Protokoll der Sitzung vom 20.07.2000

(Abg. Dr. Puchta SPD: Komma!)

an die Stiftung zu zahlen, da die Zahlung an diese Stiftung nach dem Wort des Gesetzes freiwillig sein soll?

(Abg. Dr. Puchta SPD: Fragezeichen!)

Herr Staatssekretär.

Herr Abg. Dagenbach, wir drehen uns im Kreis.

(Beifall des Abg. Kiel FDP/DVP – Abg. Dagen- bach REP: Weil Sie nicht antworten!)

Die Landesregierung muss nicht jede Äußerung, die in diesem Zusammenhang von anderen gemacht wurde, kommentieren. Ihnen aber passt die ganze Sache nicht. Deswegen Ihre Kritik an Personen und Institutionen. Und deshalb gehen auch die Fragen aus Ihren Reihen immer in die gleiche Richtung.

(Staatssekretär Rückert)

Ich habe die Fragen – so gut ich konnte – beantwortet. Mehr kann ich Ihnen dazu nicht sagen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU, der SPD, des Bündnisses 90/Die Grünen und der FDP/DVP – Unruhe)

Meine Damen und Herren, mir liegen in der Fragestunde keine Wortmeldungen mehr vor. Sie ist damit beendet.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes – Drucksache 12/5282

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses – Drucksache 12/5344

Berichterstatter: Abg. Jacobi

Der Berichterstatter wünscht das Wort nicht.

Wem darf ich in der Allgemeinen Aussprache das Wort erteilen? – Das Wort hat Herr Abg. Kurz.

(Abg. Reddemann CDU: Kurz, machs kurz!)

Herr Präsident, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hatte im Jahr 1992 eine unabhängige Kommission eingesetzt, die im Jahr 1993 ihr Ergebnis zur Beratung vorlegte. Diese unabhängige Kommission kam damals zu dem Ergebnis, dass die Angemessenheit der Entschädigung der Abgeordneten nicht erreicht ist. Diese Kommission empfahl, die damaligen Diäten von 6 200 DM auf mehr als 9 000 DM, also um mehr als 50 % zu erhöhen.

Dem hat der Landtag nicht entsprochen. Aus diesem Grunde darf auch nicht von einem Selbstbedienungsladen gesprochen werden. Stattdessen hat der Landtag die Diäten in der Zwischenzeit in angemessener Weise im Rahmen der allgemeinen Tarifentwicklung angepasst. Wir sind noch heute, nach all diesen Anpassungen, im Ländervergleich das Land, das pro Einwohner am wenigsten für seine Abgeordneten aufzubringen hat, nämlich 7,51 DM jährlich.

Was der Bericht des Präsidenten über die Angemessenheit der Entschädigungen beinhaltet, bedeutet, dass wir auch mit der jetzigen Erhöhung um 2,3 % in diesem Jahr im Rahmen der Tarifentwicklung liegen, sowohl der Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst als auch im Bereich der privaten Wirtschaft. Nachdem auch andere Tarifpartner Abschlüsse über zwei Jahre im Blick haben, gilt das auch für die in gleicher Größenordnung ausgefallene Erhöhung für das nächste Jahr. Auch damit liegen wir in einem Bereich, mit dem wir vor die Bürgerschaft hintreten können. Die Arbeit, die jeder einzelne Abgeordnete vollbringt, ist einer Entschädigung wert. Ich glaube, es muss auch dem Selbstverständnis des Parlaments entsprechen, dass wir angemessen entschädigt werden.

Es wird in der Öffentlichkeit auch noch ab und zu die Erhöhung der Fahrtkostenzuschüsse etwas kritisch gesehen,

weil hier die Erhöhung 5 % beträgt. Aber, werte Kolleginnen und werte Kollegen, jetzt schauen Sie doch bitte einmal in Ihren Terminplan. Wenn wir Wahlkreise mit großen Flächen nehmen, dann sind allein für die mandatsbedingten Fahrtkosten im Wahlkreis 30 000 oder sogar 40 000 Kilometer im Jahr erforderlich. Wenn wir hier zum objektiven Vergleich die steuerliche Anerkennung der Pkw-Kosten, die für andere Berufsgruppen gilt, von 52 Pfennig je Kilometer zugrunde legen, dann erreichen wir mit dieser Entschädigung bei weitem nicht das, was der einzelne Abgeordnete an Aufwand hat. Selbst Abgeordnete, deren Wahlkreis nahe am Parlamentsort liegt, haben den entsprechenden Aufwand.

Ich bin der Auffassung, und mit mir ist auch die CDUFraktion insgesamt dieser Auffassung, dass die Empfehlung zu einer verantwortbaren und angemessenen Erhöhung der Diäten führt. Der Bericht des Präsidenten über die Angemessenheit ist getragen von Verantwortung, aber auch von Sensibilität und von Kompetenz. Ich bitte das Parlament, das hohe Haus, dem gemeinsamen Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, SPD, FDP/DVP und Bündnis 90/Die Grünen zuzustimmen.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Das Wort hat Herr Abg. Birzele.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Kollege Kurz hat gerade darauf hingewiesen, dass auch nach unserer letzten Debatte über die Erhöhung der Entschädigung in den Medien der Vorwurf der Selbstbedienung erhoben wurde.

