Herr Präsident, verehrte Damen, meine Herren! Der Finanzminister hat nahezu alles gesagt, was ausgeführt werden musste.
(Beifall des Abg. Kluck FDP/DVP – Abg. Oel- mayer Bündnis 90/Die Grünen: Das kann man wohl sagen! – Abg. Dr. Puchta SPD: Das reicht!)
Um Sie nicht zu langweilen und aus zeitökonomischen Gründen beschränke ich mich deshalb heute und hier auf ganz wenige Sätze.
Die jährlichen Versorgungsausgaben des Landes werden voraussichtlich von derzeit rund 4 Milliarden DM auf etwa 16 Milliarden DM im Jahr 2029 ansteigen. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird diese unabweisbare enorme Zukunftsbelastung spätestens ab dem Jahr 2014 zu empfindlichen Einschränkungen von Aufgaben und Leistungen des Landes führen. Ein wenig gemildert werden können die für unsere Bürgerschaft nachteiligen Auswirkungen solcher Maßnahmen durch die Versorgungsrücklage, die, wie der Herr Finanzminister ausgeführt hat, bekanntlich ab dem Jahr 2014 für die Dauer von 15 Jahren zur teilweisen Finanzierung der Versorgungsausgaben verwendet werden soll. Im Hinblick darauf sollte das Sondervermögen ohne Vernachlässigung des Sicherheitsaspektes so ertragbringend wie möglich angelegt werden.
Die bisherigen Zinserträge sind relativ bescheiden. Wir begrüßen deshalb die Absicht, durch die Erweiterung der Anlagemöglichkeiten künftig die Rentabilität zu verbessern. Ob allerdings der Aktienanteil dem Gesetzentwurf entsprechend bis zu 50 % betragen soll oder aber, was in der Vorlage verschwiegen wird, auf 30 % beschränkt werden soll, wie der Beirat offenbar beschlossen hat, darüber muss angesichts der jüngsten crashartigen Kursverluste rund um den Globus bei der Beratung im Finanzausschuss noch gesprochen werden.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Wieser CDU: Der Schröder hat doch den ganzen Euro ver- saut! – Abg. Dr. Puchta SPD: So eine kurzfristige Betrachtung ist dem nicht angemessen!)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte keine Zahlen wiederholen, sondern nur noch einmal ein paar Grundsätze von unserer Seite sagen.
Die Versorgungsrücklage ist nach unserer Auffassung eine Rücklage, die wir treuhänderisch zu verwalten haben. Daraus folgt, dass man mit diesem Geld mit aller Vorsicht umgehen muss. „Treuhänderisch“ sagt in erster Linie aus, dass das Geld auch vermehrt werden muss, und zwar optimal für diejenigen, denen es eigentlich gehört. Das sind die Beamten, die es eingezahlt haben.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Wieser CDU – Abg. Winckler CDU: Viele Mit- glieder dieses Gremiums!)
Das Land will nun durch die Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes ermöglichen, dass etwa 50 % des Vermögens und der Erträge in Aktien angelegt werden können. Das ist ein ordentlicher Brocken. Ich glaube, wir müssen uns im Ausschuss schon noch einmal intensiv darüber unterhalten, welchen Prozentsatz wir wählen, obwohl wir – das ist wichtig für Sie – vom Grundsatz her nicht abgeneigt sind, einer Erweiterung der Anlagemöglichkeiten zuzustimmen.
Das Interessante an Aktien ist ja, dass der Kursanstieg – das haben Sie richtig ausgedrückt, Herr Finanzminister – mittelfristig fast nicht zu schlagen ist, wenn wir die Geschichte der letzten 50 oder 55 Jahre betrachten. Über den langen Zeitraum gerechnet darf man damit wohl auch für die Zukunft rechnen, obwohl natürlich sämtliche Aktienanlagen immer spekulativ sind. Wenn der Aktienwert steigt – und nur darum geht es, nicht um die Dividende, die man vernachlässigen kann –, dann hat dieser Erfolg natürlich viele Väter und auch Mütter. Wenn der Aktienwert aber fällt, war es keiner.
Daraus entnehmen wir – und das ist eine der Forderungen –, dass es eine Kurssicherung geben muss. Das wird zwar den Ertrag etwas mindern, aber eine Kurssicherung wollen wir haben.
Das Zweite ist: Sie haben in dem Gesetz angekündigt, dass es Anlagerichtlinien geben wird. Ich gehe davon aus, dass Sie uns in der nächsten Finanzausschusssitzung diese Richtlinien vorlegen, denn nur über die Anlagerichtlinien können wir beurteilen, nach welchen Grundsätzen angelegt werden soll. Da das Teil des Gesetzes ist, bitte ich darum, uns diese Richtlinien, die in Ihrer Hoheit sind, bei der nächsten Finanzausschusssitzung vorzulegen. Ich hoffe, Sie sind dazu in der Lage.
