Neben Bereichen mit gestiegenen Kosten wie beim Kfz gibt es nämlich auch Bereiche wie Postdienstleistungen oder Nachrichtenübermittlung, die für die Arbeit des Abgeordneten auch sehr wichtig sind, bei denen aber das Preisniveau – –
Es gibt nämlich Branchen mit gestiegenen Preisen wie den Kfz-Bereich, aber auch Bereiche wie die Postdienstleistungen oder die Nachrichtenübermittlung, die für die Arbeit aller Abgeordneten wichtig sind, bei denen aber das Preisniveau gesunken ist.
In diesem Zusammenhang verweise ich auf den verschärften Wettbewerb bei den Telefonkosten, der ja zu dem Ergebnis geführt hat, dass die Telefonkosten hier im Landtag real um fast 20 % gesunken sind.
Zusammenfassend möchte ich darauf hinweisen, dass bei sparsamer Lebensführung, Herr Kollege Birk, auch mit der jetzigen Höhe der Entschädigung ausgekommen werden kann.
Die Landtagsfraktion Die Republikaner lehnt auch aus diesem Grund diesen Gesetzentwurf der vier anderen Fraktionen ab.
Herr Abg. Deuschle, vermögen Sie zu unterscheiden zwischen einer Einkommenserhöhung – das ist die Erhöhung der Entschädigung – und einer Erhöhung der Erstattung für erhöhte Aufwendungen?
Aber ich sage Ihnen eines: Bei der Begründung dieses Gesetzentwurfs wird bei beiden Faktoren auf die gestiegenen Kfz-Kosten hingewiesen. Das ist nicht in Ordnung, weil – –
(Abg. Birzele SPD: Aber doch für den privaten Bereich einerseits und den Staatsbereich anderer- seits! – Gegenruf des Abg. Roland Schmid CDU)
Natürlich. Wir müssen dazu kommen, umzudenken, Herr Birzele. Das wird auch bei Ihnen eine andere Mentalität erzeugen müssen. Wir sind Abgeordnete des ganzen Volkes und können uns nicht etwas zubilligen, was anderen Bürgern und Bürgerinnen des Landes nicht zugebilligt wird.
(Beifall bei den Republikanern – Abg. Birzele SPD: So ein Unsinn! – Abg. Dr. Birk CDU: Scheinheilig!)
Meine Damen und Herren, wir sind in der Ersten Beratung des Gesetzentwurfs am Ende der Aussprache. Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf an den Ständigen Ausschuss zu überweisen. – Sie stimmen der Überweisung zu.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung und zur Änderung anderer Gesetze – Drucksache 12/5033
Mit den souveränen Zuständigen des Landtags wurde das soeben abgesprochen. Ich werde auch mit wenigen Sätzen fertig sein. Gestatten Sie mir wenigstens, lieber Herr Präsident, nachdem wir mit diesem Gesetz einen nicht unwesentlichen Schritt nach vorn tun und auch eine nicht unwesentliche Änderung an der Gestaltung des Prozesses in zweiter Lesung vornehmen, dass ich den Fraktionen dieses hohen Hauses für die wohlwollende Behandlung danke, die sie diesem Entwurf im Vorfeld haben angedeihen lassen.
Das nicht alltägliche einstimmige Votum, mit dem der Ständige Ausschuss den Gesetzentwurf gebilligt hat, ist für die Landesregierung Bestätigung und Verpflichtung zugleich; Bestätigung auf der einen Seite, weil dadurch unser spezieller Weg, die außergerichtliche Schlichtung über die Rechtsanwaltschaft, bei den Fraktionen auf Zustimmung gestoßen ist, Verpflichtung dahin gehend, dass wir den eingeschlagenen Weg des Aufbaus und der Förderung einer veränderten Streitschlichtungskultur fortsetzen möchten.
Im Übrigen möchte ich nicht mehr auf Einzelheiten eingehen. Wir haben auch ausführlich darüber gesprochen. Die Anwaltschaft wird in diesem Verfahren eine entscheidende Rolle übernehmen. Gleichzeitig möchte ich betonen, dass die bestehenden Schlichtungsstellen der Verbände, Kammern und Innungen eine wesentliche Rolle behalten werden. Unser Bestreben ist es, diese Stellen keinesfalls zu schwächen; vielmehr werden auch diese Angebote eine wichtige Rolle spielen.
Ich möchte mich bei Ihnen, bei den Fraktionen, bei den Verbänden und bei den Gerichten für die konstruktive Zusammenarbeit beim Zustandekommen dieses Gesetzes bedanken und bitte Sie um Zustimmung zum vorliegenden Entwurf.
Wir kommen damit in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 12/5266.