Christine Rudolf
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:
Wurde die von Frau Kultusministerin Dr. Annette Schavan am 24. Januar 2001 gegenüber der Presse angekündigte Maßnahme, wonach „während des laufenden Schuljahres keine Lehrkräfte aus dem Privatschuldienst in den öffentlichen Schuldienst übernommen werden“, inzwischen umgesetzt, und wurde mit den einzelnen Privatschulen bzw. mit deren Verband darüber eine verbindliche Vereinbarung getroffen?
Herr Staatssekretär Köberle, können Sie uns mitteilen, wie diese Vereinbarung aussieht, ob sie mit einzelnen Privatschulen mündlich getroffen wurde oder ob sie schriftlich erfolgt ist und zu welchem Zeitpunkt sie getroffen wurde?
Ist Ihnen bekannt, dass auf einer Podiumsdiskussion der privaten Schulen Frau Lazarus diesen Sachverhalt, den Sie jetzt als Wildwestmethoden bezeichnen,...
... als Tatsache bestätigt hat?
Zweitens: Sie haben ausgeführt, dass die Verwaltungsvorschrift in diesem Monat in Kraft tritt. Das ist nach den Einstellungen zum Schulhalbjahr Sommer 2001. Das heißt doch, dass es hier eine rechtliche Lücke gibt. Bezeichnen Sie das dann als Vereinbarung, wie immer Sie diese linguistisch definieren?
Frau Ministerin, ist es richtig, dass auf Ihrem Schreibtisch 127 Anträge auf Einrichtung von weiteren Ganztagsschulen in Baden-Württemberg liegen, und wie wollen Sie damit in Zukunft umgehen?
Frau Ministerin, woher kommen dann die Zahlenunterschiede zwischen ehemals 127 Anträgen einerseits und 44 bereits bestehenden und jetzt nur 30 weiteren Ganztagsschulen andererseits?
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Die Ausgangssituation in BadenWürttemberg sieht folgendermaßen aus: Wir haben an 700 Grundschulen – im Bereich des Oberrheins, aber auch entlang der gesamten Rheinschiene – schon seit fast 20 Jahren die Veranstaltung „Lerne die Sprache deines Nachbarn!“, in diesem Fall also Französisch, im Angebot.
Das heißt, dass der Grundsatzbeschluss des Kabinetts von 1975 – so alt ist er nämlich schon – in Teilen von BadenWürttemberg umgesetzt worden ist. Dieses Modell hat sich – das haben wir bei einer Ausschussreise erfahren – in diesen fast 20 Jahren sehr verändert. Wir brauchen in BadenWürttemberg eigentlich keinerlei neue Erfahrungen, wie wir Fremdsprachen im Unterricht anbieten müssen, sondern wissen, dass es richtig ist, von einem spielerischen Ansatz wegzugehen und die Kinder zum Beispiel mit Kommunikation positiv an eine Fremdsprache heranzuführen.
Jetzt ist angekündigt – es findet zum Teil, an 16 % der Grundschulen in Baden-Württemberg, schon statt –, die Fremdsprache Englisch weitestgehend einzuführen. Das führt nun dazu – wir haben es gerade in der Diskussion gehört –, dass vor allem am Oberrhein eine Auseinandersetzung quer durch die Wirtschaft, Elternschaft und Schulen stattfindet.
Ich selbst war mit Ihnen bei einer Veranstaltung in Lahr, die Sie wohl in steter Regelmäßigkeit wiederholen. Dort wurde sehr kontrovers diskutiert
ist gut –, ob Englisch oder Französisch die richtige Wahl ist.
Zweitens suggerieren Sie mit der Ankündigung eines immer früheren Zeitpunkts des flächendeckenden Ausbaus des Fremdsprachenangebots an Grundschulen, dass Sie sich beeilen würden, dem Elternwunsch nachzukommen. Das ist aber beileibe nicht der Fall. Der Zeitablauf bis zur flächendeckenden Einführung hat sich überhaupt nicht verändert. Dieser Taschenspielertrick, die Zahlen von 2007/ 2008 auf 2004/2005 vorzuverlegen, beinhaltet nur, dass im Schuljahr 2004/2005 die Kinder in der ersten Klasse damit anfangen
und das komplette Angebot, wie gehabt, ab 2007/2008 erreicht werden wird.
