Protokoll der Sitzung vom 28.06.2000

(Abg. Deuschle REP: Sehr richtig!)

Wir Republikaner sind der Meinung, dass es in der Tat höchste Zeit ist, etwas gegen dieses Unwesen zu tun. Dabei ist nicht das Tier, der Hund, die Ursache der Kampfbereitschaft, sondern immer nur derjenige Mensch, der sich den Hund hält. Wenn Sie heute in Deutschland nur einen Fisch aus dem Wasser ziehen wollen, dann müssen Sie vorher eine Prüfung ablegen und müssen vorher theoretische Stunden nehmen. Aber jeder, ob Hinz oder Kunz, kann sich in Deutschland einen Hund zulegen. Wenn man dann dem alten Erbtantchen, damit sie nicht so allein ist, so einen kleinen, süßen, tapsigen Kerl schenkt, dann ist es durchaus möglich, dass das nach anderthalb Jahren ein eineinhalb Zentner schwerer Rottweiler ist, der mit dem Tantchen eben macht, was er will.

(Heiterkeit des Abg. Rech CDU – Abg. Rech CDU: Aber das ist dann kein Zufall!)

Es ist höchste Zeit, dass man zwar keinen Hundeführerschein einführt,

(Abg. Deuschle REP: Sehr richtig!)

aber Hundelehrgänge absolvieren muss. Denn es kann nicht angehen, dass jemand ohne weiteres vom Goldfisch auf den Hund umsteigen kann. Das geht schlicht und einfach nicht. Auch muss das Problem endlich bei diesen verantwortungslosen Menschen angegangen werden.

(Abg. Nagel SPD: Ja, was jetzt?)

Diejenigen, die Hunde so abrichten und so schlagen, dass sie sich blutig zerfleischen, und die Leute, die dann auch noch Geld darauf setzen, gehören als das behandelt, als das verfolgt und als das bestraft, was sie sind, nämlich Verbrecher. Dieser Tatbestand muss endlich ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden.

(Beifall bei den Republikanern – Abg. Deuschle REP: Bravo!)

Das Wort erhält Herr Abg. Dr. Caroli.

(Zuruf des Abg. Scheuermann CDU)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte noch der Frage nachgehen, wie man denn bei den als gefährlich eingestuften Hunden, die nicht verboten werden, vorgehen soll. Nach der Verordnung der Landesregierung sowie analog auch nach der bayerischen Landesverordnung sollen ja einige Rassen verboten werden. Das heißt, Import, Handel und Zucht dieser Rassen sollen verboten werden.

Nun gibt es aber eine ganze Reihe anderer Hunde, die als gefährlich eingestuft sind. Da ist natürlich die Frage, Hundeführerschein hin oder her: Was geschieht dann? Diese Hunde können gefährlich sein – übrigens auch noch weitere –, wenn sie entsprechend ausgebildet sind.

Ich meine, dass die Verordnung in Bayern einen Weg geht, der für Baden-Württemberg auch sinnvoll sein könnte. Entsprechend dieser Verordnung bedarf es nämlich dort der Erlaubnis der Gemeinde zum Halten eines solchen Hundes. Diese Erlaubnis wird nur unter äußerst engen Voraussetzungen erteilt. Da hat jemand in Bayern ganz lakonisch gesagt: Derjenige, der einen solchen Hund halten will, muss erstens auf einem einsamen Gehöft wohnen und zweitens schon fünfmal überfallen worden sein.

(Zuruf von der CDU: Der bewacht dann das Grab!)

Erst dann wird es möglich, eine solche Genehmigung zu erhalten. Entsprechend hat es seit dem Jahr 1992 dort keine solche Genehmigung mehr gegeben. Was war die Folge? – München ist weitgehend kampfhundefrei.

Die Frage ist jetzt, warum man nicht mit ähnlich rigorosen Maßnahmen vorgeht, wenn es um die Genehmigungen geht; denn wir haben doch übereinstimmend festgestellt, dass es eigentlich gar keinen Grund gibt, einen solchen Hund zu halten.

Auch der Entwurf der Landesregierung sieht vor, dass um eine Erlaubnis nachgefragt werden soll.

