Auch die EU verlangt keine Privatisierung von öffentlichrechtlichen Kreditanstalten. Ihre Kritik knüpft vielmehr an der Gewährträgerhaftung an. Aber auch in dieser Frage nimmt die EU mittlerweile eine moderatere Haltung ein. Auf jeden Fall brächte eine Teilprivatisierung der Landesbank in dieser Frage keine Entlastung. Abgesehen davon würden wir dann aus dem Konsens mit den anderen Bundesländern ausscheren und die Position der Bundesländer gegenüber der EU insgesamt schwächen.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass das Land Hessen, nachdem es seine Beteiligung an seiner Landesbank, der Helaba, vor einigen Jahren aufgegeben hat, jetzt wieder für teures Geld den Wiedereinstieg in die Landesbank HessenThüringen anstrebt.
Mit der Errichtung der Landesbank haben wir uns zur Stärkung des Bankenplatzes Baden-Württemberg für eine eigenständige Landesbank entschieden, durch die qualifizierte Arbeitsplätze im Bankensektor erhalten und geschaffen werden sollen. Die Landesbank hat sich nach der Fusion sehr gut entwickelt. Jetzt braucht sie aber eine gewisse Stetigkeit, die durch eine Privatisierungsdiskussion infrage gestellt werden würde. Man kann es auch einfacher sagen: Nein.
Zur Frage b: Die Landesbank ist nach der gesetzlichen Regelung auch Zentralbank der Sparkassen in Baden-Württemberg und für das Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart Sparkasse. Es besteht insoweit ein klarer Gesetzesauftrag. Viele Sparkassen können auch bestimmte Leistungen nur im Verbund mit der Landesbank erbringen. Damit wird eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Bankleistungen auch in kleineren Gemeinden garantiert. Diesen Verbund aufzubrechen würde an die Wurzeln des Sparkassensystems gehen. Die Sparkassen wären dann auch gegenüber anderen Verbundsystemen einseitig benachteiligt. Wir sehen deshalb keine Veranlassung, dieses bewährte System zu ändern.
Herr Finanzminister, hält die Landesregierung die öffentlichen Diskussionsbeiträge des Herrn Wirtschaftsministers zu diesem Thema vor dem Hintergrund der Diskussion in Brüssel eigentlich für hilfreich?
Ich habe, glaube ich, die Fragen, die gestellt worden sind, und auch Ihre Nachfrage bereits beantwortet.
(Beifall bei der CDU – Abg. Wieser CDU: Sehr gut! – Abg. Schmiedel SPD: Ich kann es auch ein- facher sagen! – Gegenruf des Abg. Wieser CDU: Herr Berufsschullehrer, hätten Sie aufgepasst, dann hätten Sie es aufschreiben können! – Zuruf von der SPD: Sagen Sie einfach Nein! )
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. L u d g e r R e d d e m a n n C D U – S t e l l e n b e s e t z u n g b e i m N o t a r i a t K i r c h z a r t e n
a) Trifft es zu, dass die Stelle des Leiters des Notariats in Kirchzarten fast ein halbes Jahr unbesetzt blieb?
b) Trifft es zu, dass in diesem Zeitraum beim Notariat Kirchzarten und damit beim Landesfiskus ca. 1 Million DM Gebühreneinnahmeverluste zu verzeichnen waren?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Landtagsabgeordneten Ludger Reddemann, Landtagswahlkreis Freiburg I, wie folgt
Der frühere Leiter des Notariats Kirchzarten, Oberjustizrat Reblitz, ist zum 1. März 2000 in den Ruhestand getreten. Mit Erlass vom 28. Februar 2000 wurde Oberjustizrat Dr. Bauer vom Notariat Titisee-Neustadt an das Notariat Kirchzarten versetzt. Diese Versetzung wurde mit Aushän
digung des Versetzungserlasses am 7. März 2000 wirksam. Also: In den Ruhestand getreten am 1. März 2000, Neubesetzung 7. März 2000.
Seit diesem Zeitpunkt war die Stelle des Leiters des Notariats in Kirchzarten wieder besetzt. Verzögerungen sind aber in der Nachbesetzung des Notariats Titisee-Neustadt eingetreten. Diese Stelle konnte erst am 20. Juli 2000 mit einem neuen Leiter besetzt werden. Bis dahin hat Notar Dr. Bauer die Vertretung in Titisee-Neustadt wahrgenommen. Die Vertretung nahm nach seinen Angaben zwei Fünftel seiner Arbeitskraft in Anspruch. Mit drei Fünfteln seiner Arbeitskraft widmete er sich dem Notariat Kirchzarten.
