Protokoll der Sitzung vom 10.02.2000

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abg. Teßmer wie folgt:

Zu Buchstabe a: Die Länder haben Bedenken bezüglich der Umsetzung des Erlasses des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, da dessen Anwendung aufgrund der Anforderungen der neuen Baurichtlinie ICRO gewerblich durchgeführte Sekundärtransporte auf Krankenhaushubschrauberlandeplätzen künftig in zahlreichen Fällen unmöglich macht. Diese neue Richtlinie kann aufgrund der örtlichen Situation an nahezu allen Landeplätzen nicht umgesetzt werden. Um diese Bedenken auszuräumen, haben die Länder deshalb auf Initiative Baden-Württembergs im Bund-Länder-Fachausschuss Luftfahrt am

17. bzw. 18. Juni 1999 den Bund einstimmig gebeten, von seinem Erlass Abstand zu nehmen und mit einer langen Übergangsregelung per Bundesgesetz den Bestandsschutz der bereits vorhandenen genehmigten Landeplätze zu ermöglichen sowie eindeutige Bauvorschriften zu erlassen. Dies ist in der Zwischenzeit noch nicht geschehen. Nach Auskunft des Bundes ist zur Sicherstellung des Bestandsschutzes in den nächsten Monaten eine Besprechung mit den Betroffenen vorgesehen. Das Ministerium für Umwelt und Verkehr wird diese zögerliche Vorgehensweise beim nächsten Bund-Länder-Treffen Ende Februar dieses Jahres zur Sprache bringen und auf beschleunigte Abhilfemaßnahmen drängen.

Zu Buchstabe b: Betroffen sind alle Hubschrauberlandeplätze, an denen gewerblicher Verkehr durchgeführt wird. Dies sind im Bereich öffentlicher Träger insbesondere Landeplätze an Krankenhäusern, an denen Flüge zum Krankenverlegungs- und Organtransport durchgeführt werden.

Zusatzfrage, Herr Abg. Teßmer.

Herr Staatssekretär, ich darf Sie fragen: Heißt das, dass im Augenblick, ohne dass man ein zeitliches Limit zieht, dieses Gesetz nicht in Kraft tritt und sich demnach auch eine Hubschrauberbesatzung nicht weigern kann, etwa wegen Auflagen der Berufsgenossenschaft, weiterhin auf Krankenhäusern – um die geht es ja vor allem – zu landen?

Ich habe dann noch eine zweite Frage. Aber die hängt davon ab, was Sie jetzt antworten.

Wir haben im Prinzip in zweierlei Hinsicht ein Problem, nämlich zum einen, dass diese Richtlinie, wie ich gerade gesagt habe, oder die Vorschrift nicht anwendungsfähig ist, und zum Zweiten – das ist eigentlich auch ein bemerkenswerter Punkt –, dass mit dieser neuen Vorschrift die bislang angewandte Richtlinie nicht außer Kraft gesetzt wurde. Das heißt, wir haben derzeit, rein juristisch betrachtet, ein Nebeneinander zweier sich widersprechender Zulassungsbestimmungen. Das macht die Sache natürlich auch nicht einfacher und sorgt nicht unbedingt für Rechtssicherheit. Deshalb sind sich alle Länder einig, dass man so schnell als möglich mit dem Bund zusammen nach einer Lösung im Sinne einer Rechtssicherheit suchen sollte.

Ich habe Sie mit der ersten Zusatzfrage noch gefragt, ob das ausschließt, dass man sich etwa auf berufsgenossenschaftliche Gründe berufen könnte und deshalb nicht mehr landet. Es geht ja auch um die Leute, die die Hubschrauber fliegen. Sollen die das nicht von sich aus sagen können?

Nein, dieses Problem sehe ich nicht.

Herr Abg. Junginger.

Herr Staatssekretär, sind es nicht internationale Vorschriften zum Flugverkehr, die auch die Bundesregierung binden, sodass ein großer Spielraum, etwa die von den Ländern artikulierten Bedenken zu berücksichtigen, gar nicht gegeben ist?

