(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Abg. Dr. Schlierer REP: Das werden wir nicht tun! Wer rechtswidriges Handeln rechtfertigt, muss sich so etwas zurechnen lassen!)
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung. Es handelt sich um einen Berichtsantrag. Ich gehe davon aus, dass Sie damit einverstanden sind, dass der Antrag für erledigt erklärt wird. – Das ist der Fall.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Landesreisekostengesetzes – Drucksache 12/5186
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für eine Allgemeine Aussprache über den Gesetzentwurf eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion, gestaffelt, festgelegt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eine der Ursachen für diesen Gesetzentwurf – das haben wir heute Morgen schon diskutiert – liegt in der so genannten Ökosteuer, in der Verteuerung der Kraftstoffe.
Worum geht es? Zum einen geht es darum, den Beschäftigten, die mit dem privaten Pkw Dienstfahrten machen, einen Ausgleich zu gewähren. Zum anderen liegt dem Gesetzentwurf ein Interesse der öffentlichen Kassen und der Steuerzahler im Lande zugrunde. Wenn nämlich die öffentlichen Bediensteten ihr Privatfahrzeug nicht für Dienstfahrten zur Verfügung stellen – denn dazu sind sie nicht verpflichtet –, müssen Land und Kommunen mehr Dienstfahrzeuge anschaffen und mehr Taxifahrten bezahlen. Dies dürfte die teurere Lösung sein. Wir begrüßen es, wenn öffentliche Bedienstete ihren Privat-Pkw für Dienstfahrten zur Verfügung stellen.
Dieses Gesetz gilt sowohl für Landes- als auch für Kommunalbedienstete. Die kommunalen Verbände haben unseren Gesetzentwurf befürwortet. Daher erhöhen wir in angemessenem Umfang die Kilometerpauschale um 4 Pfennig bei den nicht für den Dienstverkehr zugelassenen bzw. um 6 Pfennig auf 58 Pfennig für zugelassene Privatfahrzeuge.
Die Differenzierung ergibt sich daraus, dass bei zugelassenen Kraftfahrzeugen – das sind diejenigen, die dienstlich jährlich über 3 000 Kilometer zurücklegen – ein höherer Anteil von Versicherung, Steuer, Anschaffung und Wartung dienstlich bedingt ist.
Diese Erhöhung, meine Damen und Herren, ist von der Entfernungspauschale, über die in Berlin derzeit diskutiert wird, zu unterscheiden. Eine Entfernungspauschale ist übrigens durchaus der Diskussion wert. Nur hat die Bundesregierung vielleicht nicht ganz den glücklichsten Moment für die Einführung gewählt. Denn vielen Bürgern drängt sich zurzeit, wie man mir sagt, der Eindruck auf: Nun wird das Benzin teurer. Wenn die Benzinpreise steigen, erhalten Radfahrer und Fußgänger zur Belohnung eine Entfernungspauschale.
Meine Damen und Herren, ein Unterschied besteht auch insofern: Die Entfernungspauschale gilt nur für den Weg des Arbeitnehmers von zu Hause zur Arbeitsstätte und nur für den einfachen Weg, nicht für die Kilometer, die für den Weg hin und zurück gefahren werden.
Nicht berücksichtigt bei dieser Lösung sind zum einen die Nichtsteuerzahler, zum anderen die in ihrer Wettbewerbsfähigkeit betroffenen Branchen – zum Beispiel Landwirte und Spediteure – und insbesondere – darum geht es uns hier – die Dienstfahrten, die Berufstätige mit dem eigenen Pkw unternehmen. Wenn aber die Erstattung für die Fahrt zum Arbeitsplatz erhöht wird, muss erst recht die Pauschale für Dienstfahrten erhöht werden.
Deswegen fordern wir neben den Maßnahmen, die wir als Land mit diesem Gesetz selbst treffen können, mit einem Änderungsantrag zum Antrag Drucksache 12/5091 den Bund auf, die hier möglichen steuerfreien Erstattungsbeträge zu erhöhen. Schließlich soll – das gilt nun für alle – die Erhöhung, die wir heute beschließen, auch den Beschäftigten zugute kommen und nicht steuerlich zum Teil wieder abgeschöpft werden.
Nachdem dem Gesetzentwurf zur Änderung des Landesreisekostengesetzes im Finanzausschuss mit allen Stimmen
außer denen der Republikaner – zugestimmt wurde, hoffe ich auch in diesem hohen Haus auf eine breite Mehrheit. Dies gilt insbesondere für Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD-Landtagsfraktion stimmt, wie sie bereits im Finanzausschuss angekündigt hat, dem von CDU und FDP/DVP vorgelegten Gesetzentwurf auch heute zu.
