist doch Wahnsinn! Das ist doch Wahnsinn, was Sie hier veranstalten.
(Lebhafte Unruhe – Abg. Dr. Birk CDU: Sie haben die Menschen belogen! – Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Das muss man doch ehrlich sagen! – Zuruf des Abg. Hauk CDU – Weitere Zurufe von der CDU)
Wer, wie Sie, auf 64 % absenken wollte, ist der Letzte, der hier hinstehen und sich darüber aufregen darf, ob es jetzt 67 % oder 64 % sind. Da sind Sie der Letzte.
(Beifall bei der SPD und Abgeordneten des Bünd- nisses 90/Die Grünen – Abg. Dr. Birk CDU: Sie sind sowieso der Allerletzte!)
Dann kommt das Thema Wohneigentum. Da haben Sie sich auch total vergriffen. In diesem Gesetz steht ausdrücklich, dass ermöglicht wird, auch privates Wohneigentum mit in die Altersvorsorge einzubeziehen. Schluss.
(Abg. Dr. Schlierer REP: Wer schreit, hat Unrecht! – Zurufe von der CDU – Anhaltende Unruhe – Glocke des Präsidenten)
(Zurufe von der CDU, u. a. Abg. Rech: Der Mau- rer setzt die Kinder vor den Fernseher! – Anhalten- de Unruhe)
Über die Frage, ob es Produkte geben kann, bei denen das Wohneigentum mit einbezogen wird, entscheiden allein die deutsche Versicherungswirtschaft oder die Bausparkassen. Sie entscheiden darüber, ob sie solche Produkte anbieten können – ja oder nein.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Abg. Haas CDU: Das stimmt nicht! – Abg. Wieser CDU: Selbst der Nagel klatscht! – Weitere Zurufe der Abg. Hauk CDU und Dr. Salomon Bündnis 90/Die Grünen – Unruhe)
Erstes Beispiel: Eine Frau hat drei Kinder jeweils im Abstand von vier Jahren geboren und ist in der Kindererzie
hungsphase nicht berufstätig. Wenn das jüngste Kind sechs Jahre alt ist und in die Schule kommt, nimmt sie eine Teilzeitbeschäftigung als Verkäuferin auf – Sie haben ja über Verkäuferinnen geredet – und wird mit 40 % des Durchschnittseinkommens entlohnt. Diese Verkäuferin und Mutter, werter Herr Stratthaus, erhält nach dem neuen Gesetz folgende Leistungen: für neun Jahre Kindererziehungszeiten einen monatlichen Rentenertrag von 437 DM, für die parallele Kindererziehung von zwei Kindern in vier Jahren einen monatlichen Rentenertrag von 64 DM, durch die Höherbewertung von Beitragszeiten einen monatlichen Rentenertrag von 39 DM. Die Rente dieser Frau steigt aufgrund dieser kindbezogenen Leistungen um monatlich 540 DM. Da stellt sich dieser Herr hierher und redet über die Rente von Verkäuferinnen.
Herr Maurer, Sie haben gerade von der Anerkennung der Kindererziehungszeiten für jene Kinder gesprochen, die nach 1992 geboren wurden. Wie halten Sie es in Ihrem Gesetzentwurf mit jenen Kindern, die vor 1992 geboren wurden?
Halten Sie die ungleiche Gewichtung bei der Rentenanerkennung aufrecht, oder setzen Sie sich für eine Gleichberechtigung ein?
Sie kritisieren, dass wir für einen bestimmten Zeitraum den Rechtszustand aufrechterhalten, den Sie selber herbeigeführt haben.
(Anhaltende Unruhe bei der CDU – Abg. Haasis CDU: Keine Ahnung! – Abg. Keitel CDU: Ant- wort! – Abg. Ommeln CDU: Die Erziehungszeiten sind runter bei Ihnen!)