Ulrich Deuschle

Sitzungen

12/78 12/79 12/81 12/82 12/83 12/84 12/85 12/86 12/87 12/88 12/89 12/90 12/92 12/94 12/95 12/96 12/98 12/99 12/100 12/101 12/102 12/103 12/104 12/105

Letzte Beiträge

Herr Verkehrsminister, inwieweit sind die Kosten für die Tunnellösungen im Bereich der Schnellbahntrasse im Raum Kirchheim/Teck und Weilheim/Teck und etwaige Kostensteigerungen in Ihre Finanzplanung einbezogen?
Herr Verkehrsminister, ich möchte zum Tunnelprojekt eine Nachfrage stellen. Es ist ja bekannt, dass Tunnelprojekte sehr kostenträchtig sind. Da Sie eine enge Finanzplanung haben, frage ich: Welche Kostensteigerungen haben Sie beim Tunnelprojekt einkalkuliert? Haben Sie eine solche einkalkuliert, und werden Sie unter Umständen die der Bevölkerung gemachten Zusagen hinsichtlich der Tunnellösung zurücknehmen, um Ihr Gesamtprojekt zu finanzieren?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte trotz dieses Wahlkampfgetöses hier versuchen, den Gesetzentwurf einigermaßen objektiv zu beurteilen.
Herr Birzele, davon verstehen Sie jetzt gar nichts. Sie haben sich an der Debatte hier nicht beteiligt, und Sie haben sich im Wirtschaftsausschuss, der federführend war, nicht beteiligt. Hören Sie deshalb erst einmal zu, was ich Ihnen hier kompetent dazu sage.
Der Gesetzentwurf ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, er ist aber nicht konsequent durchdacht. Der Gesetzentwurf wurde sowohl im Innen- als auch im Wirtschaftsausschuss intensiv diskutiert. Dort war es so, dass die Regierungsfraktionen CDU und FDP/DVP leider nicht bereit waren, vernünftige Vorschläge der Opposition zu unterstützen.
Das stimmt doch wohl. Es geschah, wie Sie angedeutet haben, Herr Hofer, wohl aus Gründen der Koalitionsräson. Deshalb wurden in der Ausschussarbeit auch bestimmte Mängel des Gesetzentwurfs nicht behoben. Das möchte ich an zwei konkreten Beispielen klar machen.
Erstens, den großflächigen Einzelhandel betreffend: In der Einzelbegründung zu Artikel 1 Nr. 1, wo es um die Regionalbedeutsamkeit des großflächigen Einzelhandels geht, wird die Regionalbedeutsamkeit eines Vorhabens in der Regel ab einer Verkaufsfläche von 5 000 Quadratmetern als gegeben angesehen.
Wir Republikaner halten diese Festlegung für nicht akzeptabel, da wir beobachten, dass immer mehr fachbezogene Sortimente des Einzelhandels in spezialisierten Fachmärkten angeboten werden. Uns geht es aber auch darum, dem innerörtlichen Einzelhandel ein Überleben zu ermöglichen. Wir sollten auch dafür sorgen, dass Ausgaben in Millionenhöhe, die die Städte und Gemeinden im innerörtlichen Bereich getätigt haben, nicht in den Sand gesetzt sind. Deswegen muss nach unserer Auffassung bereits bei einer Verkaufsfläche von 1 500 oder höchstens 2 000 Quadratmetern von einer Regionalbedeutsamkeit ausgegangen werden.
Nun zu dem von Ihnen, Herr Fleischer, auch im Ausschuss vorgebrachten Argument, man habe sich am Oberrheinrat orientiert, man habe sich am befreundeten Ausland, also an Frankreich
und der Schweiz, orientiert. Das ist kein stichhaltiges Argument. Selbst wenn dort 5 000 Quadratmeter in etwa die Norm sind, heißt das ja noch nicht, dass wir dies für das gesamte Baden-Württemberg übernehmen müssen.
Dann hätten wir unter Umständen eine differenzierte Aussage hierzu machen können.
Zweiter Punkt: Begrenzung der Klagebefugnis. Dazu haben wir ja hier einen Änderungsantrag gestellt. Herr Hofer, ich weiß, dass Sie dies im Grunde auch befürworten. Es gibt ja keinen Grund, die Klagebefugnis auf den Einzelhandel, auf die Factory-Outlet-Centers usw. zu begrenzen und die Klagebefugnis nicht zum Beispiel auch bei einem regionalen Grünzug – sicher auch ein Anliegen der Grünen – zuzulassen. Warum eigentlich begrenzen Sie diese Klagebefugnis? Sie haben aus Ihrer Sicht zu Recht gesagt: aus Gründen der Koalitionsräson, weil Sie mit Ihrem Koalitionspartner wohl nichts Besseres aushandeln könnten. Das kann ich natürlich verstehen. Aber dann müssen Sie das hier doch offen zugeben und sagen: Wir hätten zwar bessere Vorstellungen gehabt, aber es ging halt nicht anders.
Ja, Herr Präsident, die gestatte ich.
Herr Kollege Hofer, ich gebe Ihnen zum Teil Recht, aber nicht voll, weil ich der Meinung bin, dass wir hier in einem Gebiet leben, wo auch regionale Grünzüge ihre Bedeutung für die Menschen in der Region haben, und dass auch unser Standort mit davon abhängt, dass wir regionale Ausgleichsflächen haben, die angesichts der zubetonierten Landschaft in unserem Land sehr wichtig sind. Deswegen hätten Sie das ja ermöglichen müssen. Wa
rum begrenzen Sie das dann auf den großflächigen Einzelhandel? Vielleicht kann uns der Herr Staatssekretär nachher noch einmal seine Begründung liefern. So einfach kommen Sie mir aus dieser Sackgasse nicht heraus. Sagen Sie meinetwegen: aus koalitionspolitischen Gründen. Das versteht jeder. Aber aus sachpolitischen Gründen ist diese Begrenzung nicht gerechtfertigt.
Ich komme noch kurz, Herr Präsident, zum Regionalzweckverband nach Artikel 1 Nr. 10 § 35 a. Natürlich muss es unterschiedliche Möglichkeiten der regionalen Entwicklung in Baden-Württemberg geben, aber ich sage hier eines: Der Verband Region Stuttgart ist erwiesenermaßen ein erfolgreiches Modell. Wenn es andere Modelle gibt, die besser und effizienter sind, dann muss hierfür der Beweis angetreten werden.
Da müssen innovative, kreative Konzepte von vor Ort kommen, Herr Fleischer. Daran werden wir Sie auch messen.
Ich schlage vor, dass wir uns in zwei – –
Herr Präsident, ich habe vorhin auch die Zwischenfrage zugelassen. Ich komme jetzt gleich zum Ende.
Ich sage Ihnen, Herr Kollege Fleischer: Wir werden uns hier in zwei, drei Jahren mit dem Thema noch einmal zu beschäftigen haben.
Seien Sie von der CDU nicht so überheblich. Ihr Stimmenanteil geht auf 35 % herunter, und Sie sind vielleicht froh, wenn dann noch eine Fraktion da ist, die 10 oder 12 % hat, damit Sie nicht alleine dastehen, Herr Kollege.
Bei der Gesamtbeurteilung dieses Gesetzentwurfs kommen wir zu dem Ergebnis, dass die Mängel überwiegen. Deshalb lehnen wir Republikaner diesen Gesetzentwurf ab.
Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung:
a) Welche Bundeswehrstandorte in Baden-Württemberg sind von den aktuellen Reorganisationsplänen der Bundesregierung betroffen und werden geschlossen bzw. reduziert?
b) Welche Vorstellungen hat die Landesregierung bezüglich eigener Alternativplanungen?
Herr Minister, vonseiten der Bundesregierung ist – wenigstens in den Medien – so argumentiert worden, dass die Landesregierungen noch selber Alternativkonzepte vorschlagen können, zum Beispiel, wenn der Standort A für die Landesregierung aus bestimmten Gründen von besonderer Bedeutung ist, dass dann der Standort A vielleicht erhalten werden kann oder nicht voll reduziert wird und dafür der Standort B stärker reduziert werden könnte. Frage: Wird Baden-Württemberg, wenn Sie die Listen haben, sich hierüber intensiv Gedanken machen und unter Umständen in dieser Hinsicht Alternativempfehlungen geben, durch die nicht die Gesamtzahl der Schließungen und der betroffenen Soldaten und Zivilangehörigen verändert wird, aber unter Umständen die Struktur der Standorte betroffen wird? Gibt es dann ein eigenes Konzept?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch ich habe mir Gedanken darüber gemacht, warum die FDP/DVP-Fraktion heute im Grunde genau die gleiche Debatte führt wie vor sechs Wochen zur Deregulierung.
