Michael Theurer
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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:
Aus welchen Gründen hat das Land der Vorfinanzierung der Planungskosten für die Tunnelumfahrung im Zuge der
B 296 durch die Große Kreisstadt Calw zugestimmt, die Vorfinanzierung der Planungskosten für die B-32-Hochbrücke durch die Große Kreisstadt Horb und den Landkreis Freudenstadt jedoch abgelehnt?
Sehr geehrter Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass die Stadt Horb und der Landkreis Freudenstadt aufgrund der Situation einer unter Ensembledenkmalschutz stehenden Innenstadt und der hohen Verkehrsbelastung bereit waren, weitere Planungsschritte bis zur Planreife vorzufinanzieren, und ist die Landesregierung bereit, eine solche Vorfinanzierung durch die Stadt und den Landkreis bis zur Planfeststellung zu akzeptieren?
Wir haben vereinbart, dass wir uns auf einen Satz beschränken. Auch die FDP/DVP-Fraktion kann diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir können heute, nach nur fünf Kommissionssitzungen seit Oktober 2005 – –
Heute hat die Kommission, glaube ich, noch einmal getagt. Wie ich aus der Kommission höre, konnte oder musste heute in fast der Hälfte der 28 Härtefälle – und nur solche kommen ja vor die Kommission – empfohlen werden, dem Anliegen zu entsprechen.
Das zeigt eben auch, dass hier Einzelschicksale besprochen und behandelt werden, bei denen über menschliche Härten zu entscheiden ist und es darum geht, ob Familien mit Kindern zurückgeschickt werden müssen, die hier bleiben sollten. Ich finde es gut, dass durch diese rechtliche Änderung eine solche Kommission eingerichtet wurde. Gerade als Liberaler denkt man ja den Staat vom einzelnen Menschen her. Einzelschicksale sind uns nicht gleichgültig.
Die Kommission hat in diesen Sitzungen eine umfangreiche Prüfung und Bewertungstätigkeit vorgenommen. Dafür möchte ich den Mitgliedern der Kommission im Namen der FDP/DVP-Fraktion ganz herzlich danken.
Dies ist mit viel Arbeit verbunden. Wenn man mit den Kommissionsmitgliedern spricht und auch selber einmal solche Akten anschaut, merkt man, dass man sich schon einarbeiten und einlesen muss. Die überwiegende Mehrzahl der Härtefalleingaben betrifft Familien mit Minderjährigen, die überwiegend in Deutschland geboren wurden. Die meisten Anträge wurden ja auch von Menschen aus Serbien und Montenegro, vornehmlich kosovarischer Herkunft, gestellt.
Die Kommission ist – das möchte ich hier noch einmal erwähnen, um es zu betonen und zu unterstreichen – sehr fleißig. Die Kommission trifft sich etwa alle 14 Tage zu ganz
tägigen Sitzungen. Zuletzt wurden ca. 30 bis 50 Eingaben pro Sitzung bearbeitet.
Das Innenministerium ordnete in vielen Fällen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von zwei Jahren an, wobei die Möglichkeit der Verlängerung besteht. Die Anerkennungsquote von rund 25 % ist jetzt im Steigen begriffen. Man wird da keine Prognose abgeben können. Wie das ausgeht, wird weiterhin vom Einzelfall abhängig sein. Ich finde es aber gut, dass jenseits der asylrechtlichen Verfahren und jenseits aller normalen Verfahren ein solches Gnadenrecht, ein solches Menschlichkeitsrecht besteht, bei dem eine Härtefallkommission die Vorarbeit leistet, die Entscheidung dann aber beim zuständigen Ministerium verbleibt.
Die Härtefallkommission – das möchte ich für die FDP/ DVP-Fraktion schon jetzt feststellen – hat sich bewährt. Sie hat bewiesen, dass in besonders gelagerten Härtefällen, denen die Unverständlichkeit der Abschiebung auf die Stirn geschrieben steht, Gnade vor Recht ergehen sollte, ohne damit ein neues Einfallstor zu schaffen. Ich denke, das ist ein guter und menschlicher Weg, der hier beschritten wird.
Die extrem hohe Anzahl von Eingaben der Kosovo-Albaner unterstreicht zudem die Notwendigkeit einer einmaligen Altfallregelung für die Flüchtlinge des Jugoslawienkriegs. Wir sollten uns, meine ich, in diesem hohen Haus einmal darüber unterhalten, ob nicht genau für diese Menschen, die aus einem schwierigen Umbruch gekommen sind, aus einem Bürgerkrieg, der schrecklich genug war, und die lange hier leben, eine besondere Regelung gefunden werden sollte. Ich gebe das nur zu bedenken. Das ist keine mit der Fraktion abgestimmte Position, sondern einfach meine eigene persönliche Meinung.
Vielleicht können wir in diesem Bereich noch einmal miteinander ins Gespräch kommen, weil ich auch aus zahlreichen Gesprächen vor Ort mit den Menschen in den Gemeinden weiß, dass gerade diese Kosovo-Albaner gut integriert sind und wir vielleicht hier auch im Interesse der Familien und Kinder eine Regelung finden sollten,
zumal wir auch aus der Enquetekommission „Demografischer Wandel“ wissen, dass wir in unserem Land junge Menschen brauchen. Warum sollte man zusätzliche Einwanderer hierher holen, wenn es Menschen gibt, die in diesem Land geboren und gut integriert sind, die deutsche Sprache sprechen und deshalb hier bleiben könnten?
Das geht jetzt über das eigentliche Thema hinaus. Noch einmal ein ganz herzliches Dankeschön für die Arbeit der Härtefallkommission.
Frau Kollegin Bregenzer, nachdem Sie hier die Auffassung vertreten, dass dieses Gesetz gegen Völkerrecht verstößt, frage ich Sie: Haben Sie vor, es vor entsprechende internationale Gremien zu bringen und dort auf einen solchen Verstoß hin untersuchen zu lassen?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ein Informationsfreiheitsgesetz für Baden-Württemberg ist ein richtiger Schritt hin zu mehr Transparenz in der Verwaltung und zu mehr Bürgerrechten.
Davon ist die FDP/DVP-Fraktion überzeugt. Deshalb begrüßen wir die Vorlage eines Entwurfs für ein Informationsfreiheitsgesetz grundsätzlich.
Die Transparenz des Verwaltungshandelns schafft zusätzliches Vertrauen in den Staat und in die Verwaltung. Dabei sagen wir auch: Das Ganze wird hier von den Grünen mit Impetus vorgetragen. So ist es natürlich nicht. Denn die Kollegin Dederer hat zu Recht darauf hingewiesen, dass Informationsrechte für die Bürgerinnen und Bürger schon heute gesetzlich normiert sind. Aber nichts ist so gut, als dass man es nicht noch besser machen könnte.
Deshalb sind wir grundsätzlich dafür offen, ein solches Informationsfreiheitsgesetz auf den Weg zu bringen. Denn Transparenz und Information stärken die Demokratie und deren Freiheitsrechte.
Für die Verwaltung bietet ein Informationszugangsrecht die Chance, ihre Informationsstrukturen weiter zu modernisieren. Die FDP war es schließlich, die das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes trotz erheblicher Mängel wegen der zahlreichen und ausufernden Ausnahmetatbestände – das hat uns bei der früheren rot-grünen Bundesregierung auch nicht gewundert –, die das Recht auf Informationszugang in vielen Fällen stark einschränken,
im Bundesrat gegen die Interessen der CDU durchgesetzt hat, sodass es nun zum 1. Januar 2006 in Kraft treten
und zu mehr Transparenz staatlichen Handelns beitragen kann. Die FDP hat damit bewiesen, dass sie ihre Aufgabe als Bewahrerin der Bürgerrechte
und als Korrektiv gegenüber einem obrigkeitsstaatlichen Gesellschafts- und Staatsverständnis sehr ernst nimmt.
