Wir glauben, dass ein Umdenken bei allen erfolgen muss, bei allen, die unsere Gesellschaft mit gestalten, wenn sich junge Menschen in Zukunft für Kinder entscheiden sollen. Das heißt im Klartext: Junge Menschen wägen heute bei der Entscheidung, ob sie Kinder haben wollen, zwischen verschiedenen Schwerpunkten ab. Entscheidend sind einerseits die materiellen Kosten eines Kindes, der physische und psychische Aufwand, der mit der Kindererziehung zusammenhängt, der Verlust an Freizeit, die zusätzliche Verantwortung und die Selbstverwirklichungschancen und andererseits die emotionale Freude, die ein Kind mit sich bringt, und – man konnte das einer Studie entnehmen – auch die Sehnsucht von jungen Menschen nach der Geborgenheit in einer Familie.
Ob uns das passt oder nicht, Kollege Herbricht, es ist so. Wenn Sie mit jungen Menschen reden, dann wird Ihnen dies auch bestätigt. Gerade junge Frauen möchten heute beides: Sie möchten Kinder haben, und sie möchten einen Beruf ausüben.
Wenn wir es in unserer Gesellschaft nicht schaffen, dass beide Welten, Familienwelt und Erwerbswelt, miteinander harmonieren und nicht mehr polarisieren, dann werden wir dieses Problem nicht lösen.
Wir in der CDU haben ein Grundsatzpapier verabschiedet, Sie haben es zitiert. Es hat den Titel „Lust auf Familie“ –
Setzen Sie sich mit diesem Papier einmal völlig unideologisch auseinander, damit sind Sie besser dran als mit diesem Gesetzentwurf, der schlampig fabriziert ist.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Blank hat zu Recht darauf hingewiesen, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs der Republikaner, „Familien mit Kindern“, unzutreffend ist. Das ist eine Tautologie.
Sie hat auch zu Recht darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, und zwar von Anfang an, Artikel 6 des Grundgesetzes nicht als ein reines Abwehrrecht begriffen wird, wie Sie es in Ihrem Gesetzentwurf unterstellen. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich gesagt – Frau Kollegin Blank hat die Entscheidung zitiert –, Artikel 6 enthalte die Verpflichtung für den Staat, Ehe und Familie zu fördern.
Infolgedessen greifen Sie mit Ihrem Gesetzentwurf wesentlich kürzer. Ein Staatsziel, noch dazu ein falsch formuliertes, ist sehr viel weniger als das, was Artikel 6 des Grundgesetzes enthält und – auch darauf hat Frau Kollegin Blank zu Recht hingewiesen – was in unserem Land als Landesverfassungsrecht gilt.
Zusätzlich will ich noch erwähnen, dass Sie sogar eine Verkürzung der Förderpflicht des Staates herbeiführen wollen, weil Sie als wesentliche Zielsetzung ausführen, dass Sie nur traditionelle Familien unter Schutz stellen wollen, das heißt Vater, Mutter und Kinder.
Das bedeutet offensichtlich, dass Sie Alleinerziehende mit Kindern von der Förderpflicht des Staates ausschließen wollen. Dies ist mit Artikel 6 des Grundgesetzes schlicht nicht vereinbar.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe gesagt, Frau Kollegin Blank hat Richtiges ausgeführt. Aber was sie dann gesagt hat, das war schon ein bisschen neben der Sache.
(Abg. Brechtken SPD: Das war ein starkes Stück! – Gegenruf der Abg. Ingrid Blank CDU: Ich habe von euch gelernt!)
Ich will deshalb zwei Punkte erwähnen. Erster Punkt: Schülerbeförderungskostenerstattung. Frau Kollegin Blank, ist es eine familienfreundliche Politik der Landesregierung,
wenn man in diesem Bereich 100 Millionen DM streicht? Wen trifft das? Es trifft ausschließlich Familien mit Kindern.
Zweitens: Sie haben wohl verkannt, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der steuerrechtlichen Behandlung der Familien eine Ohrfeige für 16 Jahre Kohl war und nicht eine Ohrfeige für die Politik unter Kanzler Gerhard Schröder.
Drittens möchte ich Sie daran erinnern, dass die CDUFDP/DVP-Landesregierung 1998 nach dem Regierungswechsel in Bonn im Bundesrat gegen eine Erhöhung des Kindergeldes gestimmt hat,
um dann anschließend, nachdem das Bundesverfassungsgerichtsurteil erlassen war, wesentlich stärkere Erhöhungen zu fordern –
Deshalb, Frau Kollegin Blank: Wenn Sie sich auf die rechtlichen Ausführungen beschränkt hätten, dann hätte ich Ihnen voll zustimmen können, so aber leider nicht.
(Beifall bei der SPD – Abg. Ingrid Blank CDU: Ich wollte Sie nicht ganz zufrieden stellen! – Abg. Hans-Michael Bender CDU: Das ist halt das Feld der politischen Auseinandersetzung!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Reps begehren in ihrem Antrag, die Familien verfassungsrechtlich zu schützen.
Da kann ich den Herren von der rechten Seite nur sagen: Die Familie steht längst unter dem staatlichen Schutz der Verfassung. Staatlicher geht es gar nicht. Es empfiehlt sich also, vor dem Stellen solcher Anträge die Verfassung zu lesen.
Artikel 6 des Grundgesetzes besagt, dass Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz des Staates stehen. Artikel 2 der Landesverfassung stellt mit seiner Verweisung auf das Grundgesetz den Bezug der Landesverfassung zum Grundgesetz, also den staatlichen Schutz von Ehe und Familie her. Der hier vorliegende Antrag ist deshalb unnötig wie ein Kropf.
Lassen Sie mich aber noch einige Sätze zum Familienbild sagen, wie es sich inzwischen bei allen Parteien außer den Reps darstellt. Familie ist da, wo Kinder sind, egal, ob diese Kinder von Eltern mit oder ohne Trauschein erzogen werden, egal, ob allein oder zu zweit erzogen wird.
Wer Familie anders definiert, schließt seine Augen vor der Realität und versucht, ein spezielles Familienbild unter „Denkmalschutz“ zu stellen, das mit der gesellschaftlichen Entwicklung aber auch gar nichts zu tun hat. Er bleibt ewiggestrig.
Ein Wort noch zu den „bösen Singles“, die ja extra aufgeführt werden. Singles sind in ihrer Mehrheit nicht die egoistischen, Familien und Kinder hassenden jungen Menschen, sondern zum großen Teil ältere allein stehende, oft verwitwete oder kurzzeitig allein lebende junge Menschen. Nach wie vor aber haben fast alle jungen Menschen – das wurde auch schon gesagt – für ihre Zukunft ein Leben in der Familie im Sinn. Oft lassen sie sich aber mehr Zeit bei