Richard Drautz
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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dem Tourismus kommt in Baden-Württemberg eine wirtschafts-, arbeitsmarkt- und strukturpolitische Bedeutung zu. Die Tourismusbranche schafft in BadenWürttemberg 200 000 Arbeitsplätze, gerade auch im Bereich der Geringqualifizierten.
Die Tourismusbranche bildet in erheblichem Umfang aus. Das Besondere an diesen Arbeits- und Ausbildungsplätzen ist, dass sie standortgebunden sind. Die Arbeitsplätze im Tourismus in Baden-Württemberg kann man nicht nach China verlagern.
Auch aus diesem Grunde ist es uns ein besonderes Anliegen, für die Tourismuswirtschaft in Baden-Württemberg optimale Bedingungen zu schaffen.
Nur so kann sich der Tourismus im Interesse des ganzen Landes optimal entfalten.
Baden-Württemberg ist das Bäder-, Kultur- und Kulinaristikland Nummer 1 in Deutschland. Nicht ohne Grund findet die internationale Fachmesse für Gastronomie, Hotellerie und Konditorei, die INTERGASTRA, bei uns in Stuttgart statt. Bei dieser derzeit laufenden Messe werden 700 Aussteller aus 17 Ländern neue Impulse setzen. Es freut mich natürlich auch, dass der Vorstand des DEHOGA bei dieser Debatte zahlreich vertreten ist.
Der Tourismus in Baden-Württemberg hat seine seit Herbst 2004 zu verzeichnende positive Tendenz im letzten Jahr fortgesetzt. Das aktuelle Geschäftsjahr hat mit einem schnee- und sonnenreichen Winter gut begonnen.
Auch die Prognose für den Rest des laufenden Geschäftsjahrs ist ausgezeichnet, wenn die Vogelgrippe nicht doch noch einen Strich durch die Urlaubsplanungen macht.
Die Tourismusbranche in Baden-Württemberg gehört zu den Wachstumsbranchen, meine Damen und Herren.
Wir sollten alles tun, um dieses Wachstum weiter zu stärken.
In ca. 100 Tagen beginnt die Fußballweltmeisterschaft in Deutschland. Viele deutsche und ausländische Touristen werden in Baden-Württemberg erwartet. Ein Milliardenpublikum wird die Spiele am Fernsehschirm verfolgen. Zwischen dem 9. Juni und dem 9. Juli dieses Jahres werden im Stuttgarter Gottlieb-Daimler-Stadion vier Gruppenspiele, ein Achtelfinale sowie das „kleine Finale“, das Spiel um den dritten Platz, stattfinden.
Die Unterbringung der WM-Teams, zum Beispiel des Teams aus Holland in Hinterzarten
und des Teams aus England auf der Bühlerhöhe, wird für einen zusätzlichen Fanansturm für das Tourismusland Baden-Württemberg sorgen.
Die Welt wird sich in Baden-Württemberg präsentieren, und Baden-Württemberg wird sich der Welt präsentieren. Wir sollten alles tun, um Baden-Württemberg als weltoffenes, gastfreundliches Land darzustellen.
Mit Nachdruck hat sich die FDP/DVP deshalb dafür stark gemacht, die Sperrzeiten für die Gastronomie in BadenWürttemberg auf eine Putzstunde von fünf bis sechs Uhr frühmorgens zu beschränken.
Fast alle anderen Bundesländer sind diesen Schritt bereits gegangen,
unter ihnen auch das konservative Bayern. Gott sei Dank sind wir jetzt auch so weit. Negative Konsequenzen, wie sie zum Teil befürchtet wurden und werden, sind mir aus diesen Bundesländern nicht bekannt. Anlässlich der Fußballweltmeisterschaft wird nun auch in Baden-Württemberg eine liberalere Regelung erprobt. Wir hoffen, dass man sich nach der Fußballweltmeisterschaft darauf einigen wird, dieses Stückchen Freiheit in Baden-Württemberg voll beizubehalten.
Meine Damen und Herren, ich werde in der zweiten Runde mit meinen Vorstellungen fortfahren.
Herr Präsident Birzele, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem ich in der ersten Runde über Gaststättenöffnungszeiten gesprochen habe, möchte ich jetzt auch den Lärmschutz ansprechen. Ich habe mich dafür stark gemacht, dass man den Lärmschutz während der Fußballweltmeisterschaft moderat lockert. Es kann ja nicht angehen, meine Damen und Herren, dass, wenn Tausende von Besuchern nach Baden-Württemberg kommen, um 22 Uhr die Gartenwirtschaften geschlossen
nein, Herr Kollege, das ist noch nicht gegessen – und die Biergärten geräumt werden müssen. Man muss wissen, dass zahlreiche Spiele erst um 21 Uhr beginnen. Ein solches Bild von Baden-Württemberg sollten wir tunlichst nicht in die Welt tragen.
Das Umweltministerium arbeitet nun an einer entsprechenden Verordnung. Dafür bin ich Frau Gönner dankbar.
Ein Topevent wie die Fußballweltmeisterschaft bekommen wir in Baden-Württemberg so schnell nicht wieder. Da sollte nicht unsere Hauptsorge sein, allen einen ruhigen und frühzeitigen Schlaf zu sichern.
Auch in weiteren Bereichen streben wir eine Entbürokratisierung an. Völlig überholte Jugendschutzvorschriften verhindern die Entstehung von Ausbildungsplätzen. In den Augen der Betroffenen ist es wünschenswerter, einen Ausbildungsplatz zu bekommen, als ohne einen solchen dazustehen und dafür eine Stunde länger schlafen zu dürfen. Wir dürfen Engagement nicht durch Überregulierung im eigenen Land erdrücken.