Unabhängig vom Informationsfreiheitsgesetz sollte unserer Auffassung nach
die Verwaltung aber klarer und verstärkt dazu angehalten werden, von sich aus die Informationsversorgung über das Internet und E-Government-Projekte zu übernehmen.
Nun aber konkret zum Gesetzentwurf der Grünen.
Dieser hat – das hat ja auch die Ausschussberatung gezeigt – erhebliche Mängel, die ihn aus unserer Sicht zum jetzigen Zeitpunkt nicht zustimmungsfähig machen. Zunächst einmal haben Sie bei der Einschränkung des Anwendungsbereichs aus unserer Sicht schlichtweg Behörden vergessen.
Ich nenne da zum Beispiel nur Rechnungsprüfungsämter oder aber die Klarstellung, dass das Informationsrecht gegenüber Forschung und Lehre sowie im Bereich von Leistungsbeurteilungen und -prüfungen nicht greift.
Außerdem sollte neben der Erstattung von Auslagen auch die Erhebung von Gebühren erwogen werden.
Der Zugang zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen darf nur mit Zustimmung des Unternehmens gewährt werden und nicht lediglich nach einer reinen Stellungnahme, wie Sie das vorsehen.
Noch ein handwerklicher Fehler muss hier einmal angesprochen werden. § 10 Abs. 5 Ihres Gesetzentwurfs lautet:
Der Antrag auf Zugang zu Informationen kann abgelehnt werden, wenn das Bekanntwerden des Inhalts der Informationen die Funktionsfähigkeit und die Eigenverantwortung der Landesregierung beeinträchtigt.
Was aber ist mit den Landkreisen, den Städten, den Gemeinden und den anderen Behörden, die selbstverständlich auch ein solches Recht bekommen sollten?
Sie sehen also, es gibt noch viel Diskussionsbedarf.
Ich sehe auch vor dem Hintergrund, dass die abgewählte rot-grüne Bundesregierung sieben Jahre der Diskussion gebraucht hat, bis sie ihr in der ersten und der zweiten Koalitionsvereinbarung beschlossenes Informationsfreiheitsgesetz umgesetzt hat, keinerlei Eilbedürftigkeit für ein solches Gesetz in Baden-Württemberg, weil es sonst nämlich zu handwerklichen Fehlern kommen würde.
Deshalb darf ich hier zitieren, was die Grünen-Fraktion selbst einmal festgestellt hat:
Unsere Fraktion hielte es nicht für sinnvoll, wenn ein solches Gesetz zum Ende dieser Legislaturperiode – das wäre der Fall, weil die Träger der öffentlichen Belange und insbesondere die Kommunen einbezogen werden müssen – in aller Eile durchgezogen würde. Dieses wichtige Bürgerrechtsthema muss umfassend beraten werden. In der nächsten Legislaturperiode muss ein solches Gesetz hier beschlossen werden.
So weit Michael Jacobi GRÜNE aus der Sitzung vom 14. Dezember 2000 bei der Ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der Republikaner – Gesetz zum Schutz des freien Informationszugangs in Baden-Württemberg.
Diese Argumente – Anhörung der Träger öffentlicher Belange – gelten natürlich auch für dieses Gesetz. Wenn wir das jetzt auf die Schiene setzen, kann es in dieser Legislaturperiode gar nicht mehr vernünftig besprochen werden. Die Fraktion GRÜNE hätte sich hier an ihrem früheren Mitglied Michael Jacobi orientieren müssen.
Deshalb kann die FDP/DVP-Fraktion diesem Gesetzentwurf der Grünen nicht zustimmen.
Herr Oelmayer, erste Frage: Warum sind Sie eigentlich immer so bissig gegenüber der FDP/DVP, wenn Sie sie für eine Zustimmung gewinnen wollen?
Zweite Frage: Sind Sie bereit, einzugestehen, dass Ihr Gesetz handwerkliche Fehler enthält, die eine Verabschiedung jetzt gar nicht ermöglichen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn es nicht erforderlich ist, eine Rede zu halten, dann ist es erforderlich, keine Rede zu halten.
Dies ist jetzt nicht von Montesquieu, sondern von Theurer. Ich bitte, das auch zu Protokoll zu nehmen.
Die FDP/DVP-Fraktion stimmt der Änderung dieses Gesetzentwurfs zu.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Gesetz ist sinnvoll. Deshalb stimmen wir diesem Gesetz zu.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal freue ich mich, dass der Kollege Herrmann meine Vorschläge hier ins Parlament mit eingebracht hat
und viele davon auch für gut befunden hat.
Wenn zum Beispiel vom Kollegen Herrmann hier festgestellt wird, dass in meinen Vorschlägen zur Konsolidierung des Haushalts 15 % Personalabbau gefordert werden und wir 13 % erreichen, dann ist das ja schon etwas.
Ja, natürlich, in den Ministerien. – Aber man muss sich dann auch fragen lassen: Reicht das, was wir tun, zur Konsolidierung des Haushalts aus oder nicht?
Und wenn nicht, dann muss man sich noch ehrgeizigere Ziele setzen. Es ehrt uns ja, dass wir uns da austauschen. Vielen Dank, Herr Kollege Herrmann, für die Unterstützung bei dem einen oder anderen Vorschlag. Bei der groben Linie des Personalabbaus sind wir uns ja auch einig.
Wenn Sie dann zu der Frage kommen, die jetzt auch die Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Opposition angeführt haben, nämlich zur Frage der Schulnoten, dann muss ich Ihnen sagen: Ich bin heute nicht hierher gekommen, um Schulnoten zu verteilen. Aber bei der Nettoneuverschul
dung von 2 Milliarden € bei einer Gesamtverschuldung von über 41 Milliarden € stellt zum Beispiel unser Finanzminister Gerhard Stratthaus fest, dass der Haushalt, was die Nettoneuverschuldung angeht, gerade noch ausreichend ist, auch was die Verfassungsmäßigkeit angeht. Was „gerade noch ausreichend“ in Schulnoten heißt, das wissen Sie ja. Meine Damen und Herren, ich will hier keine Schulnoten verteilen, aber wenn Sie im Hinblick auf die Nettoneuverschuldung und die Verfassungsmäßigkeit sagen: „Der Haushalt ist gut“, dann sollten Sie sich auch dazu äußern, ob 2 Milliarden € Neuverschuldung gut ist und ob über 41 Milliarden € Gesamtverschuldung gut ist. Wir können das nicht feststellen.
Wir sind der Auffassung, dass sich der Haushalt dadurch, dass wir konsequent eingespart haben, ein gutes Stück weit verbessert hat. Aber Sie können sich – das haben Sie ja hier auch nicht gemacht – nicht hinstellen und sagen: Der Haushalt ist, was die Nettoneuverschuldung angeht, befriedigend. Insofern kann sich jeder selber überlegen, ob das, was ich in der ersten Lesung gesagt habe, nämlich die positive Feststellung, man habe sich von „Vier minus“ auf „Vier plus“ verbessert, jetzt richtig ist oder nicht. Ich bin der Meinung, dass eine Nettoneuverschuldung von rund 2 Milliarden € – in der mittelfristigen Finanzplanung geht sie ja etwas zurück – noch zu hoch ist, dass das nicht befriedigen kann
und dass das von der Verfassungsmäßigkeit her gerade noch ausreichend ist. Wir haben deshalb als FDP/DVP immer darauf gedrängt, dass Einsparpotenziale weiter ausgeschöpft werden.
