Nirgendwo steht geschrieben, dass die Repräsentanz eines Parlaments nur den großen Fraktionen vorbehalten sein soll. Das steht nirgendwo geschrieben.
Deshalb komme ich zu dem Ergebnis: Im Sinne einer Repräsentanz des gesamten Parlaments – ich sage noch einmal: des Parlaments in seiner Gänze –
schlage ich vor, dass wir in dieser Legislaturperiode eine Regelung finden, wonach bis zu vier Fraktionen die Möglichkeit gegeben wird, einen Vizepräsidenten zu stellen.
Der Herr Präsident hat zu Recht davon gesprochen, dass wir alle als Abgeordnete die Aufgabe haben, für das Parlament, für den Parlamentarismus draußen zu werben, vor allen Dingen auch für eine Neudefinition des Föderalismus. Ich bin der Meinung, meine Damen und Herren, dies ist natürlich in erster Linie eine Aufgabe des Parlaments und aller Abgeordneten, aber dies kann in der Zukunft eine hervorragende Aufgabe auch des Präsidenten und der Vizepräsidenten sein.
Ein Drittes und Letztes kommt hinzu: Herr Kollege Drexler, es war wirklich eine gute Entscheidung des Wählers – auch darauf hat der Herr Präsident hingewiesen –, dass bei der letzten Landtagswahl am 25. März die Republikaner nicht mehr in den Landtag gewählt worden sind.
Meine Damen und Herren, in der letzten Legislaturperiode wäre natürlich niemand auf die Idee gekommen, einen
Weil die Republikaner im Hause waren, Herr Drexler. Aber nachdem die Republikaner jetzt glücklicherweise nicht mehr im Hause sind, haben wir eine exzellente Ausgangslage dafür, dass in der Zukunft alle Fraktionen einen Präsidenten bzw. Vizepräsidenten erhalten können.
Es ist darauf hingewiesen worden, dass – übrigens auch auf Betreiben der SPD-Fraktion – im Deutschen Bundestag in der letzten Legislaturperiode dafür gesorgt worden ist, dass alle Fraktionen nunmehr einen Vizepräsidenten stellen.
Das ist im Deutschen Bundestag geschehen. Es gibt andere Bundesländer – Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen sind erwähnt worden –, in denen das auch so gemacht wird.
Aber ich sage Ihnen: Wir können diese Regelung, die der Kollege Oettinger und ich, die die CDU-Fraktion und die FDP/DVP-Fraktion Ihnen hier vorschlagen, natürlich machen, also bis zu vier Vizepräsidenten wählen, ohne dass die Geschäftsordnung geändert wird. Das ist möglich – darauf ist bereits hingewiesen worden –, allerdings nur, wenn die Spielregeln eingehalten werden, unter der Voraussetzung, dass die großen Fraktionen CDU und SPD an die kleinen Fraktionen entsprechend abtreten. Das ist die Voraussetzung.
(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Wieser CDU: Sehr gut! Das ist De- mokratie!)
Diesen Vorschlag machen wir. Herr Drexler, wir können Sie dazu nicht zwingen. Das ist schon klar. Grundgesetz, Landesverfassung und Geschäftsordnung besagen eindeutig, dass wir Sie dazu nicht zwingen können. Aber lassen Sie mich doch in allem Ernst eines dazu sagen: Wenn Sie auf diesen Vorschlag nicht eingehen, Herr Kollege Drexler, dann tragen Sie natürlich die alleinige Verantwortung dafür, dass das Ziel „einen Vizepräsidenten für alle“ nicht erreicht werden kann.
Ich würde mich niemals getrauen, das zu sagen, was heute Morgen in einem Rundfunkinterview ein neuer Grünenabgeordneter gesagt hat,
Das würde ich mich niemals getrauen, Herr Kollege Drexler. Aber dass die Verantwortung bei Ihnen liegt, wenn wir dieses Ziel einer breiteren Repräsentanz für alle Fraktionen nicht erreichen,
(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Drexler SPD: Sie haben einen roten Kopf bei Ihrer Rede bekommen, aber sonst nichts!)
Wir treten daher in die Abstimmung ein. Es liegen zwei Anträge vor. Ich bin der Auffassung, dass der Antrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/3, der weiter gehende ist, und werde daher zunächst über diesen Antrag abstimmen lassen.
Herr Abg. Dr. Salomon, ich gehe davon aus, dass wir über den Antrag insgesamt abstimmen können. – Dann lasse ich über diesen Antrag der Fraktion GRÜNE abstimmen. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt.
nur zwei Vizepräsidenten zu wählen. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist ebenfalls mehrheitlich abgelehnt.
Ich stelle jetzt mit Zustimmung des Hauses fest, dass die Bestimmung des § 4 Abs. 6 nun ebenfalls zur vorläufigen Geschäftsordnung gehört. Diesen Absatz haben wir ja vorhin ausgeklammert. Er muss jetzt wieder mit einbezogen werden, sodass wir jetzt nach dieser Bestimmung die Wahl der Vizepräsidenten vornehmen.