Protokoll der Sitzung vom 12.06.2001

Dem Antrag, in keinen weiteren Wahlgang mehr einzutreten. – Handzeichen! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das Haus hat beschlossen, dass kein weiterer Wahlgang stattfindet, und deshalb kann Ihr Antrag, Herr Abg. Dr. Salomon, nicht berücksichtigt werden.

Damit ist Punkt 3 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Wahl der Mitglieder des Präsidiums

Hier haben wir nach § 4 Abs. 7 der Geschäftsordnung die weiteren Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Präsidiums zu wählen. Sie finden auf Ihren Tischen eine Vorschlagsliste der Fraktionen (Anlage 2). Wenn sich kein Widerspruch erhebt, stelle ich fest, dass das Haus die in der Vorschlagsliste aufgeführten Damen und Herren zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Präsidiums wählt. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist es so beschlossen und Punkt 4 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Wahl der Schriftführer

Nach § 4 Abs. 8 der Geschäftsordnung mit der zu Beginn der Sitzung beschlossenen Änderung wählt der Landtag nach den Vorschlägen der Fraktionen entsprechend deren Zahlenverhältnis 18 Schriftführer. Ein entsprechender Wahlvorschlag liegt Ihnen vor (Anlage 3). Es widerspricht niemand diesem Wahlvorschlag? – Dann stelle ich fest, dass die Schriftführer so gewählt sind.

Punkt 5 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Wahl der Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses

Nach § 4 Abs. 2 des Landeswahlprüfungsgesetzes besteht der Wahlprüfungsausschuss aus sieben Abgeordneten als ordentlichen Mitgliedern, je einem Stellvertreter für jedes ordentliche Mitglied und je einem ständigen beratenden Mitglied der Fraktionen, die in ihm nicht durch ordentliche Mitglieder vertreten sind. Er wird vom Landtag für die Dauer der Wahlperiode gewählt.

Auch hier gibt es eine Vorschlagsliste der Fraktionen für die Wahl der Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses (Anlage 4). Soweit die Stellvertreter nicht oder nicht vollständig benannt sind, werden sie in einer der nächsten Sitzungen nachbenannt.

Eine förmliche Abstimmung wird offenbar nicht gewünscht? – Ich stelle fest, dass das Haus die von den Fraktionen vorgeschlagenen Abgeordneten zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern und im Falle der Fraktion der

(Präsident Straub)

FDP/DVP und der Fraktion GRÜNE zu beratenden Mitgliedern des Wahlprüfungsausschusses gewählt hat.

Meine Damen und Herren, nach der Wahl der Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses gebe ich bekannt, dass elf Wahleinsprüche gegen die Landtagswahl eingegangen sind. Aus der Ihnen vorliegenden Liste (Anlage 5) ergibt sich, welche Personen Einspruch erhoben haben.

Ich schlage vor, die Wahleinsprüche dem Wahlprüfungsausschuss zur weiteren geschäftsordnungsmäßigen Beratung zu überweisen. – Das Haus stimmt zu.

Damit ist Punkt 6 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Bestellung der Ausschüsse und Wahl der Ausschussmitglieder

Meine Damen und Herren, nach § 18 der Geschäftsordnung bestellt der Landtag zur Vorbereitung seiner Verhandlungen Ausschüsse für die Dauer der Wahlperiode. Gemäß einer interfraktionellen Absprache sollen folgende Ausschüsse bestellt werden:

Ständiger Ausschuss

Finanzausschuss

Wirtschaftsausschuss

Innenausschuss

Ausschuss für Schule, Jugend und Sport

Ausschuss für Umwelt und Verkehr

Sozialausschuss

Ausschuss Ländlicher Raum und Landwirtschaft

Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Petitionsausschuss

Der Ständige Ausschuss hat zugleich die Aufgabe nach Artikel 36 unserer Verfassung.

Mit Ausnahme des Petitionsausschusses, dem 25 Mitglieder, und des Finanzausschusses, dem 21 Mitglieder angehören sollen, sollen alle anderen Ausschüsse 18 Mitglieder haben.

Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass die Zahl der stellvertretenden Mitglieder bis zur dreifachen Zahl der ordentlichen Mitglieder betragen darf.

Ein gemeinsamer Vorschlag aller Fraktionen zur Wahl der Mitglieder und teilweise auch der stellvertretenden Mitglieder der Ausschüsse liegt auf Ihren Tischen (Anlage 6).

Die SPD-Fraktion bittet, beim Petitionsausschuss folgende Änderungen vorzunehmen:

Erstens: Herr Abg. Fischer wird ordentliches Mitglied.

Zweitens: Herr Abg. Seltenreich wird stellvertretendes Mitglied.

Drittens: Als weiteres stellvertretendes Mitglied wird Abg. Mario Capezzuto benannt.

Wenn keine Einwendungen erhoben und andere Vorschläge nicht gemacht werden, stelle ich fest, dass das Haus die Ausschussmitglieder und die stellvertretenden Ausschussmitglieder entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen mit der vorhin bekannt gegebenen Änderung gewählt hat.

Meine Damen und Herren, wir haben ferner die Mitglieder des Ausschusses nach Artikel 62 der Verfassung zu wählen, der nach § 19 b Abs. 1 der Geschäftsordnung mit der zu Beginn der Sitzung beschlossenen Änderung aus 18 Mitgliedern und der gleichen Zahl von Stellvertretern besteht.

Wird dazu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich stelle fest, dass das Haus entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen gewählt hat.

Damit ist auch Punkt 7 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Beschlussfassung über das Genehmigungsverfahren in Immunitätsangelegenheiten

Meine Damen und Herren, ich schlage vor, den allgemeinen Genehmigungsbeschluss in Immunitätsangelegenheiten, wie er in ständiger Praxis vom Landtag in der ersten Sitzung der neuen Wahlperiode gefasst wird und in dem Ihnen vorliegenden Sonderdruck auf den Seiten 163 und 164 nachzulesen ist, für die 13. Wahlperiode inhaltsgleich und vorläufig bis zur Beschlussfassung über die Geschäftsordnung zu übernehmen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann stelle ich Zustimmung fest.

Meine Damen und Herren, die zweite Sitzung des 13. Landtags findet morgen, Mittwoch, 13. Juni 2001, um 11:00 Uhr mit folgender Tagesordnung statt:

1. Wahl des Ministerpräsidenten

2. Vereidigung des Ministerpräsidenten