Protokoll der Sitzung vom 26.10.2000

(Heiterkeit bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Bebber SPD: Der war mal Schiedsrichter!)

Ein Schiedsrichter braucht nichts von Fußball zu verstehen, was das Spielen betrifft.

(Abg. Bebber SPD: Ein tolles Eigentor war das!)

Dann haben Sie gesagt – das war aber nun wirklich der Höhepunkt –, die Tatsache, dass wir Banken beauftragt haben, sich Gedanken darüber zu machen, wie das Geld angelegt werden könnte, sei bereits eine Ausgabe.

(Abg. Maurer SPD: Das habe ich nicht gesagt!)

Diese Aussage hat sich von selbst als unsinnig dargestellt.

Als Letztes noch: Sie haben immer wieder gesagt, wir hätten nicht so früh planen sollen. Meine Damen und Herren, wenn das Geld kommt, entweder noch in diesem Jahr oder im nächsten Jahr, und die 4,7 Milliarden DM da sind und wir keine Planung hätten, dann würden Sie sagen: Diese Koalition und diese Regierung hat nun Geld und weiß nicht einmal, was sie damit machen soll.

(Minister Stratthaus)

(Abg. Maurer SPD: Schulden abbauen! Das sagen wir seit Jahren!)

Es war Zeit, dass wir geplant haben.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, die Aktuelle Debatte ist damit beendet.

Tagesordnungspunkt 3 ist erledigt.

Ich unterbreche die Sitzung bis 14:30 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung: 13:11 Uhr)

(Wiederaufnahme der Sitzung: 14:31 Uhr)

Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung wird fortgesetzt.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Fragestunde – Drucksache 12/5623

Ich rufe auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. J u l i u s R e d l i n g S P D – A m o k f a h r t m i t g e s t o h l e n e m B u n d e s w e h r l a s t e r a m 8. O k t o b e r 2 0 0 0

Herr Abg. Redling, Sie erhalten das Wort zur Verlesung Ihrer Mündlichen Anfrage.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung:

a) Wie liefen die Informationswege innerhalb der Polizei über den gemeldeten Diebstahl des Bundeswehrlasters und die nachfolgende Amokfahrt nach Stuttgart, Sindelfingen und Böblingen am 8. Oktober 2000, bei der sechs Menschen zum Teil schwer verletzt wurden, im Einzelnen zeitlich ab?

b) Wieso konnte der Lkw nicht schneller durch den Einsatz schweren Geräts gestoppt werden?

Herr Minister Dr. Palmer, Sie erhalten für den Herrn Innenminister Dr. Schäuble das Wort zur Beantwortung der Anfrage.

(Abg. Brechtken SPD: Ist der allumfassend zustän- dig?)

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abg. Redling wie folgt:

Zum Frageteil a: Der Sachverhalt stellt sich aus polizeilicher Sicht wie folgt dar: Gegen 15 Uhr informierte die Bundeswehr das Polizeirevier Ellwangen darüber, dass ein Unbekannter gegen ein Eingangstor der Reinhardt-Kaserne gefahren sei. Die anschließende Tatortarbeit führte zu dem

Ergebnis, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Bundeswehrlastkraftwagen beim Ausfahren das unbewachte Tor beschädigt hat. Seitens der Bundeswehr konnte jedoch nicht sofort abgeklärt werden, ob ein derartiges Fahrzeug fehlte. Dennoch wurde aufgrund des dringenden Verdachts einer Straftat zum Nachteil der Bundeswehr um 15:47 Uhr eine Funkfahndung für die Region ausgestrahlt.

Um 16:12 Uhr teilte ein Pkw-Lenker telefonisch dem Führungs- und Lagezentrum der Stuttgarter Polizei mit, dass er seit einigen Minuten einem Bundeswehr-Lkw folge, der mit überhöhter Geschwindigkeit und bei ständigem Wechsel der Fahrspuren durch Stuttgart fahre und bereits ein geparktes Fahrzeug gestreift habe.

Bereits um 16:13 Uhr – das ist also eine Minute später – konnte das Tatfahrzeug durch eine Funkstreifenwagenbesatzung in Stuttgart-Vaihingen lokalisiert werden. Bei der anschließenden Verfolgung ergaben sich für die eingesetzten Streifenwagenbesatzungen keine Möglichkeiten, den Lastwagen, der bei seiner weiteren Fahrt mehrere Verkehrsunfälle verursachte, zu stoppen.

Um 16:33 Uhr wurde deshalb nach Abklärung der Verkehrssituation auf die Reifen des Lkw geschossen, worauf dieser nur noch mit Schrittgeschwindigkeit weiterfahren konnte. Um das Fahrzeug vollends zu stoppen, wurde es um 16:57 Uhr durch ein Löschfahrzeug der Feuerwehr Böblingen, das herangeführt worden war, gegen die Wand des Johannesgraben-Tunnels in Stuttgart-Vaihingen gedrückt. So weit zum Sachverhalt.