Meine Damen und Herren, der Tourismus im Land steht gut da. Wir sollten dafür sorgen, dass es auch so bleibt. In dieser Legislaturperiode haben wir im Rahmen der Tourismusförderung zahlreiche Projekte unterstützt. Das Land hat damit deutlich an Attraktivität gewonnen. Angesichts der neuen, billigeren Konkurrenz in Osteuropa, zum Beispiel im Bäder- und Kurbereich, mussten wir dafür Sorge tragen, dass Baden-Württemberg den Anschluss nicht verliert.
Zahlreiche neue Highlights sind im Land entstanden. Beispielhaft möchte ich die Therme in Meersburg nennen. Vor kurzem habe ich mir vor Ort angeschaut, was aus den Fördermitteln geworden ist.
Das Bad ist wirklich sensationell. Es arbeitet heute sogar kostendeckend. Die Attraktivität des ganzen Bodenseeraums hat sich durch die Investition erhöht. Das gilt auch für Überlingen. Gerade für solche Tage, an denen das Wetter einmal nicht mitspielt, hat der Bodensee weitere attraktive Highlights hinzugewonnen. Das ist ein rundum gutes und gelungenes Beispiel für unsere Politik.
Dieses Engagement für den Tourismus im Land möchten wir in der nächsten Legislaturperiode fortsetzen. An dieser Stelle gilt mein Dank der Landesregierung, die den Reiz unserer Landschaft als Lebensgrundlage vieler Menschen konsequent erhalten hat. Ich bin froh, dass es gelungen ist, Standorte für Windkraftanlagen auf die Vorranggebiete zu beschränken.
Meine Damen und Herren, aufgrund der weltpolitisch angespannten Lage wächst der innerdeutsche Tourismus. BadenWürttemberg gewinnt als sicheres Reiseland mit einem beeindruckenden kulturellen und gastronomischen Angebot und natürlich einer landschaftlichen Vielfalt neue Anziehungskraft. Auch die Zahl der ausländischen Gäste steigt wieder. Die Sicherheit in Deutschland wird immer mehr zu einem Standortvorteil, meine Damen und Herren.
Ein weiteres Kriterium ist der Preis. Die Menschen sind heute so mobil wie nie zuvor.
Über das Internet werden die günstigen Angebote recherchiert. Die Entfernung spielt dank Billigfliegern im europäischen Wettbewerb kaum eine Rolle. Oft ist ein günstiger Preis entscheidender für die Urlaubswahl als der Ort.
Das gilt natürlich besonders, wenn benachbarte Regionen ein ähnliches Angebot bedeutend günstiger machen können. Wenn bereits heute die Mehrwertsteuersätze für die Hotellerie im benachbarten Elsass bei 5,5 % liegen, wie der Wirtschaftsminister schon sagte, und in der Schweiz bei 3,6 % – das sind angrenzende Länder –, müssen wir uns die Frage stellen, wie viele Arbeitsplätze eine Mehrwertsteuererhöhung auf 19 % Baden-Württemberg kostet. Heute – zufällig heute – wird im Bundeskabinett diese Erhöhung beschlossen, und wir können nichts dagegen machen.
SPD und CDU lächeln dazu.
Meine Damen und Herren, abschließend ist festzuhalten, dass sich die Bilanz der Tourismuspolitik in dieser Legislaturperiode sehen lassen kann. Dieses Jahr wird für die Tourismuswirtschaft im Land in vielerlei Hinsicht ein spannendes. Die Signale für den Tourismus in Baden-Württemberg stehen auf Grün.
Sorgen wir gemeinsam dafür, dass es auch so bleibt.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Einen Untersuchungsausschuss zu beantragen ist das gute Recht der Opposition.
Nur: Hätte die Opposition schon im Juli 2005 im Wirtschaftsausschuss die Akten besser studiert und die entsprechenden Fragen gestellt, wäre uns der Untersuchungsausschuss erspart geblieben.
Das wäre dann nicht nur effizienter, sondern – bei gleichem Ergebnis – auch kostengünstiger gewesen. Der Vorwurf des Messeraubs bzw. der Beteiligung der Regierung hieran ist eine bewusst falsche Darstellung dessen, was sich wirklich ereignet hat, eine Darstellung, die auf einer Unkenntnis des Sachverhalts beruht.
Danke schön, Frau Präsidentin. – „Messeraub“ sollte das Unwort des Jahres in Baden-Württemberg werden. Es ist zu keiner Abwerbung Sinsheimer Messen und zu keiner Beteiligung des Landes an der angekündigten Verlagerung der Messen gekommen.
Für strafrechtliche Vorwürfe fanden sich in den Akten keinerlei Anhaltspunkte.
Wie wenig selbst SPD-Abgeordnete von den ursprünglichen Vorwürfen halten, zeigt sich in den Worten des Kollegen Göschel gegenüber den „Stuttgarter Nachrichten“ vom 22. November 2005:
Ich sehe bis jetzt keine Belege, die den Nachweis erbringen, dass die Landesregierung aktiv gehandelt hat. „Drahtzieherei“ und „Regieführung“ lassen sich nicht nachweisen.
Recht hat Göschel. Nach seiner Aussage hat es nur noch eine Beweisaufnahme gegeben, die keine neuen Erkenntnisse zutage gefördert hat.
So kann nur die Fraktionsdisziplin den Kollegen zum Stimmungsumschwung und zur Zustimmung zum Minderheitenbericht gezwungen haben.
