dizin unseres Landes, die Universitätsklinika gleichermaßen wie die medizinischen Fakultäten unserer Universitäten, zukunftsfähig zu machen. Die Tatsache, dass andere Bundesländer diesem Reformweg inzwischen ebenfalls folgen, und die Tatsache, dass der Wissenschaftsrat unsere Reform der Universitätsklinika und medizinischen Fakultäten ausdrücklich befürwortet und empfohlen hat, sind nicht der einzige, aber vielleicht der auf einen Blick eindrücklichste Beleg dafür, dass mit dem Gesetz zur Reform der Hochschulmedizin die richtigen, weil zukunftweisenden Weichenstellungen durch uns erfolgt sind.
(Abg. Weimer SPD: Herr Kollege, Sie dürfen nicht immer alles glauben, was in Stellungnahmen drin- steht!)
Wir waren und sind uns darüber im Klaren, dass es mit den richtigen Weichenstellungen durch ein richtiges Gesetz allein nicht getan ist. Gerade bei diesem Gesetz kam und kommt es darauf an, dass es nicht allein dem Buchstaben gemäß vollzogen wird, sondern dass Idee und Geist der neuen Regelungen akzeptiert und von den Betroffenen selbst sozusagen verinnerlicht werden. Eine der entscheidenden Feststellungen, die die Landesregierung in ihrer Stellungnahme macht – und zwar zu vollem Recht macht –, ist daher das folgende Zitat:
Die Klinika haben sich mittlerweile den Auftrag des Reformgesetzes und das Selbstverständnis, wonach – unbeschadet der Letztverantwortung des Landes – zunächst die eigenen Möglichkeiten zur Bewältigung der Aufgaben auszuschöpfen sind, uneingeschränkt zu Eigen gemacht.
Das Gesetz gibt den Klinika die Möglichkeit, zugleich aber auch die Pflicht, sich in eigener Verantwortung dem Wettbewerb um Spitzenpositionen in der Hochschulleistungsmedizin zu stellen, und zwar auch unter Wahrung des sich weiter verschärfenden Gebots der Wirtschaftlichkeit ihrer Leistungserbringung. Sie stellen sich dieser Aufgabe durch zunehmend flexibles, selbst gestaltendes und unternehmerisches Denken und Handeln. Das Reformgesetz hat diesen Weg frei gemacht.
In den medizinischen Fakultäten ist das vom Grund her nicht anders. Insbesondere der mit dem Gesetz eingeleitete Übergang zu stärker leistungsorientierter Vergabe der Mittel des Landes hat die dafür entscheidenden Prozesse einer auch fakultätsinternen entsprechenden Mittelverteilung in Gang gesetzt. Diese Prozesse sind schmerzhaft und auch aus personalpolitischen Gründen nicht in Radikalschritten zu leisten. Aber sie sind in Gang, wie es mit diesem Gesetz gewollt war.
Meine Damen und Herren, ich wiederhole: Für die Sicherung der Zukunftsfähigkeit der baden-württembergischen Hochschulmedizin ist durch das Reformgesetz eine der zentralen Voraussetzungen geschaffen. Die bisherigen Erfahrungen belegen, dass die erwünschten und erwarteten positiven Wirkungen Realität sind und noch zunehmen werden. Das kann und darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es weitere Voraussetzungen gibt. Die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulmedizin hängt entscheidend auch von der Förder- und Investitionsbereitschaft nicht nur des Landes, sondern auch des Bundes ab.
Insbesondere was den Bund anlangt, kann ich hier nur mit allem Nachdruck an diese Bereitschaft appellieren.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Antrag der CDU-Fraktion begehrt Auskunft über die praktischen Erfahrungen mit dem zum 1. Januar 1998 in Kraft getretenen Hochschulmedizinreform-Gesetz, das von uns Republikanern damals auch mitgetragen wurde.
Die früher als unselbstständige Anstalten der Universitäten und gleichzeitig als Landesbetriebe geführten Universitätsklinika wurden mit damaliger Wirkung in rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts der Universitäten umgewandelt. Dabei ergeben sich vor allem drei Problembereiche: erstens die Frage der Rechtsform und ihre Auswirkungen, zweitens die Besetzung der Gremien und die gemachten Erfahrungen und drittens arbeitsrechtliche Fragen und die Belange des Personals.