Sie lassen völlig offen, wie Sie die Ressourcen hierfür überhaupt bereitstellen wollen.
Eine Frage, die der Lehrerfortbildung, ist schon diskutiert worden. Dazu gibt es jetzt einen Ansatz: 24 Stunden Didaktik und Methodik und 24 Stunden Sprachschulung. Da wir wissen, dass die Qualität des Sprachenerwerbs von der Kompetenz der Lehrkräfte abhängt und dass in der Grundschule Lehrerinnen und Lehrer arbeiten, die unter Umständen schon seit 20 Jahren überhaupt nichts mehr mit Fremdsprachen zu tun hatten, glaube ich einfach, dass dieser Fortbildungsansatz nicht ausreicht.
Das zweite Ressourcenproblem, dass Sie haben: Wir brauchen für ein flächendeckendes Angebot von der ersten bis zur vierten Klasse 1 600 Deputate für die Fremdsprache an der Grundschule. Wir wissen aus Berechnungen, dass aufgrund der Zuwächse der Schülerzahlen an den weiterführenden Schulen in den nächsten fünf Jahren 5 000 Deputate notwendig werden. Sie, Herr Rau, Frau Dr. Schavan, sind bisher die Antwort darauf schuldig geblieben, woher Sie bei Ihrem zögerlichen Aufbau des Lehrkörpers in BadenWürttemberg diese Ressourcen überhaupt nehmen wollen, geschweige denn, wie Sie das finanzieren wollen.
Vorhin wurde hier ja über Kommissionen und Sachverstand gesprochen. Es ist nicht nur der Städtetag, der ein anderes Vorgehen von Ihnen fordert, sondern auch die GEW, der VBE und an dieser Stelle auch der Philologenverband sagen einvernehmlich, dass es so nicht geht. Die Chancengleichheit der Kinder in Baden-Württemberg wird sträflich vernachlässigt. Die Auflistung, die seit gestern vom Städtetag vorliegt – das Ministerium hat sie ja bisher nicht geleistet –, welche Städte und Gemeinden denn berücksichtigt werden, zeigt eine Struktur, die überhaupt nicht nachvollziehbar ist. Vielleicht haben Sie per Los entschieden, vielleicht per Hütchenspiel. Es gibt viele Schulen in BadenWürttemberg, die schon jetzt privat den Fremdsprachenunterricht finanzieren. Auch dies ist wieder eine Einführung des Schulgelds durch die Hintertür. Diese Strukturen sind völlig unberücksichtigt geblieben bei der Verteilung der Schulen, die jetzt in dieses Fremdsprachenmodell hineingenommen worden sind.
Insgesamt lässt sich sagen: Auch hier wieder Chaos. Modell gut vorgestellt, gute Presse erhalten. In der Umsetzung dann die Fehler. Sie werden nachher wieder sagen, Frau Schavan, wie toll Sie sich von den anderen Bundesländern abgrenzen. Mein Fazit ist: Die Kinder in Baden-Württemberg leiden unter Ihrer Ehrgeizigkeit.
Frau Dr. Schavan, wenn Sie schon darüber reden, in welchem Jahrhundert man welche politischen Weichenstellungen trifft, hätte mich doch interessiert – ich habe ausdrücklich danach gefragt –, wie Sie die Ressourcen für Ihr Modell bereitstellen wollen, denn damit steht und fällt die flächendeckende Einführung des Fremdsprachenunterrichts an der Grundschule in BadenWürttemberg. Ich habe vorhin die Probleme aufgezeigt
und will sie nicht wiederholen. Aber wenn Sie diese Antwort schuldig bleiben, fällt das gesamte Konzept in sich zusammen.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Uns liegt im Oktober 2000 der Antrag vor, die Rechtschreibreform, die schon 1996 als Verordnung eingeführt und umgesetzt worden ist, wieder rückgängig zu machen. Das ist meines Erachtens ein Ansinnen, das wirklich von vorgestern ist. Wenn wir uns erinnern, welchen Weg diese Rechtschreibreform genommen hat, welcher breite Konsens vorgeschaltet wurde, um gemeinsam diese wenigen kleinen Schritte zur Vereinfachung der deutschen Schriftsprache zu erzielen, müssen wir feststellen, dass das Ansinnen, dieses Wenige, was wir erreicht haben, zurückzunehmen, von vorgestern ist.