Es könnte zwei Gründe geben: Entweder Ihnen fällt wirklich nichts ein, oder Sie wollen Ihrem Wirtschaftsminister hier in aller Öffentlichkeit eine neue Profilierungschance geben. Frau Fauser, sagen Sie es genau so; dann sind Sie wenigstens ehrlich.
Auch ich frage mich natürlich, ob er das nötig hat; das ist die richtige Frage.
Ich möchte aber hier ganz deutlich unsere Position, die Position der Republikaner, darlegen.
Erstens: Die gesetzliche Mitbestimmung in der bisherigen Form hat sich in Deutschland bewährt. Es hat vor allem in Großbetrieben einen wichtigen, einen notwendigen Ausgleich zwischen den Interessen der Kapitalseite und denen der Arbeitnehmerseite gegeben, und das muss an dieser Stelle gesagt werden. In diesem Sinne ist die bisher praktizierte Mitbestimmung auch kein Standortnachteil. Auch das muss einmal ganz deutlich gesagt werden. Sie hat sehr zum sozialen Frieden in Deutschland und auch zur Produktivität beigetragen.
Die These – und ich habe das aus den Redebeiträgen sowohl von Herrn Kurz als auch von Frau Fauser herausgehört –, dass das bestehende Betriebsverfassungsgesetz auch wegen der Auswirkungen der Globalisierung nicht mehr hier in die Landschaft passe – und das ist ja in der Argumentation durchgeschimmert – und dass deswegen auch Arbeitnehmerrechte – nicht Gewerkschaftsrechte, sondern Arbeitnehmerrechte – zurückgedreht werden müssten, lehnen wir Republikaner ab. Ich sage auch ganz deutlich: Mit
uns Republikanern gibt es keine Rückkehr zum Manchester-Kapitalismus. Das sagen wir ganz eindeutig.
Genauso eindeutig, meine Damen und Herren, sagen wir: Eine Weiterentwicklung des Betriebsverfassungsgesetzes über das Bisherige hinaus lehnen wir entschieden ab, Herr Kollege, weil diese Weiterentwicklung nicht sachgerecht wäre.
Hier geht es um eine ganz interessante Frage, nämlich um die Unterscheidung zwischen Arbeitnehmerrechten und Gewerkschaftsinteressen. Das möchte ich an drei Punkten hier schon einmal klar machen.
Erster Punkt: Die bisherige Trennung im Betriebsrat zwischen Arbeitern und Angestellten soll aufgehoben werden. Jetzt ist es natürlich so: Die Gewerkschaften haben ein Mobilisierungsproblem bei den Angestellten in den Großbetrieben. Im Arbeiterbereich ist es nicht so. Doch statt dass die Gewerkschaften jetzt eine positive Politik machen und auch die Interessen der Angestellten in ihre Strategie einbeziehen, läuft es so, dass durch das neue Gesetz die Interessen der Angestellten untergebuttert werden. Das ist ein echtes Problem.
In den Großbetrieben gibt es zum Teil Angestelltenlisten, auch der IG Metall, die Probleme haben, dort Mehrheiten zu bekommen. Sie wollen sich durch das Gesetz die Mehrheiten, die Sie durch demokratische Abstimmung nicht bekommen, schaffen, und das ist ein entscheidender demokratietheoretischer Kritikpunkt, den wir hier auch sehen müssen.
Ein zweiter Punkt: Was soll eigentlich das geplante Initiativrecht des Betriebsrats zur Beschäftigungssicherung? Was soll das praktisch bringen? Wie wollen Sie dadurch die Investitionen in- und ausländischer Unternehmer anregen? Das schaffen Sie doch nicht. In diesem Punkt wird dieser Gesetzentwurf zu einem Beschäftigungsverhinderungsprogramm, meine Damen und Herren.
Das werden Sie bei den künftigen Wahlen dann auch zur Kenntnis nehmen müssen.
Dritter Punkt: Was soll eigentlich die Einbeziehung so genannter sachkundiger Arbeitnehmer in die Arbeit des Betriebsrats? Wer definiert denn, wer sachkundig ist?
Ich sage Ihnen, was Sie wollen: Sie wollen den Einfluss der Gewerkschaftszentralen auf die Betriebe verstärken. Das ist der entscheidende Punkt.
Sie wollen nicht die Betriebsratsarbeit vor Ort unterstützen, sondern Sie wollen Ihre IG-Metall-Leute unterbringen, und die machen dann nicht eine betriebsorientierte Politik, sondern eine von der Zentrale gesteuerte Politik. Genau das ist der entscheidende Punkt.
Vierter Punkt: Sie wollen den Betriebsrat stärker politisieren, indem Sie im Gesetzentwurf die Möglichkeiten des Betriebsrats, gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit vorzugehen, verbessern.
Jetzt frage ich: Wer definiert das im Betrieb? Wenn es zu Straftaten kommt, ist das doch Sache der Polizei oder die Aufgabe unabhängiger Gerichte. Ich sage Ihnen, was Sie wollen: Sie wollen eine Ideologisierung der Betriebe, Sie wollen Gesinnungsschnüffelei in den Betrieben.
Da sage ich Ihnen, meine Damen und Herren von RotGrün: Wir brauchen keine selbst ernannten Gutmenschen in den Betrieben. Wir brauchen auch keine Blockwarte der politischen Korrektheit in den Betrieben. Das brauchen wir nicht.
Wir brauchen Betriebe, die Arbeitsplätze zur Verfügung stellen.
Wir brauchen Unternehmer, die investieren. Wir brauchen Betriebsräte, die kooperativ sind.
Wir brauchen die Menschenwürde, genau. Aber gerade wegen der Menschenwürde, Herr Kollege Wieser, brauchen wir keine Gesinnungsschnüffelei. Das sind wir unserem Land und unseren Betrieben schuldig.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte wieder zur Sachlichkeit zurückkehren und einige Kritikpunkte an diesem Entwurf des Betriebsverfassungsgesetzes äußern.
Erstens: Die Mitbestimmung des Betriebsrats soll ja nach dem Referentenentwurf auf die Änderung der Arbeitsabläufe ausgedehnt werden. Dies gefährdet nach unserer Auffassung die flexible Reaktion der Betriebe. Dies gefährdet auch die Möglichkeiten befristeter Neueinstellungen.
Auf der einen Seite müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass die Betriebe aufgrund der verschärften Wettbewerbsanstrengungen im Europäischen Binnenmarkt immer schneller und immer flexibler reagieren müssen. Auf der anderen Seite wird die Möglichkeit der Betriebe zur schnellen Reaktion durch die vorgesehenen Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes kaputtgemacht.
Ich frage mich: Denkt man nicht einmal betriebswirtschaftlich, wenn man solche Entwürfe erstellt? Oder machen das nur Bürokraten, die selbst noch nie einen Betrieb zu führen hatten? Diesen Eindruck gewinnt man nämlich, wenn man sich den Riester-Entwurf vor Augen führt.
Ich frage auch, was die Ausdehnung der Mitbestimmung auf Umweltfragen oder auf Fragen der Weiterbildung soll? Wer soll denn in Zukunft eigentlich entscheiden, ob ein Mitarbeiter eine Zusatzqualifizierung bekommt oder nicht? Macht das wie bisher die Betriebsleitung, die sicher nach sachlichen Gesichtspunkten auswählt? Oder soll das am Ende ein Arbeitsrichter als Vorsitzender einer Einigungsstelle machen?
Das sind doch wirklich zentrale Punkte. Darauf läuft das hinaus, wenn man den Riester-Entwurf zu Ende denkt.
Natürlich! Herr Kurz, Sie unterstützen ja meine Argumentation.
Man muss ja die Gesetze ernst nehmen. Die Kollegen von Rot-Grün nehmen anscheinend ihre eigenen Gesetzentwürfe nicht ernst und denken, dass es Änderungen gibt, dass die Referentenentwürfe nicht Realität werden. Wenn sie so wenig an die Durchsetzungsfähigkeit glauben, spricht das natürlich für sich.
Ich möchte noch einen dritten Punkt ansprechen: Das ist die durch die Absenkung der Schwellenwerte geplante Erweiterung auf Kleinbetriebe. Wir haben uns im Landtag in der Enquetekommission eineinhalb Jahre über dieses Thema unterhalten und gute Vorschläge gemacht, um die Bürokratiekosten in den Griff zu bekommen. Die Landesregierung hat immerhin das Mittelstandsförderungsgesetz durchgesetzt, auch mit dem Ziel, zu Erleichterungen zu kommen. Deshalb kann man fragen: Waren denn die eineinhalb Jahre Arbeit für die Katz? Wird von Berlin all das Vernünftige ausgehebelt, das wir in Baden-Württemberg zum Teil gemeinsam erreicht haben?