Gern.
Aus der Erkenntnis des Ausschusses heraus ist das Wirtschaftsministerium an der Verlagerung der Messe nicht beteiligt gewesen.
Auch Herr Schmiedel hat bereits im September im Ausschuss geäußert, es sei unbestritten, dass die Landesregierung nicht mit am Verhandlungstisch gesessen habe. Das hat sich schon einmal anders angehört. Der Ausschuss hat aber auch gezeigt, wie geschmeidig und anpassungsfähig bei der Opposition argumentiert wurde:
Erst war es ein Messeraub. Man hat dann die eigene Beweisnot festgestellt und ist dazu übergegangen, der Regierung vorzuwerfen, dass sie sich zu passiv verhalten habe und schon eher etwas für den Messestandort Sinsheim hätte tun müssen. Dies zeigt mir überdeutlich, wie abwegig und absurd der Vorwurf des Messeraubs war. Es hat keine Abwerbung seitens der Stuttgarter Messe- und Kongressgesellschaft, sondern eine lang andauernde Verhandlung unter gleichberechtigten Partnern gegeben,
in deren Verlauf Herr Schall seine freie unternehmerische Entscheidung zur Verlagerung der Messen getroffen hat. Mich hat Herr Schall völlig überzeugt.
Er hat zwar im Planungsstadium gegen die neue Landesmesse gekämpft. Zugleich war ihm aber auch klar, dass es, wenn sie tatsächlich gebaut würde, zu einer völlig neuen Bewertung der Lage kommen müsste. Die Rede war von einer Sogwirkung der neuen Messe. Ich vertraue eher auf einen schöpferischen Unternehmergeist – denn Herr Schall ist Unternehmer – als auf staatliche Direktiven.
Das, meine Damen und Herren, unterscheidet die FDP auch grundsätzlich von der SPD, die den Staatsglauben immer in den Vordergrund stellt.
Auch in diesem Fall muss nach Ansicht der SPD das Staatsministerium beteiligt gewesen sein. Anders ist es offenbar überhaupt nicht vorstellbar. Nicht unternehmerischer Geist, sondern das Ministerium musste beteiligt sein.
Die Regierung hat sich an den Verhandlungen zwischen der Schall-Gruppe und der SMK nicht beteiligt. Sie wurde lediglich als Gesellschafter von der SMK in Grundzügen über den aktuellen Verhandlungsstand informiert. Die Sinsheimer Messen haben sich so positiv entwickelt, dass sie überall an Kapazitätsgrenzen gestoßen sind.
Meine Damen und Herren, Herr Schall stand und steht unter dem massiven Druck seiner Aussteller, hier zu Verbesserungen zu kommen. Schon 2001, als der Bau der Halle 6 notwendig wurde, war für die Firma Layher fraglich, wie lange der Expansionskurs von Messen aufgrund der Rahmenbedingungen noch anhalten könne. Wenn das Land damals nicht den Bau der Halle gefördert hätte, wäre man bereits im Jahr 2002 vor die Notwendigkeit gestellt worden, Sinsheim als Messestandort aufzugeben.
Man hätte dann natürlich, wie von Herrn Kretschmann in einer Sitzung angedeutet, die Förderung der Halle 6 zum damaligen Zeitpunkt infrage stellen können. Ich möchte aber wissen, welche politischen Diskussionen wir damals bekommen hätten, wenn wir einen erfolgreichen privaten Messeveranstalter mit besten Prognosen nicht gefördert hätten
oder wenn Herr Schall den Messestandort Baden-Württemberg verlassen hätte. Der Vertrag zwischen Schall und der SMK liegt im Interesse der Landesmesse. Er liegt zugleich im Landesinteresse, weil die Schall-Messen auf diese Weise für den Standort Baden-Württemberg nachhaltig gesichert werden. Die Regierung hat sofort erkannt, dass bei einer Komplettverlagerung massive Nachteile für den Messestandort Sinsheim bis hin zur Gefahr einer völligen Stilllegung drohen würden und dass dies dem Regionalkonzept zuwiderlaufen würde.
Bei allen Überlegungen dürfen aber wirtschaftliche Zusammenhänge nicht außer Acht bleiben. Lassen Sie mich daher noch kurz auf das aktuelle Rettungskonzept eingehen.
Zunächst muss Herr Schall seine Rechtsbeziehungen mit der Layher-Gruppe klären. Dies liegt ja klar auf der Hand. Lieber Herr Schmiedel, ich weiß, dass Sie das jetzt nicht verstehen wollen. Die Landesregierung hat sich in der Vergangenheit nicht aktiv an Verhandlungen zwischen Schall und der SMK beteiligt, und sie wird es auch in Zukunft nicht tun. Sie hat mit nur 50 % Anteil bei der SMK auch keine Mehrheit, um den aktuellen Rettungsplan durchzusetzen.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Landesregierung im Zusammenhang mit der vom Messeveranstalter Schall angekündigten Verlagerung von Messen nach Stuttgart pflichtgemäß gehandelt hat. Dies gilt insbesondere auch für die andauernden Bemühungen um ein angemessenes Zukunftskonzept für das Sinsheimer Messegelände, in die sich das Land unterstützend einbringt.