Sie haben in dem Gesetz auch vorgesehen, dass das Finanzministerium jährlich einen Bericht über die Verwaltung der Mittel des Sondervermögens bekommen soll. Ich bitte darum – und ich sehe dabei auch die Mehrheitsfraktionen an –, in das Gesetz aufzunehmen, dass nicht nur das Finanzministerium, sondern auch der Landtag unterrichtet wird. Wir müssen nachvollziehen können, ob eine Anlage erfolgreich war oder nicht, und wir müssen daraus gegebenenfalls auch bestimmte Konsequenzen ziehen dürfen.
Das Gehalt des Ministers daran koppeln? Da gibt es vielleicht noch andere, die man daran koppeln könnte.
Zum Schluss möchte ich Ihnen sagen, dass wir unsere Zustimmung von den Daten, die Sie uns im Ausschuss vorlegen werden, abhängig machen, dass wir dann auch entscheiden werden, welcher Anlagehöhe wir zustimmen werden. Unser grundsätzliches Einverständnis habe ich Ihnen mitgeteilt.
Die anderen sind Juli, Januar, September, April, November, Mai, März, Juni, Dezember, August und Februar.
(Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der CDU und der FDP/DVP – Abg. Wieser CDU: Sehr gut! Kommt der dann in den Aufsichtsrat, der Mark Twain?)
Es war interessant, von Ihnen noch einmal Ausführungen zum Thema Versorgungsrücklagegesetz und zu der Debatte zu hören, die in diesem Haus schon im Jahr 1998 geführt worden ist, insbesondere am 10. Dezember 1998, als das Gesetz verabschiedet worden ist. Sie erinnern sich sicherlich: Auch unsere Fraktion hat damals diesem Gesetz zugestimmt.
Deswegen können Sie versichert sein, dass wir – das ist die zweite Bemerkung zu Ihrem Schlusssatz – in der Fraktion nach eingehender Beratung im Finanzausschuss – der Kollege Moser hat ja schon einige Punkte angesprochen – entscheiden werden, ob wir den Weg der vorgesehenen Gesetzesänderung, um die es heute geht, mitgehen können.
Gestatten Sie mir noch zwei Bemerkungen, weil ich nicht das, was der Kollege Moser richtigerweise schon wiederholt hat – – Bevor wir entscheiden, brauchen wir natürlich Anlagerichtlinien, um zu wissen, wie Sie mit dem treuhänderisch verwalteten Geld umgehen, wie angelegt werden soll, wer anlegen soll, welche Träger in Betracht kommen. Sie wollen das Gesetz an dieser Stelle ja öffnen – nicht mehr nur die Landeszentralbank, sondern möglicherweise auch international tätige Banken etc. All diese Vorgaben sollten wir kennen, bevor wir über diesen Gesetzentwurf entscheiden.
Ich möchte noch – auch im Anschluss an die Ausführungen des Kollegen Moser – einen weiteren Gedanken ergänzen. Herr Minister, Sie liegen nicht richtig, wenn Sie sagen, Sie wollten nicht spekulativ anlegen. Aktien sind per se spekulatives Anlagevermögen. Deswegen muss auch, wenn man mit treuhänderisch verwaltetem Geld umgeht, das man spekulativ anlegt, der Sicherheitsgedanke durchaus eine Rolle spielen, vielleicht auch eine andere Rolle, als wenn ein privater Anleger Geld in Aktien investiert.
Ich möchte noch einen weiteren Gedanken anführen – er spielt in der gegenwärtigen Situation meines Erachtens auch für das Land wieder eine Rolle –, nämlich steuerliche Möglichkeiten oder Finanzierungsmöglichkeiten für Altersvorsorge auszunutzen, Möglichkeiten, die der Privatmann so nicht wird ausnutzen können. Denn ein Privatmann kann eine Anlage in Aktien steuerlich nicht als Vorsorgeaufwendungen absetzen. Deswegen muss man sagen: Der Weg, den die Landesregierung geht, ist zwar konsequent, aber er wird eingehender Beratung im Finanzausschuss bedürfen. Insbesondere darf der Sicherheitsgedanke nicht vernachlässigt werden.
Denn auch wir sehen – aber das haben nicht wir zu verantworten, Herr Kollege Wieser –, dass die Personalausgaben im Landesetat allmählich solche Dimensionen annehmen – das gilt auch für die Vorsorge- und die Versorgungsaufwendungen –, dass der politische Gestaltungsspielraum immer mehr schrumpft. Deswegen werden Sie uns immer an Ihrer Seite haben, wenn Sie mit vernünftigen Vorschlägen – auch im Finanzausschuss – aufwarten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der gebotenen Kürze nur so viel: Der Gesetzentwurf ist kein Freibrief für wilde Spekulationen.