Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das von der Landesregierung vorgelegte Gesetz zur Änderung des Landespflegegesetzes ist nach den massiven Haushaltskürzungen im Doppelhaushalt erneut ein falsches Signal in der Altenpolitik. Mit der vorgesehenen ersatzlosen Streichung des Landespflegeheimverzeichnisses gibt das Land ein wichtiges Instrument aus der Hand – das ist kein Abbau von Bürokratie, sondern es handelt sich um ein planerisches Instrument –, um die Pflege
struktur im Land mitzugestalten. Es bleibt das Geheimnis der Landesregierung, wie mit dem verbliebenen Rumpflandespflegegesetz überhaupt noch der gesetzliche Auftrag der Pflegeversicherung erfüllt werden kann.
Meine Damen und Herren, warum brauchen wir ein Landespflegeheimverzeichnis? Ich zitiere aus der Gesetzesbegründung zum Landespflegegesetz. Herr Minister Repnik, Sie haben eben gesagt, wir hätten das schon vor fünf Jahren infrage gestellt. Vor fünf Jahren waren wir zusammen Mitglieder des Sozialausschusses. Ich muss ehrlich sagen, ich habe das nicht mitgekriegt. Sie waren damals ein Anhänger, und ich zitiere, was wir beschlossen haben:
Das Land kann seiner Verantwortung für die Vorhaltung der Pflegeinfrastruktur nur auf der Grundlage einer abgestimmten Vorstellung der Anforderungen an eine leistungsfähige, zahlenmäßig ausreichende und wirtschaftliche Versorgungsstruktur nachkommen.
Heute sagen Sie: „Das alles brauchen wir nicht.“ Sie haben Ihre Hausaufgaben nicht gemacht, und jetzt werden die Hausaufgaben einfach gestrichen. So kann man mit den alten Menschen im Lande keine Politik machen.
Meine Damen und Herren, die Streichung schafft ein planerisches Vakuum. Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege hat völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass das Pflegeheimverzeichnis in der bisherigen Form nur dann wegfallen kann, wenn auf andere Weise verlässliche Planungsgrundlagen geschaffen werden. Sie sind dieser Anregung der Fachverbände nicht gefolgt.
Meine Damen und Herren, das 1995 verabschiedete Landespflegegesetz sollte dem Ziel dienen, eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung durch eine wirtschaftliche pflegerische Versorgungsstruktur zu gewährleisten. Außerdem sollte die Pflege zu vertretbaren Kosten finanziert werden können. Davon ist heute, nach vier Jahren Schwarz-Gelb im Lande, nicht mehr viel übrig. Sie haben sich aus der Förderung der Investitionen für ambulante Pflegeeinrichtungen zurückgezogen.
Sie haben sich bei der Förderung von Maßnahmen im Vorfeld und Umfeld der Pflegebedürftigkeit zurückgezogen.
Meine Damen und Herren, dann wäre es nur konsequent, wenn das Land seinen Sitz im Landespflegeausschuss zur Verfügung stellen würde. Denn was will das Land noch in diesem Gremium, wenn es sich aus der Pflegepolitik insgesamt verabschiedet?
Wir Sozialdemokraten wollen, dass das Landespflegegesetz mit Leben erfüllt wird und nicht ein reines Investitionskostenfinanzierungsgesetz bleibt. Vieles aus dem Landespflegegesetz ist auf Landesebene bisher nicht umgesetzt. Ich erwähne in diesem Zusammenhang den Rückzug des Landes aus den IAV-Stellen. Was die Haushaltsberatungen betrifft, Herr Kollege Haas, so haben Sie etwas falsch verstanden. 1997 hatten wir zur Förderung von Investitionen für Pflegeeinrichtungen im stationären Bereich ein Fördervolumen von 125,4 Millionen DM.
(Abg. Haas CDU: Sie haben 30 Millionen gesagt! Jetzt lügen Sie wieder! Das ist die Unwahrheit, die Sie sagen, zum zweiten Mal!)
Sie haben gesagt, angesichts der absehbaren demographischen Entwicklung, insbesondere des überproportional hohen Anstiegs der hochaltrigen Bevölkerung, sei davon auszugehen, dass in den kommenden Jahren die Nachfrage nach stationären Pflegeangeboten deutlich ansteigen werde.
