Es ist nicht ausreichend, den Naturschutz per Gesetz allein dem ländlichen Raum aufs Auge zu drücken.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung wurde von der FDP/DVP in vielen Sitzungen begleitet. Für uns ist es wichtig, dass der Mensch per Gesetz nicht von der Natur ausgeschlossen wird.
Für uns ist es wichtig, dass neben der Ökologie auch ökonomische und soziale Aspekte die Grundlage einer gemeinsamen Naturschutzstrategie sind. Auch für den Naturschutz gilt: Wir brauchen ein Weniger an Gesetzen und Verordnungen und ein Mehr an Eigenverantwortung.
Für uns war es deshalb wichtig, zum einen die Vorgaben des Bundesrechts zu erfüllen, zum anderen aber auch dem neuen Landesnaturschutzgesetz und dem Grundsatz des Miteinanders von Ökologie und Ökonomie Rechnung zu tragen. Ich denke, dies ist mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gelungen.
Gleichzeitig wurden aber auch neue Maßstäbe gesetzt, wie zum Beispiel die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme, die Erhaltung großer unzerschnittener Räume. Der Vorrang der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung wurde damit ebenso gesetzlich normiert wie die Aufnahme der Biosphärengebiete in die Naturschutzgesetzgebung. Meine Damen und Herren, das Biosphärengebiet Münsingen, das wir seit langem fordern,
Auch bei den Biotopverbünden soll das Ziel sein, den Naturschutz nicht mit Verordnungen zu belasten, sondern dem Grundsatz der Freiwilligkeit in Form von Vertragsnaturschutz verstärkt Geltung zu verschaffen. Dies deckt sich auch mit den Ausführungen in den Anhörungen zum Gesetzentwurf. Die Argumente sowohl der Naturschutzverwaltung als auch der Bauernverbände finden ihren Niederschlag in der Begründung des Gesetzentwurfs.
Besonders wichtig für uns ist die Einführung des so genannten Ökokontos. Was wir bei der Bauleitplanung eingeführt haben, soll nun auch im Außenbereich für den Straßenbau, aber auch für Bahnlinien gelten. Wir haben bei den Verbänden bereits jetzt allgemeine Zustimmung erhalten.
Dass die Ökokonten handelbar sind, zeigt, dass Naturschutzmaßnahmen durchaus ökonomisch sein können.
Das heißt, dass es nicht zwanghaft um den Erhalt des Status quo gehen kann. Auch die Natur ist fließend, und auch Landschaften, in denen früher Eingriffe des Menschen in die Natur erfolgt sind, gelten heute als besonders schützenswerte Landschaften. Sie sehen dies in der Schwäbischen Alb, im Schwarzwald und überall dort, wo die Landwirtschaft unsere Kulturlandschaft über Jahrhunderte hinweg geprägt hat. Auch das auf dem Truppenübungsplatzgelände Münsingen wegen der Absperrungen, die wegen der militärischen Nutzung des Geländes erfolgt sind, entstandene großflächige Biotop ist hierfür ein Beispiel.
Der vorliegende Gesetzentwurf enthält aber auch Regelungen, die wir im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch kritisch diskutieren wollen.
Ich erwähne zum Beispiel vorgesehene Änderungen des Waldgesetzes und damit verbundene Regelungen zum Reiten im Wald. Zu einzelnen Punkten wollen wir zusätzlich auch noch die Landwirtschaft anhören.
Ich sage als Fazit: Für die Fraktion der FDP/DVP ist es von besonderer Bedeutung, dass die Naturschutzgesetzgebung überschaubarer und weniger bürokratisch wird, ohne dass der Gedenke des Naturschutzes darunter leidet. Gleichzeitig wollen wir neue Impulse im Sinne von mehr Naturschutz und von einem Mehr an Miteinander der Akteure setzen. Naturschutz muss künftig nicht als Last, sondern als große Chance begriffen werden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wie so oft, wenn es um den Naturschutz geht, hat die Landesregierung wieder einmal die Langsamkeit entdeckt. Fast vier Jahre ist es her, seitdem das Gesetz auf Bundesebene vorliegt. Aber selbst die eingeräumte Frist für die Anpassung des Landesnaturschutzrechts an das Bundesnaturschutzgesetz bis zum April dieses Jahres wurde nicht eingehalten.
Fragwürdig ist auch der Umgang mit dem Gesetzentwurf im Parlament, Herr Kollege Drautz. Sie haben doch auch ange
mahnt, die Bauernverbände mehr zu hören. Wir fragen: Wenn man sich schon so viel Zeit lässt, warum muss die Behandlung des Gesetzes jetzt – es liegen wenige Tage zwischen erster Lesung und Beratung im Ausschuss – so schnell durchgezogen werden? Warum gibt es keine Anhörung der Verbände, wenn man sieht, wie viel Zeit und Energie sie in ihre Stellungnahmen gesteckt haben und was davon letztendlich übernommen wurde?
So sollte man mit den Verbänden und damit den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes nicht umgehen. Da haben Sie eine Gelegenheit, das zu ändern.
Meine Damen und Herren, ich glaube, der Naturschutz hat, auch wenn es der Kollege Drautz etwas geschönt dargestellt hat, immer noch nicht die Priorität bei der Landesregierung, die er haben sollte.
Es steht zu befürchten, Kollege Drautz: Hätte es nicht eine rot-grüne Regierung gegeben, die hier immer so heftig angegriffen wird, speziell auch vom Herrn Minister, dann hätte es diese Novellierung gar nicht gegeben. Schon zwei CDU-Minister, nämlich Herr Töpfer, der es ernsthaft versucht hat, und Frau Merkel, die es vielleicht weniger ernsthaft versucht hat, sind daran gescheitert. Ich sage Ihnen: Ohne Rot-Grün würde es diesen Biotopverbund nicht geben.
Es würde keine Schutzkategorien wie Nationalparks – Kollege Caroli hat es angesprochen – geben, und es gäbe keine Stärkung der Landschaftsplanung – um nur einige Beispiele zu nennen.
Dabei haben Sie, Kollege Hauk, wenn man sich die Vergangenheit anschaut, wirklich – das ist auch Ihre Chance als neuer Minister – einiges gutzumachen. Wenn ich sehe, wie diese Regierung in den letzten Jahren mit der Abrissbirne durch die Verwaltung des Naturschutzes gezogen ist, beispielsweise durch die Zerstörung der BNLs
oder indem Sie die ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten entmachtet haben, dann kann ich nur sagen: Sie haben wirklich viel zu tun.
(Minister Hauk: Organisatorische Veränderung! Organisation! Die Menschen sind alle noch da! – Zurufe der Abg. Kiefl und Fleischer CDU)
Was noch auffällt, Herr Minister: Immer wieder kommt der Hinweis: Wir müssen das jetzt machen, weil das Bundesgesetz ist. Sie erwecken den Eindruck, Sie seien hier, wie es der Kollege Caroli gesagt, zum Jagen getragen worden. Deswegen, Herr Kollege Hauk, müssen wir darauf eingehen. Überall dort, wo Sie Spielraum hatten – und das Positive an diesem Gesetz ist ja, dass es Spielraum lässt, beispielsweise beim Vertragsnaturschutz – –
Aber, Herr Kollege Fleischer, Sie üben sich wieder im Hofknicks vor der Agrarlobby. Hören Sie sich bloß einmal den folgenden Satz an – das ist wirklich ein unglaublicher Satz in diesem Gesetzentwurf –:
Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft leisten einen besonderen Beitrag zur Erhaltung und Pflege von Natur und Landschaft.