Nach Angaben von Herrn Dr. Bauer ist nicht auszuschließen, dass trotzdem in der Zeit der Vertretung Einnahmeverluste beim Notariat Kirchzarten eingetreten sind. Eine Bezifferung konnte er nicht vornehmen. Die genannte Zahl von 1 Million DM hielt er jedoch für bei weitem überzogen. Die Beurkundungszahlen für diesen Zeitraum für die Statistik liegen noch nicht vor. Da im Notariat noch keine Kosten-Leistungs-Rechnung geführt wird – das wird kommen –, ließe sich ein Einnahmerückgang auch nicht konkret beziffern. Herangezogen werden kann aber eine vom Rechnungshof in seinem Bericht vom Dezember 1999 ermittelte Zahl. Danach beträgt der Überschuss aus notarieller Tätigkeit beim Notariat Kirchzarten rund 800 000 DM im ganzen Jahr. Ein Gebühreneinnahmeverlust von 1 Million DM in diesen wenigen Monaten erscheint deswegen als äußerst unrealistisch.
Herr Justizminister, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass auch in Pforzheim, außerhalb Ihres künftigen Wahlkreises, die Stelle des Notariatsdirektors seit Februar unbesetzt ist und ich Ihnen als Bürgermeister berichten kann, dass die Gebühren außerhalb des Landes – in Rheinland-Pfalz – eingenommen werden, weil über diese Stelle hinaus eine weitere Stelle unbesetzt ist? Ich meine, auch außerhalb Freiburgs ist Handeln angesagt.
Herr Abg. Kielburger, ich wurde nach den Verhältnissen in Kirchzarten gefragt. Verzeihung, ich sehe mich schon
in der Verantwortung für das ganze Land. Allerdings haben Sie bei Ihrer Nachfrage unterstellt, dass die Stelle in Kirchzarten längere Zeit unbesetzt gewesen sei. Das habe ich gerade widerlegt. Es ist natürlich schwierig, jetzt zu irgendeiner anderen Besetzung etwas zu sagen. Zumindest halte ich fest, dass die in der Frage des Abg. Reddemann gelegene Annahme, es sei zu einer Vakanz gekommen, falsch war.
Ich kann Ihre Frage jetzt nicht beantworten, aber das nächste Mal, und vielleicht war es dort auch so.
(Abg. Bebber SPD: Ganz falsch war sie nicht! – Abg. Reddemann CDU: Also, ganz falsch war sie nicht!)
Herr Justizminister, können Sie mir bestätigen, dass meine Annahme nicht ganz falsch war, und trifft es zu, dass aufgrund der personellen Engpässe an den Notariaten in Baden erhebliche Gebühreneinnahmeverluste im Land Baden-Württemberg entstehen und damit dem Landeshaushalt Einnahmen verlustig gehen, weil aufgrund der damit im Land verbundenen langen Wartezeiten viele Verträge von Notariaten in der Schweiz, im Nachbarland Rheinland-Pfalz oder sonst wo beurkundet werden und damit die Gebühren nicht im Land Baden-Württemberg bleiben, und sind Sie bereit, diesen Missstand zu verändern?
Ich bin bereit, für das Notariat in personeller Hinsicht etwas zu tun. Allerdings war mein Vorschlag zum letzten Nachtragshaushalt, die Notariate zu stärken, nicht erfolgreich, weil er von Ihrer Fraktion nicht unterstützt wurde.
(Beifall bei der FDP/DVP – Heiterkeit bei Abge- ordneten der CDU – Abg. Reddemann CDU: Ge- statten Sie mir den Einwurf: Ich bin nicht der dafür verantwortliche Minister!)
Es ist übrigens richtig, dass wir Einnahmeverluste durch Abwanderungen haben. Es ist richtig, was Sie ansprechen, dass wir die Leistungsfähigkeit des Notariats stärken sollten, und es ist richtig, dass es dafür Pläne gibt. Es gibt auch Pläne, die wir innerhalb der Regierung und der sie tragenden Fraktionen beim nächsten sich bietenden Nachtragshaushalt umsetzen wollen und die personelle Verstärkungen vorsehen.
Können Sie die Beträge, die dem Landeshaushalt aufgrund der schwierigen Situation im Notariatswesen im Landesteil Baden verloren gehen, in D-Mark beziffern?