Ist es eigentlich sinnvoll, dass künftig auch ein mittelständischer Betrieb die Auswahlkriterien für Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen mit dem Betriebsrat vereinbaren muss? Kommt der Mittelständler, der ja auch nur eine begrenzte Arbeitszeit hat und nicht um 35, sondern vielleicht um 60 oder 70 Stunden in der Woche kämpft, noch zu seinen wichtigen Unternehmensaufgaben, wenn er solche zusätzlichen Aufgaben hat, die ihn nicht weiterbringen?
Ich komme zum Resümee, meine Damen und Herren. Das geplante Betriebsverfassungsgesetz ist sowohl für Arbeitgeber, vor allem für mittelständische Arbeitgeber, als auch für Arbeitnehmer problematisch. Die jetzige Form der Betriebsverfassung in Deutschland und in Baden-Württemberg hat sich bewährt. Das neue Gesetz – das kristallisiert
sich nach der Debatte immer mehr heraus – soll nur die Interessen der Gewerkschaftsfunktionäre
und der Gewerkschaft als machtpolitischer Organisation stärken. Deswegen sagen wir auch konsequent Nein zu dem Gesetzentwurf.
Wir verstehen zwar, dass Sie von der SPD dem DGB etwas für die 8 Millionen DM Wahlkampfunterstützung geben müssen; aber das darf doch nicht dazu führen, meine Damen und Herren, dass eine bewährte Form der Interessenabwägung und des Interessenausgleichs in Deutschland zerstört wird.
Zahlen Sie dem DGB die Wahlkampfunterstützung anders zurück! Aber belasten Sie damit nicht die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, meine Damen und Herren.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf soll die 1994 mit dem Gesetz über die Stärkung der Zusammenarbeit in der Region Stuttgart und dessen Weiterentwicklung 1999 begonnene Reform der Regionalpolitik fortsetzen. Die vorgesehenen zusätzlichen Kompetenzen für die Regionalverbände, die größtenteils schon beim Verband Region Stuttgart vorliegen, können deshalb heute auch beurteilt werden.
Ferner beabsichtigt die Landesregierung, das Recht der Landesplanung wieder stärker zu vereinheitlichen. Ich möchte schon zu diesem Zeitpunkt aus Sicht der Republikaner sagen, dass die Regionalverbände keine vierte Verwaltungsebene mit überzogenem Verwaltungsapparat werden dürfen. Dies ist übrigens – Herr Kollege Hofer, darin sind wir uns wohl einig – beim VRS nicht der Fall. Dort haben wir eine kleine, sehr hoch qualifizierte Verwaltung, die sehr effektiv arbeitet.
Ich möchte das auch an einem anderen Beispiel klar machen. Seit 1994 sind im Verband Region Stuttgart 79 Millionen DM über die Regionalabgabe von den Kommunen gekommen, aber man hat gleichzeitig 209 Millionen DM an Drittmitteln über Wettbewerbe eingeworben. Daher ist das eine sehr erfolgreiche Veranstaltung gewesen, und ich glaube, das müssen wir auch heute bei der Beurteilung sagen, Herr Hofer.
Hier stellt sich natürlich auch eine Grundsatzfrage: Wie klappt es mit der einheitlichen Verwaltungsstruktur in Baden-Württemberg? Wir haben nämlich unterschiedliche Gebiete. Ich denke an die Großräume – Region Stuttgart, Mannheim/Ludwigshafen, Raum Freiburg, Raum Karlsruhe –, die andere Entwicklungs- und Strukturprobleme als die übrigen Räume haben. Zum Beispiel haben wir in den Großräumen so etwas wie eine Überentwicklung, wir haben ein Zusammenwachsen von Städten und Gemeinden zu Agglomerationen. Da stellt sich auch die Frage, ob die bisherige Einteilung nach dem zentralen Ortesystem – Kleinzentrum, Unterzentrum, Großzentrum – in solchen urbanen Gebieten eigentlich noch Sinn macht. Meines Erachtens wird sie in Großräumen immer weniger brauchbar. Hinzu kommt noch, dass die Entwicklung des S-Bahn-Netzes den Trend zu diesen Agglomerationen eher verstärkt.
Die aus Sicht von uns Republikanern erste Folgerung daraus ist, dass die bisherige Verwaltungseinteilung in Kreise, Kommunen usw. in den Großräumen nicht mehr alle Zukunftsprobleme lösen kann. Andererseits ist in vielen ländlichen Teilen Baden-Württembergs die Verwaltungsstruktur mit Kreisen noch völlig ausreichend und zukunftsträchtig.
Daraus resultiert dann auch die zweite Folgerung: Die Landesplanung muss flexiblere Strukturen bekommen, um diesen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandel zu gestalten.
Nun komme ich zur Beurteilung des Gesetzentwurfs im Einzelnen. Ich möchte hier vier Punkte konkret ansprechen und Sie, Herr Staatssekretär, auch einiges fragen.
Erstens: In § 8 Abs. 3 soll ja die Verpflichtung der Regionalverbände zur gebietsscharfen Ausweisung von Standorten für den regionalbedeutsamen großflächigen Einzelhandel geregelt werden. Hier soll der zum Teil zerstörerische Wettbewerb der einzelnen Kommunen unterbunden werden und der innerörtliche Einzelhandel, für den viele Kommunen sehr viel Geld ausgegeben haben, etwas unterstützt werden. Ich möchte Sie, Herr Staatssekretär, fragen, ob die Definition, dass die Regionalbedeutsamkeit eines Vorhabens ab einer Verkaufsfläche von ca. 5 000 Quadratmetern gegeben ist – ich verweise auf Seite 15 der Gesetzesbegründung –, sinnvoll ist. Wir haben es nämlich immer mehr mit der Tatsache zu tun, dass das fachbezogene Sortiment eines Einzelhandels in jeweils spezialisierten Fachmärkten angeboten wird, deren Verkaufsflächen weit unter der Grenze von diesen 5 000 Quadratmetern liegen und die auch ein sehr großes Einzugsgebiet haben. Ich möchte Sie auch darauf hinweisen, dass bei Fachmärkten, zum Beispiel für Sportartikel, für Medien und Computer, eine Regionalbedeutsamkeit eigentlich schon bei 1 500 oder bei 2 000 Quadratmetern gegeben ist. Deswegen fordern wir auch, diese 5 000 Quadratmeter wenigstens aus der Begründung des Gesetzentwurfs herauszunehmen. Vielleicht könnten Sie dazu Stellung nehmen, Herr Staatssekretär.
Zweiter Punkt: Die Reduzierung des Beteiligungsverfahrens für die Änderung des Regionalplans von zwei Stufen auf eine Stufe oder auch die Delegation des Zielabweichungsverfahrens vom Wirtschaftsministerium auf das Regierungspräsidium ist sinnvoll und wird von uns auch mit
getragen. Das ist gar keine Frage. Wir tragen ja immer vernünftige Punkte mit.
Dritter Punkt: Hinsichtlich der in § 15 b des Landesplanungsgesetzes vorgesehenen Einschränkung der Klagebefugnis ist dies eben nicht der Fall, und da frage ich Sie, Herr Staatssekretär – Herr Hofer hat ja eine ähnliche Frage gestellt –, warum Sie die Klagebefugnis nur für solche Verwaltungsakte zulassen wollen, die die Errichtung eines Einkaufszentrums betreffen. Diese Klagebefugnis könnte ja durchaus auch einmal für die Einhaltung eines regionalen Grünzugs interessant sein. Da ist die sachliche Frage: Warum ist es nicht gelungen, das in diesen Gesetzentwurf einzubringen? Ging das nur auf Koalitionsfragen zurück – so etwas soll ja vorkommen –, oder gab es einen sachlichen Grund für die Einschränkung dieser Klagebefugnis?
In einem vierten und zentralen Punkt möchte ich auf die Öffnungsklausel eingehen. Es ist richtig, dass die Diskussionen über die regionalen Entwicklungen in Baden-Württemberg sehr unterschiedlich gelaufen sind. Die Auffassungen haben von „am besten gar nichts ändern“ bis zur Übernahme der Struktur des Verbandes Region Stuttgart gereicht.
Ich möchte auch an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es gerade unsere Fraktion war, die 1994 als Alternative zum Verbandsgesetz die Gründung von Zweckverbänden – wir nannten sie damals Pflichtverbände – in die Diskussion gebracht hat. Wir hatten uns überlegt, dass man Pflichtverbände für Abfall, für ÖPNV und Ähnliches konstruieren könnte. Diese Überlegung haben wir auch im Landtag vertreten.