Meine Damen und Herren, ich habe mich an und für sich nur deshalb gemeldet, weil unser aller Kollege Schmiedel auch heute dadurch auffällt, dass, wie auch sein Verhalten im Ausschuss zeigt, er bei Reden der anderen immer wieder mit Zwischenrufen glänzt. Ich muss doch eines sagen: Wenn man selber in Stuttgart in der Messe sitzt, im Aufsichtsrat der Stuttgarter Messe tätig ist, das Wohl der Stuttgarter Messe will und für die Stuttgarter Messe kämpft, auf der anderen Seite jedoch für die Messe
Sinsheim kämpfen will, deutet das auf eine gespaltene Persönlichkeit hin. Dies muss ich auch einmal ganz klar hier feststellen.
Was Herr Schmiedel im Ausschuss mit dem ganzen Ausschuss gemacht hat, war einmalig. So etwas haben wir hier im Landtag noch nie erlebt, dass sich ein Aufsichtsrat aus Stuttgart
in einer Weise aus dem Fenster gelehnt hat, wie es ihm nicht zusteht.
Danke.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In Anbetracht der Tatsache, dass wir bereits in der ersten Lesung ausführlich über das Gesetz gesprochen haben
und auch gestern im Landwirtschaftsausschuss noch einmal auf die Problematik eingegangen sind, möchte ich mich heute kurz fassen.
Die FDP/DVP-Landtagsfraktion begrüßt nachdrücklich den vorliegenden Gesetzentwurf. Er ist wichtig für die Landwirte entlang der Schweizer Grenze. Die Landwirte dort sind massiven Wettbewerbsnachteilen ausgesetzt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schöpft die Landesregierung ihre Möglichkeiten aus. Ob er die Wettbewerbsnachteile ausgleichen kann, halte ich für fraglich. Die Schweizer Landwirte erhalten nach wie vor eine doppelt so hohe Förderung wie die deutschen Kollegen, und darüber hinaus haben sie noch Zollvorteile, die deutsche Landwirte nicht haben. FDP/DVP und CDU in diesem Haus waren sich bis zur Bundestagswahl einig, dass es Sache der Bundesregierung ist, initiativ zu werden, um eine entsprechende Einigung mit der Schweiz zum Abbau der Wettbewerbsnachteile zu erreichen. Bis heute ist auf diesem Gebiet, meine Damen und Herren, nichts geschehen. Die FDP/DVP-Landtagsfraktion hält es nach wie vor für dringend geboten, dass die Bundesregierung auf diesem Gebiet endlich Flagge zeigt.
Wir haben mit dem vorliegenden Gesetzentwurf einen Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit getan. Es müssen aber, meine Damen und Herren, weitere folgen.
Wenn die neue Bundesregierung allerdings genauso träge ist wie die alte, werden die Bauern an der Schweizer Grenze noch lange auf Gerechtigkeit warten.
So ist es doch.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist natürlich interessant, was wir heute in dieser Debatte erleben. Zum einen geht es um die Gentechnik, zum anderen geht es darum, dass sich die Grünen endlich nicht mehr in Regierungsverantwortung in Berlin befinden und sie hier wieder ihre wahre Lehre leben können.
Die Grünen haben in der Koalition mit der SPD auf europäischer Ebene der Gentechnik zugestimmt.
Jetzt sind die Grünen endlich nicht mehr in einer Koalition mit der SPD und nehmen sich dieses Themas wieder als Schwerpunktthema an.
Dies ist ein Fakt. Deshalb diskutieren wir heute über dieses Thema.
Es ist für mich auch hochinteressant, dass Frau Kipfer einen ganz anderen Schwerpunkt setzt, einen Schwerpunkt, der mit der Debatte gar nichts zu tun hat.
Es geht um Gentechnik.
Ja, aber Sie lassen den Nachsatz weg. Sie nehmen nicht die gesamte Überschrift, Herr Birzele.
Interessant dabei ist: Frau Kipfer, Sie hätten heute Ihre Ausführungen gar nicht machen müssen. Sie hätten nur die heutige Ausgabe der „Leonberger Kreiszeitung“ mitbringen und allen hier im Parlament auf den Tisch legen müssen.
Dann hätte jeder lesen können, was Sie hier im Parlament hätten sagen wollen. Ist das jetzt eine Aktuelle Debatte im Landtag,
wenn man zuvor in der Zeitung verkündet, was man am gleichen Tag im Parlament erzählen will?
Das halte ich für den absoluten Schwachsinn in Person.
Eines muss ich Ihnen auch noch sagen: Andere Bundesländer blicken auf die Lebensmittelüberwachung in BadenWürttemberg.
Wir haben es in der letzten Legislaturperiode geschafft, die Tierärzte und die Lebensmittelchemiker zusammenzubringen. Auf einmal sind die Tierärzte begeistert,
dass sie mit den Lebensmittelchemikern zusammen sind.
Auch die Tierärzte nutzen heute Untersuchungsmethoden der Lebensmittelchemiker und können wesentlich tiefer in die Materie einsteigen.
Danke, Herr Kollege.
Eines müssen Sie auch noch klar sehen: Der Fall, den Sie jetzt hochziehen, der passiert ist, ist bedauerlich.
Nein, in Baden-Württemberg. – Das ist bedauerlich. Aber unsere Lebensmittelkontrolle hat den betreffenden Betrieb ja auch herausgefunden
und hat die Wege, die das Fleisch im Land zurücklegt, auch verfolgen können.
Das ist ein Riesenvorteil.
Die Lebensmittelüberwachung bei uns ist gegenüber der in anderen Bundesländern weiter. Wir sind in diesem Bereich dementsprechend auch aufklärend tätig.
Meine Damen und Herren, ich muss doch eines klar sagen: Die Debatte, die wir heute führen – – Ich möchte auf die Debatte zurückkommen
und nicht den Ausflug der Frau Kipfer weiterverfolgen.