Es ist richtig, dass es sich um eine europäische Flugbetriebsvorschrift handelt. Nur: Sie mag noch so europäisch oder international sein, aber wenn sie bei uns nicht anwendungsfähig ist, weil sie zur Konsequenz hätte, dass bei strenger Einhaltung dieser Richtlinie auf allen bestehenden Landeplätzen nicht mehr gelandet werden dürfte, dann sind wir uns sicherlich einig, dass wir das so nicht umsetzen können. Deshalb wollen wir zusammen mit dem Bund nach einem Ausweg suchen.

Herr Staatssekretär, gibt es schon Erwägungen, auch durch Fördermittel die Voraussetzungen zu schaffen, dass die notwendigen baulichen Umgestaltungen durchgeführt werden? Denn die Richtlinie oder der Erlass vom Februar 1999 ging davon aus, dass die Voraussetzungen zeitnah geschaffen werden sollten. Auch wenn es dann zu einer Modifizierung käme, so bleibt doch mit Sicherheit ein Regelungsbedarf übrig, der mit nicht unerheblichen Kosten verbunden sein wird.

Genau das ist das Problem. Deshalb wollen wir versuchen, mit langfristigen Übergangsregelungen zu arbeiten, weil es einen sehr hohen Prozentsatz der bestehenden Landeplätze betreffen würde und der Aufwand kurzfristig unverhältnismäßig hoch wäre. Deshalb wollen wir gemeinsam mit den anderen Ländern, die genau das gleiche Problem haben, nach entsprechenden Übergangslösungen suchen.

(Abg. Teßmer SPD meldet sich zu einer weiteren Zusatzfrage.)

Sie haben bereits zwei Zusatzfragen gestellt.

(Abg. Teßmer SPD: Die eine hatte der Staatssekre- tär – –)

Nein, Sie haben das zweite Mal das Wort ergriffen und haben eine weitere Frage gestellt.

(Abg. Teßmer SPD: Darf ich noch – –)

Ja, Sie dürfen. Aber halten Sie sich bitte an die Geschäftsordnung.

(Abg. Teßmer SPD: Ich hatte vorhin den Herrn Staatssekretär nur gefragt, ob er diesen Teil meiner Frage – –)

Sie haben das Wort.

Herr Staatssekretär, die Frage ist, in welcher Form die Kreise das lesen. Tun Sie das durch eine Veröffentlichung oder per Rundbrief kund? Im Augenblick ist nur bekannt, dass es diese europäische Richtlinie gibt, dass der Bund sie umsetzen muss und dass die Länder und die Kreise – die im Augenblick vor allem betroffen sind – das finanziell nicht leisten können. Man sollte sich da nicht in eine gesetzlose Lage bringen.

Gibt es von Ihnen Pläne, das bei den betroffenen Landkreisen, bei allen unseren Landkreisen sehr schnell bekannt zu machen?

Ich nehme die Frage gerne auf, Herr Kollege.

(Abg. Teßmer SPD: Ich bitte Sie darum!)

Das ist zweifellos ein berechtigtes Anliegen. Wir werden dafür sorgen, dass es hinreichend bekannt wird. Gerne.

(Abg. Teßmer SPD: Mehr wollten wir gar nicht!)

Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Zusatzfragen.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. C h r i s t i n e R u d o l f S P D – S t i f t u n g „ S p o r t i n d e r S c h u l e “ i n B a d e n - W ü r t t e m b e r g

Frau Abg. Rudolf, Sie haben das Wort zur Verlesung Ihrer Mündlichen Anfrage.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

a) Nach welchen Kriterien und von wem werden Mittel aus der Stiftung „Sport in der Schule“ vergeben?

b) Wer hat in den letzten beiden Jahren, seit die Stiftung existiert, Mittel erhalten?

Zur Beantwortung der Mündlichen Anfrage erteile ich Herrn Staatssekretär Köberle das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Kollegin Rudolf, namens der Landesregierung beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu a: Die Kriterien sind an zwei Textstellen abzulesen. Es gibt Förderrichtlinien, die wir in der Broschüre „Mach mit! – Sportwettbewerbe“ veröffentlichen. Die Kriterien sind auch in der Satzung der Stiftung festgelegt. Da wird als Fördergrund die Förderung sportpädagogischer Vorhaben im Bereich des außerunterrichtlichen Schulsports in Baden-Württemberg genannt.