Wir haben darauf gedrängt, dass wir an die Ausgabensenkung herangehen. Wir haben in der Haushaltsberatung vor einem Jahr Einsparungen von 1 Milliarde € vorgenommen. Jetzt wird über globale Minderausgaben ganz kräftig in allen Ministerien gespart. Man muss in einer solchen zweiten und dritten Lesung auch einmal anerkennen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Häusern mit großer Energie dabei sind, noch Einsparpotenziale zu realisieren, meine Damen und Herren.
Deshalb kann ich positiv feststellen: Der Nachtragshaushalt konnte zwar die strukturellen Probleme, die wir haben, nicht lösen – das muss man selbstkritisch feststellen –, er konnte aber die Nettokreditneuaufnahme um 54 Millionen € absenken. Das ist zwar ein geringer Betrag. Aber ich vermerke: Es ist gut. Der Betrag, der in der November-Steuerschätzung als Mehreinnahmen gegenüber der Mai-Steuerschätzung angenommen wird, wird nun voll zur Reduzierung der Nettokreditneuaufnahme verwendet, meine Damen und Herren.
Bemerkenswert ist ja an dieser Stelle, dass wir Steuermehreinnahmen in Höhe von 310 Millionen € haben. Aber was bleibt davon dem Land Baden-Württemberg übrig? Nur 54 Millionen €.
Da kann man nur eines sagen: Der Finanzausgleich ist nach wie vor leistungsfeindlich. Er ist ungerecht.
Er muss erneut auf den Prüfstand. Das ist die Forderung der FDP/DVP: Der Länderfinanzausgleich muss geändert werden, meine Damen und Herren.
Eine weitere Verringerung der Nettoneuverschuldung im Jahr 2006 ist nicht nur möglich, sondern wird gemäß § 4 des Staatshaushaltsgesetzes dann eintreten, wenn das, was wir in der Koalition vereinbart haben, umgesetzt wird – und davon gehen wir aus –, nämlich eine weitere Immobilienkonsolidierung.
In dem Umfang, in dem das Land landeseigene Immobilien veräußert, ist die Neuverschuldung abzusenken.
Bitte schön.
Wir haben uns darüber unterhalten – es gibt auch entsprechende Beschlüsse des FDP-Bundesparteitags –, vor allem im Hinblick auf die Länderneugliederung. Der jetzige Länderfinanzausgleich erhält nicht lebensfähige Strukturen kleiner Bundesländer aufrecht. Diese kleinen Bundesländer, wie zum Beispiel das Saarland, können dann das Füllhorn über ihre Bürger ausschütten und zum Beispiel den Kindergartenplatz kostenlos anbieten. Ich würde das in Baden-Württemberg liebend gern machen.
Ich bin der Meinung, dass kinderreiche Familien einen kostenlosen Kindergartenplatz für ihre Kinder brauchen. Aber weil man sich nicht traut, eine Länderneugliederung, wie wir sie vor über 50 Jahren in Baden-Württemberg erfolgreich gemacht haben, in diesen Ländern durchzusetzen, und zwar auch durch Vertreter Ihrer Partei, werden diese unrentablen Strukturen aufrechterhalten.
Meine Damen und Herren, die Nettoneuverschuldung wird durch Immobilienverkäufe abgesenkt werden können. Dies hat die FDP/DVP angeschoben. Dies war uns wichtig. Beispiele aus der Privatwirtschaft und aus den Kommunen zeigen: In einem optimierten Immobilienmanagement liegen ungeheure Potenziale und Reserven. Diese gilt es jetzt auch auf Landesebene zu heben.
Insgesamt stelle ich fest: Die Privatisierung – egal, ob aus Einsicht oder aus Überzeugung – schafft in unserem Haushalt geringe Spielräume. Zum Beispiel ist auch die Landesstiftung durch die Veräußerung von Beteiligungen entstanden, meine Damen und Herren. Hierauf sind wir als FDP/ DVP ein Stück weit stolz. Denn nach unserem Regierungseintritt wurde das umgesetzt. Mit dem Nachtragshaushalt wird ja nun auch die Zukunftsoffensive IV mit der Förderung der Forschung – der Grundlagenforschung, der Spitzenforschung – an unseren Hochschulen im Haushalt verankert. Die Koalitionsfraktionen haben diese Zukunftsoffensive IV sogar noch mit Projekten zur Förderung benachteiligter Jugendlicher, dem Projekt „Frauen im Job“ sowie Forschungsprojekten im Bereich des Klimaschutzes und der Bioenergie aufgestockt. Das alles wurde im Finanzausschuss einstimmig beschlossen.
Deshalb ist es natürlich unglaubwürdig, sehr geehrter Herr Kollege Schmid, wenn Sie hier den Projekten, für die Mittel aus der Landesstiftung eingesetzt werden, zustimmen, gerne bei der Einweihung neuer Gebäude an den Universitäten in der ersten Reihe sitzen, aber permanent die Auflösung der Landesstiftung fordern.
Das passt doch nicht zusammen, meine Damen und Herren. Wer die Landesstiftung auflösen will, der muss dann auch sagen, dass nach Umsetzung dieser Forderung die Sprachförderung im Kindergarten wegfällt, dass Projekte der „Stiftung Opferschutz“ wegfallen,
dass das Baden-Württemberg-Stipendium wegfällt, dass die Förderung der JES-Projekte – JES bedeutet „Jugend engagiert sich“ – wegfällt und vieles mehr. Da fordere ich Sie auf, endlich zu einer ehrlichen Politik zurückzukehren.
Meine Damen und Herren, man kann jetzt hier viel über das Ehrenamt sprechen. Wir sind der Meinung, auch bei der Ganztagsschule den richtigen Mittelweg gefunden zu haben, nämlich weg vom Konservativen – es kann alles so bleiben, wie es ist –, aber auch nicht hin zu einem auf Verschuldung, auf Pump Finanzierten – der Staat macht alles –, sondern zu einem gesunden Mittelweg. Das haben die Koalitionsfraktionen beschlossen. Der Jugendbegleiter wird eingerichtet. Er ist allerdings noch nicht ganz perfekt, meine Damen und Herren, aber die Einbindung des Ehrenamts in die Ganztagsbetreuung an den Schulen ist angesichts der dramatischen Haushaltslage der einzige gangbare Weg. Wir wollen damit aufhören, nur über Ganztagsbetreuung zu re
den, wir wollen vielmehr, dass sie endlich gemacht wird, und das geht nur mit bürgerschaftlichem Engagement, meine Damen und Herren.
Die Tatsache, dass heute der Bundesfinanzminister zum ersten Mal in der Nachkriegszeit einen Zuschuss zur Rentenversicherung geben muss, damit überhaupt noch Renten ausgezahlt werden können, ist ein Skandal. Die Rente auf Pump kann doch nicht die Zukunft sein.
Es gibt auch keinen Grund, in Haushaltsberatungen nicht endlich auch anzufangen, über die Pensionsleistungen an unsere Beamten zu sprechen, meine Damen und Herren.
Deshalb müssen wir weiterhin Bürokratieabbau und Aufgabenkritik betreiben, und wir müssen neu über den Staat und die Landesregierung denken sowie Aufgaben hinterfragen. Das ist genau der Weg, den wir gehen müssen.
Herr Kollege Schmid, ich finde es völlig unglaubwürdig, was Sie hier machen. Die SPD ist doch aufgetreten und hat gesagt, auch die SPD wolle keine Mehrwertsteuererhöhung. Ich kann das gut verstehen. Eine Mehrwertsteuererhöhung ist Gift für die Konjunktur. Eine Mehrwertsteuererhöhung reduziert die Konsumfähigkeit der Haushalte. Dass Sie uns als FDP/DVP hier jetzt bei dem Versuch nicht voll unterstützen, die drohende Mehrwertsteuererhöhung abzuwenden, verwundert mich sehr.
Greifen Sie stattdessen den Koalitionspartner CDU an!