Lassen Sie mich zur quantitativen Bedeutung der Hochschulmedizin einiges sagen. Das Land Baden-Württemberg gibt pro Jahr rund 850 Millionen DM für die Hochschulmedizin in Tübingen, Freiburg, Heidelberg und Ulm aus. Diese Ausgaben für die Hochschulmedizin an den vier Universitäten entsprechen in etwa den Mitteln für alle anderen Fächer an den vier Universitäten zusammen. An den Klinika arbeiten über 20 000 Beschäftigte, die einen Umsatz von rund 3 Milliarden DM erwirtschaften.
Die Landesregierung kommt in ihrer Bewertung der bisherigen Erfahrungen mit der Medizinreform zu einem insgesamt positiven Urteil. Dies sehen wir Republikaner ähnlich. Für uns war wichtig, dass es keine Abspaltung der Klinika von den Universitäten gab, dass also die universitäre Freiheit von Forschung und Lehre gesichert und die Einheit von Lehre, Forschung und Krankenversorgung erhalten blieb. Darüber hinaus scheint ein höherer Personal- und Zeitaufwand durch zusätzliche Koordinationsaufgaben so weit wie möglich vermieden worden zu sein.
Was die Verteilung der staatlichen Zuschüsse betrifft, hat das Wissenschaftsministerium zu Recht schon 1998 damit begonnen, 10 % der für Forschung und Lehre bestimmten Landesmittel leistungsabhängig zu verteilen. Als Verteilungskriterium galt und gilt noch heute die Höhe der eingeworbenen Drittmittel. Für das Jahr 2000 ist diese Quote bei den Drittmitteln von 10 auf 15 % erhöht worden. Man hat durchaus den Eindruck, dass diese Verteilungskriterien ihre Wirkung erzielt haben – bei der einen Universität mehr, bei den anderen weniger. Wir halten es auch für richtig, dass zu dem Verteilungskriterium Drittmittel ab diesem Jahr die Anzahl der wissenschaftlichen Publikationen hinzukommt.
Bei der Mittelverteilung haben die Universitätsklinika schon Erfahrungen gesammelt, die, Herr Minister, den Universitäten nach dem neuen Hochschulreformgesetz erst noch bevorstehen. Die Klinika haben eine neue Eigenständigkeit in der wirtschaftlichen Betriebsführung bekommen, sie haben mehr Planungssicherheit erhalten und wohl auch unterschiedlich umgesetzt.
Die Fakultätsräte haben sich voll bewährt. Herr Minister, dazu hätte ich von Ihnen gerne noch etwas Konkreteres gehört. Man hat ja den Eindruck, dass die Umsetzung an den Klinika sehr unterschiedlich erfolgt ist. Die Universitätsklinika haben einerseits den Anforderungen einer Hochleistungsmedizin für unsere Bevölkerung zu entsprechen, andererseits eine kostengünstige und wettbewerbsorientierte Betriebsstruktur aufzuweisen.
Für uns Republikaner ist wichtig, dass sich das Land nicht schrittweise aus der finanziellen Verantwortung für die Hochschulmedizin zurückzieht, da durch den immer stärkeren Zwang zur Akquirierung von Drittmitteln unter Umständen die Freiheit der Forschung und der Lehre eingeschränkt werden könnte.
Die Zusammensetzung des Fakultätsvorstands und des Fakultätsrates sowie die praktische Arbeit dieser Gremien wurde von uns bereits vor zweieinhalb Jahren deutlich angesprochen. Schon damals haben wir auf die enge personelle Verbindung zwischen Klinikumsvorstand und Fakultätsvorstand hingewiesen, die für einen reibungslosen Abstimmungsprozess sorgen sollte.
Nicht ganz zufrieden kann man mit der im Gesetz festgelegten Erarbeitung von mittel- und langfristigen Planungen der Klinika sein. Die Klinika sind wohl noch nicht in vollem Umfang, Herr Wissenschaftsminister, ihrer durch das Gesetz gestärkten Eigenverantwortung gerecht geworden. Meine Damen und Herren, konnte man dies aber in der relativ kurzen Zeit, in diesen zwei Jahren, anders erwarten? Hier bedarf es doch noch bei dem einen oder anderen Klinikum einer mentalitätsmäßigen Umstellung.
Zum Abschluss kann ich nur sagen, dass die Reform der Hochschulmedizin zwar schon erste Erfolge vorweisen kann, jedoch noch immer in der Bewährungsphase steckt.
Lieber Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit einem gewissen Stolz – nicht auf den Sonnenaufgang, den können wir ja gern gemeinsam feiern – und mit Genugtuung kann ich feststellen, dass wir mit dem bisherigen Verlauf unserer Bemühungen um die Medizinreform und seiner Würdigung auch in diesem Hause außerordentlich zufrieden sein können.
hat gefragt: Ist eine Bewertung nach zwei Jahren zu früh? Das ist dann nicht zu früh, wenn eine Kurskorrektur notwendig wird. Aber es hat sich offenbar gezeigt, dass eine solche Kurskorrektur von niemandem mehr gewünscht wird. Im Gegenteil, die Erfolge werden so hoch bewertet, dass sich eine große Zahl von Prahlvätern, die offenbar von Anfang an dafür waren, eingefunden hat.
