Meine Damen und Herren, damit ist die Aktuelle Debatte abgeschlossen und Punkt 3 der Tagesordnung erledigt.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landespflegegesetzes – Drucksache 12/4742
Das Präsidium hat für die Aussprache nach der Begründung durch die Regierung eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgesetzt.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zwei grundlegende Ziele kennzeichnen die Gesetzgebungstätigkeit der Landesregierung. Das eine ist, dass wir regelmäßig überprüfen, welche Vorschriften und Gesetze wir eigentlich noch brauchen – also Abbau unnötiger Bürokratie –, und das zweite ist, dass wir immer versuchen, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken und damit auch Bürgernähe zu demonstrieren. Ich
Wir haben vor fünf Jahren im Nachgang zur Pflegeversicherung das Landespflegegesetz eingeführt, das heute zur Debatte steht. Wir haben dafür Sorge getragen, dass eine landesweit leistungsfähige Versorgung im Bereich der Alten-, Kurz- und Langzeitpflege gewährleistet wird.
Wir haben schon vor fünf Jahren in der Diskussion die Frage gestellt, ob wir dann, wenn wir Kreispflegepläne machen, auch ein Landespflegeheimverzeichnis brauchen, weil dieses Landespflegeheimverzeichnis auf den Kreispflegeheimplänen aufbaut und weil wir dafür Sorge tragen wollen, dass unten an der Basis, wo man weiß, was gebraucht wird, gesagt wird, wo welche Pflegeplätze eingerichtet werden sollen.
Wir als Land hatten nur dies zu bestätigen und haben es heute noch zu bestätigen. Wir müssen anerkennen: Der einzige Grund für das Landespflegeheimverzeichnis ist, dass man sagt: Hier werden Förderungen zementiert; wer in dem Verzeichnis steht, bekommt eine staatliche Förderung, wenn gebaut, umgebaut oder saniert werden muss.
Herr Rechtsanwalt, vielleicht können Sie Ihre Gespräche nach außen verlegen. Ich war auch still, solange Sie gesprochen haben.
(Zurufe von der SPD, u. a. Abg. Dr. Walter Mül- ler: Das war die letzte Instanz! – Abg. Brechtken SPD zu stellv. Präsident Birzele: Gell, Frieder, du bist die letzte Instanz!)
Das war der einzige Grund. Das heißt, wir als Land haben zu bestätigen, was uns die Kreise vorgeben, und müssen mit großem bürokratischen Aufwand für 700, 800 oder 1 000 Heime, wie viele auch immer, Bescheide erlassen. Wir müssen Heime, die in Kreispflegeplänen nicht genannt sind, ablehnen und haben damit zu gewärtigen, dass eventuell auch Gerichtsverfahren gegen uns – das Ministerium – in Gang gesetzt werden. Es macht schlichtweg keinen Sinn, eine solche Bürokratie aufzubauen, und wir brauchen sie auch nicht.
Ich glaube auch, dass wir dann, wenn wir in diesem dynamischen Prozess heute schon festlegten, was in fünf, sechs oder sieben Jahren förderfähig sein wird, keine Innovationen mehr bekämen. Wir sollten deswegen immer vor Ort und zeitnah prüfen, was wir brauchen und wie wir es brauchen, und dann die Förderanträge positiv oder negativ bescheiden.
Die Förderpraxis hat gezeigt, dass wir auf dieses Landespflegeheimverzeichnis verzichten können. Deswegen sagen wir heute: Lasst uns diesen bürokratischen Zopf abschneiden. Lasst uns dieses Landespflegegesetz schlichtweg ändern.
Vielleicht kommt vonseiten der Opposition der Hinweis: Warum habt ihr in einem Änderungsgesetz nicht gleichzeitig auch die Ausbildungsumlage festgeschrieben? Ich habe deswegen so lange gewartet, weil ich auch immer abwarten wollte, wie es mit dem Umlageverfahren für die Ausbildung weiterläuft. Ich habe gesagt: Wir müssen das in irgendeiner Form gesetzlich festschreiben. Leider sind dazu noch Gerichtsverfahren im Norden der Republik anhängig.