Ich muss eines klar sagen: Wenn man auf das eigentliche Thema, die Gentechnik, zurückkommt, muss man den Grünen eines noch mit auf den Weg geben: Das, was Sie als Ideologie in Baden-Württemberg sehen, mag zum Teil ja völlig richtig sein. Aber denken Sie an die vielen Menschen auf der Welt, die wegen Hungersnöten sterben müssen.
Viele Menschen auf der Welt können froh sein, dass es gentechnisch veränderte Pflanzen gibt, durch die mehr Menschen überleben können als bisher.
Es ist mir wichtig, auch dies einmal anzusprechen.
Denn es ist wirklich so, Herr Walter, dass Hungersnöten durch den Einsatz von gentechnisch veränderten Pflanzen stärker entgegengewirkt werden kann. Diese Pflanzen wachsen auch an Standorten, wo bisher keine entsprechende Landwirtschaft möglich war.
In der zweiten Runde werde ich weiter auf dieses Thema eingehen, weil meine Redezeit gerade um ist.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Debatte ist hochinteressant,
weil sie viele Aspekte umfasst. Nun möchte ich auch eines einmal klar feststellen: Minister Hauk hat in dieser Debatte, was zum Beispiel Dänemark anbelangt, was die staatliche Forschung anbelangt, als der CDU angehörender Minister die gleichen Positionen wie ich vertreten.
Es hat mich sehr gefreut, dass er die gleichen Positionen einnimmt, die ich seit Jahren vertrete.
Ich trete deshalb nicht in die CDU ein.
Ich bin ein Liberaler durch und durch. Das müssen Sie sehen, Frau Kipfer. Aber es kann ja durchaus sein, dass man in Fachfragen gleicher Meinung ist. Es kann für eine Koalition nicht schlecht sein, wenn man in Fachfragen einer Meinung ist.
Ja, das ist das politische Einmaleins.
Es ist mir jetzt wichtig gewesen, darzustellen, dass Minister Hauk – weil auch er noch nicht so lange im Amt ist –, was die Lebensmittelüberwachung anbelangt, die Positionen, die wir über Jahre hinweg verfolgt haben, auch als die seinen ansieht. Das finde ich hervorragend, und das freut mich.
Meine Damen und Herren, ich möchte in dieser Debatte
jetzt gar nicht mehr so sehr auf die einzelnen Ausführungen von SPD und Grünen eingehen.
Ich bin darauf in der ersten Runde eingegangen.
Ich möchte vielmehr abschließend feststellen: Die Biotechnologie ist ein hoch innovatives Forschungsgebiet, auf dem Deutschland den Anschluss nicht verlieren darf, meine Damen und Herren. Nur so kann es gelingen, in den alten Industrien abgebaute Arbeitsplätze durch neue Arbeitsplätze zu ersetzen. Denn man muss auch einmal daran denken,
dass die Gentechnikforschung nicht in die USA bzw. in andere EU-Staaten verlagert werden sollte, damit uns nicht Arbeitsplätze in Deutschland verloren gehen, wo wir zu Beginn der Genforschung weltweit führend waren. Insofern ist es umso wichtiger, dass wir hier wieder Arbeitsplätze ausbauen und dementsprechend auch mehr Gentechnik-Arbeitsplätze in Baden-Württemberg anbieten.
Das ist ohne die von der FDP seit langem geforderte grundlegende Novellierung des Gentechnikgesetzes im Moment noch nicht möglich. Wir brauchen eine Haftungsregelung, die eine Versicherungslösung ermöglicht. Das bestehende Gesetz muss von bürokratischem Ballast befreit werden. All dies steht aufgrund der von der SPD geduldeten Verschleppung der Umsetzung der EU-Freisetzungsrichtlinien unter enormem Termindruck, denn sonst könnten Strafzahlungen an die EU fällig werden.
Die FDP wird die Novellierung des Gesetzes auf Bundesebene und auch im Bundesrat, Herr Schmiedel, aktiv und konstruktiv begleiten.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Naturschutz berührt alle Menschen. Wie bei kaum einem anderen Gesetz haben die Beratungen und Anhörungen praktisch bis zur jetzigen Plenarsitzung gedauert. Dabei ist festzustellen, dass das Naturschutzgesetz keineswegs im Eiltempo beraten wurde und heute verabschiedet wird. Der Beratungsverlauf zeigt aber das stete Ringen der Koalitionsfraktionen um einen gerechten Ausgleich der Belange von Natur und Menschen.
Meine Damen und Herren, das vorliegende Naturschutzgesetz ist alles andere als einfach die Übertragung von Bundesrecht in Landesrecht. Natürlich sind wir den Vorgaben des Bundesrechts gefolgt,
wie es das Recht zu Recht verlangt. Anders als im Bundesrecht, das fast ausschließlich mit Vorgaben und Verboten handelt, haben wir versucht, bei der Umsetzung den Menschen als integralen Bestandteil von Natur und Umwelt zu sehen. Die Grünen im Land wollen eine Verschärfung des Bundesrechts. Wir wollen das nicht.
Meine Damen und Herren, Lebensqualität und sozialer Zusammenhalt können nur gewährleistet werden, wenn die Menschen im Mittelpunkt der Umweltpolitik stehen. Menschen, die sich in ihrer Heimat wohl fühlen, leisten freiwillig mehr für die Natur und die Umwelt als Ökobürokratie und staatliche Verbotspolitik.