Ich will es Ihnen und auch mir ersparen, die Stellungnahme im Einzelnen noch einmal zu erläutern. Aber hervorheben möchte ich: Die neu gebildeten Vorstände und Aufsichtsräte haben sich außerordentlich bewährt. Das gilt, Herr Kollege Weimer, auch für die Sachverständigen in den Aufsichtsräten. Ich weiß nicht, wer Ihnen das zugetragen hat, was Sie hier aus den nicht öffentlichen Aufsichtsratssitzungen zum Besten gegeben haben.
Ich kann Ihnen nur sagen: Einer der Renommiertesten, der eine Vielzahl von Aufsichtsratsmandaten innehat, hat mir berichtet: Mein spannendstes Mandat ist das im Hochschulklinikum. Wir können dankbar sein, dass höchst angesehene Persönlichkeiten aus der Wirtschaft bereit sind, hier ehrenamtlich und qualifiziert mitzuarbeiten.
Herr Kollege Deuschle, Sie haben gesagt, die Planungen seien noch nicht so weit, wie Sie es vielleicht erwartet hätten. Sie haben aber selbst das Gegenargument gleich mit vorgetragen: Wir brauchen Zeit. Die Umstellung war ganz schwierig. Aber wir sind überall dabei, die entsprechenden Entwicklungs- und Strukturpläne für die Kliniken vorzubereiten.
Ebenso bewährt haben sich die – bisher übrigens vorbildlosen – gänzlich neuen Fakultätsvorstände. Sie sind mittlerweile ein Modell für die ganze Republik, ein Modell, das inzwischen auch der Wissenschaftsrat empfiehlt.
Weiter: Geglückt ist die Überleitung des Personals auf die neuen Anstalten. Mit wenigen Ausnahmen konnten die mehr als 20 000 Beschäftigten von Sinn und Zweckmäßigkeit der Reform überzeugt werden. Besonders befriedigt mich dabei, dass auch der seinerzeit noch unsichere Eintritt in die Tarifgemeinschaft deutscher Länder entgegen allen Unkenrufen gelungen ist. Herr Kollege Weimer, es ist richtig, dass da einige Minister, die der SPD angehören, mitgemacht haben. Aber einige haben uns auch sehr schwere Steine in den Weg gelegt.
Deutliche Fortschritte wurden bei der Transparenz der Finanzströme erzielt. Wohin fließen die den Klinika und Fakultäten zugewiesenen Mittel der Krankenkassen für die Krankenversorgung und die des Landes für Forschung und Lehre denn im Einzelnen? Wer ist nicht en gros, sondern en détail für die Verwendung dieser Mittel verantwortlich? Manches ist auch heute noch nicht befriedigend geregelt. Aber in den Universitätsklinika keines anderen Bundeslan
des – das richtet sich wieder an Ihre Adresse, Herr Weimer – kann diese Frage mittlerweile so genau beantwortet werden wie in Baden-Württemberg.
Wenn Sie meinen, Rheinland-Pfalz sei vorn, dann vergleichen Sie bitte, wie viel Landesmittel dort und wie viel bei uns leistungsorientiert vergeben werden. Dann werden Sie die entsprechende Relation feststellen können.
Schließlich: Fast besorgt sprechen überregionale Förderorganisationen vom zunehmenden Süd-Nord-Gefälle, wenn es um die medizinische Forschung geht. Wir sind weit vorn und sind darauf in der Tat auch stolz.
Herr Minister, würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass Falsches durch Wiederholen nicht richtiger wird. Konkret: Das erste Bundesland, das die leistungsorientierte Mittelzuweisung, die Budgetierung eingeführt hat, war nicht Baden-Württemberg – in der Qualität; ich rede jetzt nicht über die Quantität.
Das waren vielmehr Niedersachsen – das Bundesland, aus dem der amtierende Bundeskanzler kommt – und Rheinland-Pfalz. Sind Sie bereit – ganz neutral –, diesen Tatsachen ins Auge zu sehen?
Ich habe diesen Tatsachen seit 1996 ins Auge gesehen, und zwar ganz konkret ins Auge der betreffenden Minister. Es ist richtig, dass uns Niedersachsen und Rheinland-Pfalz mit ersten kleinen Modellen