Nach sechs Jahren Erfahrungen mit der Regionalpolitik hat sich aber wohl gezeigt, dass für eine erfolgreiche regionale Entwicklung mehr erforderlich ist als das administrative Abwickeln von Aufgaben, wie man es wohl auch mit diesen Zweckverbänden machen zu können meint. Es hat sich gezeigt, dass für eine erfolgreiche Regionalpolitik die Organisation der kreativen Potenziale in der ganzen Region benötigt wird, und zwar, wenn möglich, über Netzwerke. So haben sich – das hat Herr Schmiedel zu Recht festgestellt – in der Region Stuttgart neben der Regionalversammlung und der Regionalverwaltung zahlreiche regionale Initiativen gebildet, zum Beispiel im sportlichen, im kulturellen, aber auch im politischen Bereich, die schon so etwas wie Anzeichen einer eigenen regionalen Identität entwickelt haben.
Ich glaube, das beachten die Kolleginnen und Kollegen aus anderen Landesteilen nicht. Sie sehen das mehr als eine technokratische Abwicklung und haben vielleicht noch nicht zur Kenntnis genommen, dass sich um diesen Nukleus herum etwas gebildet hat, was darüber hinausgeht. Man sollte auch in anderen Regionen froh sein, wenn sich so etwas mit der Zeit entwickelt. Aber vielleicht brauchen andere Regionen dafür länger.
Ich weiß natürlich auch, dass die Machtbasis der CDU im ländlichen Raum die Landratsämter sind und dass sie selbst Probleme hat, diese Machtbasis abzubauen, noch dazu vor
Wahlen. Das ist mir schon klar, aber das kann natürlich nicht das Entscheidende sein, wenn man sich über die Weiterentwicklung in Baden-Württemberg Gedanken macht.
Dass die demokratische Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger nicht unwichtig ist, das brauche ich hier hoffentlich nicht zu sagen. Dadurch erreicht man auch in den Regionen mehr Bewegung, mehr Entwicklung und mehr Gestaltungswillen, und dazu braucht man einfach die Bürgerinnen und Bürger.
Ich komme nun zur Gesamtbeurteilung.
Erstens: Manches an diesem Gesetzentwurf ist vernünftig, und das wird von uns mitgetragen; das ist gar keine Frage.
Zweitens: Der Gesetzentwurf beruht wohl auf einem Kompromiss zwischen der FDP/DVP und der CDU, zwischen den vorwärts strebenden Kräften und den Kräften der Beharrung. Das muss man auch anerkennen. Er ist sicher nicht ausreichend.
Wir werden Ihnen deshalb im Ausschuss Gelegenheit geben, den Gesetzentwurf zu verbessern. Es sollte im Interesse des Landes Baden-Württemberg sein, dass dieser Gesetzentwurf eine breite demokratische Mehrheit bekommt. Dazu werden wir Republikaner im Ausschuss konstruktive Vorschläge machen, die Sie bei dem einen oder anderen Punkt kaum werden ablehnen können, Herr Staatssekretär.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Beim Debattenbeitrag des Kollegen Nagel, bei dieser klassenkämpferischen Rede habe ich mir überlegt, für wen er spricht. Spricht er hier für die SPD oder vielleicht gar für die PDS? Diesen Eindruck haben Sie durchaus hinterlassen, Herr Kollege Nagel.
Ich möchte jetzt nach Ihrer Rede, die kein einziges Sachargument in die Debatte eingebracht hat, nun doch versuchen, etwas sachlicher zu reden.
Ich habe mich gefragt, warum die FDP/DVP gerade heute diese Debatte veranstaltet. Will man dem Herrn Wirtschaftsminister gewissermaßen eine Vorlage geben, dass er sich hier als Kämpfer gegen die schlechte Berliner Politik profilieren kann? Ich nehme immer mehr zur Kenntnis, dass hier Themen, die im Bundestag schon besprochen worden sind, heruntergezurrt werden und dann irgendwie ein Landesbezug gesucht wird.
Um was geht es hier? Es geht hier schon um eine zentrale Frage, meine Damen und Herren. Es geht darum, inwieweit Arbeitnehmerrechte in Zeiten zunehmender Globalisierung einigermaßen noch nationalstaatlich gesichert werden können.
Es ist schon ein Anliegen, das ich bei der Bundesregierung oder auch beim Bundesarbeitsminister, Herrn Riester, sehe. Er nimmt natürlich auch zur Kenntnis, dass es durch diesen Globalisierungsschub, von dem wir alle betroffen sind, immer mehr zu einer Individualisierung der Arbeit kommt, dass auch immer stärker neue Arbeitsformen – Teilzeit, Telearbeit, Leiharbeit – entstehen. Nun stellt sich natürlich die Frage: Lassen wir das alles laufen, oder wie organisieren, wie ordnen wir diese neuen Entwicklungen?
Ich sage an dieser Stelle eindeutig: Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Tarifverträge gerade durch diesen Prozess immer stärker unter Druck kommen. Die Folge ist natürlich, dass einerseits die Arbeitnehmer neue Freiheiten bekommen – das ist ganz klar –, andererseits sind hiermit natürlich auch Risiken verbunden. Wenn man sich da um eine sachliche Lösung bemüht, ist das sicherlich sehr zu begrüßen.
Ich möchte hier die Position der Republikaner klar machen. Für uns sind Tarifverträge nicht altmodisch. Um es ganz deutlich zu sagen: Wir glauben, dass Tarifverträge auch noch in einigen Jahren und Jahrzehnten eine wichtige Rolle spielen müssen, schon aus Schutzgründen. Wir sind aber für eine stärkere Flexibilisierung der Arbeits- und Tarifverträge. Sie müssen also weiterentwickelt werden. Darum kommen wir nicht herum.
Ich sage auch zweitens, dass sich die gesetzliche Mitbestimmung, so, wie sie sich in Deutschland entwickelt hat, durchaus bewährt hat. Ich glaube, wir müssen gegenüber anderen Ländern sagen: Dies ist ein gewisser Standortvorteil für Deutschland und kein Nachteil. Wir müssen zu erreichen versuchen, dass diese gute Politik in anderen Ländern übernommen wird. Ich weiß, dass das schwierig ist, aber wir sollten mit einem gewissen Selbstbewusstsein nach außen vertreten, dass es für uns ein Standortvorteil ist.
Es wird immer mehr, auch in Teilen der Wirtschaft und der ihr nahe stehenden Publizistik, die These vertreten, dass das jetzige Betriebsverfassungsgesetz nicht mehr in die Landschaft passe und wegen dieser Entwicklung, die von der Globalisierung kommt, abgeschafft werden solle. Ich habe in einem Kommentar der „Stuttgarter Zeitung“ vor einigen Tagen etwas in dieser Richtung gelesen. Da wurde davon gesprochen, das Betriebsverfassungsgesetz sei ein Unikum. Nein, diese Auffassung lehnen wir Republikaner ab. Das bisherige Betriebsverfassungsgesetz hat sich durchaus bewährt und war zum Segen für unser Land.
Aber jetzt kommt der entscheidende Punkt: Die Weiterentwicklung des Betriebsverfassungsgesetzes in der jetzt von Bundesarbeitsminister Riester vorgeschlagenen Form wird von uns abgelehnt. Warum und mit welchen Argumenten wir sie ablehnen, werde ich nachher in der zweiten Runde sagen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe schon vorhin in meinem ersten Beitrag eindeutig gesagt, dass wir durchaus für die jetzige Form der Mitbestimmung sind und diese erhalten wollen. Ich möchte aber am geplanten Betriebsverfassungsgesetz doch in drei Punkten Kritik üben.
Erstens: Die Mitbestimmung des Betriebsrats soll auf Änderungen der Arbeitsabläufe ausgedehnt werden. Ich bin der Meinung, dies gefährdet flexible Reaktionen der Betriebe und auch befristete Neueinstellungen, die der Betrieb versuchen muss. Er muss die Möglichkeit haben, wenn sich die Marktlage ändert, diese Befristung nicht weiter zu verlängern. Andererseits müssen unsere Betriebe – das haben wir auch in der Enquete gelernt – immer flexibler auf Marktänderungen reagieren. Wie sollen sie das machen, wenn auf der einen Seite die Möglichkeiten zur Flexibilisierung immer geringer werden und auf der anderen Seite der globalisierte Markt dies erzwingt? Darauf sind Sie von der SPD bisher die Antwort schuldig geblieben. Ist es eigentlich sinnvoll, dass künftig ein mittelständischer Betrieb Auswahlrichtlinien für Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen mit dem Betriebsrat vereinbaren muss? Wenn das ein Großbetrieb machen muss, habe ich nichts dagegen; aber wenn das ein kleiner, mittelständischer Betrieb machen soll, wie soll denn da die notwendige Flexibilisierung erreicht werden?
