Übrigens hat Herr Steindorfner auf dem Vormundschaftsgerichtstag gesagt: Wir haben kein Geld; bei knappen Mitteln geht das nicht. Die Evangelische Fachhochschule hat Ihnen damals schon erklärt, die Qualifizierung erfolge kostenneutral, das heißt, die Ausbildung der Betreuer werde für das Land keine Kosten bringen. Allerdings – das ist richtig – wird das über die Sozialhilfe natürlich auch für das Land eine Kostenfrage, wenn die Betreuer dann tätig sind und es sich um einen Sozialfall handelt.
Sie haben es also auch wegen der knappen Geldmittel abgelehnt, und – was uns noch mehr geärgert hat, Herr Justizminister – Sie haben seinerzeit gesagt, im Bundesgesetz sei die Ermächtigung für die Länder vorgesehen worden, weil es eigentlich die neuen Länder betroffen habe, weil dort die Gefahr bestanden habe, dass die Betreuungsstrukturen zusammenbrechen. Wir gehen nicht davon aus, dass Sie es jetzt hier in Baden-Württemberg deswegen machen, weil die Gefahr besteht, dass die Betreuungsstrukturen zusammenbrechen, aber wir wissen natürlich, dass drei Jahre vergangen sind, in denen die Betreuer, die in ihrem Beruf, in ihrer Arbeit viele Erfahrungen gesammelt haben und qualifiziert sind, zum Teil erhebliche Schwierigkeiten bekommen haben, weil sie die Kosten eben nicht mehr hereinspielen konnten, was notwendig ist, wenn man dieses Geschäft verrichten will.
Sie haben seinerzeit noch etwas gemacht, was uns geärgert hat. Ich sage Ihnen das immer vor dem Hintergrund: Wir sind froh, dass es jetzt das Gesetz gibt, aber wir wollen
Sie haben im Ausschuss einen Bericht über das Fortgehen in dieser Sache zugesagt und kurz vor Ablauf der Frist nicht diesen Bericht erstattet, sondern nur mitgeteilt, ein Referentenentwurf liege vor. Also: Seit September 1999 liegt ein Referentenentwurf vor, und erst jetzt gibt es einen Gesetzentwurf! Sie brauchen zwei Jahre, um so ein popeliges Gesetz auf den Weg zu bringen. Das kann einfach nicht wahr sein.
(Heiterkeit – Abg. Pfister FDP/DVP: Gott sei Dank, kann man da nur sagen! – Abg. Blenke CDU: Popelig im Sinne des Gesetzes! – Weitere Zurufe)
Wenn ich von einem „popeligen Gesetz“ spreche, dann in Bezug auf die juristische Arbeitsleistung, die notwendig ist, um ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen. Ein solches Gesetz zu erarbeiten, ist – das wird der Justizminister zugeben – kein Hexenwerk, und es ist unverständlich, dass zwei Jahre lang ein Referentenentwurf gewissermaßen hinter den Schrank gefallen und irgendwie in Vergessenheit geraten ist. Dieser lange Zeitraum ging auf Kosten der Betreuer, und das ist nicht richtig. Deshalb kritisieren wir das so massiv.
(Beifall bei der SPD und den Grünen – Abg. Blen- ke CDU: Gut! Prima! Der wichtigste Satz am Schluss!)
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zunächst halte ich es nicht für entscheidend, Herr Kollege Bebber, dass wir es Ihnen recht machen, sondern dass wir es den Bürgerinnen und Bürgern und den Betroffenen recht machen, meine Damen und Herren.
Gut Ding will Weile haben, und ich denke, bei dieser Geschichte kommt es vor allem nicht auf die Vergütung der Berufsbetreuer an, sondern auf deren Qualifikation, und hier hat sich herausgestellt, dass ihre Qualifikation verbessert werden kann und verbessert werden muss. Dafür gibt es dann einen ökonomischen Anreiz.
Ersparen Sie mir, dass ich als Diplomvolkswirt, der die Rechtspolitik aus wirtschaftlicher Sicht begleitet, eine ökonomische Analyse dieses Gesetzentwurfs vornehme.
Wir legen Wert auf die Qualifikation der Betreuer in Baden-Württemberg, und die wird durch dieses Gesetz verbessert; jedenfalls eröffnet dieses Gesetz die Möglichkeit, dass sich die Praktiker nachqualifizieren und dann auch in den Genuss der höheren Vergütungen kommen.
Nach der Änderung des Betreuungsrechts im Januar 1999 hat es für bestimmte Betreuer finanzielle Nachteile gegeben. Das räumen wir unumwunden ein. Nach früher geltendem Recht wurden bei der Vergütung auch die Qualifikation und zusätzlich die Schwierigkeit des betreuten Falls berücksichtigt.
