Ich fordere hiermit noch einmal die Fraktionen hier im Landtag auf – das Fehlen dieser Geschäftsordnung ist eine Formsache, die wir schon mehrmals auf die Tagesordnung gesetzt haben –, heute dem Beschlussteil unseres Antrags endlich zuzustimmen, damit die Landesregierung aufgefordert wird, sich eine Geschäftsordnung zu geben und diese zu veröffentlichen. Jetzt können Sie sagen: „Wir haben ja bloß noch ein Jahr.“ Wir haben dies aber 1995 genauso beantragt und darüber geredet, um die neue Landesregierung, die 1996 ins Amt kam, zu zwingen, endlich ihrer Verpflichtung nachzukommen. Damals, 1995, hat sogar die FDP/DVP-Fraktion dieses Thema aufgegriffen und zu ihrem Thema gemacht.
Sie sind bloß auf halber Strecke stehen geblieben. Vielleicht ist da jemand vom Allensbach-Institut in der Fraktion aufgetaucht und hat gesagt: Die FDP/DVP wird 1996 wahrscheinlich die 5-%-Hürde überspringen. Das war ja dann auch so. Vielleicht haben Sie sich schon damals Chancen für die Regierungsbeteiligung ausgerechnet. Anders kann ich mir nicht vorstellen, dass Sie auf halbem Weg stehen geblieben sind und Ihren eigenen Antrag im Ständigen Ausschuss zurückgezogen haben. Wir ziehen unseren Antrag nicht zurück. Wir wollen eine Entscheidung.
Wir wollen, dass diese Landesregierung ihre Verfassungspflicht wahrnimmt und sich eine Geschäftsordnung gibt, die uns dann auch bekannt ist und nach der wir sie zu beurteilen und ihre Arbeit zu überwachen und zu kontrollieren haben.
Noch ein letzter Satz, weil Sie, Herr Palmer, in Ihrer Antwort noch die „Stuttgarter Zeitung“ zitieren, die am 30. Oktober 1997 in ihrer Schlagzeile festgestellt hat: „Die Landespolitik funktioniert auch ohne Geschäftsordnung“.
Gut, es ist Ihnen gelungen, ohne Geschäftsordnung auszukommen. Bloß sollte man einmal testen, ob sie nicht noch besser funktioniert, wenn sie eine Geschäftsordnung hat.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zum wiederholten Mal wird heute hier im Landtag über die formale Frage einer Geschäftsordnung für die Landesregierung diskutiert.
Herr König, Sie haben kein einziges neues Argument in Ihrer Rede vorgetragen. Das, was Sie gesagt haben, haben Sie alles am 23. Mai 1995 schon einmal ausgeführt.
Ich stelle für die CDU-Fraktion Folgendes klar: Es gibt seit vielen Jahren keine Geschäftsordnung der Landesregierung, und, Herr König, da es keine Geschäftsordnung gibt, kann logischerweise auch keine veröffentlicht werden.
Dadurch, dass es keine Geschäftsordnung gibt, entstehen keinerlei Nachteile für irgendjemanden. Es entstehen keine Nachteile für die Bürger, da eine Geschäftsordnung nur Regelungen mit Innenwirkung enthalten würde.
Und es entstehen auch keine Nachteile für das Parlament, weil die Rechte der Parlamentarier nicht in der Geschäftsordnung geregelt werden.
(Abg. Deuschle REP: Verfassungsfeind! – Abg. Jacobi Bündnis 90/Die Grünen: Die Regierung ist eh außer Kontrolle!)
Insofern ist die Begründung der Republikaner in der Drucksache 12/4957 auch völlig daneben, wenn es dort unter anderem heißt:
Das Ergebnis dieser verfassungswidrigen Missachtung... bewirkt aber für die Antragsteller als Oppositionsfraktion, dass sie durch die Landesregierung an der
Wahrnehmung ihrer parlamentarischen Informationsund Kontrollrechte... in unzulässiger Weise gehindert werden.
(Abg. Deuschle REP: Richtig! – Abg. König REP: Wir haben keine Geschäftsordnung vorliegen! – Gegenruf des Abg. Roland Schmid CDU: Brau- chen Sie auch nicht!)
Nur, Herr König, Sie haben nicht gesagt, wie Sie als Oppositionsfraktion mit einer Geschäftsordnung die Regierung anders oder besser kontrollieren könnten. Sie haben da von Zirkusakrobaten und anderem Unsinn gesprochen.
Tatsache ist, dass das Fehlen der Geschäftsordnung niemanden in irgendwelchen Rechten behindert. Wenn Sie das anders sehen, zeigt das, dass Sie überhaupt keine Ahnung davon haben, welchen Rechtscharakter eine Geschäftsordnung haben könnte, und dass es Ihnen eigentlich nur darum geht, Stimmungen zu schüren, weil Ihnen offenbar nichts anderes einfällt, die Ihnen zustehenden Tagesordnungspunkte der Landtagstagesordnung zu füllen.
Herr Abg. Herrmann, betrachten Sie eine klare Aussage der Landesverfassung tatsächlich als so beliebig und unwichtig, wie Sie es in Ihrem Redebeitrag eben dargestellt haben?
Herr Kollege Krisch, ich komme gleich noch zu diesem Punkt. Nur eines ist auch klar: Wenn es seit 48 Jahren unter unterschiedlichen Landesregierungen, an denen bereits alle möglichen Parteien beteiligt waren,
eine Verfassungswirklichkeit gibt, die von einer Verfassungsnorm abweicht, halte ich das, wenn sich diese Verfassungswirklichkeit in 48 Jahren gut bewährt hat, für eine unproblematische Angelegenheit.