als eines der ersten Gesetze dieser Art in der Bundesrepublik Deutschland verabschiedet, und es hat sich bewährt. 25 Jahre nach dem Inkrafttreten des Mittelstandsförderungsgesetzes gilt es nun aber, die Grundsätze der Mittelstandsförderung zu aktualisieren
ein Garant für Arbeitsplätze. Das soll auch in Zukunft so bleiben. Voraussetzung dafür sind entsprechende Rahmenbedingungen und gezielte Fördermaßnahmen. Zu den Rahmenbedingungen zählen aus unserer Sicht vor allem die Privatisierung von Leistungen und Unternehmen der öffentlichen Hand und der Abbau von Bürokratie und die Deregulierung. Die Fördermaßnahmen sind notwendig, um die mittelständischen Unternehmen in die Lage zu versetzen, ihre Stärken zu nutzen und ihre größenbedingten Nachteile zu minimieren.
Bei der Ihnen jetzt vorliegenden Gesetzesnovelle wurden viele Anregungen des Initiativkreises „Handwerk und Mittelstand 2000“ aufgenommen. So soll die finanzielle Ausstattung der Mittelstandsförderung verstetigt werden. Dadurch ist die Förderung von der jeweiligen Situation unseres Landeshaushalts unabhängiger.
Ebenfalls auf Anregung des Initiativkreises wurden erstmals Kernbereiche für die Förderung festgelegt. Dies sind beispielsweise Existenzgründungen und Betriebsübernah
men, was mir als Berichterstatter für diesen Bereich in der Enquetekommission besonders wichtig ist. Bisher hat das Thema Betriebsübernahme vor allem in den Köpfen der Betroffenen nur eine nachgeordnete Rolle gespielt. Aber die Zahlen sprechen eine andere Sprache, meine Damen und Herren.
In Baden-Württemberg stehen bis 2004 55 400 Unternehmen zur Übernahme an. Betroffen davon sind 700 000 Arbeitsplätze. Wir müssen das Bewusstsein der Menschen schärfen und sie beraten, denn die notwendigen Fördermittel stehen genau wie bei der Existenzgründung bereits jetzt zur Verfügung.
Ein weiterer Kernbereich und von zentraler Bedeutung ist aus unserer Sicht die Außenwirtschaftsförderung. Gerade mittelständische Unternehmen brauchen oft einen politischen Türöffner, der die wichtigen Kontakte im Ausland vermittelt.
Bei der Anhörung zum Gesetz war insbesondere die Neuregelung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge umstritten. Dieses Thema haben wir in der letzten Plenardebatte bei der Beratung des Zwischenberichts der Enquetekommission, Frau Vorsitzende Netzhammer, ausführlich besprochen. Deshalb möchte ich heute nur so viel sagen: Ich bin froh über die erreichte Lösung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Es hat zwar lange gedauert, viel Zeit und Kraft gekostet, aber mit dem Ergebnis sind wir zufrieden.
Wir sind davon überzeugt, dass der Mittelstand auf faire, transparente und mittelstandsgerechte Bedingungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge angewiesen ist. Ich finde, die Mittelstandsenquete hat hier ganze Arbeit geleistet.
Wir haben doch die Anhörungen durchgeführt. Wenn Sie jetzt erzählen, das alles sei noch gar nicht besprochen worden, dann kommt es mir bei Ihren Ausführungen so vor, als ob Sie nicht dabei gewesen wären.
(Abg. Capezzuto SPD: Sie müssen zuhören, Herr Kollege, so wie ich es auch tue! Es ist nicht wahr, was Sie hier sagen!)
Meine Damen und Herren, zu einem weiteren Punkt des Mittelstandsförderungsgesetzes: Mittelstandsförderung wird künftig auf alle freien Berufe ausgeweitet, denn sie stellen mit ihrem hohen Arbeitsplatzpotenzial einen dynamisierten Wirtschaftsbereich in Baden-Württemberg dar. Es ist wirklich ein Fortschritt, dass dieser Bereich mit aufgenommen wird.
In der Neufassung des Mittelstandsförderungsgesetzes wird zudem der Adressatenkreis eingegrenzt. Die Fördermaßnahmen des Landes richten sich in Anlehnung an den Mittelstandsbegriff der Europäischen Union vorrangig an Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten. Dies macht aus unserer Sicht deutlich, dass sich das Gesetz in erster Linie an den kleinen Unternehmen orientiert und an sie richtet. Um keine Ungerechtigkeiten entstehen zu lassen, sind natürlich Ausnahmen bei der Ausgestaltung der Programme auch für etwas größere Unternehmen möglich.
