um eine Grundredezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt, wobei gestaffelte Redezeiten gelten sollen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei der Ersten Beratung hatten wir eigentlich schon die wesentlichen Gesichtspunkte der Gesetzentwürfe erörtert.
Ich denke, dass wir im Wesentlichen das nachvollziehen, was im Bundesrechtsrahmengesetz für die Beamten vorgeschrieben ist. In vielen Dingen ist der Spielraum des Landes Baden-Württemberg doch sehr gering.
Die CDU-Fraktion hat gemeinsam mit der FDP/DVP-Fraktion im Innenausschuss noch den Antrag eingebracht, die Angestelltenzeiten bei den kommunalen Landesverbänden auf den Ruhestand anzurechnen. Ich denke, dass das auf Ihre Zustimmung trifft, weil die entsprechenden Verbände ja voll in den Kommunalen Versorgungsverband einzahlen. Deshalb ist es legitim, diese Gleichstellung und Anrechnung vorzunehmen.
Damit möchte ich das wahr machen, was ich schon bei der Ersten Beratung gesagt habe: eine kurze Rede zu halten. Wir stimmen dem Gesetzentwurf der Landesregierung zu.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der Ersten Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung einiger Abschnitte im Gesetz über den Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg habe ich die Zustimmung für meine Fraktion erklärt. Wir werden diese auch heute erteilen, obwohl wir der Meinung sind, dass die Regierung nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, die nach Bundesrecht möglich wären. Unverständlich bleibt für uns etwa, warum die Regierung nicht die Möglichkeit weiterer Flexibilisierungen bei der Beurlaubung aus arbeitsmarktpolitischen Gründen aufgreift, wie sie nach einer entsprechenden Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes noch durch die alte Bundesregierung möglich wäre. Danach kann nämlich bis zum 31. Dezember 2004 Beamten bereits mit Vollendung des 50. Lebensjahrs in Bereichen mit außergewöhnlichem Bewerberüberhang Urlaub ohne Dienstbezüge gewährt werden. Warum Sie diese zusätzliche Möglichkeit, jungen Bewerberinnen und Bewerbern eine Chance zu geben, nicht aufgreifen, ist nach unserer Meinung nicht nachvollziehbar. Hier können Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, nicht einmal mit angeblich nicht finanzierbaren Mehrkosten argumentieren, wie Sie dies ja bei der Altersteilzeit tun.
Schließlich ist klar zu rügen, dass die Landesregierung wieder einmal ihren verfassungsrechtlichen Pflichten zur
rechtzeitigen Einführung zwingender bundesrechtlicher Vorschriften, nämlich zum 1. Januar 2000, nicht fristgerecht nachgekommen ist.
Ich komme nun zum Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes mit dem Ziel der Einführung der Altersteilzeit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist schon ein Trauerspiel, wie sich die Regierung und die sie tragenden Fraktionen in dieser Sache verhalten. In einigen Punkten werde ich diese Behauptung belegen.
Im November 1998 lehnten Sie einen Gesetzentwurf von uns, der die Einstellungs- und die Altersteilzeit beinhaltete, mit der Begründung ab, Einstellungsteilzeit komme nicht infrage. Über Altersteilzeit könne man sich unterhalten; Sie würden selbst aktiv. Nichts geschah, und ein wichtiger Schritt, mehr junge Menschen in Arbeit zu bringen, wurde vertan.
Im September 1999 brachten wir dann den vorliegenden Gesetzentwurf ein und hofften, da er nur Altersteilzeit beinhaltet, auf Ihre Zustimmung. Leider haben Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU und der FDP/DVP, nichts hinzugelernt. Mittlerweile haben 15 von 16 Bundesländern eine Altersteilzeitregelung eingeführt
oder werden sie in Kürze einführen. Die Regierung behauptet, die könnten alle nicht rechnen. Stimmt das wirklich? Ich behaupte, Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Regierung, können nicht rechnen. Minister Stratthaus legte nämlich im Innenausschuss eine Berechnung vor, die aussagte, dass bei 30 % Inanspruchnahme etwa 860 Millionen DM aufzuwenden wären. Ministerpräsident Teufel sagte dagegen bei einer Tagung der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft vor wenigen Tagen, dass bei 50 % Inanspruchnahme 1,7 Milliarden DM und bei einer Inanspruchnahme zwischen 30 und 50 % 1,3 Milliarden DM notwendig wären. Ich stelle nun die Frage, wer von den beiden rechnen kann. Ich behaupte: Niemand von beiden, beide rechnen falsch.
Herr Rüttgers, Ihr Parteifreund, der Spitzenkandidat der CDU für die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen, ließ sich in einer Fernsehdiskussion dieser Tage darüber aus, dass das Bündnis 90/Die Grünen wegen seiner unterschiedlichen Aussagen und seines unterschiedlichen Verhaltens in einigen Bundesländern nicht handlungsfähig sei. Wenn ich Ihr Herumeiern in Sachen Altersteilzeit sehe, wo jeder eine Berechnung nach seiner eigenen Vorstellung aufmacht und dies auch noch öffentlich kundtut, muss ich mich fragen: Sind Sie handlungsfähig?
Sie, meine Damen und Herren von der Regierung, wollen die Altersteilzeit nicht. Darum sind Sie nicht bereit, exakt zu rechnen oder sich bei den anderen Bundesländern über die Grundlagen der dortigen Berechnung zu informieren.