Wir haben bei den Einrichtungen einen großen Sanierungsbedarf, und uns Sozialdemokraten geht es auch darum, im Bereich der Pflege einheitliche Verhältnisse im Land zu schaffen. Es gibt Kreise, die es sehr gut machen, und Kreise, die es weniger gut machen. Daher braucht man planerische Sicherheit auf Landesebene.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Konsequenz kann man der CDU-FDP/DVP-Regierung in dieser Sache nicht absprechen. Es passt in die Linie: raus aus den Investitionen, Abschaffung der IAV-Stellen, Fragezeichen hinter die Finanzierung der Pflegeausbildung,
und nun sind Sie den nächsten Schritt gegangen und wollen die Abschaffung des Landespflegeheimverzeichnisses. Die Landesregierung wird mit dieser Politik und diesem Gesetzentwurf ihrer Verantwortung für die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen erneut nicht gerecht. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auf das Thema „Verantwortung des Landes in der Pflegepolitik“ werde ich noch zu sprechen kommen.
Ich möchte zunächst das Stichwort der Umlagefinanzierung in der Altenpflegeausbildung, das hier schon mehrere Redner angesprochen haben, aufnehmen. Ich akzeptiere es, Herr Minister, dass die Umlagefinanzierung im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Klärung, die dabei noch aussteht, derzeit nicht wieder eingeführt wird. Aber ich nehme Sie und den Sprecher der CDU-Fraktion beim Wort, dass uns das politische Ziel eint, die Umlagefinanzierung wieder einzuführen, und es, sobald die verfassungsrechtliche Klärung erfolgt ist, eine gesetzliche Regelung geben muss, die gegebenenfalls den verfassungsrechtlichen Bedenken Rechnung trägt, damit die Pflegeausbildung nicht in finanzielle Not gerät und die Pflegebedürftigen in den Heimen damit nicht einseitig belastet werden.
Jetzt komme ich zum vorliegenden Gesetzentwurf. Der Herr Minister hat erklärt, was die Abschaffung des Pflegeheimverzeichnisses bedeutet. Ich sage Ihnen: Damit bin ich einverstanden.
Es ist in der Tat so, dass sich das Land hier im Vorfeld der Veröffentlichung des Landespflegeplans einer bis jetzt selbst gesetzten Aufgabe entledigt, nämlich der Erstellung des Pflegeheimverzeichnisses. Das ist auch gut so, weil es sich in der Tat um nichts anderes als um einen bürokratischen Popanz handelt.
Die eigentliche Planung wird auf kommunaler Ebene geleistet. Das ist auch richtig so. Dadurch, dass das Land die vom Minister ja hinreichend beschriebenen Verfahrensweisen noch oben draufsetzt, wird für die Pflegeplanung überhaupt nichts besser. Deswegen kann man darauf in der Tat getrost verzichten.
Jetzt müssen wir uns aber darüber unterhalten, welche Aufgaben dem Land im Rahmen der Planung der Pflegeinfrastruktur noch verbleiben. Da, meine ich, ist es wichtig, festzuhalten, dass sich das Land hier nicht zurückziehen darf. Es bleibt beim Landespflegeplan. Er wird nach Ihrem Gesetzentwurf und, so hoffe ich, auch in der Praxis nicht überflüssig. Es geht allerdings darum, dass er nicht nur Zahlenkolonnen enthalten darf, sondern zu einem Rahmenplan mit Dienstleistungsorientierung entwickelt wird, der für die Infrastruktur der Pflege Zielvorgaben und Leitbilder enthält. Über die Frage, ob man dafür auch noch die von den Wohlfahrtsverbänden ins Gespräch gebrachte Rechtsverordnung braucht, sollten wir entscheiden, wenn die Kreispflegeplanungen insgesamt zusammen mit dem Landespflegeplan stehen.
Nun hat das Land angekündigt – Herr Haas, Sie haben das auch noch einmal aufgegriffen –, es wolle auch Kriterien für Bedarfseckwerte entwickeln, um eine politische Steuerung vorzunehmen. Ich wundere mich aber, dass niemand davon spricht, dass sich die Investitionskostenförderung als Steuerungsinstrument immer mehr als fragwürdig erweist. Herr Minister Repnik, als Sie noch nicht Minister waren, waren Sie auch der Meinung, dass eine Subjektförderung – also das Verfahren, wonach nicht Institutionen, sondern die betroffenen Bürger und Bürgerinnen das Geld bekommen – eigentlich vorzuziehen sei.