Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin der Überzeugung, dass wir wirklich ehrlich und mit großem Selbstbewusstsein diese Erhöhung auch in der Öffentlichkeit vertreten können. Deswegen wird unsere Fraktion der vorgeschlagenen Erhöhung zustimmen.
Wenn Sie sich einmal die Einkommenszuwächse in anderen Bereichen in den letzten Monaten, im letzten Jahr anschauen, dann müssen Sie einfach feststellen, dass die Prozente, die sich jetzt der Landtag hier beschließt, absolut im mittleren Bereich liegen und nicht irgendwie überzogen, überhöht sind. Was die Erhöhungen der Kostenpauschale angeht, sind das keine Einkommenszuwächse, sondern ist das ein Nachvollziehen von Preissteigerungen. Auch hier ist ganz klar das nachvollzogen, was sich insgesamt in unserem Preissystem in der Bundesrepublik Deutschland entwickelt hat.
Wir werden der Erhöhung auch deswegen zustimmen, weil wir der Meinung sind, dass die Einkünfte von Abgeordneten im Landtag von Baden-Württemberg nicht gegenüber vergleichbaren Einkommen in der Gesellschaft absinken sollten, sondern diese Einkommensentwicklung mitgegangen werden sollte.
Der zweite Punkt: Es wurde in der letzten Debatte ein Vergleich angeführt zwischen den Einkommenssteigerungen für die Abgeordneten hier im Landtag und den Steigerungen bei Renten, die nur 0,6 % betragen. Dies wurde als Argument dafür benutzt, dass diese Erhöhung zu hoch sei.
Ich glaube, meine Damen und Herren, dass dieser Vergleich einfach nicht zulässig ist, dass er falsch ist. Genauso wenig, wie sich die Bezüge der Abgeordneten mit dem BAföG, mit dem Kindergeld oder mit dem Zinsniveau vergleichen lassen, lassen sie sich mit den Renten vergleichen. Sie lassen sich einzig und allein mit Einkommen aus der Wirtschaft oder anderen, vergleichbaren Bereichen vergleichen. Denn das ist ja die Alternative für die Abgeordneten. Die Einkommen der Abgeordneten sind ja auch die Alternative für Leute aus der Wirtschaft oder anderen Bereichen der Gesellschaft, die sagen: Okay, wir wagen es, wir gehen in den Landtag, wir wechseln unser berufliches Umfeld, und wir übernehmen diese Aufgabe für eine bestimmte Zahl von Jahren.
Wenn man nicht will, meine Damen und Herren, dass ausschließlich niedere oder vielleicht mittlere Einkommens
gruppen sich für einen Sitz hier im Landtag interessieren, sondern wenn man will, dass auch gehobene oder vielleicht höhere Leute aus dem Bereich der Wirtschaft oder anderen Bereichen der Gesellschaft den Schritt gehen – und das wäre eigentlich sehr zu begrüßen –, im Landtag von Baden-Württemberg politische Verantwortung zu übernehmen, dann muss man auch dafür sorgen, dass die finanzielle Ausstattung für Abgeordnete angemessen ist.
Dritter Punkt, meine Damen und Herren: Bei der Ersten Beratung dieses Gesetzentwurfs wurde angeführt, dass jetzt zweimal die Erhöhungen beim Benzinpreis eingerechnet worden seien. Meine Damen und Herren, dies ist nicht der Fall. Zum einen sind die Kostensteigerungen durch Benzinpreiserhöhungen nachvollzogen, was die Fahrtkostenpauschale angeht. Meines Wissens steigt deswegen die Fahrtkostenpauschale um 5 %. Diese Fahrtkostenpauschale ist für Aufwendungen, die die Abgeordneten im Zusammenhang mit ihrem Mandat, zum Beispiel in ihrem Wahlkreis, haben.
Etwas anderes ist es, wenn bei den allgemeinen Preisentwicklungen, die ja auch bei der Diätenerhöhung relevant werden, wiederum zu einem kleinen, geringen Teil – einem irgendwie null Komma irgendetwas gearteten Prozentsatz – die Benzinpreise in der Tat einfließen. Dies bezieht sich aber dann auf die Ausgaben, die jeder von uns auch als Bürger hat, wenn er beispielsweise privat oder in irgendeiner anderen Funktion unterwegs ist und dabei für Benzin mehr zu bezahlen hat.
Diese beiden Dinge muss man klar voneinander trennen. Diese Erhöhungen, die jeder hat – privat oder in anderen Funktionen –, fließen in der Tat auch bei der Berechnung der Steigerungsrate der Einkünfte der Abgeordneten zu, wie gesagt, null Komma irgendetwas Prozent ein. Dies hat aber nichts damit zu tun, dass bei der Fahrtkostenpauschale, die dafür gewährt wird, dass Abgeordnete quasi mandatsbedingt unterwegs sind, höhere Aufwendungen erstattet werden.