Leider wird dieses Umlageverfahren auch als verfassungsrechtlich bedenklich eingestuft. Ich kann Ihnen deswegen heute leider nicht vorschlagen, in das Landespflegegesetz jetzt, hier und heute auch das Umlageverfahren aufzunehmen. Denn wenn wir das machen, dann müssen wir es gerichtsfest machen. Das war der Grund dafür, dass wir Ihnen heute nur diese kleine, schlanke Veränderung vorschlagen: weg mit der Bürokratie, weg mit dem Landespflegeheimverzeichnis. Es hat sich schlichtweg überholt.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Eigentlich ist zur Begründung dieses Gesetzes alles ausgeführt.
Die Kompetenzverlagerung auf die örtliche Ebene ist ein Grundprinzip der CDU-Politik. Deswegen folgen wir diesem Prinzip nachhaltig. Der Abbau von Bürokratie ist ein weiteres Merkmal, das wir in unserer Landespolitik immer wieder bewerkstelligen.
Ich will ganz gern, nachdem in der Haushaltsberatung doch einige missverständliche Äußerungen vonseiten des Kollegen Müller gemacht wurden, etwas sagen.
Deswegen muss ich das korrigieren. Ich will einfach noch einmal sagen: Herr Müller hat behauptet, wir hätten im Haushalt nur 30 Millionen DM für die stationäre Pflege und für die Investitionskosten eingestellt. Es sind aber zweimal 87 Millionen DM eingestellt. Ich muss das einfach
sagen. Wir haben auch bei der Altenhilfe Haushaltsaufstockungen vorgenommen, was die ambulante Betreuung angeht, was die Pflege im Umfeld und im Vorfeld der Pflegeversicherung und was die aktivierende Pflege und die Rehamaßnahmen angeht.
(Abg. Hauk CDU: Der Berater hat versagt! – Gegenruf des Abg. Brechtken SPD: Der macht sei- ne Sache selber bei uns!)
Wir haben also in genau diesem Bereich, den Herr Müller kritisiert hat, in der Altenhilfepolitik konsequent unseren Weg fortgesetzt. Das sieht man auch an den Haushaltsentwicklungen. Das will ich noch einmal in aller Deutlichkeit sagen.
Wir werden uns auch weiterhin – das ist eine Zukunftsaufgabe, was den baden-württembergischen Weg in der Altenpolitik angeht – mit den Qualitätsstandards auseinander setzen. Ich bin sicher, dass wir auch Richtlinien erlassen und Qualitätskriterien entwickeln und dass wir uns insbesondere auch mit der Qualitätssicherung in den Heimen und beim Personal auseinander setzen werden.
Schließlich will ich auch noch einmal darauf hinweisen, dass es uns Leid tut, dass wir heute nicht in der Lage sind, Herr Minister, die Ausbildungsumlage wieder neu ins Landespflegegesetz aufzunehmen. Aber Sie haben darauf hingewiesen: Es sind ja eine Reihe von Gerichtsurteilen anhängig. Es wäre sicherlich auch falsch, im Wissen um die anhängigen Verfahren heute etwas gesetzlich festzulegen, was dann möglicherweise wieder gekippt wird.
Ich will aber in aller Deutlichkeit sagen – die freiwillige Vereinbarung endet ja zum Ende dieses Jahres –, dass wir uns ohnehin bemühen werden, bis zum Ende des Jahres eine Regelung zu finden und im Übrigen auch dafür Sorge zu tragen, dass die Ausbildung im Altenpflegebereich weitergeht und dass nach wie vor Kräfte geworben und für diesen Beruf begeistert werden,
damit wir die Ausbildung und die Qualifizierung sicherstellen. Das ist unser zentrales Anliegen in diesem Zusammenhang.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das von der Landesregierung vorgelegte Gesetz zur Änderung des Landespflegegesetzes ist nach den massiven Haushaltskürzungen im Doppelhaushalt erneut ein falsches Signal in der Altenpolitik. Mit der vorgesehenen ersatzlosen Streichung des Landespflegeheimverzeichnisses gibt das Land ein wichtiges Instrument aus der Hand – das ist kein Abbau von Bürokratie, sondern es handelt sich um ein planerisches Instrument –, um die Pflege