Protokoll der Sitzung vom 10.02.2000

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantwortet das Sozialministerium im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsministerium Ihre Anfrage, Herr Abg. Krisch, folgendermaßen:

Zu a: Mittel des Landesgewerbeamtes wurden für das Projekt „Umschulung zum Mechatroniker“ nicht bewilligt. Den ersten Teil Ihrer Frage kann ich also mit Nein beantworten.

Zu b: In dem aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds – Ziel 3 – geförderten Projekt „Umschulung zum Mechatroniker“ wurden 48 Teilnehmer qualifiziert. Davon haben nur vier die Teilnahme an dem Projekt abgebrochen, drei davon wegen einer Beschäftigungsaufnahme.

Das Projekt diente nicht, wie ursprünglich vom Träger geplant, der Ausbildung von Mechatronikern, sondern es diente vielmehr der Höherqualifizierung der Teilnehmer mit Vorkenntnissen in Metall- und Elektroberufen in den Bereichen Elektro- und Metall-Mechatronik.

Das Projekt hat zwei Ziele verfolgt: erstens die arbeitslosen Teilnehmer in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren und zweitens die Erarbeitung eines Schulungskonzepts und die Vorbereitung eines interaktiven Lernprogramms sowie die modellhafte Durchführung künftiger Umschulungen zum Mechatroniker.

Das Projekt wurde so durchgeführt, wie es vom Sozialministerium bewilligt wurde. Eine Vor-Ort-Prüfung des Verwendungsnachweises findet – das gilt übrigens für alle Träger – noch statt. Über die im Rahmen des Projekts gewonnenen Erfahrungen wird das Elektro-Ausbildungszentrum Aalen das Sozialministerium noch unterrichten.

Nach der bisherigen Bewertung durch den Träger verlief das Projekt positiv.

Vielen Dank.

Eine Zusatzfrage, bitte, Herr Abg. Krisch.

Der Antwort der Landesregierung auf meine Anfrage vom März habe ich entnommen, dass es sich ausschließlich um ein Qualifizierungsprojekt handelt. Wurde die Änderung des ursprünglichen Ziels in Absprache mit dem Sozialministerium getroffen?

Ja. Das ist richtig. Vielleicht hat der Name in die Irre geführt. Ursprünglich sollte es eine Qualifizierungsmaßnahme sein. Weil sich dafür aber nicht genügend Teilnehmer gemeldet hatten, wurde das Projekt dann in ein Höherqualifizierungsprogramm für Langzeitarbeitslose umgewandelt. Das wurde aber im Einvernehmen mit dem Sozialministerium so abgesprochen.

Bitte, Herr Abg. Krisch.

Ist es korrekt, dass ausschließlich das Sozialministerium dieser Umwidmung zugestimmt hat, oder geschah das nach Rücksprache mit jenen, die die Gelder zur Verfügung stellen, sprich mit den europäischen Organisationen?

Ja, im Einvernehmen. Das Projekt musste ja bewilligt werden. Daran sind auch das Arbeitsamt und andere beteiligt. Dies wurde so genehmigt. Das Projekt wird, wie gesagt – das Datum wurde schon im November festgelegt, und das Projekt wurde Ende des Jahres abgeschlossen –, im April überprüft werden.

Ich kann noch ergänzend hinzufügen: Wir haben zwar noch keine endgültigen Rückmeldungen, aber von den 44 Teilnehmern, die bis zum Ende an dem Programm teilgenommen haben, sind bereits 27 in Arbeit. Von den übrigen 17 wissen wir das noch nicht genau, weil wir noch keine Rückmeldungen haben. Aber es ist jetzt schon ein Prozentsatz von über 62 %, die in Arbeit sind.

Herr Abg. König.

Frau Staatssekretärin, Sie sprachen gerade davon, dass dieses Modell im April überprüft wird. Frage: Von wem wird es überprüft?

Vom Sozialministerium. Alle Projekte werden vor Ort überprüft.

Eine weitere Zusatzfrage, bitte, Herr Abg. Troll.

Erfolgen derartige Prüfungen in einem bestimmten Turnus, also regelmäßig, oder unregelmäßig, zum Beispiel einmal in zwei Jahren, oder nur auf Anfrage durch Dritte?

Die Projekte werden alle überprüft. Die Projekte laufen ja nur über eine bestimmte Zeit, und dann werden sie evaluiert, nicht nur auf Anfrage von Dritten. Ich habe gerade gesagt: Beispielsweise für dieses Projekt wurde im November der Überprüfungstermin im April festgelegt. Das Projekt ist Ende des Jahres ausgelaufen.

(Abg. Troll REP: Danke schön!)

Vielen Dank.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 6 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. H e r b e r t M o s e r S P D – V e r k a u f s p r e i s f ü r E n B W - A n t e i l e v o n S t ä d t e n u n d G e m e i n d e n

Herr Abg. Moser, Sie haben das Wort zur Verlesung Ihrer Anfrage.