Ich will einmal analysieren: Was könnte der Grund sein, eine solche Erlaubnis zu erteilen? – Es könnte ein wissenschaftliches Interesse vorhanden sein, zum Beispiel bei der Verhaltensforschung, oder ein wirtschaftliches Interesse, etwa Dressur, Zirkus, Tiershow, oder ein sonstiges persönliches Interesse. Liebhaberei kommt ja wohl nicht infrage.

Ich meine, dass auch bei den ersten Beispielen, die ich genannt habe, keinerlei Grund besteht, überhaupt eine solche Erlaubnis zu erteilen.

Wenn es darum geht, dass vorhandene Hunde nun tatsächlich noch geführt werden, dann müssen, so meinen wir, bei Verstößen gegen Maulkorb- und Anleinzwang oder den

(Abg. Haas CDU: Online-Zwang!)

Hundeführerschein rigorose Geldstrafen die Regel sein. In Bayern ist es ja so, dass Zuwiderhandlungen bei Züchtung oder Kreuzung von Kampfhunden Geldbußen bis zu 100 000 DM zur Folge haben oder dass bei Verstößen gegen Erlaubnisse Geldbußen bis zu 20 000 DM verhängt werden.

Dies alles weist doch den Weg. Es geht jetzt darum – aber ganz schnell! –, eine Verordnung herauszubringen, die gerichtsfest ist und die auch praktikabel ist. Da wir eine haben, die schon funktioniert hat, müsste es eigentlich ein Leichtes sein, dieses Problem jetzt zu lösen.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten des Bünd- nisses 90/Die Grünen)

Das Wort erhält Herr Abg. Rech.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe die Debatte aufmerksam verfolgt. Danach kann ich, glaube ich, ohne Übertreibung sagen: Wir sind uns im Ziel einig und weitgehend auch über den Weg, der dorthin führt.

Ich will etwas klarstellen; denn das ist in der Debatte ein bisschen durcheinander gegangen, Herr Wilhelm: Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass ein Pitbull, ein American Staffordshire nicht nur von Verbrechern gehalten wird. Es gibt auch andere Beispiele. Das geht hin bis zu solchen Hunden, die wegen ihrer Stärke sogar im Rettungsdienst eingesetzt werden. Da gibt es noch vieles andere mehr; ich will es mir ersparen, das aufzuzählen. Nehmen Sie aber zur Kenntnis: Nicht nur Verbrecher halten solche Hunde.

Auf der anderen Seite – das hat der Kollege Dr. Glück zu Recht angesprochen – gibt es natürlich auch die Problematik, dass nicht jeder Pitbull ein Kampfhund ist, und darin stecken auch eine Reihe von rechtlich schwierigen Fragen, die wir in einer solchen Verordnung berücksichtigen müssen.

Lassen Sie mich deshalb einfach zusammenfassen: Außerhalb der Kampfhundeproblematik – ich grenze das jetzt einmal ein auf die drei Rassen, die wir alle meinen – haben wir auch das Problem, dass jeder Hund von einer bestimmten Größe an, einem bestimmten Gewicht an und von seinem natürlichen Jagdinstinkt her natürlich eine potenzielle Gefährdung darstellt. Herr Kollege Kretschmann, auch ich hatte einmal sehr heftig mit einem Hund zu kämpfen. Das war ein Dalmatiner, allerdings ein sehr großer. Allein wäre ich mit dem auch nicht fertig geworden.

Lassen Sie uns den Blick deshalb noch ein Stück weiter auf das richten, was wir zur Gefahrenabwehr machen. Herr Dr. Glück hat es schon angesprochen: Zahlreiche Beißangriffe gehen auch von Schäferhunden aus. Das hat ausschließlich etwas mit der Zuverlässigkeit, mit der Fähigkeit

des Halters zu tun, jedenfalls in den allermeisten Fällen. Es gibt natürlich auch Angstbeißer, und es gibt Beißer, die aus Erschrecken zufassen.

Da kommen wir mit dem, was wir Führerschein nennen, glaube ich, hin. Aber bei allem anderen wohl nicht. Es ist gerechtfertigt, zu sagen: Die drei Rassen, die in der Verordnung auch erfasst werden, sind Kampfhunde, weil ihnen, generell in den Zuchtlinien verankert, über viele Jahrzehnte oder Jahrhunderte hinweg die Aggressivität mit angezüchtet wurde. Deswegen ist es gerechtfertigt, sie generell aus unserem Straßenbild zu verbannen. Das können wir nur dann, wenn wir das Verbot des Züchtens, das Verbot des Handels und des Erwerbs durchsetzen.