Meine Damen und Herren, schlussendlich: Unsere Fraktion stimmt diesen Erhöhungen zu, weil wir sie für absolut moderat halten.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wenn es um die Angemessenheit der Entschädigung geht, kommt es natürlich immer zu Diskussionen und schlagen die Wellen hoch. Ich muss aber feststellen, dass ich die Ausführungen meiner Vorredner voll und ganz unterstützen kann.
dass wir Abgeordnete eine gute Mischung der Berufe in der Bevölkerung sein sollen. Wenn es um die Festlegung der Diäten geht, kann es nicht sein, dass man sich am öffentlichen Dienst oder an der Beamtenbesoldung orientiert. Dies möchte ich heute noch einmal klar feststellen. Zu diesem Punkt verweise ich auf meine Ausführungen in der Plenarsitzung vom 28. Juni, wo ich dieses Thema anlässlich der Ersten Beratung des Gesetzentwurfs ausführlich behandelt habe.
Ich möchte angesichts der moderaten Erhöhung auch klar sagen, dass wir uns an der Untergrenze bewegt haben. Wenn wir uns die Tarifabschlüsse quer durch alle Branchen anschauen, stellen wir fest, dass wir sehr moderat gehandelt haben.
Ich finde es auch gut, dass wir für die zukünftigen Abgeordneten des Landtags, der im nächsten Jahr gewählt wird, mit entscheiden, damit diese nicht als Erstes über eine Diätenerhöhung befinden müssen. Ich finde es gut, dass wir die Erhöhung für das nächste Jahr in der gleichen moderaten Höhe wie für dieses Jahr beschließen.
Ich möchte noch kurz auf die Fahrtkostenpauschale eingehen, weil sie derart stark in der Kritik gestanden ist. Bei dieser Fahrtkostenpauschale ist es tatsächlich so, wie der Kollege Jacobi schon gesagt hat: Dies ist ein Ausgleich für Fahrtkosten, für Aufwendungen, die man hat. Das ist kein verdientes Geld. In der Regel sind die Kosten höher als der Betrag, den wir erhalten. Wir haben ab dem 1. Januar die Fahrtkostenpauschale für die Landesbediensteten von 52 Pfennig auf 58 Pfennig angehoben, also um über 10 %. Trotzdem begnügen wir uns mit 5 %, da wir auch bei der Fahrtkostenpauschale zeigen wollen, dass wir dafür sind, energiesparend unterwegs zu sein.
Ich möchte in dieser Hinsicht auch die SPD-Fraktion nochmals auffordern, an die Bundesregierung zu appellieren, dass die Landesbediensteten die Erhöhung um 6 Pfennig von 52 auf 58 Pfennig nicht als zusätzlichen geldwerten Vorteil versteuern müssen, sondern dass auch der Bund die Pauschale von 52 auf 58 Pfennig erhöht. Dies ist mir wichtig, da auch hier Gerechtigkeit herrschen muss.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir entscheiden heute über den Gesetzentwurf von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Abgeordnetengesetzes.
Dies geschieht in einer Zeit, in der viel über die Funktionsverluste der Landtage allgemein und damit auch des Landtags von Baden-Württemberg gesprochen wird. Einerseits wirkt sich die EU-Gesetzgebung immer mehr auf Bund und Länder aus; wir werden immer mehr zu bloßen Abnickern der Entscheidungen von Brüssel und Straßburg. Andererseits fallen wichtige bundesstaatliche Entscheidungen in Bund-Länder-Gremien, in denen nur die Landesregierungen, aber nicht die Landtage einbezogen sind. Ich denke an den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat und an informelle Zirkel, die wie bei der Steuerreform Entscheidungen mit großen finanziellen Auswirkungen für uns alle treffen. Deshalb wäre es sehr wichtig, dass der Landtag dem entstandenen Eindruck so weit wie möglich entgegenwirkt, indem er die verbliebenen Kompetenzen selbstbewusst nach außen wahrnimmt.
Ich frage deshalb in aller Öffentlichkeit: Welches Bild macht es eigentlich, wenn die Landtagssitzungen, vor allem donnerstags, immer kürzer werden? Auch heute werden wir mit unseren Beratungen kurz nach 16 Uhr zu Ende sein. Warum haben die Grünen gestern einen Tagesordnungspunkt absetzen lassen und CDU und FDP/DVP heute jeweils einen anderen?
Nimmt man in diesen Fraktionen den Landtag eigentlich gar nicht mehr ernst? Wir Republikaner sehen hier eine Fehlentwicklung. Dürfen wir heute eine Diätenerhöhung beschließen und immer kürzer tagen? Welchen Eindruck macht denn dies auf viele Besucher von Plenarsitzungen,
Sie haben sich gefreut; trotzdem sind Beifallsbekundungen auf der Tribüne nicht zulässig. Sie können sich noch so oft über unzulässige Dinge freuen – ich werde sie rügen.
Bei der Begründung der Diätenerhöhung wird argumentiert, dass die Landtagsabgeordneten nicht von der allgemeinen – –