Meine Damen und Herren, ich warne all diejenigen, die davon ausgehen, eine Mehrwertsteuererhöhung bringe mehr Geld in die Kassen. Das ist doch noch gar nicht ausgemacht.
Experten warnen vor einer Erhöhung und sagen, dass 20 000 Arbeitsplätze in Handel, Gastronomie und Hotellerie verloren gehen, wenn die Mehrwertsteuer erhöht wird.
Dann wird immer auf die europäischen Nachbarländer verwiesen, aber in Frankreich und in Österreich haben wir in der Hotellerie und beim Essen in der Gastronomie doch den halben Mehrwertsteuersatz. Den fordern wir dann als FDP, meine Damen und Herren. Man kann doch nicht einfach die Mehrwertsteuer erhöhen und dabei verkennen, dass in diesen Bereichen Arbeitsplätze wegfallen. Hier seien die Mehrwertsteuererhöher gewarnt. Ob der gewünschte Effekt eintritt, wird sich noch weisen.
Fazit, meine Damen und Herren: Der Nachtragshaushalt bewirkt eine deutliche Besserung gegenüber dem ursprünglichen Haushalt. Deshalb sind wir froh, dass wir das erreicht haben. Aber die mittelfristige Finanzplanung, meine Damen und Herren, wird von allen Fraktionen in diesem Haus große Anstrengungen erfordern, weil wir das Ziel der Nullnettoneuverschuldung im Auge behalten müssen. Deshalb müssen wir unsere Einsparanstrengungen noch erhöhen. Die Koalition hat auch mit unpopulären Entscheidungen eine gute Grundlage hierfür gelegt und erste und weitere wichtige Schritte in diese Richtung getan. Das reicht aber immer noch nicht aus, meine Damen und Herren. Von der SPD hätte ich mehr an Vorschlägen erwartet. Da kommt nichts. Es sind die alten Anträge, die aber nicht dazu führen werden, dass der Haushalt konsolidiert wird.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal wurde heute ein ganz normaler Nachtrag zur Beratung eingebracht, wie er bei einem Doppelhaushalt zwangsläufig – trotz aller Zurückhaltung – schon deshalb zustande kommt, weil es gewisse neue Aufgaben gibt und Veränderungen in einzelnen Haushaltspositionen vorgenommen werden müssen. Es sind im Gesamtumfang lediglich 40 Millionen €, aber immerhin: zusätzliche Planungsmittel für Straßenbauvorhaben in Höhe von 12,5 Millionen €, die Aufstockung der Mittel für vor
und außerschulische Hausaufgabenbetreuung um 3 Millionen €, eine neue Unfall- und Haftpflichtversicherung – ganz wichtig für ehrenamtlich Tätige – mit 0,2 Millionen €, die durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erforderliche höhere Förderung der katholischen Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen mit 2,4 Millionen €, die Aufstockung der Förderung der Kleinkindbetreuung um 2,6 Millionen €, die wichtige Aufgabe der Beschaffung von Impfstoffen für eine Influenza-Pandemie – immerhin 8,5 Millionen € –, die Aufstockung der Mittel für den Hochwasserschutz um 6 Millionen € und die ersten Komplementärmittel zu der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Exzellenzinitiative für die Universitäten in Höhe von 5 Millionen €.
Ich bin mir sicher, wir werden keinen Antrag der Opposition sehen, auf eines oder mehrere dieser Vorhaben zu verzichten, meine Damen und Herren.
Der zweite und wesentliche Grund für den Nachtrag ist, dass wir – der Steuerschätzung vom Mai folgend – für 2006 mit Steuermindereinnahmen von 420 Millionen € rechnen mussten. Auch das ist hier schon vom Finanzminister gesagt worden.
Die Ergebnisse der Steuerschätzung der vergangenen Woche ändern daran nicht viel, sind aber dennoch bemerkenswert. Für 2005 kann das Land brutto mit Steuermehreinnahmen von 310 Millionen € gegenüber der Mai-Steuerschätzung rechnen. Netto allerdings, nach Berücksichtigung der Finanzausgleichssysteme und dabei insbesondere des Länderfinanzausgleichs, verbleiben davon lediglich 24 Millionen €. Das zeigt: Auch der neue Länderfinanzausgleich ist ungerecht, meine Damen und Herren. Er nivelliert über jedes vernünftige Maß hinaus und bestraft Leistung und Erfolg. Das kann auf Dauer nicht hingenommen werden. Wir müssen uns vorbehalten, im nächsten Jahr die verfassungsrechtliche Haltbarkeit dieses Regelwerks erneut zu prüfen und gegebenenfalls vor dem Bundesverfassungsgericht eine Klärung herbeizuführen.
Nun, meine Damen und Herren, ein Wort zur Föderalismusreform. In der ersten Runde wurde ja die Neugestaltung der Finanzierung zwischen Bund und Ländern ausgeklammert. Die FDP wird ja, Herr Kollege Kretschmann – anders als die Grünen –, für die entsprechenden verfassungsmäßigen Änderungen im Bundesrat gebraucht.
Wir haben uns als „Länder-FDP“ vorbehalten, dass diese Finanzierungsfrage in der zweiten Runde als Zustimmungsvorbehalt für die Föderalismusreform mit aufgenommen wird.
Das ist erforderlich, Herr Kollege Drexler.
Meine Damen und Herren, für 2006 können wir nach der jüngsten Steuerschätzung netto – –
Nicht aus Horb, sondern aus Baden-Württemberg. Mit den anderen Ländern wird durchgesetzt, was dringend erforderlich ist.
Der Kompromiss wird kommen, wenn SPD und CDU bereit sind, sehr geehrter Herr Kollege Drexler, die notwendigen Veränderungen der Finanzverfassung vorzunehmen. Eine Föderalismusreform ohne eine Veränderung der Finanzverfassung ist keine wirkliche Föderalismusreform.
Ich appelliere an Sie und an Ihre Parteifreundinnen und Parteifreunde, hier mitzuziehen. Denn wenn Sie das zum Scheitern bringen, dann haben Sie das auch zu verantworten.
Für 2006, meine Damen und Herren, können wir nach der jüngsten Steuerschätzung netto mit Mehreinnahmen in einer Größenordnung von 30 Millionen € rechnen.
Ich bin darauf eingegangen. Das war ausreichend.
Wir werden diese Mehreinnahmen nicht mit den Mindereinnahmen aufgrund der jüngsten Mai-Steuerschätzung verrechnen und die Einsparnotwendigkeiten damit, wenn auch nur geringfügig, reduzieren, sondern werden bei den aufgrund der jüngsten Steuerschätzung gefassten Beschlüssen bleiben und die Mehreinnahmen des Jahres 2006 zur Reduzierung der Neuverschuldung einsetzen.
Das ist nur ein kleiner Posten. Dies räume ich hier freimütig ein. Aber er zeigt eben doch: Wir wollen runter von der Neuverschuldung, und wir wollen dies schneller und entschlossener, als es in der uns vorgelegten mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre nach 2006 vorgezeichnet ist.
Immerhin, meine Damen und Herren, schaffen wir es, die absehbare Lücke im Haushalt 2006 in Höhe von 460 Millionen € in vollem Umfang durch eine Verringerung der Ausgaben abzudecken. Schwerpunkte sind hierbei Einsparungen bei den Ressorthaushalten in Höhe von 159 Millionen €, der durch Streichung von Ausgaberesten erreichte Überschuss des Haushaltsjahres 2004 in Höhe von 81,2 Millionen €, Einsparungen beim Refinanzierungsaufwand des Projekts NSI in Höhe von 40 Millionen €, Einsparungen von Zinsausgaben in Höhe von 90 Millionen €, geringere Personalausgaben von 52 Millionen € und die bereits angesprochene Spitzabrechnung im kommunalen Finanzausgleich.