Dann kurz zur Bewertung. Die vom Polizeirevier Ellwangen getroffenen Maßnahmen waren nach unserer Auffassung völlig sachgerecht. Nicht durch die telefonische Anzeigenerstattung, sondern erst durch die Tatortarbeit konnte festgestellt werden, dass ein Bundeswehr-Lkw entwendet bzw. unbefugt benutzt wurde. Hieraus erklärt sich, dass die Funkfahndung gar nicht früher hätte ausgelöst werden können. Dass diese nur für die Region und nicht für den gesamten Regierungsbezirk Stuttgart bzw. landesweit veranlasst worden war, entspricht durchaus der polizeilichen Praxis. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass weder der exakte Typ des Fahrzeugs noch das Kennzeichen, noch der exakte Zeitpunkt der Entwendung bekannt waren.

Die LPD Stuttgart II hat um 16:12 Uhr vom Sachverhalt Kenntnis erlangt und um 16:13 Uhr das Fahrzeug lokalisiert. Ob dieses früher entdeckt worden wäre, wenn die Stuttgarter Polizei von der Fahndung gewusst hätte, ist eher unwahrscheinlich. Spezielle Fahndungsmaßnahmen wären, da ja nicht bekannt war, wohin sich der Lkw bewegte, sicher nicht getroffen worden. Einer auf normaler Streife befindlichen Besatzung wäre der Lkw aber aufgrund seiner Fahrweise sicherlich auch aufgefallen.

Zum Frageteil b, Herr Redling, warum der Lkw nicht schneller durch den Einsatz von schwerem Gerät der Polizei gestoppt werden konnte: Ab Bekanntwerden der Amokfahrt um 16:12 Uhr bis zum Stoppen des Tatfahrzeugs vergingen 45 Minuten. Bereits um 16:17 Uhr wurde die Feuerwehr Stuttgart um Bereitstellung von Fahrzeugen gebeten. Das ist also ein extrem kurzer Zeitraum für die Anforderung. Die Feuerwehr Böblingen wurde dann kurz vor 16:30 Uhr alarmiert.

(Minister Dr. Palmer)

Aufgrund der Dynamik des Geschehens und der zeitlichen Kürze war das Heranführen von polizeieigenem schwerem Gerät, also Wasserwerfer, Sonderwagen, Lkw, nicht möglich. Zudem muss berücksichtigt werden, dass das Einklemmen des Tatfahrzeugs erst riskiert werden konnte, nachdem dessen Geschwindigkeit infolge der zerschossenen Reifen bis auf Schrittgeschwindigkeit reduziert war. Für den Einsatz der Schusswaffen musste aber eben eine günstige, die Allgemeinheit nicht gefährdende Gelegenheit abgewartet werden.

Zusatzfrage, Herr Abg. Redling.

Der Schaden am Feuerwehrfahrzeug, der entstanden ist, wird sicher zivilrechtlich geltend gemacht. Aber das kann ja dauern. Wer wird für den Ersatz des Feuerwehrfahrzeugs sorgen?

Dazu kann ich Ihnen im Augenblick nichts sagen. Wir hatten ja im Rahmen der Beantwortung Ihrer Frage den Tatverlauf und die Fahndung zu konkretisieren. Das habe ich gemacht.

Ich denke, dass das den üblichen Gang der Regelung geht und dass selbstverständlich die Feuerwehr durch die zuständige Stelle entsprechend entschädigt wird. Das wird aber seinen normalen Weg gehen.

Zusatzfrage, Frau Abg. Berroth.

Gerade zu diesem normalen Weg habe ich schon noch eine Frage: Bei der Freiwilligen Feuerwehr Böblingen herrscht zurzeit große Unsicherheit, ob sie für das bei diesem Einsatz stark beschädigte Fahrzeug den gesamten wirtschaftlichen Schaden von der Bundeswehr oder der Landespolizeidirektion ersetzt bekommt oder ob sie nur den Restwert erhält. Meine Frage heißt: Ist die Landesregierung bereit, für den Fall, dass nur der geringere Restwert ersetzt würde, der Freiwilligen Feuerwehr Böblingen den Differenzbetrag auszugleichen, damit sich dieser mutige Einsatz nicht auch noch zum wirtschaftlichen Nachteil für eine Freiwillige Feuerwehr auswirkt?

(Abg. Buchter Bündnis 90/Die Grünen: Aus dem EnBW-Erlös! –Abg. Brechtken SPD: Schriftliche Antwort!)

Liebe Frau Kollegin, ich hoffe, dass da wirklich ein gutes Verfahren gefunden wird, damit nicht die Freiwillige Feuerwehr Böblingen darunter zu leiden hat, dass sie ihr Fahrzeug zur Verfügung gestellt hat.

Ich gehe der Frage gern nach. Wir müssen jetzt natürlich auch mit den Bundesdienststellen sprechen; denn es war ja ein Bundeswehrfahrzeug, welches Auslöser, Anlass für die Verfolgung und den gesamten Ablauf war. Ich würde Ihnen einfach zusagen, dass wir Ihnen zu gegebenem Zeitpunkt, wenn das abgeschlossen ist, schriftlich antworten.

Zusatzfrage, Herr Abg. Wilhelm.

Herr Minister, ich habe mit einigen eingesetzten Beamten gesprochen. Können Sie bestätigen,

dass nur deshalb ein schweres Rammfahrzeug der Feuerwehr Böblingen benötigt worden ist, weil es schlicht und einfach an geeignetem anderem Material gefehlt hat, beispielsweise an Krähenfüßen oder Nagelketten?