Zweiter Punkt: Ausdehnung der Mitbestimmung auf Umweltfragen und auf Weiterbildung. Wer soll denn eigentlich in Zukunft auch in kleinen und mittleren Betrieben entscheiden, wo der Mitarbeiter zur Qualifizierung hinkommt? Soll das nicht wie bisher vernünftigerweise der
Betriebsleiter nach Rücksprache mit dem Arbeitnehmer entscheiden, oder soll dies im Extremfall am Ende ein Arbeitsrichter als Vorsitzender einer Einigungsstelle entscheiden? Das kann doch nicht sein, meine Damen und Herren.
Ein dritter Punkt, der vielleicht noch weiter geht, ist die geplante Erweiterung auf die Kleinbetriebe durch Absenkung der Schwellenwerte. Meine Damen und Herren, dazu kann man ja nur eines sagen: Da erzeugen Sie mehr Bürokratie für den Mittelstand, was für uns nicht akzeptabel ist. Warum saßen wir denn hier in Baden-Württemberg auch mit Ihnen eineinhalb Jahre in der Enquete zusammen, und warum haben wir dort ein großes Kapitel „Abbau der Bürokratiebelastungen“ gehabt? Warum haben wir uns da so viel Mühe gemacht, wenn das jetzt alles mit diesem Gesetz wieder kaputtgemacht wird?
Ich komme zum Resümee: Das neue Betriebsverfassungsgesetz ist sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber vor allem im Mittelstand sehr problematisch. Das jetzige Betriebsverfassungsgesetz hat sich durchaus bewährt und sollte erhalten bleiben. Aber ich habe den Eindruck, dass das neue Betriebsverfassungsgesetz auch deshalb gemacht wurde, um die Interessen der Gewerkschaften als Organisation zu stärken. Aber – das müssen wir sehen – die Gewerkschaften haben als Organisation unter Umständen andere Interessen als die Arbeitnehmer vor Ort. Das ist ein ganz entscheidender Punkt. Dass Sie nun natürlich, nachdem Sie in Berlin nicht immer eine arbeitnehmerfreundliche Politik betrieben haben, zum Beispiel in der Rentenpolitik, den Gewerkschaften als Organisation einen Ausgleich bringen müssen, kann ich schon verstehen, meine Damen und Herren von der SPD und von den Grünen. Aber dass Sie uns das jetzt hier als eine fortschrittliche Politik für unser Land verkaufen und dass Sie uns hier sagen, Sie wollten damit noch mehr Arbeitsplätze in unserem Land erreichen, das glaubt Ihnen von der informierten Bevölkerung doch niemand. Deswegen sage ich Ihnen: Genau an diesem Punkt werden Sie scheitern, und an diesem Punkt werden Sie unter Umständen auch den Wirtschaftsaufschwung kaputtmachen. Dafür werden Sie dann nachher auch von der Bevölkerung zur Rechenschaft gezogen werden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Wirtschaftsminister, Sie haben vor wenigen Tagen erklärt, das Land Baden-Württemberg müsse den Wohnungsbau stärker fördern. Sie wiesen darauf hin, dass in diesem Jahr 44 000 Wohnungen gebaut würden.
Ja, das sagt er öfters. Da haben Sie schon Recht.
Wenn man zusätzlich zur Kenntnis nimmt, dass die Zahl der Baugenehmigungen mit minus 26 % gegenüber dem Vorjahr stark rückläufig ist, muss man davon ausgehen, dass im nächsten Jahr ein weiterer Rückgang der Bautätigkeit zu erwarten ist. Bevor nun aber Aussagen über zusätzliche staatliche Förderung gemacht werden sollten, ist eine Bedarfsschätzung notwendig. Wenn die von der Kommission zur Untersuchung der Wohnungsversorgung in BadenWürttemberg genannte jährliche Fertigstellungsrate von 50 000 Wohnungen realistisch wäre, würde durchaus Handlungsbedarf bestehen. Bevor dies aber beurteilt werden kann, sind die Auswirkungen der geänderten Rahmenbedingungen zu untersuchen. Es ist nämlich so, dass neben der staatlichen Förderung die Gestaltung der Rahmenbedingungen für die Investitionen von großer wohnungspolitischer Bedeutung ist. Und die Änderungen im Steuerrecht durch die Bundesregierung haben die Investitionsvoraussetzungen für den Wohnungsbau verschlechtert. Ich denke dabei an § 2 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes, wo es um die Mindestbesteuerung geht, sowie an § 2 b des Einkommensteuergesetzes. Dazu kommt, meine Damen und Herren, die zunehmende Konkurrenz im Anlagebereich und die Renditechancen an anderen Märkten.
Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass der Mietwohnungsbau als Investitionssektor gegenüber anderen Anlagen wie zum Beispiel der Fondsanlage oder der Aktienanlage deutlich Marktanteile verloren hat. Gründe dafür sind die Verschlechterungen bei den wohnungswirtschaftlichen Rahmenbedingungen wie erstens die Lage auf den Mietwohnungsmärkten, zweitens die relativ hohe Kapitalbindung im Wohnungsbau, drittens die relativ niedrigen Renditeerwartungen, viertens die oben genannten steuerlichen Verschlechterungen und fünftens die Schwierigkeit einer raschen Realisierbarkeit des Werts im Bedarfsfall, vor allem wenn Mieter nicht aus der Wohnung herausgehen, falls man für sich Eigenbedarf hat. Es kommt noch erschwerend hinzu, dass sich die Voraussetzungen für Anlageentscheidungen der Investoren auch durch die Mietrechtsänderungen weiter verschlechtert haben.
Man kann die geplante oder in der Durchführung befindliche Mietrechtsreform der Bundesregierung nur als investitionsfeindlich beurteilen, und diese Reform widerspricht
auch den wohl verstandenen Interessen der Mieter, nicht nur der der Vermieter.
Für uns Republikaner hat die Wohnbauinvestition auch im Hinblick auf die private Altersvorsorge wachsende Bedeutung. Dazu sind aber steuerliche Anreize wie zum Beispiel die nachgelagerte Besteuerung der Vorsorgeaufwendungen notwendig. Darüber hinaus muss auch die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge mit Steuerfreibeträgen und Zuschüssen auch für das Bausparen erweitert werden.
Nur so kann die Wohnbauinvestition hinsichtlich der privaten Alterssicherung – darüber sollte sich ja jeder, auch jeder Jüngere, heute schon Gedanken machen – attraktiv gestaltet werden, meine Damen und Herren. Da sich hier aber wohl in absehbarer Zeit leider nichts ändert und noch weitere Belastungen für die Wohnungswirtschaft durch die dritte Stufe der Ökosteuer zum 1. Januar 2001 zu erwarten sind, ist davon auszugehen, dass der Privatwohnungsbau im Jahr 2001 eher abnehmen wird und auch ein Ausgleich für unsere Bauwirtschaft durch den sozialen Wohnungsbau nicht möglich sein wird.
Meine Damen und Herren, die durch die Ökosteuer und den schwachen Euro verursachte Heizölpreiserhöhung führt immer mehr dazu, dass die Heizkosten zu einer zweiten Miete werden. Die hohen Heizölpreise machen sich schon heute bei manchen Haushalten mit bis zu 20 % Zusatzkosten bemerkbar. Dies ist ein Problem für viele, auch für Rentnerinnen und Rentner, die in diesen jetzt geplanten Ausgleich mit der Entfernungspauschale nicht einbezogen werden. Hier muss man doch auf jeden Fall nachbessern, damit die Rentnerinnen und Rentner bei dieser Entwicklung am Ende nicht die Dummen sind, meine Damen und Herren.
Deshalb fordern wir Republikaner von der rot-grünen Bundesregierung, auf die dritte Stufe dieser Ökosteuer, dieser Abkassiersteuer zu verzichten und nicht neue Kostenbelastungen auf Vermieter und Mieter abzuwälzen.
Wir sind auch der Meinung, Herr Wirtschaftsminister, dass das Land mit seinen begrenzten Fördermöglichkeiten kaum das ausgleichen kann, was durch die verschlechterten Rahmenbedingungen vom Bund auf uns alle zukommt. Wir möchten aber auch die Priorität für Investitionen in den Wohnungsbestand legen. Hier wäre auch, Herr Wirtschaftsminister, ein Landesmodernisierungsförderprogramm sehr sinnvoll, das sowohl zur Energieeinsparung im Altbestand als auch zu Ausstattungsverbesserungen älterer Wohnungen führen könnte. Nachdem diese Kommission der Landesregierung hier einen Investitionsbedarf von 5 Milliarden DM – ich wiederhole: 5 Milliarden DM – sieht, wäre dies auch für unsere Bau- und Ausstattungswirtschaft eine sehr gute Konjunkturspritze. Wenn Sie, Herr Wirtschaftsminister, hier nichts ändern und nicht gegensteuern, soweit dies möglich ist, werden wir in BadenWürttemberg verstärkt das bekommen, was die Kommissi
on „soziale Polarisierung“ oder „Erosion einzelner Gebiete“ nennt. Es handelt sich hierbei um Stadt- und Ortsteile in den Ballungszentren, die immer mehr ins soziale Abseits abrutschen. Dabei spielt die problematische Sozialstruktur der Mieterschaft die Hauptrolle.