Dies alles heißt, meine Damen und Herren: Der Haushalt 2006 bleibt im Lot, zumindest hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit. Die Nettokreditaufnahme wird nicht erhöht, sondern, wenn auch nur geringfügig, abgesenkt. Sie wird im Vollzug des Haushalts weiter sinken, denn in § 4 des Staatshaushaltsgesetzes wird geregelt:
Die Kreditermächtigung... vermindert sich um die Mehreinnahmen..., die bei der Veräußerung von Landesimmobilien unter Mitwirkung einer Landesimmobiliengesellschaft oder durch Veräußerung an diese selbst anfallen.
Das Land trennt sich von Immobilien, die es für seine Zwecke nicht zwingend benötigt. Die Erlöse werden in vollem Umfang – meine Damen und Herren, das unterstreiche ich, um es zu betonen – für die Reduzierung der Verschuldung eingesetzt. Das war immer das Ziel der FDP/DVP. Die Liberalen haben sich mit diesem Anliegen nun durchgesetzt.
Denn der Staat muss sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren. Die Funktion eines Eigentümers von Immobilien gehört wahrlich nicht dazu, nicht einmal zwingend das Eigentum an denjenigen Gebäuden, meine Damen und Herren, die der Staat selbst nutzt.
In diesem Zusammenhang ist ebenfalls positiv zu vermerken, dass die Landesregierung nun die Möglichkeiten im Bereich der Public Private Partnership, der öffentlich-privaten Partnerschaft, voll ausschöpft und damit auf die Linie der FDP/DVP eingeschwenkt ist.
Mit dem Nachtrag wird – finanziert aus Zuweisungen der Landesstiftung – die Zukunftsoffensive III
mit neuen Maßnahmen im Umfang von 11,3 Millionen € fortgesetzt und werden für die Zukunftsoffensive IV unter dem Titel „Innovation und Exzellenz“ erstmals Maßnahmen im Umfang von 30,1 Millionen € etatisiert. Da geht es um die Förderung von Nachwuchswissenschaftlern, um die Stärkung der Forschungsinfrastruktur im Bereich der Mik
ro- und Nanotechnologien und der neuen Materialien, um die Struktur- und Innovationsfonds für Spitzenberufungen an Universitäten und Fachhochschulen, um internationale Kooperationen im Hochschulbereich, um Zentren für angewandte Forschung an Fachhochschulen, um das Forschungsprogramm Brennstoffzelle und um die Förderung von Projekten der Verbundforschung im Bereich der Material- und Energieforschung.
Das alles sind Zukunftsprojekte, die wir in diesem Umfang nur finanzieren können, weil wir die Landesstiftung haben, weil wir die Grundsatzentscheidung getroffen haben, weil wir – das geschah auch auf Drängen der FDP/DVP – mit dafür gesorgt haben, dass Landesanteile privatisiert wurden und jetzt in einer Landesstiftung nachhaltig dauerhaft Zinserträge bringen, mit denen diese Zukunftsinvestitionen finanziert werden können.
Meine Damen und Herren, freuen wir uns, dass wir die Landesstiftung haben.
In diesem Zusammenhang ein Wort zu den wiederholten Anträgen der Opposition. Da wird die Veräußerung der Landesstiftung gefordert, und es wird der Eindruck erweckt, als ob mit der Auflösung der Landesstiftung die Haushaltsprobleme des Landes gelöst werden könnten.
Das wäre mitnichten so. Dieses Vorgehen wäre unlauter, weil unsauber.
Zum einen bliebe dem Land bei einem geschätzten Vermögen von einer Milliarde Euro nach Abzug der Steuerzahlungen knapp die Hälfte. Nun darf man gespannt sein, ob es der großen Koalition in Berlin gelingt, die Rahmenbedingungen so zu verändern, dass das Geld dann ohne Steuerabzug in den Landeshaushalt zurückgeführt werden könnte. Hierzu wäre die FDP/DVP gesprächsbereit, wie unser Vorsitzender heute Vormittag angedeutet hat.
Aber entscheidend ist doch, dass auch dies nur zu einem einmaligen Steuereffekt führen würde, der gerade mal die Nettoneuverschuldung von 2 Milliarden € in einem Jahr halbieren würde, aber niemals zu einer nachhaltigen Konsolidierung des Landeshaushalts führte.
Die FDP/DVP fordert deshalb andere Schritte. Wir wollen eine nachhaltige Finanzpolitik und strukturelle Veränderungen. Wir brauchen den Rückzug des Staates aus vielen Bereichen,
die Konzentration auf seine Kernaufgaben.
Darauf komme ich noch. – Wir haben dies frühzeitiger und klarer erkannt als andere in diesem hohen Haus. Und leider, meine Damen und Herren, haben dies manche immer noch nicht erkannt oder wollen es nicht wahrhaben.
Wir müssen vor allem weniger Aufgaben mit weniger Personal und weniger Sachmitteln realisieren.
Im Zuge der Verwaltungsreform ist eine Effizienzrendite von 20 % zu erbringen. Dies schlägt sich jetzt im Abbau von 2 164 Stellen im Haushalt nieder; in den Ministerien werden nochmals 250 Stellen abgebaut. Es gibt einen allgemeinen Stellenabbau von 5 % im Zusammenhang mit der Einführung der 41-Stunden-Woche. Auch das sind noch mal 2 520 Stellen.
Wir streben an, dass auch bei den Angestellten des Landes 41 Stunden gearbeitet wird. Das würde dann nochmals 784 Stellen ergeben.
Summa summarum: 5 718 Stellen im Zeitraum bis 2011. Dies ist ein anspruchsvolles Stelleneinsparprogramm, meine Damen und Herren. Es reicht aber nicht aus. Wenn wir vor allem die Pensionsverpflichtungen noch im Auge haben, dann müssen wir, wenn wir es mit einer finanziellen Nachhaltigkeit ernst meinen – – Ich bin der Meinung, dass die ökologische und die soziale Nachhaltigkeit, zum Beispiel der Bereich Bildung, genauso wichtig sind wie die finanzielle Nachhaltigkeit. Man kann nicht nur Bildungsinvestitionen fordern und das Ganze gleichzeitig auf Pump auf die nächsten Generationen verschieben.
Deshalb müssen wir jährlich mindestens 1 % der frei werdenden Stellen einsparen. 3 % werden frei; 1 % müssen wir mindestens einsparen.
Ich hoffe, dass wir das in der Enquetekommission „Demografischer Wandel“ auch entsprechend formulieren. Ich biete für die FDP/DVP die Bereitschaft an, alle Vorschläge, die hier gebracht werden, um diese Stelleneinsparungen zu schaffen,
mit Ihnen gemeinsam umzusetzen.
Wir haben hier Vorschläge vorgelegt. Ich nenne die Umwandlung des Landeserziehungsgelds. Wir haben Vorschläge vorgelegt, im KIF zum Beispiel die Krankenhausfinanzierung zu streichen. Wir haben die Absenkung der Eingangsbesoldung von Lehrerinnen und Lehrern zur Diskussion gestellt, verbunden mit besseren Aufstiegschancen. Das sind konkrete Vorschläge, über die wir gerade verhandeln.
Und wenn Sie, Herr Kollege Kretschmann, und Sie, Herr Kollege Drexler, uns dabei unterstützen – –
Wir suchen ja gerade nach Mehrheiten, auch in Gesprächen mit unserem Koalitionspartner.
Wenn Sie das beantragen, meine Damen und Herren,
dann sind wir gesprächsbereit.
Wenn ich mir aber die Proteste bei Einsparungen anhöre, wenn ich mir die Bürgerproteste, die Verbandsproteste und Ihre Aufschreie so anhöre,
dann muss ich sagen: Manfred Rommel hat doch immer noch recht: Bei den Kindern gilt der Onkel, der Geschenke mitbringt, immer noch mehr als die Tante, die nur Klavier spielt.