Ich habe bereits bei der letzten Sitzung darauf hingewiesen, dass wir als Gesetzgeber diese Entschädigung selbst beschließen müssen, wie dies beispielsweise auch in den Kommunalparlamenten die kommunalen Gremien selbst erledigen müssen, und dass der Versuch gescheitert ist, durch eine Grundgesetzänderung zu ermöglichen, diese Entscheidung auf eine Kommission zu übertragen. Der Versuch ist deshalb gescheitert, weil in der Öffentlichkeit Kritik daran geübt wurde, Kritik, die Abgeordneten wollten sich ihrer Aufgabe entziehen. Wenn aber dann in den Medien dieser Sachverhalt nicht korrekt dargestellt wird, sondern – ich zitiere aus der „Ländersache“ – der Moderator formuliert:

Doch von dem seit vielen Jahren kritisierten Verfahren, sich selber die Gehälter zu genehmigen, wollen die Parlamentarier auch dieses Mal nicht lassen.

oder wenn die Redakteurin ausführt:

Weil die Abgeordneten nicht, wie seit Jahrzehnten gefordert, eine unabhängige Kommission über ihre Gehaltserhöhung befinden lassen wollten, gab es immer wieder solche Bilder: Selbstbedienung, pfui!

dann halte ich das für außerordentlich ärgerlich. Denn wer dieser Debatte zugehört hat, der sollte darüber informiert sein, warum wir diese Erhöhung selbst beschließen müssen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU, des Bündnisses 90/Die Grünen und der FDP/DVP)

Zweite Bemerkung: Wir erleben sehr häufig, dass, wenn über die Höhe der Entschädigung diskutiert wird, die Mitbürgerinnen und Mitbürger hohe Beträge annehmen, viel höhere als die, die wir tatsächlich erhalten. Wir erhalten im Jahr 101 700 DM. Ich habe das letzte Mal Vergleiche gewählt: In A 14 beträgt das Jahreseinkommen gegenwärtig ohne die Erhöhung 103 926,24 DM. Also haben wir weniger als ein Oberregierungsrat oder Oberstudienrat. Dessen ungeachtet heißt es in dem erwähnten Bericht, die Abgeordneten hätten ungefähr das Gehalt eines Oberstudiendirektors. Ich habe also für das Durchschnittsalter der Abgeordneten von 52 Jahren, verheiratet, zwei Kinder – ich sage jetzt nicht mehr: durchschnittlich verheiratet –,

(Heiterkeit – Abg. Rech CDU: Durchschnittlich glücklich!)

ausrechnen lassen, was ein Oberstudiendirektor, 52, verheiratet, zwei Kinder, erhält. Er erhält 131 728,17 DM, also 30 000 DM mehr als die Abgeordneten. Das ist die Korrektheit der Berichterstattung.

(Abg. Rech CDU: Und das Unglück unserer Frau- en, mit uns verheiratet zu sein!)

Drittes Beispiel. Es wird Folgendes kritisiert – ich zitiere –:

Nur, wer vom Bürger verlangt, den Gürtel enger zu schnallen, der sollte selbst für mehr Offenheit sorgen. Denn was dem Wahlvolk gern verschwiegen wird: Der Teilzeitabgeordnete bekommt neben der relativ moderaten Grunddiät von 8 475 DM noch ein dickes Zubrot.

Dann kommen die Unkostenpauschalen. Wer sagt, das würde dem Bürger verschwiegen, führt die Öffentlichkeit irre. Das kann in genauer Zahl aus zwei Landtagsdrucksachen und aus der Pressemitteilung „Landtagspräsidium stimmt Diätenerhöhung zu“ entnommen werden. Da sind die exakten Beträge aufgeführt, nicht nur die prozentuale Erhöhung. Deshalb meine ich, etwas korrektere Berichterstattung wäre angemessen,

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU und des Bündnisses 90/Die Grünen)

insbesondere auch deshalb, weil ja die Berichterstatter selbst beurteilen können, ob unsere Entschädigungen angemessen sind oder nicht.

Ich habe mich deshalb um eine neue Vergleichsgruppe bemüht

(Heiterkeit bei der CDU und beim Bündnis 90/Die Grünen)

und bei der Geschäftsstelle des Deutschen JournalistenVerbandes nachgefragt. Ein Tageszeitungsredakteur verdient ab dem elften Berufsjahr ungefähr 103 000 DM, also so viel wie ein Abgeordneter.

(Zuruf des Abg. Deuschle REP)

Redakteure des SWR verdienen im Normalfall nach acht Berufsjahren ungefähr 100 000 DM im Monat.

(Heiterkeit – Zuruf des Abg. Kluck FDP/DVP)

Im Jahr, Entschuldigung. Da kann noch nicht einmal der Intendant mithalten. – Die höchste Gehaltsstufe des Tageszeitungsredakteurs, also nicht in einer leitenden Funktion, ist 130 000 DM, also ungefähr Oberstudiendirektor, allerdings nicht mit Pension, sondern mit Angestelltenversicherung. Ich habe diese Vergleichszahlen nur erwähnt, um darzustellen, dass bei einem vergleichbaren Einkommen auch eine anständige Berichterstattung zu erwarten wäre.

Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu.

(Beifall bei der SPD, der CDU, beim Bündnis 90/ Die Grünen und bei der FDP/DVP)