Wir versprechen uns von dem Gesetzentwurf eine weitere Verbesserung der Betreuungssituation durch Berufsbetreuer in Baden-Württemberg. Die Weiterbildung, meine Damen und Herren, soll den hohen Standard der Betreuung in unserem Land sichern. Die Nachqualifikation zielt auch auf eine verbesserte Betreuung psychisch Kranker bzw. geistig oder seelisch behinderter Menschen.
Die Weiterbildung wirkt sich unmittelbar auf die Vergütung der Berufsbetreuer aus. Maßgebend für die Vergütungsansprüche eines Berufsbetreuers an die Staatskasse bei der Betreuung eines Mittellosen ist künftig allein seine Qualifikation.
Lassen Sie mich abschließend noch auf einen Punkt kommen, meine Damen und Herren. Problematisch und mit finanziellen Folgelasten befrachtet ist die prekäre finanzielle Situation der ehrenamtlichen Betreuer, um die es in diesem Gesetz nicht geht. Es gibt eine Vielzahl von Menschen in Baden-Württemberg, die sich ehrenamtlich als Betreuer zur Verfügung stellen. Sie entlasten mit ihrer Arbeit nicht nur die Berufsbetreuer, sondern auch den Landeshaushalt. Dies ist umso wichtiger, als die Zahl dementer Menschen immer mehr zunimmt. Wenn der Staat an die Leistungsgrenzen stößt, ist es nach liberaler Auffassung, nach Auffassung der FDP/DVP umso wichtiger, dass es uns gelingt, das bürgerschaftliche Engagement in unserem Land zu stärken und weiterzuentwickeln.
Deshalb begrüßen wir, dass der Landeswohlfahrtsverband Baden ein Konzept zur Förderung der Betreuungsvereine entwickelt hat, das allseits auf Zustimmung gestoßen ist. Dieses Konzept sieht unter anderem auch die Gewinnung neuer Betreuer und die kontinuierliche, fachliche Begleitung der ehrenamtlichen Betreuer vor.
Wegen der finanziellen Engpässe kann das Sozialministerium die erforderliche Fördersumme derzeit jedoch nicht aufbringen.
Mit dem aktuellen Haushaltsansatz kann der Ausbau der Betreuungsvereine nicht erfolgen. Schlimmer noch, es ist damit zu rechnen, dass einige Vereine ihr Angebot zurückfahren, wenn nicht gar einstellen. Vor dieser Entwicklung wollen wir warnen, und wir appellieren an den Sozialmi
Meine Damen und Herren, wenn es nicht gelingt, die Berufsbetreuer durch ehrenamtliche Betreuer zu entlasten, führt dies zu höheren Kosten, die aus der dann erforderlichen Betreuung durch Berufsbetreuer entstehen. Als zwangsläufige Ausgaben sind sie dann sowieso vom Landeshaushalt zu tragen. Dies kann nicht im Sinne einer vorausschauenden Haushaltspolitik sein.
Ansonsten unterstützen wir den Gesetzentwurf und hoffen, dass wir in der von mir zuletzt angesprochenen Frage auch noch eine Lösung erreichen.
(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Pfister FDP/DVP zu Abg. Theurer FDP/DVP: Sehr gut! Ich gratuliere zu deiner Jung- fernrede! – Abg. Bebber SPD: Das ist doch gar keine Jungfer! – Gegenruf des Abg. Pfister FDP/ DVP: Doch, das war eine Jungfernrede! Das hast du noch gar nicht gemerkt!)
Das freut mich aber. Immerhin bringt das zu später Stunde noch einmal Bewegung ins Parlament. Das freut mich.
Das ist auch eine Belebung für das Parlament, Kollege Blenke. Bei den vielen traurigen Veranstaltungen, die hier stattfinden, ist es auch wichtig, manche Themen, die, wie ich meine, einvernehmlich zu behandeln sind,
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich darf auf meine beiden Vorredner Bezug nehmen. Herr Kollege Pauli hat mir im Prinzip vieles vorweggenommen, was ich mir für meine Rede ausgedacht hatte, nämlich beispielsweise, dass die Bedeutung dieses Gesetzes, insbesondere für die alten Menschen im Land, tatsächlich groß ist. Deshalb muss es auch umgesetzt werden. Er hat das ausgeführt, und ich will dazu nachher noch zwei Punkte nennen.
Den kritischen Part hat schon Kollege Bebber übernommen. Er hat es nämlich tatsächlich fertig gebracht, fünf Minuten lang darüber zu lamentieren, dass das Gesetz erst jetzt kommt. Ich finde es gut, dass es jetzt kommt.
Es ist natürlich kritisch anzumerken, dass der Justizminister andere Gesetze, wenn es zum Beispiel um die Unterbringung von Straftätern geht,
in drei Monaten durchzieht und in diesem Fall drei Jahre braucht. Da muss man schon einmal fragen, warum das so ist. Aber darüber fünf Minuten zu reden, das halte ich für zu viel.