Wir werden in den Beratungen im Wirtschaftsausschuss noch einmal – zum dritten Mal, Herr Capezzuto – alles mit Ihnen durchgehen, bis auch Sie sich dann in diesem Bereich auskennen. Dann werden wir den Gesetzentwurf verabschieden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Entwurf des Mittelstandsförderungsgesetzes beinhaltet die Förderung aller freien Berufe. Um die Leistungskraft der kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe zu erhalten und zu stärken, muss die Bürokratiekostenbelastung der Kleinunternehmen, die je Arbeitnehmer zwanzigfach höher ist als bei Großbetrieben, abgebaut und müssen die Regelungen vereinfacht werden. Leider nimmt die Regelungsdichte weiter zu und löst große Verärgerung bei den Betrieben aus. Ein durchschnittliches mittelständisches Unternehmen hat jeden Monat einen Bürokratieaufwand von 120 Stunden, der eingeschränkt werden muss. Hohe Bürokratiekosten binden Personal im unproduktiven Bereich und hindern die Betriebe daran, die Betriebskosten zu senken. Um die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu stärken, müssen im produktiven Bereich Arbeitsplätze geschaffen werden.
denn die Euroschwäche verursacht bei den Werk- und Baustoffen, bei denen das Öl der Grundstoff ist, eine Preissteigerung von 15 % bis 20 %, die der Unternehmer und der Verbraucher zu bezahlen haben, und ist somit eine Arbeitsplatz vernichtende Anordnung, die das Wirtschaftsministe
rium zum Teil zu verantworten hat; denn die D-Mark war immer stärker als der japanische Yen, der jetzt 30 Pfennig über dem Euro liegt.
Das Mittelstandsförderungsgesetz richtet sich vorrangig an Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft. Gute Rahmenbedingungen zu schaffen ist wichtiger, als Eingriffe des Staates zu fordern, die in der Regel Wettbewerbsverzerrungen hervorrufen; denn ein mit verbilligten Darlehen geförderter Betrieb hat einen Wettbewerbsvorteil gegenüber einem nicht geförderten Betrieb. Die beste Fördermaßnahme für alle lohnintensiven Mittelstandsbetriebe und eine wirksame Bekämpfung der Schwarzarbeit wären die Senkung der Mehrwertsteuer auf 7 % und die Rücknahme der Ökosteuer.
Die Herabsetzung der Abschreibungssätze auf den alten Stand, die Senkung der Lohnnebenkosten auf einen europäischen Durchschnittswert, die Angleichung der Sozialkosten auf einen europäischen Mittelwert, europaweit gleiche Gebühren und Steuern und gleiche Umweltstandards wären die beste Mittelstandsförderpolitik der Zukunft.
Eine Wirtschaftsförderpolitik des Landes sollte sich auf die Ausbildung der Lehrlinge sowie die Weiterbildung des Personals und der Firmenleitung, die Förderung der Forschung, die Beratung und Schulung von Existenzgründern, die Schulung und Beratung von Betriebsübernehmern beschränken. Bürgschaften und Darlehen sollten nur bei existenzbedrohenden Notfällen, wenn alle anderen Sanierungsmaßnahmen nicht erfolgreich waren, vergeben werden. Neue Gesetzesvorlagen sollten danach überprüft werden, ob sie dem Mittelstandsförderungsgesetz nicht im Weg stehen und welche Auswirkungen die neue Regelung auf die Volkswirtschaft insgesamt hat.
Eine weitere Förderung des Mittelstands wäre die Verkürzung der Genehmigungsverfahren bei den Baugesuchen. Es darf doch nicht sein, dass bei Krankheit oder Urlaub eines Bediensteten ein Baugesuch sechs Wochen unbearbeitet in der Amtsstube verbleibt.
Die Anordnung der Bundesregierung, Betriebe mit mindestens drei Beschäftigten sollten einen Betriebsrat wählen, ist einfach zu viel für den Mittelstand.
Um die betriebliche Eigenkapitaldecke zu stärken, müssen steuerfreie Rücklagen geschaffen werden; denn Betriebe mit einer ausreichenden Eigenkapitaldecke haben einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Betrieben mit einer geringen Eigenkapitaldecke.
Die mittelstandsgerechte Vergabe öffentlicher Aufträge ist eines – – Moment; jetzt habe ich mich vertan.
(Der Redner blättert in seinem Manuskript. – Abg. Rosely Schweizer CDU: Falsche Seite! – Abg. Dr. Puchta SPD: Au, jetzt die falsche Seite! Jetzt wird es schwer!)