Deshalb setzt die FDP/DVP-Fraktion auf persönliche Verantwortung und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit. Nur Menschen, die die Natur kennen und mit ihr vertraut sind, haben aus eigenem Erleben eine positive Beziehung zur Natur und schützen sie besser, als unkontrollierte Verordnungen dies je erreichen können.
Wir haben in den bisherigen Agrarumweltprogrammen das Prinzip der Freiwilligkeit und des Vertragsnaturschutzes wie kein anderes Bundesland – vor allem mit finanziellem Aufwand wie kein anderes Bundesland – gefördert. Wir waren erfolgreich. Die Anerkennung und Akzeptanz dieser Umweltprogramme ist bemerkenswert.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir für die Nutzung von Natur und Umwelt klare und verbindliche ökologische Regeln setzen. Innerhalb dieses Rahmens wollen wir für den Naturschutz freiwillige Maßnahmen und insbesondere den Vertragsnaturschutz in den Vordergrund stellen. Menschen sollen nicht als Störenfriede aus der Natur verdrängt, sondern in die Erhaltung und Pflege der Natur eingebunden werden.
Die FDP/DVP hat deshalb auch die Änderungsanträge der Opposition – insbesondere der Grünen – abgelehnt. Die Grünen wollen zum Beispiel, dass 15 % der Landesfläche zu einem Biotopverbund entwickelt werden.
Meine Damen und Herren, wir wollen das nicht. Wir wollen, dass Biotopverbünde dort entstehen, wo sie sinnvoll und wichtig sind. Wir wollen uns dabei nicht mit Zahlen, sondern mit Fakten auseinander setzen.
Wenn dabei freiwillig mehr Naturschutz und mehr Biotopverbünde entstehen, dann haben wir unsere Ziele erreicht.
Wir wollen, dass Naturschutz künftig nicht als Last, sondern als Chance begriffen wird. Mit dem handelbaren Ökokonto wird die Ökologie auch einen ökonomischen Nutzen haben.
Die FDP/DVP-Landtagsfraktion verkennt dabei auch nicht die zum Teil massiven Probleme der Landwirtschaft. Die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten, die damit verbundene Einschränkung der landwirtschaftlichen Nutzung, das Verbot von Baumaßnahmen und die Regelung der Anbauweisen führen oft zu erheblichen Wertverlusten. Mit § 58 des Naturschutzgesetzes wollen wir dem Rechnung tragen und haben eine Ausgleichsregelung formuliert und auch unter Haushaltsvorbehalt gestellt.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die FDP/DVP-Fraktion hat bereits im Juni 2003 als erste Fraktion im Landtag
die Problematik der Landkreise entlang der Schweizer Grenze zum Gegenstand einer parlamentarischen Initiative gemacht.
Wir haben bereits damals – und da nützt es auch nichts, wenn Sie schreien, Herr Capezzuto –
auf die gravierenden Wettbewerbsnachteile der deutschen Landwirte hingewiesen.
Der frühere Landwirtschaftsminister Stächele hat auf die bisherigen Bemühungen verwiesen, die Probleme mit einer restriktiven Anwendung des Grundstücks- und des Landpachtverkehrsgesetzes in den Griff zu bekommen. Genutzt hat das damals nichts. Die Benachteiligung der deutschen Landwirte gegenüber ihren Schweizer Berufskollegen sind bekannt und bestehen fort, solange die Schweiz ihren Landwirten mehr als doppelt so hohe Prämien bezahlt, als es in Deutschland der Fall ist, und gleichzeitig Zollvorteile gewährt, die die deutschen Landwirte nicht haben.
Die FDP/DVP hat sich bereits damals dafür ausgesprochen, auch über die Bundesregierung initiativ zu werden, um eine entsprechende Einigung mit der Schweiz zum Abbau dieser Wettbewerbsnachteile zu erreichen. Auch unser Bundestagsabgeordneter Ernst Burgbacher hat sich im Bundestag vehement für eine entsprechende Lösung auf Bundesebene eingesetzt.
Eine nachhaltige Verbesserung konnte allerdings bis heute nicht erreicht werden. Deshalb unterstützt die FDP/DVPLandtagsfraktion, dass die Landesregierung nunmehr einen eigenen Gesetzentwurf einbringt. Wir werden im Anschluss in Ausschussberatungen diskutieren müssen, inwieweit darüber hinaus Maßnahmen ergriffen werden müssen. Ich meine, auch mit der Schweizer Seite muss nochmals intensiv verhandelt werden.
Meine Kollegen von der CDU haben stets den mangelnden Einsatz von Bundeskanzler Schröder bei den Beratungen mit den Schweizer Stellen beanstandet. Auch Minister Stächele hat damals in seiner Stellungnahme zu unserem Antrag Drucksache 13/2148 Folgendes geschrieben:
Auf der Grundlage der Entschließung des Bundesrats vom 24. September 1999 müsste von der Bundesregierung erwartet werden, dass sie gegenüber der Schweiz die Initiative ergreift, um den Wegfall der Flächenprämien für alle in Deutschland liegenden Wirtschaftsflächen zu erreichen.
Meine Damen und Herren, wir sind parteiübergreifend heute der Auffassung, dass die Landwirte entlang der Schweizer Grenze endlich wieder die gleichen Wettbewerbsbedingungen haben müssen wie ihre Schweizer Kollegen. Es muss nicht nur vonseiten des Landes, sondern auch vonseiten der Bundesregierung gehandelt werden. Landwirtschaftsminister Hauk muss jetzt auf die neue Bundesregierung zugehen. Ich vertraue darauf, dass die CDU jetzt mit eigener Kanzlerin
die Versäumnisse der alten Bundesregierung aufarbeiten wird und zum Wohle der baden-württembergischen Landwirtschaft weiterentwickeln wird.