Nicht zugestimmt haben wir bereits im Finanzausschuss den Begründungen des Gesetzentwurfs. Herr Kollege Scheffold, wenn Sie heute angeführt haben, die Ursache für den Gesetzentwurf der beiden Koalitionsfraktionen sei die Ökosteuer gewesen, so ist heute erneut in die Debatte einzubringen, dass Sie hier etwas vorgeben, was Sie selbst so eigentlich nicht glauben können.
Die bisher festgelegte Pauschale gilt seit 1991. Im Jahr 1991 hat die CDU/CSU-FDP-Koalition in Bonn die Mineralölsteuer in zwei Schritten um 3 bzw. 22 Pfennig erhöht, also um insgesamt 25 respektive 27 Pfennig. Beim DieselPkw wurde die Kfz-Steuer erhöht. Dieser Schritt wurde am 1. Januar 1994 wiederholt: Die Mineralölsteuer wurde um 16 Pfennig und die Kfz-Steuer für Diesel-Pkw um 7,50 DM pro 100 Kubikzentimeter erhöht.
Addiert sind dies bereits 45 Pfennig seit der letzten Anpassung dieser Pauschalen. Insoweit greift die Begründung, die Sie heute erneut vorgetragen haben, nicht; sie geht ins Leere. Sie wären eigentlich bereits während Ihrer Regierungszeit in Bonn aufgefordert gewesen, den Begründungen, die Sie heute gegenüber Berlin verwenden, Taten folgen zu lassen, um den Beschäftigten gerecht zu werden.
Ich will auch von unserer Seite betonen: Das Argument ist richtig, dass die Zurverfügungstellung eines privat genutzten Pkw für öffentliche Zwecke in vielen Bereichen – darauf haben Landkreistag, Städtetag und Gemeindetag hingewiesen – eine Entlastung ist. Denn in vielen Fällen wären in Städten und Gemeinden Dienstwagen zu beschaffen. Die Lösung, die wir hier unterstützen, ist der richtige Weg. Sie ist kostengünstiger als die Beschaffung von Dienstfahrzeugen. Deshalb möchte ich von dieser Stelle aus Sie, Herr Staatssekretär, noch einmal bitten, Ihre im Finanzausschuss gegebene Zusage, die Regelung bezüglich der Fragen der Überschreitung der Grenze der Jahresfahrleistung von 10 000 Kilometern und der dann wirksam werdenden 42 Pfennig zu überdenken, weil auch hier noch Möglichkeiten bestehen, die Bereitschaft der Bediensteten zur Nutzung ihres privaten Pkw zu unterstützen.
Wenn schließlich noch ein Argument notwendig ist, damit diese Fragen mit Aufmerksamkeit verfolgt werden: Bei der Anpassung von Abgeordnetenentschädigungen an die Kostenentwicklung gibt der Präsident eine Zusammenfassung, welche Kostensteigerungen stattgefunden haben. Diese sind auch in einem interessanten Schreiben des Gemeinde
tags dokumentiert, und für jeden in der Öffentlichkeit ist klar nachvollziehbar, dass dieser Gesetzentwurf, dem wir zustimmen, eigentlich nur dem Rechnung trägt, was wir unseren Bediensteten gerechterweise zugestehen müssen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich kann es vorwegnehmen, Herr Scheffold: Auch wir werden wie im Finanzausschuss dem Gesetzentwurf von CDU und FDP/DVP zur Änderung des Landesreisekostengesetzes heute zustimmen.
Einiges wurde bereits von Herrn Kollegen Kielburger angesprochen. Ich darf aber noch einmal klarmachen, warum wir die Begründungen nicht mittragen. Herr Kollege Scheffold, Sie lachen. Ich glaube, Sie lachen zu Unrecht. Wenn man nämlich einmal bedenkt, wann das Gesetzgebungsverfahren begonnen hat, und wenn man dann noch unterstellt, dass die Fraktion der CDU und die Fraktion der FDP/DVP sich vielleicht auch schon im Vorfeld über den Gesetzentwurf unterhalten haben, kann man leicht feststellen, dass zu dem Zeitpunkt, als der Entwurf eingebracht wurde, nämlich im Mai dieses Jahres, Ihre bundesweite populistische Kampagne gegen die Ökosteuer überhaupt noch nicht angelaufen war
und dass Sie nur deswegen, weil diese bundesweite Kampagne jetzt läuft und weil Sie sich an Ihre Aussagen bzw. die Aussagen Ihrer Umweltministerinnen und Umweltminister aus der Vergangenheit nicht mehr erinnern wollen, dies jetzt noch als ein Vehikel nutzten, um gegen die Ökosteuer zu polemisieren.
