Auf Durchgangsstraßen außerhalb des 30 Kilometer tiefen Grenzgebiets dürfen ereignis- und verdachtslose Identitätsfeststellungen von jedermann nicht stattfinden. Denn ein jeder hat das Recht zu selbstbestimmtem Verhalten. Das schließt die beliebige Vereinnahmung zu staatlicher Zweckverfolgung aus. Vielmehr ist verfassungsrechtlich ein hinreichender Grund dafür erforderlich, dass der Einzelne zur vorbeugenden Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität in die Verantwortung genommen wird. Dafür genügt nicht allein der Umstand,
Bislang weigern sich die Landesregierung und das Innenministerium, dies zur Kenntnis zu nehmen und die auch hier im Land notwendigen Konsequenzen daraus zu ziehen. Auf entsprechende Anfragen von Grünen und SPD gibt es als Antwort nur halbseidene Ausflüchte.
Wir meinen, dass die Kontrollregelung ganz klar nicht verhältnismäßig ist, dass sie der Verfassung ganz klar widerspricht, dass Erfolge dieser Kontrollen nicht nachweisbar sind und dass die veröffentlichten Zahlen keinerlei Nachprüfung standhalten. Das habe ich Ihnen an dieser Stelle schon mehrfach vorgehalten. Wir sind davon überzeugt, dass diese Regelung bei einer Klage vor dem Staatsgerichtshof keinen Bestand haben könnte.
Wenn uns jemand zur Klage auffordert, dann soll er uns nur die entsprechende Anzahl an Abgeordneten geben, damit wir 25 % der Abgeordneten sind.
Dann klagen wir. Wir sind leider noch nicht so viele, aber wenn Sie weiterhin so Politik machen, schaffen wir das bestimmt beim nächsten Mal, meine Damen und Herren.
Ich möchte meine Rede mit einem Zitat des stellvertretenden Vorsitzenden der CDU Deutschland, Volker Rühe, beschließen.
Nach seinem bisherigen Verhalten wissen wir jetzt nicht, ob der Innenminister dieses Landes in dieser Verfassungsfrage bei den vielen oder bei den wenigen anderen ist.
(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen - Abg. Haa- sis CDU: Das ist ja billig! – Abg. Rückert CDU: Eine Frechheit! – Abg. Roland Schmid CDU: Ir- gendwie war der Schluss nicht mehr so gut! – Wei- tere Zurufe)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Zitat von Herrn Hackl stellt wieder einmal klar, wie Sie innerlich in Wirklichkeit mit unserer Rechtsordnung umgehen und wie Sie irgendwelche Dinge einfach an den Haaren herbeiziehen, ohne
Ich will auch mit einem Zitat beginnen, und weil der Ministerpräsident heute Morgen mit Goethe aufgehört hat, fange ich mit Goethe an.
(Abg. Oelmayer Bündnis 90/Die Grünen: Oje! Das ist aber eine Anmaßung! – Abg. Brechtken SPD: Nicht jeder, der Goethe zitiert, ist gebildet!)
Der hat gesagt – und das sollten Sie, Herr Kollege Hackl, und auch Sie, Herr Kollege Redling, verinnerlichen –: „So fort, nun wende dich nach innen. Das Zentrum findest du da drinnen.“ Das hat er gesagt.
Für uns, meine Damen und Herren, stehen die inneren Angelegenheiten dieses Landes ganz selbstverständlich im Zentrum liberaler Politik für Baden-Württemberg.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP - Lachen beim Bündnis 90/Die Grünen – Abg. Brechtken SPD: Ah! Goethe hat euch schon gekannt! Goethe kannte schon die FDP!)
Innenpolitik berührt die Menschen hautnah. Die Qualität der Innenpolitik ist immer auch ein wichtiger Standortfaktor. Potenzielle Investoren fragen nach dem Entscheidungsspielraum der Kommunen. Sie wollen wissen, ob, wie schnell und wie eine Verwaltung funktioniert. Sie wünschen sich einen hohen Standard an innerer Sicherheit. Sie interessieren sich dafür, wie wichtig der Staat seine Bürgerinnen und Bürger und sich selbst nimmt.
Wenn es nach Ihnen ginge, würde sich der Staat selbst sehr wichtig nehmen, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger aber außer Acht lassen. Wir Liberalen wollen einen einfachen und sparsamen Staat. Das hat Reinhold Maier schon bei der Gründung Baden-Württembergs festgestellt. Leider hat man das in den 30 Jahren – Herr Hackl, da kann ich Ihnen teilweise zustimmen –, in denen wir auf die Bänke der Opposition verbannt waren, nicht immer beachtet.
Wir sind nun froh, 1996 einen Partner gefunden zu haben, der sich durch uns davon überzeugen ließ, dass es Zeit war, sich von der Staatsgläubigkeit der frühen Jahre zu verabschieden. Herzlichen Dank nochmals dafür.
Der Innenminister kann sich deshalb auf uns verlassen, wenn es darum geht, den Staat auf seine Kernaufgaben zu beschränken, das heißt, die Aufgaben des Staates ebenso zu reduzieren wie seine Ausgaben.
Und das lassen Sie immer wieder außer Acht. Hier sind wir aber ein gutes Stück vorangekommen. Wir haben den Wildwuchs bei Sonderbehörden gekappt. Wo ist das denn sonst geschehen, meine Damen und Herren? Überall wird die dezentrale Ressourcenverantwortung eingeführt. Wir sagen aber auch, dass das noch nicht reicht, aber das ist ein länger währender, ein dauernder Prozess.
Die Regierungspräsidien, die Ministerien müssen weiter abspecken. Der Aufbau der Verwaltung muss noch überschaubarer werden,
und die Einflussmöglichkeiten – auch da stimme ich Ihnen, Herr Hackl, in gewisser Weise zu, nur müssen wir dann über die Ausformung dieser Dinge reden – der Menschen müssen größer werden,
beispielsweise durch die Volkswahl der Landräte, durch Verbesserungen bei der Ortschaftsverfassung, durch die
Direktwahl der Ortsvorsteher, und auch ein eigenes Budgetrecht darf da kein Tabu sein. Das will ich hier ausdrücklich sagen.
(Abg. Hackl Bündnis 90/Die Grünen: Machen Sie einen Gesetzentwurf! Wir stimmen zu bei der Volkswahl!)
Das kommt darauf an, wie sie ausgestaltet ist. Das habe ich doch gerade gesagt. Wir haben jetzt den Jugendgemeinderat in die Gemeindeordnung aufgenommen, wir haben die Voraussetzungen für Bürgerbegehren, Bürgerentscheide und den Bürgerantrag vereinfacht. Jetzt ignorieren Sie das doch nicht alles. Geben Sie doch einmal zu, was in dieser Richtung geschehen ist.
(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Hackl Bünd- nis 90/Die Grünen: Sie haben eine unwesentliche Hürde beseitigt!)
Ich habe gesagt, dass das noch nicht das Ende der Fahnenstange ist. Hier muss man immer wieder von neuem weitermachen,