Darüber hinaus – Herr Ommeln hat es bereits ausgeführt, deshalb möchte ich es nur kurz antippen – ist die Rechtschreibreform in den Schulen vollzogen. Wenn hier das Argument angeführt wird, wir würden mit dieser Rechtschreibreform für Verwirrung sorgen, dann ist gerade das vorgetragene Ansinnen der größte Meilenstein zur Verwirrung.
Wenn man die Umfrage, die Sie ebenfalls zitiert haben, Herr König, genau liest, sieht man, dass ein Generationsproblem vorliegt. Mehr als die Hälfte der jüngeren Menschen bis zum Alter von 29 Jahren sind bereit, die neue Rechtschreibung zu benutzen oder in absehbarer Zeit anzuwenden. Es ist verständlich, dass Menschen, die in ihrer Schulzeit nicht mit der reformierten Rechtschreibung konfrontiert waren und jetzt keine Nachschulung erhalten haben, sich mit den vorgenommenen Umstellungen etwas schwer tun.
Aber Sprache ist etwas Lebendiges, deshalb wird sich die Reform in weiten Teilen durchsetzen. Darauf hoffen wir in der Fraktion und weisen deswegen dieses Ansinnen von vorgestern zurück.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Vielen Dank, Frau Lazarus, dass Sie so sehr in Sorge um uns sind. Aufspringen auf einen fahrenden Zug ist verboten, und wir tun es auch nicht, weil es wirklich lebensgefährlich ist.
Man muss die Debatte etwas früher ansetzen, als Sie es getan haben, denn der Ursprung unseres Entschließungsantrags liegt in der letzten Legislaturperiode.
Damals war ein Antrag beim Staatsgerichtshof anhängig. Es ging darum, dass die Bezuschussung von privaten Schulen in Baden-Württemberg verfassungswidrig sei. Holen Sie sich Nachhilfe bei Ihrem Kollegen Hauk, wenn Sie mir nicht glauben.
Ich habe mich über das Thema, das ich hier am Rednerpult behandle, ausführlich informiert und kenne deshalb die Positionen. Wenn Sie mir bis zum Ende zuhören, werden Sie mir sicher Recht geben.
In der letzten Legislaturperiode war, wie gesagt, der Antrag beim Staatsgerichtshof anhängig. Es war ein Antrag, der von der SPD mit unterschrieben war. Es gab dann am Ende der großen Koalition eine Vereinbarung, dass es in der nächsten Legislaturperiode eine Änderung des Privatschulgesetzes geben sollte, um die Privatschulen auf den Stand von 80 % der Förderung öffentlicher Schulen zu bringen.
Jetzt sind wir wieder am Ende einer Legislaturperiode, und es gibt wieder Versprechungen für die nächste Legislaturperiode. Erstens, Frau Lazarus, nehmen Sie dabei etwas vorweg, denn wir haben in der Zwischenzeit noch eine Landtagswahl. An dieser Stelle können Sie überhaupt keine Versprechungen abgeben, weil zuerst der Souverän, der Wähler und die Wählerin, das Wort hat
und wir erst danach wieder in diesem Haus zusammenkommen.
Zweitens glaube ich nicht, dass es bei einem Punkt, der schon in die Nähe der Verfassungswidrigkeit gerückt worden ist, sinnvoll ist, eine Entscheidung immer wieder um fünf Jahre zu verschieben.
Ich habe es schon bei der letzten Aussprache an dieser Stelle gesagt: Wenn die privaten Schulen eine Genehmigung zum Unterrichten mit einer öffentlichen Anerkennung der Abschlüsse bekommen, dann haben wir als Landtag die Verantwortung, dass auch die Kinder und Jugendlichen, die diese Schulen besuchen, die Möglichkeit haben, ihre Schulzeit an einer ordentlich ausgestatteten Schule zu durchleben, und damit auch zu ordentlichen Abschlüssen kommen können.
Es ist unverantwortlich, diese Kinder und Jugendlichen immer wieder auf die nächste Legislaturperiode zu vertrösten. Deswegen halten wir unseren Entschließungsantrag natürlich aufrecht.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die vorliegende Gesetzesänderung – das ist sicherlich auch aus den Ausführungen der Vorrednerinnen deutlich geworden – muss differenziert betrachtet werden.
