Dann treten wir in die Wahlhandlung ein. Ich darf wiederum Herrn Abg. Schebesta bitten, den Namensaufruf vorzunehmen.
Meine Damen und Herren, ist noch eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter im Saal, die abzustimmen wünschen? – Das ist nicht der Fall. Damit schließe ich die Wahlhandlung und darf die Wahlkommission bitten, das Ergebnis festzustellen. Bis dahin unterbreche ich die Sitzung.
Auf Frau Abg. Fauser entfielen 60 Stimmen. Mit Nein haben 60 Abgeordnete gestimmt. 7 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Ein Stimmzettel war ungültig.
Es ist beantragt, in einen weiteren Wahlgang einzutreten. Darüber brauche ich nicht abstimmen zu lassen, wenn sich kein Widerspruch erhebt. – Bitte schön, Herr Abg. Drexler.
Herr Präsident, wir widersprechen. Ich glaube, nach dieser Nichtwahl wird es langsam Zeit, dass sich das Parlament überlegt, was es eigentlich will. Ich glaube, das Eins-plus-zwei-Modell ist richtig. Das hat jetzt diese Wahl gezeigt. Wir sind deswegen gegen weitere Wahlgänge.
Da dem Antrag des Herrn Abg. Oettinger, in einen weiteren Wahlgang einzutreten, widersprochen wurde, muss ich darüber abstimmen lassen. Wer für einen weiteren Wahlgang ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Der Antrag ist mehrheitlich angenommen worden.
Es sind Frau Abg. Fauser und Herr Abg. Kretschmann vorgeschlagen. Werden weitere Vorschläge gemacht ? – Das ist nicht der Fall. Dann treten wir in den Wahlgang ein.
Ich darf die Wahlkommission wiederum bitten, tätig zu werden. Herrn Abg. Schebesta bitte ich, den Namensaufruf vorzunehmen.
Ich darf darauf hinweisen, dass Sie den Namen von Frau Fauser, von Herrn Kretschmann oder den einer dritten Person auf den Stimmzettel schreiben können.
Meine Damen und Herren, ist noch eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter im Saal, die abzustimmen wünschen? –
Das ist nicht der Fall. Damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Wahlkommission, das Ergebnis festzustellen. Bis dahin unterbreche ich die Sitzung.
Auf Frau Abg. Fauser entfielen 67 Stimmen, auf Herrn Abg. Kretschmann 12 Stimmen. Mit Nein haben 46 Abgeordnete gestimmt. 2 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Ein Stimmzettel war ungültig.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nachdem in der vorhergehenden Geschäftsordnungsdebatte mehrheitlich festgestellt wurde, dass bis zu vier Vizepräsidenten gewählt werden sollen, nachdem unser Antrag nicht durchkam und deshalb das d’hondtsche Verfahren zugrunde gelegt wurde, kann ich nur sagen: Die CDU stellt jetzt den Präsidenten und einen stellvertretenden Präsidenten, die SPD stellt einen stellvertretenden Präsidenten, und auch die FDP/DVP stellt einen stellvertretenden Präsidenten. Es sind erst drei stellvertretende Präsidenten gewählt. Sie haben selbst gesagt, es seien bis zu vier Stellvertreter möglich. Aus Gründen der formalen Gleichbehandlung aller Fraktionen, insbesondere der beiden kleinen Fraktionen, ist es nach meiner Meinung eine Selbstverständlichkeit, dass wir jetzt in die Wahl eines vierten stellvertretenden Präsidenten eintreten. Wir schlagen für diesen Wahlgang meinen Kollegen Kretschmann vor.
Es ist beantragt worden, von einem vierten Wahlgang abzusehen. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen.