Herr Maurer hat sich wegen des Rentensplittings künstlich aufgeblasen. Deswegen will ich noch einmal erläutern, wie sich das verhält,
Die Eheleute stehen, wenn sie das Rentensplitting machen, vor der Frage, wer wahrscheinlich früher stirbt.
Denn je nachdem, für wen sie sich entscheiden, wird die Rente unterschiedlich ausfallen. Wenn sie sich für das Rentensplitting entscheiden, dann wird sich derjenige, der die höhere persönliche Anwartschaft hat, wenn der andere vorher stirbt, schlechter stellen, als wenn der andere nicht vorher gestorben wäre. Beim Rentensplitting wird über die Höhe der späteren Rente mittels einer Prognose entschieden werden, wer von den beiden Ehepartnern wahrscheinlich länger lebt. Das ist die Wahrheit, und deswegen hat es überhaupt keinen Sinn, sich künstlich aufzublasen.
Der zweite Punkt, zu dem ich einfach einmal Ruhe stiften muss, betrifft die Wohnungsfrage. Riester hat auf die Frage, ob die eigengenutzte Wohnung mit einbezogen werden kann, gesagt: „Dazu wird nichts Näheres geregelt.“ Wenn er sich an die zwölf Punkte seines Altersvermögensgesetzes hält, dann ja. Diese zwölf Punkte verlangen aber, dass jemand mit 65 Jahren ein regelmäßiges monatliches, in Bargeld ausbezahltes liquides Einkommen hat. Dies setzt doch voraus, dass er die Wohnung verrentet.
(Abg. Maurer SPD: Das ist das Wesen einer Ren- te! – Abg. Brechtken SPD: Wir reden über Rente und nicht über Vermögensbildung!)
Sie haben doch vorhin gesagt, man müsse das Haus nicht verkaufen. Jawohl, man muss es verkaufen; denn nur dann kann das Haus verrentet werden.
Nächster Punkt: Herr Maurer hat uns vorgeworfen, auch Blüm hätte mit seiner Rentenreform ein Rentenniveau von 64 % verursacht, und ich hätte das verteidigt und hätte ihn beschimpft.
Blüm hat eine Rentenreform vorgelegt, bei der die Rente auf 64 % abgesunken wäre. Riester hat eine Reform vorgelegt, bei der sie auf etwa das gleiche Niveau absinkt, wenn Sie die Basis auf die gleiche Art berechnen, wie Blüm das gemacht hat. Sie haben doch die Basis manipuliert.
Es geht hier nicht darum, wie viel Prozent es sind, sondern darum, dass Sie in Ihrer Rechnung getäuscht haben, dass Sie behauptet haben, Sie hätten 67 % Rentenniveau zu versprechen, während es in Wirklichkeit nur 64 % sind – und damit basta, um den Kanzler zu zitieren.
(Beifall bei der CDU – Abg. Maurer SPD: Für wie viel Prozent ist Herr Stratthaus? – Abg. Brechtken SPD: Der kann nicht einmal Prozentrechnen!)
Der nächste Punkt betrifft die Steuerreform, Frau Bender. Hierzu muss ich auch noch aufklärend wirken. Sie haben gesagt, wir hätten gar nichts gemacht, weil wir auf das Urteil des Verfassungsgerichts gewartet hätten. Okay, das haben Sie gesagt; das ist auch in Ordnung.
Mein Argument war aber ein ganz anderes: Zum Zeitpunkt der Steuerreform des letzten Jahres rechnete man ja bereits ziemlich sicher damit – Sie haben es vorhin ja auch angedeutet –, dass die nachträgliche Versteuerung der Alterseinkünfte kommt. Dies wollte der Bundesfinanzminister auch im Entwurf der Rentenreform vorsehen. Wenn er das gemacht hätte, hätte man jetzt eine Rentenreform gestalten können, die hält. Damals wurde Eichel aber von Schröder zurückgepfiffen, weil er einfach Angst hatte, dass dies negative Auswirkungen auf das Ansehen der SPD hat. So war es eben. Das ist die Wahrheit – und damit auch wieder basta.
Als Nächstes muss ich – Herr Oettinger wird es mir verzeihen – einmal etwas ganz Gutes über die FDP sagen; ich mache das in diesen Zeiten ungern, aber es ist eben die Wahrheit. Herr Drexler hat in seiner bekannt qualifizierten Art wieder einmal dazwischen geschrien, die FDP habe keinen Antrag vorgelegt. Das stimmt nicht. Die FDP hat im Bundestag einen wohl ausformulierten Änderungsantrag vorgelegt, mit dem das Wohnungseigentum in die Rentenreform einbezogen werden sollte. Dies hat die FDP gemacht, und Herr Drexler hat sich wieder einmal getäuscht.
Meine Damen und Herren, übrigens gibt es ausformulierte Vorschläge der Bausparkassen, wie man es einbeziehen kann; es gibt Vorschläge der Wohnungswirtschaft. Aber Riester hat gesagt: „Nur mit meinen zwölf Punkten.“ Dann geht es nur über Verrentung, und Verrentung bedeutet den Verkauf des Hauses.
Alles in allem, meine Damen und Herren: Vor der letzten Bundestagswahl hat der jetzige Bundeskanzler gesagt, er würde zur bruttolohnbezogenen Rente zurückkehren. Anschließend ist er aber zu gar keiner bezogenen Rente zurückgekehrt, sondern hat die Rente nach Gutsherrenart festgelegt und hat den Rentnern nur einen Inflationsausgleich gegeben. Das war ein übler Betrug.
Ich kann deswegen alles in allem zusammenfassen, meine Damen und Herren: Sie haben es nach der Bundestagswahl gezeigt, Sie haben es jetzt gezeigt: Sie nehmen den Rentner nicht ernst!
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist Tagesordnungspunkt 1, die Aktuelle Debatte, abgeschlossen.
Große Anfrage der Fraktion der SPD mit der Antwort der Landesregierung – Zukunft der Unterrichtsversorgung – Drucksache 12/5191
Mit aufgerufen sind der Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 12/6028, sowie der Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 12/6031.
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion, gestaffelt, für das Schlusswort fünf Minuten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sie vonseiten der CDU können es nicht länger leugnen: Nach wie vor gibt es an unseren Schulen einen zum Teil erheblichen, gravierenden Unterrichtsausfall, und die Tendenz ist steigend.
Die Ursache, meine Damen und Herren, ist eine falsche Personalpolitik. Noch vor zwei Jahren hatten Sie und die Kultusministerin jeglichen Unterrichtsausfall an badenwürttembergischen Schulen abgestritten; ich füge hinzu: wider besseres Wissen.