Insbesondere unterstützt die Stiftung materiell zukunftsweisende Vorhaben, die das verantwortliche Denken und Handeln von Schülern entwickeln und die das ehrenamtliche Engagement der Lehrer und Schüler stärken. Darüber hinaus kann die Stiftung auch besondere Vorhaben auf sportlicher Ebene unterstützen, wie zum Beispiel fächerübergreifende Initiativen.

Anträge werden bewilligt, wenn ersichtlich ist, dass in hohem Maße freiwillige sowie ehrenamtliche Tätigkeit der Schulgemeinde eingebracht wird.

Zu der Frage, von wem die Mittel vergeben werden: Die Anträge gehen bei der Geschäftsstelle der Stiftung ein. Sie werden dort gesichtet, aufgearbeitet und in einer Synopse dargestellt. Diese Synopse wird dann dem Kuratorium vorgelegt, und vom Kuratorium geht sie in den Vorstand. Wenn diese beiden Hürden genommen sind, kann die Geschäftsstelle die entsprechenden Zuschüsse auszahlen.

(Staatssekretär Köberle)

Bisher war es so – wir haben jetzt zwei Jahre hinter uns –, dass 99 % der Anträge bewilligt werden konnten. Es sind nur vier Anträge abgelehnt worden, die formal falsch oder inhaltlich nicht sachgemäß waren. Wenn ein Wirtschaftsunternehmen mit einer Schule etwas machen will, ist das natürlich nicht förderfähig. Die Schule selbst muss der Antragsteller sein. Das sind Ablehnungsgründe. Sonst sind alle Anträge, die der Stiftung vorgelegt worden sind, als förderfähig erachtet worden.

Zu b: Wer hat die Stiftungsmittel in den letzten beiden Jahren erhalten? Der Präsident würde mir sicher das Wort entziehen, wenn ich jetzt 120 Schulen vorlesen würde. Ich glaube, diese Auskunft können wir Ihnen auf eine andere Art und Weise zukommen lassen.

Ich will nur sagen: Es gibt vier Gruppen, an die die Mittel gegangen sind. Zum einen sind Projekte gefördert worden: Unterstützung von Arbeitsgemeinschaften, Unterstützung besonderer Projekte und von Partnerschulen des Sports, von Bewegungserziehungsprogrammen, „Jugend trainiert für Olympia“ und vieles mehr. Wir fassen die Richtlinien absichtlich nicht eng, sondern es sollen auch Ideen neu entstehen und dadurch verwirklicht werden können, dass sie gefördert werden. Diese Projekte sind der eine Bereich.

Ein zweiter Bereich ist die Schulhofumgestaltung im Rahmen der Initiative „Bewegungsfreundlicher Schulhof“.

Ein dritter Bereich existiert seit 1999; ihn gab es 1998 noch nicht. Wir unterstützen Modellversuche zur Entwicklung einer Spielekiste und zur Entwicklung von Programmen, die im Rahmen der verlässlichen Grundschule eingebracht werden können, also sportlich profilierte Betreuung an der Grundschule. Da möchte man einmal einzelne Projekte ausprobieren. Momentan sind 14 solche Grundschulen im Programm.

Jetzt die Zahlen dazu: 1998 konnten 41 Maßnahmen gefördert werden, 12 Projekte und 29 Schulhofgestaltungen. Hierfür stand eine Fördersumme von etwa 97 000 DM zur Verfügung. 1999 gab es 25 Projekte zu unterschiedlichen Sportbereichen und 41 Projekte zur Schulhofgestaltung, außerdem die genannten 14 Projekte in Bezug auf die verlässliche Grundschule, also insgesamt 80 Projekte, mit einer Fördersumme von etwa 180 000 DM.

Zusatzfrage, Frau Abg. Rudolf.

Sie haben vorhin gesagt, dass vier Gruppen bezuschusst würden. Ich habe bei Ihrer Aufzählung aber nur drei mitbekommen.