Das war ein Zitat von Manfred Rommel. – Wer dies ändern will – und die FDP/DVP will dies ändern –, der muss, um im Bild zu bleiben, bei den Kindern dafür sorgen, dass die Begeisterung für die Musik größer ist als die Begeisterung für Süßigkeiten, meine Damen und Herren.
Dies dürfte sich spätestens dann einstellen, wenn in Zähnen Löcher entstanden sind und die Kinder Zahnschmerzen bekommen.
Der Unterschied zwischen Löchern in Zähnen und Löchern im Haushalt ist freilich, dass die Haushaltslöcher lange Zeit nicht wehtun.
Aber angesichts der Höhe der Altschulden, angesichts des Anstiegs der Pensionsverpflichtungen und angesichts einer jährlichen Nettoneuverschuldung von 1,9 Milliarden € haben wir bereits große Zahnschmerzen.
Kurzum: Würde man Schulnoten verteilen: Dieser Nachtragshaushalt bedeutet eine Verbesserung von Vier minus auf Vier plus.
Bayern und Sachsen haben immerhin eine Drei bis Vier.
Aber die anderen Bundesländer und der Bund haben eine Vier bis Fünf oder eine Fünf. Länder wie Bremen, das Saarland und Berlin, die jetzt noch darauf klagen, dass sie mehr Geld aus dem Bundeshaushalt erhalten, haben schon keine Fünf mehr, sondern eindeutig eine Sechs, meine Damen und Herren – ungenügend.
Wir jedenfalls sind bereit, das Ganze anzupacken. Der Landeshaushalt ist noch zu sanieren. Wenn ich sehe, wie die anderen Länder wie Ertrinkende danach greifen, uns noch die letzten Euro aus der Tasche zu holen, dann kann ich nur sagen: Dort muss geleistet werden.
Schauen wir uns an, was in Nordrhein-Westfalen passiert, wo die Nettoneuverschuldung steigt, weil die ganzen Luftbuchungen der rot-grünen Landesregierung jetzt rausgekommen sind,
von über 5 Milliarden € auf 7,5 Milliarden €, meine Damen und Herren.
Schauen Sie sich einmal an, wie es im Bundeshaushalt aussieht: Schon heute gehen über 80 Milliarden € an Zuschüssen in die Rentenversicherung, weil Sie unseren Vorschlag, auf eine kapitalgedeckte Rentenversicherung umzusteigen, über Jahre hinweg nicht angenommen haben, meine Damen und Herren.
Ich fasse zusammen: Wir als FDP/DVP im Land BadenWürttemberg sind bereit, weiterhin eine konsequente Einspar- und Konsolidierungspolitik zu machen, was den Landeshaushalt betrifft.
Der Nachtragshaushalt enthält viele Punkte, die in die richtige Richtung weisen. Die mittelfristige Finanzplanung reicht allerdings noch nicht aus.
Ich sage Ihnen zu, dass wir alle Vorschläge, die von Ihnen kommen und die zu einer weiteren Reduzierung der Nettoneuverschuldung führen, unvoreingenommen prüfen und gesprächsbereit sind, damit wir das gemeinsame Ziel erreichen, die Nettoneuverschuldung auf null zu senken, um endlich eine nachhaltige Finanzpolitik in diesem Land zu betreiben.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wollen zunächst mit der Behandlung der Anträge als vorgezogene Initiativen deutlich machen, dass uns das ganze Land Baden-Württemberg wichtig ist. Es wird ja immer wieder beklagt, hier würde viel über den Raum Stuttgart gesprochen; wir haben aber in ganz Baden-Württemberg interessante Projekte, und eines dieser interessanten Projekte ist der Eurodistrikt Straßburg – Ortenau. Dieses Projekt ist sogar europaweit eines der interessantesten Projekte der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.
Wir als Fraktion der FDP/DVP haben ein verstärktes Augenmerk auf die Zukunftsregion Straßburg – Ortenau, auf diesen Eurodistrikt gelegt. Im Rahmen von Veranstaltungen und Gesprächen im April 2004 unter anderem mit dem Vizepräsidenten des Stadtverbandes Straßburg, Pascal Mangin, aber auch mit dem Landrat Brodbeck vom Ortenaukreis und den Oberbürgermeistern aus der Ortenau haben wir intensiv darüber diskutiert, welche Chancen und welche Risiken in diesem Bereich bestehen, welche Fortschritte der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen der Ortenau und der Gebietsgemeinschaft Straßburg bereits erzielt werden konnten und welchen Handlungsbedarf unsererseits es noch gibt.
Wir haben auch die Zivilgesellschaft in diese Gespräche einbezogen und konnten in diesem Jahr, im Juli 2005, vor Ort äußerst interessante Anhörungen zu diesem Thema durchführen.
Während die Ratifizierungsverhandlungen auf der höchsten europäischen Ebene, was die Verfassung angeht, ins Stocken geraten sind, stehen wir hier in einem konkreten Fall der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit endlich vor dem Abschluss der offiziellen Kooperationsvereinbarungen, der für den 17. Oktober angekündigt ist.
Dies begründet auch die Aktualität des heutigen Themas.
Meine Damen und Herren, große Fortschritte konnten im Bereich des Eurodistrikts bereits bei der Bildung und der inneren Sicherheit erzielt werden. Die Zusammenarbeit von französischen und deutschen Schulen in Form von Partnerschaften mit Schüler- und Lehreraustausch und gemeinsamen Schulprojekten wurde intensiviert. Das stolze Ergebnis ist, dass auf der deutschen Seite mittlerweile 60 % der Grund- und Hauptschulen, 50 % der Realschulen und 40 % der Gymnasien eine französische Partnerschule haben.
Weiter findet im laufenden Schuljahr ein ganzjähriger Lehreraustausch zwischen den Schulverwaltungen im Ortenaukreis und dem Elsass statt. Je nach Schultyp umfasst der Austausch Teildeputate oder Deputate bis zu fünf Lehrerstellen. Damit ist ein wichtiges Ziel, das von uns als FDP/ DVP-Fraktion und auch von der Landesregierung verfolgt wird, in greifbare Nähe gerückt, nämlich dass alle Schulen entlang des Rheins eine Partnerschaft zu einer Schule am jeweils anderen Rheinufer pflegen. Dies ist ein großer Erfolg. Wir danken allen, insbesondere denjenigen in den Schulen, die diese Partnerschaft mit viel und mit großem Engagement pflegen.
Erfolge sind auch in der Einrichtung eines deutsch-französischen bilingualen Zugs an den Grund- und zum Teil auch an Hauptschulen zu verzeichnen. Auf deutscher Seite meldeten zwei weitere Grundschulen und zwei Grund- und Hauptschulen ihr Interesse an der Einrichtung eines solchen bilingualen Zugs an.
Meine Damen und Herren, für die Schülerinnen und Schüler dieser Region bedeutet diese Entwicklung einen großen Vorteil bei den zukünftigen Herausforderungen am Arbeitsmarkt.
Denn in den Grenzregionen sind auch heute noch nicht nur viele regulative bürokratische Hemmnisse zu überwinden, sondern auch immer große sprachliche Barrieren vorhanden. Nicht nur in diesen Regionen aber werden Bewerberinnen und Bewerber bei Auswahlgesprächen in den Unternehmen auch danach beurteilt, welche Sprachkompetenz sie mitbringen. Hier sind Schulabgänger von bilingualen Ausbildungsgängen eindeutig im Vorteil. Deshalb geben wir den jungen Menschen im Ortenaukreis und entlang der Rheinschiene insgesamt mit der bilingualen Ausbildung einen Startvorteil gegenüber anderen Bewerberinnen und Bewerbern, die auf den Arbeitsmarkt drängen.