Zum einen haben wir den Teil, in dem es um die formale Umsetzung der Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes geht. Hierzu kann ich für die SPD-Fraktion Zustimmung signalisieren, denn es ist wichtig, dass die Privatschulen ihr Geld ausbezahlt bekommen.
Ebenfalls zu begrüßen ist die Delegation von Entscheidungsbefugnissen auf untere staatliche Behörden, in diesem Fall auf die Schul- und die Oberschulämter.
Zu begrüßen ist ebenfalls die Verbesserung der finanziellen Förderung der beruflichen Ersatzschulen – das ist schon erwähnt worden – in Höhe von 10,5 %.
Aber dann geht es schon los. Frau Lazarus hat uns ja dankenswerterweise erklärt, wie es in der Arbeitsgruppe zuging. Aber, Frau Lazarus, auf der Strecke gut miteinander auszukommen ist das eine, und zu einem Ergebnis zu kommen, das öffentlich transparent wird, nämlich bei allen Fraktionen hier im Landtag, ist das andere. Das hätten wir uns als Grundlage der Beratung dieser Gesetzesänderung doch sehr gewünscht.
Es ist in der Tat so, dass den allgemein bildenden privaten Schulen schon in der letzten Legislaturperiode versprochen worden ist, dass es ein Stufenmodell geben wird, bei dem sie auf 80 % der Förderung eines Schülers an einer öffentlichen Schule kommen sollen. In der Tat war die Frage, was 80 % der Förderung eines Schülers an einer öffentli
chen Schule sind. Sie haben schon in der letzten Legislaturperiode versprochen, dass es auch an den allgemein bildenden privaten Schulen zu einer Erhöhung des Zuschusses kommen wird. Wir haben bei den letzten Haushaltsberatungen gemeinsam verhindert, dass es zu einer weiteren Kürzung kam, aber von dem, was Sie in der letzten Legislaturperiode versprochen haben, sind wir noch eine ganze Ecke entfernt.
Noch etwas zur FDP/DVP: Ich habe mir das Protokoll über die Sitzung angeschaut, in der in der letzten Legislaturperiode die letzte Änderung formuliert und diskutiert worden ist. Ich muss schon sagen, Herr Pfister, dass Sie als Löwe gestartet und als Papiertiger gelandet sind.
Wenn Sie Ihr Geschwätz von gestern nicht interessiert, dann wiederhole ich das, was Sie gesagt haben, für Sie, Herr Pfister, gerne.
Sie wollten Baden-Württemberg zu einem privatschulfreundlichen Land machen und dafür viel, viel Geld investieren. Bloß ist davon bei den Privatschulen leider nichts angekommen.
Ja, ich habe das ganze Protokoll gelesen.
Man muss sich schon vor Augen halten, dass wir – und dazu möchte ich mich ausdrücklich bekennen – eine Verantwortung für die öffentlichen Schulen haben, die ja den Hauptteil der Bildungsarbeit in Baden-Württemberg leisten. Aber mit der staatlichen Anerkennung von privaten Schulen haben wir selbstverständlich auch eine Verantwortung für die Ausbildung der Kinder und Jugendlichen dort. Wir wissen alle – das wird auch immer wieder in Plenarsitzungen betont; wenn man das nachliest, stellt man das fest –, dass gerade an diesen Schulen ein Innovationspotenzial vorhanden ist, das die Arbeit an unseren öffentlichen Schulen befruchten kann und das wir eigentlich gemeinsam nutzen wollen. Aber dann heißt es auch, dass wir die privaten allgemein bildenden Schulen für diese Arbeit ausstatten müssen. Meine Damen und Herren, wir sind hier im Landtag von Baden-Württemberg nicht dazu da, Bundesrecht umzusetzen, sondern wir haben eine eigenständige bildungspolitische Verantwortung, für die eine finanzielle Unterstützung gewährleistet sein muss. Da haben Sie in dieser Legislaturperiode einfach nichts geleistet.
Danke, Herr Präsident. – Meine Damen, meine Herren! Herr Rech, einfach als Antwort auf Ihre letzten Ausführungen: Sie hatten ja 16 Jahre Zeit, im Bund etwas für den Sport zu tun. Eine Übungsleiterpauschalenerhöhung haben Sie jedenfalls in der Zeit nicht hingekriegt.