Ich frage die Landesregierung:

a) Trifft es zu, dass Städte und Gemeinden, die ihre Anteile an der EnBW verkaufen wollen, dies zum gleichen Preis wie das Land tun können, und wie sieht eine solche Preisgarantie gegebenenfalls aus?

b) Sind Kaufinteressenten vorhanden, die für einen solchen Preis kommunale Anteile erwerben wollen, und welche sind dies?

Das Wort zur Beantwortung dieser Mündlichen Anfrage hat der Herr Finanzminister.

Die beiden Fragen beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Erste Frage: Sowohl die Landesregierung als auch der Vorstand der EnBW haben die Vertreter der kommunalen Miteigentümer von Anfang an eng in die Überlegungen zum Verkauf des Landesanteils an der EnBW und in die Suche nach einem strategischen Partner für die EnBW einbezogen. Noch vor der förmlichen Beauftragung der Investmentbank hat der Finanzminister ein ausführliches Gespräch mit den Vertretern der kommunalen Verbände geführt.

Die Landesregierung hat sich immer dafür eingesetzt, den verkaufswilligen kommunalen Anteilseignern einen Verkauf zu angemessenen Bedingungen zu ermöglichen. Eine Zusage, dass die verkaufswilligen kommunalen Anteilseigner den gleichen Preis für ihre Anteile erhalten wie das Land, hat die Landesregierung dagegen nie gemacht.

Der Vorstand der EnBW hat bereits im November des vergangenen Jahres den kommunalen Anteilseignern schriftlich bestätigt, dass sie ihre Aktien bis Mitte April 2000 zu angemessenen, an den Verkaufsbedingungen des Landes orientierten Parametern an Finanzdienstleister verkaufen können. Hierzu soll die Vinkulierung der Aktien in der Ende März 2000 stattfindenden Aufsichtsratssitzung der EnBW aufgehoben werden.

Die zweite Frage möchte ich folgendermaßen beantworten: Nach Kenntnis der Landesregierung gibt es Interessenten, die zusammen bis zu 18 % der EnBW-Aktien zu angemessenen, an den Verkaufsbedingungen des Landes orientierten Preisen erwerben wollen. Die Verhandlungen, die allein vom Vorstand der EnBW geführt werden, sind noch nicht abgeschlossen. Daher können derzeit keine weiteren Angaben gemacht werden. Die Veräußerung an Finanzdienstleister soll auch dazu führen, die EnBW bis Ende 2000 stärker an der Börse zu verankern.

Zusatzfrage, Herr Abg. Moser.

Zusatzfrage, Herr Minister: Trifft es zu, dass die Stadt Stuttgart ihre Anteile zu einem anderen – sprich besseren – Preis verkaufen kann als die Städte und Gemeinden, die sich bis zum April 2000 zum Verkauf entscheiden wollen, und wie begründen Sie, dass es offensichtlich Sonderkonditionen für die Stadt Stuttgart gibt?

Weil ich die Frage 1 nicht beantworten kann, vermag ich auch die Fragen 1 a und 1 b nicht zu beantworten. Ich weiß nicht, zu welchen Bedingungen die Stadt Stuttgart verkauft. Deswegen kann ich auch nicht sagen, ob die Preise anders sind als die, die andere erreichen.

Herr Abg. Teßmer.

Herr Finanzminister, ich darf Sie noch etwas fragen. Sie haben eben gesagt: Die Kommunen waren von Anfang an einbezogen. Können Sie mir sagen, wie diese Einbeziehung aussah, weil ich zumindest einige Kommunen kenne, die erst aus der Zeitung erfahren haben, dass die Aktien verkauft werden? Wurden sie gefragt, ob sie mit verkaufen möchten?

Ich habe nicht gesagt, dass die Kommunen einbezogen waren, sondern die Elektrizitätsverbände der Kommunen. Es war nicht jede einzelne Kommune dabei, sondern die Verbände, an denen die jeweiligen Kommunen beteiligt sind.

Wie sah das aus? Bereits bevor die Investmentbank beauftragt worden ist – ich habe das vorhin vorgetragen –, hat im Finanzministerium ein Gespräch stattgefunden. Ansonsten hat immer unmittelbar nach den Sitzungen der Lenkungsgruppe ein Gespräch mit den Vertretern der kommunalen Verbände – nicht der Kommunen – stattgefunden. Sie wurden bei dieser Gelegenheit auf den gleichen Informationsstand gebracht wie die anderen Beteiligten.

Herr Abg. Teßmer.

Es gab aber nie das Angebot an die kommunalen Verbände, von Anfang an mitzumachen?

Das gab es nie. Das Land wollte seinen Anteil verkaufen, und das war auch das, was wir betrieben haben.

(Abg. Deuschle REP: Wenigstens ehrlich!)

Wir haben uns – das muss ich dazusagen – allerdings immer bemüht, andere Käufer zu finden, die bereit sind, den Gemeinden, die ihre Aktien verkaufen wollen, diese Aktien abzukaufen.

(Abg. Krisch REP: Aber erfolglos!)

Keine weiteren Fragen.

(Abg. Moser SPD: Ich habe noch eine!)

Bitte, Herr Moser.