Das Ziel der FDP/DVP ist weiterhin – und es muss auch das gemeinsame Ziel in diesem Haus sein –, in BadenWürttemberg die jungen Menschen fit zu machen für Europa und für einen gemeinsamen europäischen Arbeitsmarkt.
Daran anknüpfend konnte ein weiterer großer Fortschritt bei der beruflichen Ausbildung erreicht werden. Mit Beginn dieses Schuljahrs 2005/2006 konnte erstmals die grenzüberschreitende Ausbildung zum deutsch-französischen Handelsassistenten angeboten werden. Es handelt sich dabei um eine duale Ausbildung zum Kaufmann oder zur Kauffrau im Einzelhandel mit Zusatzqualifikation. Wir sind gespannt, wie stark sich dieser Ausbildungsgang dann später auch am Arbeitsmarkt etablieren kann.
Erfolge, meine Damen und Herren, sind im Eurodistrikt auch bei der inneren Sicherheit zu verzeichnen. Die Zusammenarbeit in der Region Straßburg – Ortenau wurde, was die Polizei angeht, weiter intensiviert. Es ist völlig klar: Die Verbrecher, die es zu bekämpfen gilt, agieren heute grenzübergreifend. Insofern war es nur folgerichtig, konsequent und notwendig, eine enge Zusammenarbeit der Polizisten diesseits und jenseits des Rheins zu organisieren. Gemeinsame Dienstbesprechungen auf allen Ebenen, gegenseitige Hospitationen sowie die Durchführung gemeinsamer Streifen sind heute an der Tagesordnung. Die technische, taktische und operative Unterstützung sowie die gemeinsame Planung und Durchführung polizeilicher Maßnahmen gehören heute zum Alltag. Europa bilingual, grenzüberschreitend, deutsch-französisch gehört heute zum Alltag. Das ist gut so, wenn man sich anschaut, welche Hindernisse hier zu überwinden waren.
Meine Damen und Herren, es geht aber nicht nur um repressive Maßnahmen, sondern vor allem auch um die Prävention. Auch hier ist grenzübergreifende Zusammenarbeit notwendig.
Zur Verbesserung der Verständigung zwischen den beiden Polizeien wird der Sprachschulung sowie sowohl der Ausbildung als auch der Fortbildung ein besonderer Stellenwert eingeräumt. So ist bei der polizeilichen Ausbildung das Erlernen einer Fremdsprache zum Glück zwischenzeitlich Pflichtfach. Immerhin zwischen 30 % und 50 % der Anwärter der Bereitschaftspolizeiabteilung in Lahr wählen Französisch als ihre Fremdsprache. Hier kann man nur ausrufen: Bravo!
Allerdings, meine Damen und Herren, sieht die FDP/DVPFraktion auch noch Handlungsbedarf für weitere Maßnahmen, um Fortschritte im Eurodistrikt zu erzielen.
Handlungsbedarf besteht bei der angemessenen Beteiligung der Zivilgesellschaft an den gesetzgeberischen Prozessen. Es sind die Bürgerinnen und Bürger, die den Programmen und Projekten im Eurodistrikt zum Erfolg verhelfen. Deshalb darf bei diesen nicht das Gefühl entstehen, dass ihnen das Konstrukt des Eurodistrikts praktisch oktroyiert wird. Die Folgen einer Politik ohne die Einbeziehung der Bürger
konnten wir ja bei den ablehnenden Referenden in Frankreich und in den Niederlanden ganz deutlich sehen. Deshalb plädiert die FDP/DVP in diesem Haus ganz klar dafür, alles zu tun, um die stärkere Einbeziehung der Zivilgesellschaft in den Prozess des Eurodistrikts sicherzustellen.
Die entsprechenden Gremien wären also gut beraten, zum Beispiel Bürgerforen wie das „Forum Citoyen Eurodistrict“ noch stärker als bisher in die Arbeit einzubeziehen.
Nachbesserung ist auch bei der Entwicklung und Einrichtung bilingualer Züge in den Schulen notwendig. Bislang werden diese vorwiegend an den Grundschulen und zum Teil auch bereits an den Hauptschulen angeboten. Ein Angebot zur Weiterführung dieser bilingualen Ausbildung an Realschulen und Gymnasien besteht jedoch nicht. Lediglich zwei Gymnasien im Eurodistrikt auf deutscher Seite bieten einen bilingualen Kurs an. Allerdings setzt er ohne Vorkenntnisse aus der Grundschule an. Hier sehe ich einen Handlungsbedarf. Hier werden wir als Fraktion Initiativen starten, um gemeinsam mit der Landesregierung zu erreichen, dass wir die Fortführung der in der Grundschule erlernten Französischkenntnisse auch in den weiterführenden Schulen sicherstellen.
Dringender Bedarf zu weiterer Tätigkeit besteht auch bei der Verkehrsanbindung zwischen den beiden Ländern. Zwar wurde das Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs durch die Einführung eines Tagespasses für Familien, der im Ortenaukreis und in der Stadtgemeinschaft Straßburg gilt, erweitert, einen Engpass stellt aber nach wie vor die Schienenverbindung zwischen Straßburg und Kehl dar. Diese ist immer noch eingleisig. Hier ist dringend etwas zu tun, damit auch die Magistrale Paris–Stuttgart–Budapest hergestellt werden kann. Meine Damen und Herren, hier ist die Bundesregierung gefordert. Wir lassen nicht nach, bis endlich ein Ausbau dieses wichtigen transnationalen europäischen Schienenverkehrsstrangs sichergestellt wird.
Dies muss ein vorrangiges Ziel von uns bleiben.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, das Thema bietet genügend Stoff und Raum für weitere Diskussionen. Wir werden auch in Zukunft diesen Eurodistrikt als Motor für Europa ansehen. Die FDP/DVP möchte, dass Europa von unten her wächst, von den Bürgerinnen und Bürgern her wächst, in einer Zukunftsregion wächst, wie sie der Eurodistrikt Straßburg – Ortenau darstellt. Dies ist nicht nur ein Modell baden-württembergischer Möglichkeiten, sondern auch ein Modell europäischer Möglichkeiten, das hier im Entstehen begriffen ist. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns unseren aktiven Beitrag dazu leisten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Diskussion und die heutige Debatte zeigen, wie wichtig dieses Thema ist. Ich möchte zunächst einmal klarstellen, Herr Minister, dass wir die Anträge der Fraktion der FDP/DVP hier zugrunde gelegt haben, um die Aktualität des Themas zu begründen. Wir haben nicht für uns in Anspruch genommen, das Projekt Eurodistrikt initiiert zu haben.
Wir als FDP/DVP-Fraktion, meine Damen und Herren, nehmen aber sehr wohl für uns in Anspruch, einen wichtigen Beitrag dazu zu leisten, dass dieses ehrgeizige, innovative und zukunftsorientierte Projekt des Eurodistrikts Straßburg – Ortenau jetzt ein Gesicht bekommt.
Bei der deutsch-französischen Freundschaft – auch das ist ja unstrittig – gibt es viele Stationen. Der Élysée-Vertrag ist angesprochen worden. An ihm haben viele mitgewirkt, von Adenauer über Heuss und Genscher bis hin zu Kohl und Kinkel. Das wollen wir hier ja gar nicht diskutieren.
Es geht nicht um die große Europapolitik, sondern es geht hier um die konkrete Ausgestaltung
der deutsch-französischen Freundschaft vor Ort. Hier haben wir einiges erreicht.
Meine Damen und Herren, ich denke, das Wichtigste ist, dass man eine große Idee an dieser Stelle nicht kleinredet. Jedes Ziel bedarf zu seiner Erreichung eines ersten Schrittes. Der Eurodistrikt ist ein solcher erster Schritt,
und wir alle, auch die Praktiker, die in den regionalen Parlamenten tätig sind, und diejenigen, die das Geschäft aus den Kommunalverwaltungen kennen, wissen, dass man nur vorankommt, wenn man die Gemeinsamkeiten, sehr geehrter Herr Kollege Caroli, in den Vordergrund stellt
und das Trennende dann auch einmal ausklammert.
Meine Damen und Herren, in den Aussagen aller Fraktionen ist zum Ausdruck gekommen, dass das Projekt in diesem Haus eine breite Zustimmung findet und dass wir es mit großem Wohlwollen und Sympathie begleiten.
Das Land Baden-Württemberg kann sich aber auch aktiv einbringen, insbesondere in den Bereichen Bildung, Wissenschaft, innere Sicherheit und Polizei. Das sind die zentralen Gestaltungsmöglichkeiten in der Zuständigkeit des Landes Baden-Württemberg. Deshalb haben wir dies auch in den Mittelpunkt unserer Anträge gestellt, und ich finde es positiv, dass hier über die Fraktionsgrenzen hinweg Konsens darüber besteht, in dieser Richtung weiterzuarbeiten. Denn die Bedeutung der europäischen Institutionen in Straßburg kann ja aus Sicht des Landes Baden-Württemberg gar nicht hoch genug eingeschätzt werden.
Wir haben hier in unmittelbarer Nachbarschaft zu BadenWürttemberg eine europäische Zentrale, nämlich Straßburg, und mit dem Eurodistrikt wird diese eben auch enger an Baden-Württemberg angebunden. Hierfür gilt es zu arbeiten, meine Damen und Herren, und wir sind der Meinung, dass auch der Landtag das Signal geben sollte, dass das Land Baden-Württemberg alles tun wird, um gemeinsam mit den französischen Partnern im Elsass dafür zu sorgen, dass nun dieser Eurodistrikt mit Leben erfüllt wird.
Zum Abschluss möchte ich ein positives Resümee dieser heutigen Diskussion hier im Landtag ziehen: Wir haben die
Gemeinsamkeiten in den Vordergrund gestellt, und wir sollten hieran arbeiten. Ich bin sicher, dass am Ende dieses Prozesses etwas stehen wird, das Europa und auch BadenWürttemberg voranbringt und das hilft, im Elsass und in der Ortenau die Zukunft zu sichern.
Meine Damen und Herren, der Eurodistrikt ist ein Modell europäischer Möglichkeiten; das hat die Diskussion hier gezeigt. Lassen Sie uns gemeinsam jetzt dieses Ziel mit Leben erfüllen und dem Eurodistrikt ein Gesicht geben.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich finde es erfreulich, dass Europapolitik hier zu prominenter Zeit diskutiert wird und dass auch unser Ministerpräsident Günther Oettinger an weiten Teilen dieser Diskussion teilnehmen kann. Aber ich merke kritisch an, meine Damen und Herren
wir wissen, dass der Regierungschef immer einiges zu erledigen hat –, dass ich mir wünschen würde, dass auch die anderen Ressorts bei der Diskussion des Europaberichts eine größere Anwesenheit zeigen würden.
Ich sage das hier einfach selbstkritisch.
Herr Minister Pfister ist im Moment mit einer Wirtschaftsdelegation auf dem Weg nach Litauen, meine Damen und Herren.
Wir haben konkrete Ergebnisse. Wir wissen aus der Rückmeldung der Unternehmen, dass gerade solche Reisen mit Unternehmerinnen und Unternehmern aus Baden-Württemberg zu Erfolgen bei Abschlüssen führen. Die Politik der Türöffnung der baden-württembergischen Landesregierung, des baden-württembergischen Wirtschaftsministers ist erfolgreich.
Das ist ein aktiver Beitrag zur europäischen Wirtschaftspolitik. Deshalb bin ich der Meinung, dass er heute auch entschuldigt ist – um Ihre Frage zu beantworten.
Meine Damen und Herren, 15 Jahre nach der Überwindung der deutschen Teilung und der europäischen Teilung stehen wir heute mehr denn je vor einer Neubestimmung der Europapolitik. Das ist doch der entscheidende Punkt, der die Welt verändert hat: Vor 15 Jahren stand man vor der Frage: Geht man den Weg, der im ehemaligen Jugoslawien leider gegangen wurde – mit bürgerkriegsähnlichen Zuständen, mit Bürgerkriegen, die dazu geführt haben, dass auch deutsche Soldaten dort unten in internationalen Kontingenten Dienst tun –, oder gelingt es, einen Alternativweg zu öffnen, sodass sich die Reformstaaten Mittel- und Osteuropas angleichen können, in das demokratisch verfasste Europa der Europäischen Union hineinkommen können? Genau diesen letztgenannten Weg ist man gegangen. Es ist ein großer Erfolg der deutschen Außenpolitik und der Europapolitik der Europäischen Union, dass die Erweiterung um die zehn mittel- und osteuropäischen Staaten gelungen ist, meine Damen und Herren.
Man kann das an dieser Stelle nicht oft genug erwähnen, weil wir selber im Moment gerade in Deutschland, in Baden-Württemberg die Diskussion haben: Können wir uns die Erweiterung noch leisten? War sie richtig?
Nimmt sie uns nicht Arbeitsplätze weg? Wird hier nicht durch Lohnkonkurrenz unser Wohlstand wegkonkurriert? Das sind die Fragen, die die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zu Recht, meine Damen und Herren, bewegen. Aber die Frage stellt sich natürlich vor dem Hintergrund: Welche Alternativen gab es damals, als das kommunistische System komplett zusammengebrochen ist?
Ich bin froh, dass in den Nachbarländern in Mittel- und Osteuropa stabile Demokratien entstanden sind, die jetzt auch gute Fortschritte bei der ökonomischen Stabilisierung machen. Ich bin sicher, dass es in den nächsten 10, 20 Jahren gelingen wird, das Niveau dieser Länder auf unser Niveau
anzuheben. Dann haben wir eine größere Stabilitätsgemeinschaft erreicht, meine Damen und Herren.
Wir müssen den Bürgerinnen und Bürgern auch entsprechend vermitteln, wo die großen Vorteile der Europäischen Union liegen.
Heute steht in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ ein interessanter Beitrag von Esko Aho, dem ehemaligen Ministerpräsidenten Finnlands. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten nur einen Satz. Herr Aho stellt fest:
Was der Europäischen Union in erster Linie fehlt, ist nicht eine Verfassung, sondern eine Vorstellung davon, mit welchen Mitteln wir in einem globalen Umfeld erfolgreich sein wollen.
Er spricht damit im Grunde genommen die Sorgen an, die dazu geführt haben, dass in den Referenden in Frankreich und den Niederlanden mit Nein gestimmt wurde. Haben wir wirklich eine gemeinsame Vorstellung von Europa? Wie wollen wir uns im Wettbewerb mit den USA, im Wettbewerb mit aufstrebenden Wirtschaftsnationen wie China und Indien positionieren?
Wenn wir sehen, dass es trotz Lissabon-Strategie nicht gelungen ist, in Europa mit den USA gleichzuziehen, zum Beispiel in Forschung und Entwicklung, wenn wir sehen, dass sich andere Regionen auf der Welt wesentlich dynamischer entwickeln als die Europäische Union, zum Beispiel China und Indien mit Wachstumsraten von jährlich 10 und 9 %, dann sehen wir auch die Größe der Aufgabe, die wir zu bewältigen haben. Wenn wir uns dann noch vor Augen halten, dass gerade Deutschland mittlerweile leider auf dem letzten Platz ist, was das Wachstum aller Volkswirtschaften in der Europäischen Union angeht,