Nach Auffassung der Kommission – ich sage ganz bewusst: nicht nach Auffassung der Republikaner – sind davon vor allem die Wohnungsbestände der kommunalen Wohnungsunternehmen betroffen. Dort sammeln sich – auch laut Kommission – infolge der kommunalen Zuweisungspraxis immer mehr einkommens- und sozial schwache Haushalte – zum Beispiel viele Sozialhilfeempfänger, dauerhaft Arbeitslose, Aus- und Übersiedler sowie Asylbewerber. Dass sich diese Gebiete – immer noch laut Kommission – immer mehr – ich zitiere – „zu sozialen Brennpunkten mit Begleiterscheinungen wie Vandalismus und Kleinkriminalität“ entwickeln, ist nicht verwunderlich.
Meine Damen und Herren, es ist in der heutigen Zeit der politischen Korrektheit durchaus nicht selbstverständlich, dass eine von der Landesregierung eingesetzte Kommission so deutlich und tabulos die realen Missstände anspricht. Es besteht doch wohl ein gravierender Unterschied, Herr Minister, zwischen der offiziellen Zuwanderungspropaganda, die von „kultureller Bereicherung“ spricht, und den tatsächlichen Gegebenheiten in den Nicht-Villenvierteln unserer Städte. Zu diesen Missständen hat Ihre Politik mit beigetragen. Ziehen Sie endlich Konsequenzen, betreiben Sie eine Wohnungsbaupolitik mit Augenmaß! Lassen Sie bitte nicht die Kommunen und ihre Wohnungsgesellschaften mit den negativen Folgen dieser Entwicklung allein stehen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Enquetekommission hat in eineinhalbjähriger Arbeit einen guten Einblick in die Situation der mittelständischen Unternehmen in Baden-Württemberg erhalten. Diese Fleißarbeit wäre ohne Unterstützung der Landtagsverwaltung nicht möglich gewesen. Deshalb möchte ich gleich zum Anfang meiner Ausführungen Frau Dr. Buschmann, Frau Waidelich, Herrn Stephan und Frau Schmid von der Verwaltung sowie auch den Damen und Herren des Wirtschaftsministeriums im Namen der Fraktion Die Republikaner im Allgemeinen sowie im Namen meines Kollegen Josef Huchler und in meinem eigenen Namen im Besonderen unseren Dank überbringen.
Ich möchte auch feststellen, dass die Arbeitsatmosphäre in der Kommission weitgehend angenehm und konsensorientiert war. Ich muss aber leider eine gewisse Einschränkung für den Bereich der Handlungsempfehlungen im Rahmen dieses 10-Punkte-Programms machen. Kollege Capezzuto und Frau Schlager haben das ja angesprochen. Hier ist offensichtlich, dass vieles Neue und auch Kreative, was die Kommission aufgrund der vielen Anhörungen vorgeschlagen hatte, leider durch CDU und FDP/DVP wieder einkassiert wurde.
Nun habe ich zwar ein gewisses Verständnis dafür, dass sich die Landesregierung hier nicht so sehr binden will, dass sie sich vor allem nicht so sehr finanziell binden will. Aber es hätte doch eine stärkere substanzielle Weiterentwicklung der Mittelstandspolitik sein dürfen, Herr Wirtschaftsminister. Das hat sich ja hinterher auch in Ihrem Entwurf zum Mittelstandsförderungsgesetz fortgesetzt. Ein bisschen mehr hätte es vielleicht doch sein dürfen, Herr Minister.
Einen wesentlichen Punkt der Kommissionsarbeit hat das Kapitel „Rahmenbedingungen“ gespielt. Wir Republikaner sind in unseren Warnungen davor, den Europäischen Binnenmarkt zu vollenden, ohne vorher für eine Angleichung der Wettbewerbsbedingungen zu sorgen, mehr als bestätigt worden.
Ich denke dabei an fehlende Harmonisierungen im Steuerrecht, im Außenwirtschaftsrecht, im Bereich des Umweltschutzes und der sozialen Standards sowie im Mitbestimmungs- und im Gesellschaftsrecht. Hätte man beizeiten auf unsere Warnungen gehört
Sie sagen hier „Gott“, doch Sie wissen jetzt noch gar nicht, was kommt; Herr Kollege, Sie werden nachher schon sagen müssen, da hat er Recht gehabt –,
dann würde der mittelständischen Bauwirtschaft in BadenWürttemberg nicht ein Kahlschlag drohen. Erst vor weni
gen Tagen, Herr Kollege Nagel, hat der neue Vorsitzende des Verband der Bauindustrie Nordbaden, Herr Schleicher, von 40 000 gefährdeten Arbeitsplätzen in dieser Branche gesprochen. Als wesentlichen Punkt für den Niedergang hat er gesagt – ich zitiere –, dass Europa ein System von wohl funktionierendem Protektionismus sei. So gebe es viele Hürden für deutsche Bauunternehmer, sich an Ausschreibungen in Frankreich, in Belgien oder in Holland zu beteiligen.
Deshalb fordern wir Republikaner auch in unserem Minderheitenvotum die Beseitigung von Wettbewerbsverzerrungen in der EU,
um die Wettbewerbsfähigkeit des Handwerks, des Handels und auch der Landwirtschaft zu fördern. Die Steuerharmonisierung innerhalb der EU ist mit dem Ziel der Steuersenkung durchzuführen und nicht nur mit dem Ziel der Harmonisierung. Wir wollen mit den Steuern nach unten.
Wir haben deshalb auch kein Verständnis dafür, dass die Bundesregierung im letzten Jahr ein geplantes Gesetz über Steuerabzugsverfahren für Subunternehmen wegen europarechtlicher Bedenken zurückgenommen hat. Ziel dieses Gesetzes war es, zu verhindern, dass ausländische Subunternehmer weder in Deutschland noch in ihrem Heimatland Steuern zahlen und dadurch einen zusätzlichen Wettbewerbsvorteil gegenüber unserer mittelständischen Bauwirtschaft erhalten.
Bei einem Großkonzern wie Holzmann setzt sich der Kanzler der Bosse ein.
Bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen von Tausenden mittelständischen Betrieben versagt Herr Schröder kläglich, meine Damen und Herren.
Wir Republikaner treten auch weiter für die Bekämpfung der Schwarzarbeit durch Verschärfung der gesetzlichen Strafen und Verstärkung der Verfolgungsmaßnahmen durch höheren Personaleinsatz ein.
Ein wichtiges Anliegen einer modernen Mittelstandspolitik ist die Stärkung der Kultur der Selbstständigkeit. Wir müssen leider zur Kenntnis nehmen, dass in Baden-Württemberg die Selbstständigenquote noch unter 10 % liegt. So muss in der Schule, aber auch in der Hochschule die Bereitschaft zu selbstständigem unternehmerischem Handeln gelehrt werden.
Meine Damen und Herren, nicht der Akademiker, der in der Staatsverwaltung sein Dasein fristet,
sondern der dynamische Unternehmer, der sich etwas zutraut, muss hier das Leitbild sein.
Die Kommission hat bei der Weiterentwicklung der Mittelstandsförderung ziemlich einvernehmlich Vernünftiges erreicht. So macht die Unterscheidung in Kleinst-, Kleinund Mittelbetriebe in Abhängigkeit von der Beschäftigtenzahl und eine entsprechende Konzentration der Förderung auf Klein- und Kleinstunternehmen durchaus Sinn. Auch ist die Ausweitung auf die freien Berufe und sonstigen Dienstleister begrüßenswert.
Die Erschließung neuer Märkte, meine Damen und Herren, ist in der Zeit der Globalisierung von zunehmender Bedeutung; das kann niemand bestreiten. Hier fehlt Klein- und Mittelbetrieben aber oft das entsprechende Personal, welches über entsprechende Marktkenntnisse verfügt. Leider ist hier die Kommissionsmehrheit unserem Vorschlag nicht gefolgt, zwischen Europäischem Binnenmarkt und anderen Auslandsmärkten zu unterscheiden, und spricht weiter – ich möchte fast sagen: altmodisch – pauschal von ausländischen Märkten.
