Die Regierung hat die Prüfungsberichte aller landesbeteiligten Unternehmen systematisch und über zehn Jahre durchforstet und hierbei nichts, aber auch überhaupt nichts festgestellt.
Wir sind darüber hinausgegangen. Wir haben, weil wir endlich Ruhe in die Diskussion bringen wollten, alle Unternehmen angeschrieben, an denen das Land beteiligt ist. Das waren 65 Unternehmen, auch Beteiligungen mit 0,07 %. Wir haben jedes Unternehmen angeschrieben, an dem das Land beteiligt ist. Es hat sich herausgestellt, dass da tatsächlich sehr, sehr wenige Spenden, die legal und zulässig gewesen wären, gemacht worden sind.
Eine ganz einfache Antwort: Da habe ich mich versprochen. In der Tat, die SWEG ist eine 100-prozentige Beteiligung.
Wir haben – jetzt bin ich beim Nächsten – alle Beteiligungen angeschrieben, auch die – ich muss das wiederholen –, an denen wir mit 0,07 % beteiligt sind. Auch da ist kaum eine Spende bekannt geworden, obwohl die Spenden legal gewesen wären. Es besteht immer die Gefahr, wenn man so etwas herunterspielt, dass es dann so aussieht, als ob man irgendetwas verteidige. Die Spende wäre legal gewesen.
Es wird nun immer wieder auf die Spenden der BadenWürttembergischen Bank hingewiesen. Es ist in der Tat so, dass die Baden-Württembergische Bank in zehn Jahren insgesamt ungefähr 115 000 DM an Parteien gespendet hat. Nun muss man auch wieder fragen, ob das viel ist. Meine Damen und Herren, die Westdeutsche Landesbank hat im gleichen Zeitraum 600 000 DM allein an die SPD gespendet.
(Zurufe von der CDU: Hört, hört! – Abg. Birzele SPD: Und an die CDU? – Abg. Maurer SPD: 500 000 DM an die CDU!)
Die Baden-Württembergische Bank ist eine Bank mit einer Bilanzsumme von nahezu 40 Milliarden DM. Sie hat über zehn Jahre knapp 100 000 DM gespendet. Meines Erachtens ist das kein besonders hoher und erwähnenswerter Betrag.
Herr Kuhn, Sie haben das Rechtsgutachten von Herrn Professor Dolde bekommen, in dem ganz klar dargestellt worden ist, wie es um das Recht bei Parteispenden steht. Er hat ganz eindeutig festgestellt: Parteispenden landesbeteiligter Unternehmen sind zulässig.
Nun sagt ein Staatsanwalt in Offenburg etwas anderes. Die meisten Juristen sind der Meinung, die Meinung dieses Staatsanwalts sei abenteuerlich und absurd.
muss ich aber jetzt einmal eines feststellen: Wir geben den Unternehmen doch eine private Rechtsform, damit sie sich wie private Unternehmen verhalten können. Das ist doch überhaupt keine Frage. Wenn ein Unternehmen aber eine private Rechtsform hat, dann ist die Vergabe von Spenden Sache dieses Unternehmens und nicht Sache der Eigentümer, die dahinter stehen. Insbesondere ist es dann nicht Sache der Eigentümer, wenn sie, wie bei der Baden-Württemberg-Bank, nur 25 % oder 36 % haben, je nachdem, wie man rechnet.
Meine Damen und Herren, auch da bleibt letzten Endes nichts, wenn Sie die ganze Sache genau betrachten. Meines Erachtens kann man immer wieder nur feststellen: Parteispenden sind zulässig und werden es auch in Zukunft bleiben.
Ein Organ wie der Vorstand der BaWü-Bank muss allein entscheiden können, ob er eine Parteispende gibt oder nicht.
Als Nächstes: Wir haben alle Unternehmen angeschrieben, auch die, bei denen die Beteiligung weniger als 50 % beträgt. Da sind wir weiter als alle anderen in der Bundesrepublik Deutschland.
Wir haben die Unternehmen aufgefordert, sie sollen keine Parteispenden mehr machen. Jetzt wird es interessant: Selbst die Herzog-Kommission hat nur gefordert, dass in Zukunft alle Unternehmen, an denen die öffentliche Hand „maßgeblich“ beteiligt ist, also mit 50 % oder mehr, keine Spenden mehr machen sollen. Wir haben alle Unternehmen aufgefordert.
Wenn Sie noch eine bessere Quelle haben wollen: Der Parteitag der Grünen hat am letzten Sonntag festgestellt: Der Katalog der bisher schon nicht erlaubten Spenden usw. soll erweitert werden um juristische Personen, deren Kapital sich maßgeblich im staatlichen oder kommunalen Besitz befindet.
Sie wollen also nur die Unternehmen nicht mehr spenden lassen, an denen die Beteiligung mehr als 50 % beträgt. Genauso möchte es die Kommission um Herzog. Das Land Baden-Württemberg hat die gleiche Bitte an alle Unternehmen gestellt. Wir gehen also weiter als Herzog,
Natürlich sind 50 % maßgeblich. Aber, wie gesagt, Sie können es drehen und wenden, wie Sie wollen: Wir haben auch Unternehmen, an denen wir mit ganz kleinen Prozentsätzen beteiligt sind,