Auf dieses Gesetz, Herr Kollege, muss noch draufgesattelt werden, weil dieses Gesetz noch keine Gerechtigkeit bringt.
Wenn Sie das noch nicht kapiert haben, tun Sie mir entsetzlich Leid.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Das Wirtschaftsministerium hat uns den Mittelstandsbericht 2005 vorgelegt. Dieser Bericht erscheint alle fünf Jahre. Dem aktuellen Bericht liegt also der Zeitraum 2000 bis 2004 zugrunde.
Der Bericht stellt die Situation von größeren Mittelständlern mit über 50 Mitarbeitern im Vergleich zum letzten Be
richtszeitraum positiv dar. Sorgen muss uns dagegen die Entwicklung bei kleineren mittelständischen Betrieben machen, also bei Betrieben, die weniger als 50 Beschäftigte haben. Im Berichtszeitraum wurden bei kleinen Mittelständlern 31 000 Stellen abgebaut. Dies ist ein alarmierendes Zeichen.
Der Mittelstandsbericht belegt in eindrucksvoller Weise, welche Bemühungen das Land in den letzten Jahren unternommen hat, um die Rahmenbedingungen für den Mittelstand zu verbessern. Gleiches gilt für konkrete Maßnahmen zur Förderung des Mittelstands. Die Einzelheiten wird Herr Staatssekretär Mehrländer nachher sicherlich noch darstellen.
Wir müssen uns allerdings bewusst sein, dass das Land allein nur beschränkte Möglichkeiten hat, um die Rahmenbedingungen mittelstandsfreundlicher zu gestalten, Herr Capezzuto. Positiv ist daher zu bewerten, dass es im Koalitionsvertrag auf Bundesebene den einen oder anderen Ansatz gibt, die Rahmenbedingungen für den Mittelstand zu verbessern, so zum Beispiel die begrüßenswerten Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzierung des Mittelstands. Die geringere Eigenkapitalquote deutscher Unternehmen ist dort ja zu Recht als Problem erkannt. Ich verrate Ihnen aber kein Geheimnis, wenn ich sage, dass uns Liberalen das alles nicht weit genug geht.
Ein schlüssiges Gesamtkonzept ist nicht erkennbar. Es steht zu befürchten, dass gerade der Mittelstand unter der geplanten Mehrwertsteuererhöhung besonders leiden wird. Der Schwarzarbeit wird Vorschub geleistet.
Bei einer Erhöhung der Mehrwertsteuer sollte man zumindest auch die Regelungen über reduzierte Mehrwertsteuersätze in unseren Nachbarländern nicht aus dem Auge verlieren,
um an diesem Thema weiterzuarbeiten. Dies gilt zum Beispiel besonders für den Tourismussektor, der immerhin eine der wichtigsten Dienstleistungs- und Wachstumsbranchen mit zahlreichen Arbeits- und Ausbildungsplätzen darstellt.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Mittelstandsbericht dokumentiert auch einen Wandel der Struktur des Mittelstands. Mit dem Übergang von der Industrie- zur Dienstleistungs- und Wissensgesellschaft haben sich grundlegend neue Chancen zur Selbstständigkeit ergeben.
Letztes Jahr hat die Selbstständigenrate im Land eine neue Rekordmarke erreicht. Der Trend zu kleinstbetrieblichen Formen und Einpersonenbetrieben setzt sich ungebrochen fort. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass dieser Trend zumindest nicht allein durch eine Gründung aus der Not heraus angetrieben wird. Interessant ist auch, dass andere Bundesländer höhere Zuwachsraten in diesen Bereichen verzeichnen.
Im Berichtszeitraum hat die Zahl selbstständiger Frauen in Baden-Württemberg um 7 % zugenommen. Wie auch Kollegin Netzhammer schon meinte, ist das eine hervorragende Entwicklung. Das ist zu begrüßen. Zu erwähnen ist allerdings, dass die Zunahme von einem relativ niedrigen Niveau aus erfolgte.
Die Gruppe der Migranten wird als Selbstständigengruppe mit der größten Wachstumsdynamik ausgewiesen. Trotzdem liegt die Selbstständigenquote von Ausländern in Baden-Württemberg um ein Drittel unter dem Bundesdurchschnitt. Warum dies so ist, beantwortet der Bericht.
Unter dem Strich bleibt also festzuhalten: Wir müssen unser Augenmerk vor allem weiter auf die kleinen mittelständischen Betriebe und die Selbstständigen richten.
Die neueste Konjunkturprognose in Baden-Württemberg ist positiv. Die Konjunkturerholung im Land schreitet voran. Wenn unser Koalitionspartner im Land jetzt noch für eine kraftvolle Ordnungs- und Reformpolitik in Berlin sorgt, muss uns vor der Zukunft nicht bange sein.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung stellt eine Anpassung an das 2002 neu gefasste Bundesnaturschutzgesetz dar. Darüber hinaus bedeutet er eine eigenständige, grundsätzliche Modernisierung der Naturschutzgesetzgebung in Baden-Württemberg.
Die FDP/DVP hält die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes in wesentlichen Punkten nach wie vor für falsch. Der damalige Gesetzgeber und die damalige Bundesregierung bevorzugten ordnungsrechtliche Maßnahmen. Dies ist geprägt von dem Motto: Der Bund bestellt, die anderen bezahlen.
Das reicht bis hin zu faktischen Enteignungen, die vor allem die Landwirtschaft belasten.