Aber in der Praxis ist es doch gerade so – und wer sich bei den Unternehmen ein bisschen auskennt, weiß es –, dass die Integration im Binnenmarkt weiter fortgeschritten ist als in anderen Märkten, und deshalb sind in einem solchen Binnenmarkt auch andere Erschließungsstrategien notwendig. Für kleine und mittlere Unternehmen sind Aktivitäten im Binnenmarkt also weniger problematisch und deshalb eher machbar als in anderen Märkten. So bestehen dort keine Währungsrisiken, es bestehen überschaubare Finanzierungsrisiken und ähnliche Wirtschaftsphilosophien, meine Damen und Herren.
Dagegen muss man manchem kleinen oder mittleren Unternehmen in dessen eigenem Interesse ja abraten, ohne kompetente Partner auf schwierige Auslandsmärkte zu gehen. Denn dort kann sich einer im Grunde um Kopf und Kragen bringen mit Konsequenzen für sein Unternehmen.
Es ist eigentlich komisch, dass Sie und die anderen in der Kommission nicht bereit waren, diesen neuen Schritt bei der Erschließung dieser Märkte und diesen Schritt in die moderne Praxis mitzugehen, und eigenartig, dass ich als Republikaner Ihnen dies so sagen muss.
Die Eigenkapitalbasis der kleinen und mittleren Unternehmen ist in Deutschland und auch in Baden-Württemberg zu niedrig und oft ein wesentlicher Grund für ein späteres Scheitern. Aber auch die Möglichkeiten einer Fremdfinanzierung, über Kredite zum Beispiel, werden durch die Auswirkungen der vorgesehenen Änderung des Basler Abkommens eher eingeschränkt. Wir Republikaner unterstützen zwar weiter die Bemühungen auf Bundesebene, zu einer Gleichstellung zwischen internem und externem Rating zu kommen, aber wir empfehlen dem Landtag und der Landesregierung auch, die Realitäten des internationalen Finanzsystems nicht völlig außer Acht zu lassen.
Ich stelle die Frage, Herr Wirtschaftsminister: Welchen Spielraum haben wir in Baden-Württemberg hierzu, und wie können wir diesen zum Wohle unserer Betriebe ausnutzen?
Ich empfehle deshalb dringend, Herr Minister, die Gründung einer eigenen Rating-Agentur, angesiedelt bei der LBank, vorzunehmen. Wir sollten gegenüber Bayern und Nordrhein-Westfalen, die diese Projekte schon beschlossen haben, nicht weiter in Rückstand kommen; wir sollten auch nicht weiter von angelsächsischen Agenturen, beispielsweise Moody’s, total abhängig sein. Deswegen fordere ich Sie auf, dazu nachher konkret etwas zu sagen.
Zum Schluss möchte ich noch auf einen zentralen inhaltlichen Dissens mit den anderen Fraktionen die Landwirtschaft betreffend eingehen.
Wir Republikaner fordern in unserem Minderheitenvotum eine grundlegende Reform der EU-Agrarpolitik.
Statt mittels einer Marktentlastung zu höheren Einkommen für die Landwirte zu gelangen, führt die Agrarreform zu mehr Bürokratie, zu einer noch stärkeren Abhängigkeit von staatlichen Ausgleichszahlungen und gleichzeitig zur Aufgabe vieler landwirtschaftlicher Unternehmen. Der BSESkandal zwingt zu einem grundlegenden Umsteuern, meine Damen und Herren.
Das kann man gar nicht oft genug sagen.
Notwendig ist eine flächendeckende nachhaltige bäuerliche Landwirtschaft, die umweltschonend mit unseren Lebensgrundlagen Wasser, Luft und Boden umgeht, die tiergerecht wirtschaftet, Energie sparsam verwendet und den in ihr arbeitenden Menschen eine Lebensgrundlage bietet.
Dies ist nur im Rahmen einer Renationalisierung der EUAgrarpolitik unter Beachtung regionaler Strukturen möglich.
Herr Kollege, wenn Sie so reden, waren Sie noch nie in einem Stall.
Deswegen sage ich Ihnen: Wenn Sie mir so kommen, dann gehen wir einmal gemeinsam in den Stall, und dann zeige ich Ihnen, was dort für Arbeit ist.
Meine Damen und Herren, ich komme nun zu den Schlussfolgerungen. Wir Republikaner werden die Punkte in den Empfehlungen mittragen, die wir gemeinsam beschlossen haben.
Ja. Genau.
Wir werden diejenigen Punkte mittragen, die wir gemeinsam beschlossen haben. Den 10-Punkte-Katalog von CDU und FDP/DVP lehnen wir aber ab, weil er unzureichend ist.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich frage die Landesregierung:
a) Was will die Landesregierung unternehmen, um die Produktionsverlagerung nach Norwegen und den damit einhergehenden Arbeitsplatzabbau zu verhindern?
b) Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, über Landesbürgschaften und Ähnliches die Umstrukturierungsmaßnahmen des Unternehmens abzufedern mit dem Ziel, den Produktionsstandort Weilheim/Teck zu erhalten?
Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung auf dem Landmaschinenmarkt, auf dem ja die Firma Rau bzw. die Kvernelandgruppe tätig ist, hinsichtlich eventuell zu gewährender Bürgschaften oder ähnlicher Unterstützungen des Landes?
Wie beurteilt die Landesregierung ferner die Tatsache, dass die Belegschaft schon zwei Umstrukturierungsmaßnahmen mit einem Personalabbau von 450 auf zurzeit rund 140 Mitarbeiter mitgetragen hat, damals natürlich unter der Bedingung, dass Weilheim als Standort erhalten bleibt?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:
a) Inwieweit hat die Landesregierung weitere, über die vom Magazin „FOCUS“ am 20. November 2000 berichteten Aktivitäten des Landeskriminalamts Baden-Württemberg hinausgehende Erkenntnisse?
b) In welchem Umfang hat sich die politische und administrative Leitung im Innenministerium im Zeitraum 1993 bis 1996 bei persönlichen Begegnungen mit dem vom Magazin „FOCUS“ genannten Verdeckten Ermittler des Landeskriminalamts von dessen Einsatzaktivitäten berichten lassen?
Herr Staatssekretär, inwieweit sehen Sie in den von „FOCUS“ herausgestellten, zum Freispruch des Kriminaloberkommissars Amann durch Land- und Oberlandesgericht Karlsruhe führenden Praktiken des Landeskriminalamts – ich erinnere an die den Gerichten vorgelegte, im LKA gefertigte Nazidruckschrift „Nationalsozialismus in der heutigen Zeit“ – noch rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben die heutige Debatte beantragt, weil das Lebenspartnerschaftsgesetz weit reichende Auswirkungen auf unser gesellschaftliches Leben hat. Über 110 Bundesgesetze und viele Verordnungen sind davon betroffen.
Zu Beginn der Debatte möchte ich aber eines in aller Deutlichkeit klarstellen: Wir Republikaner wollen keine Diskriminierung von Homosexuellen. Wir sind auch der Meinung, dass nach dem gesellschaftlichen Wandel in den letzten 20, 30 Jahren im Grunde nicht mehr von einer Diskriminierung gesprochen werden kann. Im Gegenteil: Durch eine erfolgreiche Lobbyarbeit ist es dieser Randgruppe gelungen, das Anliegen einer Randgruppe zu einer fast normalen Lebensform zu transformieren.
Ich möchte aber zu Beginn auch nicht unerwähnt lassen, dass alle drei monotheistischen Weltreligionen,
also das Christentum, das Judentum und der Islam, die Homosexualität ablehnen. Das Christentum begründet dies mit einem Verstoß gegen das christliche Sittengesetz.
Nun zum Lebenspartnerschaftsgesetz. Um was geht es hier eigentlich? Das Gesetz fordert die Gründung eines neuen familienrechtlichen Instituts neben der Ehe, die so genannte eingetragene Lebenspartnerschaft für homosexuell lebende Paare. Diese Paare sollen mit wenigen Ausnahmen
die gleichen Rechte und Pflichten wie Ehepaare erhalten, zum Beispiel das Recht auf einen gemeinsamen Namen, die gegenseitige Unterhaltspflicht, ein gesetzliches Erbrecht und den Status von Familienangehörigen.
Meine Damen und Herren, diese Auswirkungen sind für unser Zusammenleben so gravierend, dass hier durchaus von einem Hauch von Kulturrevolution gesprochen werden kann.
Nun stellt sich die Frage: Ist dieses Gesetz verfassungsgemäß oder nicht? Hier ist besonders Artikel 6 des Grundgesetzes gefordert, der ja die Familie und die Ehe unter besonderen Schutz stellt. Ich stelle die Frage nach dem Familienbegriff: Darf man bei zwei Männern, die ein adoptiertes Kind haben, eigentlich von einer Familie sprechen? Ich meine, nein. Dies würde auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Artikel 6 diametral widersprechen. Das Bundesverfassungsgericht hat Ehe und Familie als – ich zitiere – „die Keimzelle jeder menschlichen Gemeinschaft“ bezeichnet, „deren Bedeutung mit keiner anderen menschlichen Bindung verglichen werden kann“.