Was wir mit denen machen, die schon da sind, habe ich vorhin, glaube ich, schon hinreichend erläutert.

Wir müssen uns jetzt dazu durchringen, Mut zu zeigen. Wir müssen Entschlossenheit und Stärke zeigen. Die Bürger erwarten von uns in diesem Punkt einen starken Staat. Deswegen kann ich nur noch einmal sagen: Verbannen wir dieses Gefahrenpotenzial aus unserem Straßenbild. Es ist schon viel zu viel Leid und viel zu viel Unheil angerichtet worden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der SPD, des Bündnisses 90/Die Grünen und der FDP/ DVP)

Das Wort erhält Herr Abg. Kretschmann.

(Abg. Kretschmann Bündnis 90/Die Grünen: Jetzt nicht!)

Sie wünschen das Wort nicht mehr.

Herr Abg. Dr. Glück.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich noch einmal die zwei entscheidenden Punkte klar formulieren. Wir brauchen zwei Stoßrichtungen: eine in Richtung Hund und die andere in Richtung Halter. Wir haben über ein Zuchtverbot und ein Handelsverbot für bestimmte Rassen gesprochen. Ich denke, dass hier Einigkeit besteht.

Ganz besonders möchte ich noch einmal die individuelle Gefahr durch Hunde anderer Rassen ansprechen. Hier müssen entsprechende Auflagen erfolgen.

Ich möchte appellieren, die andere Seite, sprich den Hundehalter, nicht aus dem Auge zu lassen. Ein Führungszeugnis ist sicherlich eine unabdingbare Voraussetzung. Die Einhaltung von Auflagen ist zu überprüfen. Ganz besonders ist an die Verantwortung zu appellieren.

Ich empfehle Ihnen, soweit Sie sie nicht kennen – die allermeisten werden sie kennen –, die herrliche Geschichte „Herr und Hund“ von Thomas Mann zu lesen, die 1919 herausgegeben wurde. Hier sieht man in wunderbarer Weise die Interaktion zwischen dem Herrn einerseits und dem Hund andererseits.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP)

Das Wort erhält Herr Abg. Wilhelm.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Rech, Sie haben mich völlig falsch verstanden. Ich habe mit keinem Wort gesagt, jeder Besitzer, jeder Halter eines Pitbulls oder eines Staffordshire oder wie sie alle heißen sei ein Verbrecher. Das habe ich mit keinem Wort gesagt. Vielmehr habe ich gesagt, dass in meinen Augen jeder, der aus einem solchen Hund einen Kampfhund macht, ein Verbrecher ist. Dazu stehe ich.

Wenn Sie jetzt ein Zuchtverbot für solche Hunde fordern, so sind wir da mit Ihnen einer Meinung. Nur sind wir der Auffassung, dass dies allein nicht reicht. Denn diese perversen Gehirne, die nach wie vor Hundekämpfe, die blutigste Kämpfe veranstalten, werden dies auch weiterhin tun, wenn nicht energisch eingeschritten wird, nicht eine entsprechende Regelung in das Strafgesetzbuch aufgenommen wird und solche Kämpfe nicht konsequent verfolgt werden. Es kann doch nicht angehen, dass überall bei staatlichen Stellen angeblich nichts über solche Kämpfe bekannt ist, während Fernsehteams von Pro Sieben, SAT.1 und RTL schon Filme über solche blutigen Kämpfe gedreht haben. Das kann doch nicht sein.

Wenn Sie diese Kreaturen, die so etwas veranstalten, einsperren, haben Sie das Problem zwar noch nicht komplett im Griff, aber es wird immer kleiner. Wenn Sie dies nicht tun, erreichen Sie mit einem Zuchtverbot gar nichts. Denn dann holen sie sich diese Hunde aus Belgien, Frankreich oder aus Österreich. Österreich traut man in letzter Zeit ja ohnehin das Schlimmste zu. Dann werden diese Hunde eben aus dem Ausland geholt. Wenn es dort dann auch keine solchen Hunde mehr gibt, werden andere Rassen für die angesprochenen Kämpfe missbraucht.