Aber nun zurück zum Landtag. Auch hier muss man einfach feststellen: Was lange währt, wird endlich gut. Seit der letzten Legislaturperiode diskutieren wir nämlich über die Aufnahme des Sports in die Landesverfassung. Vier Jahre hat die CDU gebraucht, um ihr Versprechen gegenüber dem Sport endlich einzulösen. Ich kann nur sagen: Herzlichen Glückwunsch, dass Sie jetzt auch bei der Einigung der Fraktionen dabei sind, die wir, wie gesagt, schon vor vier Jahren hier hätten haben können.
Aber geradezu zynisch war in dieser Zeit die immer wieder in Ihren Reihen aufgeflammte Diskussion. Da habe ich Ihre Worte, Herr Rech, gerade gar nicht so ganz verstanden. Sie haben ja immer wieder in Ihren Reihen darüber diskutiert, ob man die Formulierung „unter Wahrung der Autonomie der Träger“ nicht weglassen könnte. Da muss ich einfach sagen: Ich verstehe ja schon, dass es Ihnen schwer fällt, die Finger aus den Verbänden in Baden-Württemberg zu lassen, aber dass Sie an dieser Stelle so eindeutig versucht haben, in die Verbände hineinzuregieren, finde ich schon ziemlich dreist.
Der größte Hemmschuh in dieser Diskussion war ja, wie man hinter den Kulissen gehört hat, Herr Teufel. Da haben wir wohl Herrn Oettinger zu verdanken, dass er Herrn Teufel endlich bewegt hat, dieser Einigung hier zuzustimmen. Jetzt ist es endlich so weit. Wir beraten nicht nur, wir vertagen nicht nur, sondern der Sport wird heute in die Landesverfassung aufgenommen, ein Versprechen, das dieses Parlament dem Sport, wie gesagt, schon in der letzten Legislaturperiode gegeben hat. Der Sport ist nun mit all seinen Facetten von der schönsten Nebensache der Welt mit diesem gemeinsamen Antrag auf den Stellenwert gebracht worden, den er unseres Erachtens verdient. 3,5 Millionen Menschen sind in Baden-Württemberg im Sport organisiert, und es werden jährlich mehr. Sowohl junge wie alte Menschen finden Zugang zum organisierten Sport. In 11 000 Vereinen wird Sport angeboten, und es handelt sich hier um ein breit gefächertes soziales Netz. Der Sport hat Integrationsfunktion, Gesundheitsfunktion und Umweltschutzfunktionen. Dieser Bedeutung wird heute mit der Aufnahme in die Landesverfassung Rechnung getragen.
Die Verankerung als Staatsziel verleiht dem Sport einen höheren Stellenwert, und – Herr Rech, auch da muss ich Ihnen ein Stück weit widersprechen – meines Erachtens
fängt hier unsere Arbeit als Parlament eigentlich erst an. Wenn der Sport nun gleichbedeutend ist mit Kultur, Wissenschaft, Erziehung und Denkmalpflege, liegt es an uns, die Kontinuität im Sport, die er uns ja bietet, auch in den Haushaltsberatungen der Zukunft zu Wort kommen zu lassen; denn die Verankerung des Sports als Staatsziel muss dem Sport die Sicherheit geben, dass die Förderung und Pflege, wie wir sie uns jetzt selber als Auftrag erteilen, in Kontinuität und Verlässlichkeit in der Politik umgesetzt wird.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:
a) Nach welchen Kriterien und von wem werden Mittel aus der Stiftung „Sport in der Schule“ vergeben?
b) Wer hat in den letzten beiden Jahren, seit die Stiftung existiert, Mittel erhalten?
Sie haben vorhin gesagt, dass vier Gruppen bezuschusst würden. Ich habe bei Ihrer Aufzählung aber nur drei mitbekommen.
Ich bin über den Förderalmanach auf diese Stiftung gestoßen. Dort ist sie aufgeführt. Gibt es noch andere Publikationen, mit denen die Schulen oder auch andere mögliche Stiftungsnehmer und -nehmerinnen über die Stiftung informiert worden sind, oder wie ist die Veröffentlichung bisher gelaufen?
Frau Stanienda, würden Sie zur Kenntnis nehmen, dass im Bundeshaushalt seit diesem Jahr für den Leistungssport jährlich 15 Millionen DM mehr enthalten sind?