Welche Funktion haben Ehe und Familie in unserer Gemeinschaft, in unserem Staat? Die Ehe ist die umfassende Bindung zwischen Mann und Frau. Sie ist eine Lebensund Wirtschaftsgemeinschaft, die sich durch Kinder zu einer Lebens-, Wirtschafts- und Erziehungsgemeinschaft, also zur Familie, erweitert. Genau wegen dieser Funktion, meine Damen und Herren, schützt der Staat Ehe und Familie besonders.
Ich komme nun zur Beurteilung dieses Gesetzes.
Erstens: Die rot-grüne Bundesregierung entwertet die Familie, anstatt sie zu schützen.
Zweitens: Durch dieses Gesetz wird der Solidarpakt der Generationen, der Solidarpakt zwischen Jung und Alt, aufgekündigt.
Drittens: Die staatliche Verantwortung für die Zukunft unseres Volkes wird von der Bundesregierung nicht mehr ernst genommen.
Die Forderungen der Republikaner lauten wie folgt:
Erstens: Die Landesregierung muss Farbe bekennen. Einerseits wollen wohl Herr Justizminister Goll und die FDP eine etwas abgemilderte Form der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft akzeptieren,
zum Beispiel die Besiegelung vor dem Notar statt vor dem Standesamt. Dies wird wohl auch von Herrn Oettinger und von der Saar-CDU, von Herrn Müller, unterstützt. Andererseits hat sich die bayerische Landesregierung schon für eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ausgespro
chen. Hier ist vor allem der Herr Ministerpräsident, der dieser Debatte leider nicht folgt, gefordert. Er soll uns sagen, wie die baden-württembergische Landesregierung zu dieser Frage steht; denn der Herr Ministerpräsident hat – ich zitiere nochmals – bei dieser Homoehe von „Verordnung verfassungswidriger Ideologien“ gesprochen. Ich hätte ihn schon fragen wollen, ob er zu dieser Aussage auch hier im Landtag von Baden-Württemberg steht.
Ich komme zu unserer letzten Forderung, meine Damen und Herren: Wir Republikaner fordern, dass die Landesregierung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen dieses Gesetz klagt und die Verfassungswidrigkeit dieses Gesetzes feststellen lässt.
Zusätzlich – und dazu werde ich im weiteren Verlauf der Debatte noch reden – ist eine offensive Familien- und Bevölkerungspolitik notwendig. Dazu werde ich Ihnen nachher konkret die Vorstellungen der Fraktion Die Republikaner hier im Landtag darlegen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Sozialminister Repnik, Sie haben hier eine durchaus konservative Rede gehalten.
Meine Damen und Herren von der linken Seite, das ist doch nichts Negatives. Meine Damen und Herren von der
SPD und von den Grünen, das ist doch nichts Negatives; denn neben fortschrittlichen Kräften muss es natürlich auch bewahrende Kräfte geben, damit der Fortschritt nicht in die falsche Richtung geht.
Aber, Herr Sozialminister, Sie haben sich natürlich um die Beantwortung einer Frage gedrückt, die ich Ihnen vorhin gestellt habe: Wird die Landesregierung jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen dieses Gesetz klagen oder nicht?
Schließen Sie sich Bayern hier an? Klagt nicht die Bayerische Staatsregierung dagegen? Hier ist natürlich die Landesregierung gefordert. Dazu erwarte ich eigentlich eine Aussage des Chefs der Landesregierung bzw., wenn er nicht da ist, von einem sich kompetent fühlenden Vertreter. Vielleicht kann auch der Herr Justizminister hier sagen, was Sie tun wollen. Nicht nur hier eine schöne Rede halten und auf der anderen Seite dann die Sache laufen lassen! So einfach kommen Sie aus der Debatte nicht heraus, meine Damen und Herren von der Regierung.
Es ist zu Recht gesagt worden, dass Ehe und Familie trotz aller Katastrophenmeldungen auch für die nächsten Jahrzehnte ganz entscheidende Faktoren in unserem Land bleiben müssen. Wir dürfen auch nicht, meine Damen und Herren, bei der Behandlung von Minderheitenproblemen die Interessen der überwiegenden Mehrheit vernachlässigen. Diesen Eindruck habe ich bei dieser Debatte hier durchaus einmal gehabt. Auch der grundsätzliche Wunsch nach Partnerschaft und nach Kindern ist bei der großen Mehrheit weiterhin vorhanden.
Nehmen Sie einmal die Erkenntnisse der neuen Shell-Studie zur Kenntnis, in der auf die Frage nach dem Wichtigsten im Leben Familie und Kinder genannt worden sind. Darauf sollten wir uns heute, auch über die Parteigrenzen hinweg, einigen können, damit ein gutes Signal nach außen geht.
Meine Damen und Herren, wir brauchen schon eine breite gesellschaftliche Diskussion über Ehe und Familie. Zurzeit hat man manchmal den Eindruck, dass die Deutschen das Leben mit immer weniger Kindern genießen, ohne sich über die Konsequenzen Gedanken zu machen. Bedenken Sie nur die Folgen für die Sozialsysteme und auch für die politische und soziale Innovation. Wenn es zu wenig junge Leute gibt, wird es auch nicht genügend Leute geben, um den sich immer steigernden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Fortschritt in unserem Land umzusetzen.
Wenn wir keine aktive Familien- und Bevölkerungspolitik betreiben, die zum Beispiel Herr Stoiber einmal angesprochen hat, dann kommen Sie von Rot-Grün und sagen: „Wir brauchen eine Massenzuwanderung.“ Genau das wollen wir verhindern.
Wir wollen unsere eigenen Familien so stärken, dass in Deutschland die Kinderquote von 1,4 auf 2 oder 2,5 steigt, sodass wir mit unseren eigenen Kräften diese Probleme lösen können.
Sie von Rot-Grün rufen: „Aufhören!“ Damit diskriminieren Sie unsere eigene Bevölkerung im Land.
Vor einer Woche haben wir bei einer Pressekonferenz unser republikanisches Konzept zur Familienpolitik vorgelegt.
Wir sagen: Hier müssen wir einiges tun: Wir müssen Karriere und Familie in Einklang bringen, wir müssen die Erziehungsarbeit aufwerten, und wir müssen eine Betreuungsinfrastruktur aufbauen.
In Skandinavien wurde das gemacht. Die Schweden und die Finnen haben den Kinderwunsch, der in Deutschland auch immer noch sehr hoch ist, in Einklang gebracht mit den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten. Dort hat man damit Erfolg gehabt. Daran wollen wir uns als Republikaner orientieren.
Deswegen haben wir ein konkretes Konzept vorgelegt, das ich nur noch kurz erläutern möchte: Es soll ein Erziehungsgehalt gewährt werden, und zwar in der ersten Phase bis zum Alter von drei Jahren 2 000 DM für das erste Kind und 1 000 DM für weitere Kinder, in der zweiten Phase im Alter von vier bis sieben Jahren 1 400 DM für das erste und 1 000 DM für weitere Kinder. Das soll dann in weiteren Staffelungen bis zum Alter von 17 Jahren weitergehen. Lesen Sie nach, was konkret gesagt worden ist. Wir wollen das durch eine Umstrukturierung des bisherigen Systems staatlicher Leistungen finanzieren.
Das heißt also: Wir haben in der Familienpolitik noch sehr viel vor, meine Damen und Herren. Hier müssen wir investieren, es gilt der alte Grundsatz: Nicht kleckern, sondern klotzen. Wenn wir das machen, schaffen wir gute Voraussetzungen für die Familien in unserem Land.
Herr Minister, Sie haben auf den zentralen Kritikpunkt, das Eheabstandsgebot hingewiesen. Ich wollte Sie fragen, wann die Landesregierung eine Entscheidung bezüglich einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht trifft. Können Sie uns dazu schon etwas sagen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Zuwanderung ist ein sehr wichtiges Thema für die Menschen in diesem Land. Die Menschen wollen hierzu keine Scheindiskussionen, sondern tragfähige Lösungen. Jetzt soll aber, vor allem durch einen rot-grünen Meinungsdruck, versucht werden, dieses Thema zu tabuisieren und all denjenigen, die dieses Thema ansprechen, mit dem Vorwurf der geistigen Brandstiftung entgegengetreten werden.
Ich sage hier ganz deutlich: In einer Demokratie darf es keine Diskussionsverbote geben. Wir Republikaner kämpfen für das Recht auf freie Meinungsäußerung der Bürger
und gegen jeden Ansatz einer totalitären Zensur.