Ich bin der Meinung, an dieser Stelle wird zu Unrecht polemisiert. Es wurde zu Recht vorgetragen und begründet, dass eine Anpassung der Pauschale für Bedienstete, die ihr Fahrzeug im Interesse des Landes oder der Kommunen einsetzen, sei es als Dienstfahrzeug zugelassen oder nicht, seit 1991 nicht mehr stattgefunden hat. Eine Erhöhung ist auf jeden Fall schon deshalb angezeigt, weil sie recht und billig ist, wenn man sich anschaut, was sich die Abgeordneten in diesem Hause selbst zugebilligt haben. Dies sollte auch den Bediensteten zugestanden werden.
Ein Gedanke sei noch eingebracht, der für uns als Bündnisgrüne eine nicht unerhebliche Bedeutung hat. Was wir hier tun und was hier beschlossen wird, ist letztendlich wieder eine einseitige Bevorzugung des Kfz-Verkehrs. Die Bundesregierung in Berlin hat beschlossen, davon abzugehen. Sie will keine steuerliche Bevorzugung zurückgelegter Kfz-Kilometer mehr, sondern eine so genannte Entfernungspauschale. Wir denken, dass wir auch für die im öffentlichen Dienst Tätigen mitdenken müssen, die Dienstfahrten mit der Bahn oder anderen Verkehrsträgern und nicht dem Kraftfahrzeug durchführen.
(Abg. Scheuermann CDU: Das wird doch bezahlt! – Abg. Gerd Scheffold CDU: Das wird doch voll bezahlt!)
Da greift der Gesetzentwurf natürlich zu kurz. Ich möchte hier auch keine endgültige und abschließende Debatte beginnen. Tatsache ist, dass wir derzeit die Benutzung des Kraftfahrzeugs auch mit diesem Gesetzentwurf fördern.
Wir als Grüne stimmen auch aus sozialen Gründen dieser Erhöhung zu, weil es sonst die Bediensteten trifft.
Aber perspektivisch müssen wir uns schon überlegen, in welcher Form a) diese Fahrten eingeschränkt werden können und b) andere Möglichkeiten der Fortbewegung genauso honoriert werden wie die mit dem Kfz.
Alles in allem – ich komme zum Schluss –: Wir stimmen diesem Gesetzentwurf in der Summe zu, nicht aber den Begründungen, auch nicht den Begründungen in dem Entschließungsantrag, Kollege Scheffold. Deswegen haben wir uns ja im Finanzausschuss – Sie erinnern sich – bei diesem Entschließungsantrag auch der Stimme enthalten. Aber weil wir der Auffassung sind, dass wir den Bediensteten des Landes und auch der Kommunen die Erhöhung nicht vorenthalten können – der Kollege Kielburger hat es zu Recht gesagt –, die wir uns selber zugestanden haben, werden wir diesem Gesetzentwurf letztendlich zustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es geht schlechthin darum, Schaden vom Land abzuwehren. Wenn diejenigen, die mit ihren privaten Fahrzeugen Dienstgeschäfte verrichten könnten, hierfür nicht einmal im Entferntesten die Kosten ersetzt bekommen, die ihnen tatsächlich entstehen, dann kann sie niemand dazu zwingen, ihre privaten Fahrzeuge für Dienstgeschäfte zu nutzen. Dann gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder der Staat stellt ihnen Dienstfahrzeuge zur Verfügung, oder er verweist sie auch dann, wenn es unter Umständen recht ungeschickt ist, auf die öffentlichen Verkehrsmittel, wobei die Kosten selbstverständlich, Herr Oelmayer, dann auch auf Heller und Pfennig ersetzt werden.
Das Problem – jetzt komme ich zu einigen Ausführungen, die gemacht worden sind – kann nicht etwa durch eine Erhöhung der Entfernungspauschale beseitigt werden, sondern es sind zwei ganz verschiedene Dinge. Hier geht es wirklich darum, Kosten, die dem Einzelnen entstehen, halbwegs abzudecken. Dies muss unser aller Interesse sein. Das ist sicherlich auch für Sie von Bedeutung.