Obwohl sich bei der Anhörung der Verbände – meine sehr verehrten Damen und Herren, hören Sie gut zu – am 23. Februar im Innenausschuss der Beamtenbund, der Christliche Gewerkschaftsbund, der DGB, die GEW sowie der Gemeinde-, der Landkreis- und der Städtetag einstimmig für die Einführung der Altersteilzeit ausgesprochen haben, halten Sie an Ihrer sturen Haltung der Besserwisserei fest.
Sie verbauen damit, meine sehr verehrten Damen und Herren, vielen jungen Menschen eine Zukunftsperspektive, zwingen Ältere in einen häufigeren Krankheitsstand und sorgen dafür, dass es dann in diesen Bereichen zu Engpässen kommt.
Ich appelliere an Sie, Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen: Geben Sie Ihr Taktieren auf, und stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu! Da uns die Einführung der Altersteilzeit ein wichtiges Anliegen ist, werden wir nachher bei der Endabstimmung eine namentliche Abstimmung hierüber beantragen.
Meine Damen und Herren, ich bin in der misslichen Lage, zu diesem Tagesordnungspunkt etwas sagen zu müssen, obwohl ich von meiner Fraktion nicht als Rednerin vorgesehen war, da Herr Hackl nun leider gerade abhanden gekommen ist.
(Abg. Döpper CDU: Er hat bestimmt Altersteilzeit beantragt! – Abg. Mühlbeyer CDU: Der Kollege Hackl macht lieber Altersteilzeit! – Abg. Nagel SPD: Die machen lieber Altersbegrenzung! – Zu- ruf des Abg. Göbel CDU – Weitere Zurufe – Unru- he – Abg. Deuschle REP: Sagen Sie halt etwas!)
Nichtsdestotrotz halte ich das Thema Altersteilzeit für wichtig genug, sich im Parlament damit noch einmal intensiv auseinander zu setzen. Ich habe das Trauerspiel der Diskussionen um die Altersteilzeit zumindest im Finanzausschuss jeweils miterlebt und halte es nach wie vor für ein großes Problem, dass die Landesregierung stur behauptet, Altersteilzeit rechne sich in Baden-Württemberg nicht, und sich weigert, hier einen Schritt nach vorne zu tun.
Meine Damen und Herren, wir haben besonders bei den Bediensteten des Landes einen dringenden Bedarf an jungen Kräften, und es ist notwendig, dass junge Menschen eine Chance auf dem Arbeitsmarkt erhalten.
Nun hat der Herr Finanzminister dankenswerterweise die finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen in das Finanzministerium eingeladen und ihnen dort Zahlen vorgelegt. Ich muss sagen: Die Zahlen waren in Ordnung. Was das Fi
nanzministerium vorgelegt hat, hat mich sehr überzeugt. Nur sind Zahlen die eine Sache, und die politische Bewertung, die ich an sie knüpfe, ist die andere. Alle Zahlenspiele haben ein großes Problem, nämlich: Unter welchen Bedingungen bringe ich die Zahlen denn überhaupt in die politische Diskussion ein?
Ein Punkt, der mir besonders wichtig erscheint, betrifft die Nachbesetzung. Wenn heute Altersteilzeit eingeführt wird, ältere Kollegen vorzeitig ausscheiden und junge Kollegen in den unteren Besoldungsstufen eintreten,
kann man natürlich nicht sofort eine Beförderung vornehmen, sondern die Besoldungsstruktur muss so weiter laufen, als würde der ältere Kollege bis zum Ende seiner Laufbahn im Prozess stecken. Denn nur dann kann ich von einer Kostenneutralität ausgehen.
Zum Zweiten haben wir immer noch in bestimmten Teilen der Landesverwaltung einen ganz großen Personalüberhang.
Das heißt, einige so genannte k.w.-Stellen, also überfällige Stellen, können schneller abgebaut werden. Das bringt natürlich eine gewisse finanzielle Entlastung. Diese Gegenrechnung ist in meinen Augen nicht vollständig angestellt worden, weil die Landesregierung diese Stellen natürlich nicht sofort abbauen möchte.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, der Rednerin, nachdem sie sich ihrer Aufgabe unterzogen hat, zuzuhören und deshalb etwas mehr Ruhe zu bewahren.
Wenn ich allein diese beiden Punkte zusammenfasse, wage ich zu behaupten, dass die finanzielle Belastung für das Land so gering wäre, dass man sich der Altersteilzeit aus den Gründen einer Beschäftigungsmöglichkeit für junge Leute nicht entziehen kann. Ich bitte die CDU noch einmal herzlich, nicht ständig zu behaupten, dass die Altersteilzeit nicht finanzierbar sei. Stehen Sie dazu, dass Sie die Bedingungen für eine finanzierbare Altersteilzeit nicht schaffen wollen, weil Sie sich davor scheuen, zum einen den Stellenabbau sofort durchzuziehen und zum anderen die derzeitigen Beamten dadurch zu belasten, dass ihre Beförderungschancen etwas reduziert werden, obwohl dafür viele junge Leute in Amt und Brot kommen könnten. Das wäre uns Grünen wesentlich lieber. Deshalb stimmen wir dem Gesetzentwurf der SPD zu.