Wir sehen in dem vorliegenden Gesetzentwurf den Vorrang des Vertragsnaturschutzes.
Wir wollen Kooperation vor Konfrontation. Naturschutz ist für uns nicht nur eine Bringschuld der Landwirtschaft und der Forstwirtschaft, sondern ein gesamtgesellschaftliches Anliegen.
Naturschutz geht uns alle an, meine Damen und Herren.
Es ist nicht ausreichend, den Naturschutz per Gesetz allein dem ländlichen Raum aufs Auge zu drücken.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung wurde von der FDP/DVP in vielen Sitzungen begleitet. Für uns ist es wichtig, dass der Mensch per Gesetz nicht von der Natur ausgeschlossen wird.
Für uns ist es wichtig, dass neben der Ökologie auch ökonomische und soziale Aspekte die Grundlage einer gemeinsamen Naturschutzstrategie sind. Auch für den Naturschutz gilt: Wir brauchen ein Weniger an Gesetzen und Verordnungen und ein Mehr an Eigenverantwortung.
Für uns war es deshalb wichtig, zum einen die Vorgaben des Bundesrechts zu erfüllen, zum anderen aber auch dem neuen Landesnaturschutzgesetz und dem Grundsatz des Miteinanders von Ökologie und Ökonomie Rechnung zu tragen. Ich denke, dies ist mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gelungen.
Gleichzeitig wurden aber auch neue Maßstäbe gesetzt, wie zum Beispiel die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme, die Erhaltung großer unzerschnittener Räume. Der Vorrang der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung wurde damit ebenso gesetzlich normiert wie die Aufnahme der Biosphärengebiete in die Naturschutzgesetzgebung. Meine Damen und Herren, das Biosphärengebiet Münsingen, das wir seit langem fordern,
wäre ohne die Naturschutzgesetzgebung nicht möglich, Herr Kretschmann.
Auch bei den Biotopverbünden soll das Ziel sein, den Naturschutz nicht mit Verordnungen zu belasten, sondern dem Grundsatz der Freiwilligkeit in Form von Vertragsnaturschutz verstärkt Geltung zu verschaffen. Dies deckt sich auch mit den Ausführungen in den Anhörungen zum Gesetzentwurf. Die Argumente sowohl der Naturschutzverwaltung als auch der Bauernverbände finden ihren Niederschlag in der Begründung des Gesetzentwurfs.
Besonders wichtig für uns ist die Einführung des so genannten Ökokontos. Was wir bei der Bauleitplanung eingeführt haben, soll nun auch im Außenbereich für den Straßenbau, aber auch für Bahnlinien gelten. Wir haben bei den Verbänden bereits jetzt allgemeine Zustimmung erhalten.
Dass die Ökokonten handelbar sind, zeigt, dass Naturschutzmaßnahmen durchaus ökonomisch sein können.
Meine Damen und Herren, Naturschutz bedarf einfach auch eines gesunden Menschenverstands.
Das heißt, dass es nicht zwanghaft um den Erhalt des Status quo gehen kann. Auch die Natur ist fließend, und auch Landschaften, in denen früher Eingriffe des Menschen in die Natur erfolgt sind, gelten heute als besonders schützenswerte Landschaften. Sie sehen dies in der Schwäbischen Alb, im Schwarzwald und überall dort, wo die Landwirtschaft unsere Kulturlandschaft über Jahrhunderte hinweg geprägt hat. Auch das auf dem Truppenübungsplatzgelände Münsingen wegen der Absperrungen, die wegen der militärischen Nutzung des Geländes erfolgt sind, entstandene großflächige Biotop ist hierfür ein Beispiel.
Der vorliegende Gesetzentwurf enthält aber auch Regelungen, die wir im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch kritisch diskutieren wollen.
Ich erwähne zum Beispiel vorgesehene Änderungen des Waldgesetzes und damit verbundene Regelungen zum Reiten im Wald. Zu einzelnen Punkten wollen wir zusätzlich auch noch die Landwirtschaft anhören.
Ich sage als Fazit: Für die Fraktion der FDP/DVP ist es von besonderer Bedeutung, dass die Naturschutzgesetzgebung überschaubarer und weniger bürokratisch wird, ohne dass der Gedenke des Naturschutzes darunter leidet. Gleichzeitig wollen wir neue Impulse im Sinne von mehr Naturschutz und von einem Mehr an Miteinander der Akteure setzen. Naturschutz muss künftig nicht als Last, sondern als große Chance begriffen werden.
Dies ist nach unserer Ansicht im vorliegenden Gesetzentwurf voll gelungen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die FDP/DVP-Fraktion begrüßt die Entstehung des Verbands Region Rhein-Neckar. Durch diese Entwicklung sehen wir uns in unserem Regionalkonzept bestätigt. Ein einheitliches Schema für einheitliche Regionalkreise in Baden-Württemberg vorzugeben, wie manche immer noch fordern, wäre der falsche Weg gewesen. Damit hätten wir die Entstehung zum Beispiel des Verbands Region RheinNeckar vermutlich blockiert. Unsere Regionen sind zu verschieden, als dass sie alle in das gleiche Gerüst gepresst werden könnten. Auch in der regionalen Entwicklung muss Vielfalt und Wettbewerb möglich sein.
Der Verband Region Rhein-Neckar ist mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet. Sie entsprechen weitgehend den Zuständigkeiten des Verbands Region Stuttgart. Beim Thema Verkehr gehen sie tendenziell sogar darüber hinaus.
Im Wesentlichen wird der Verband fünf Aufgaben bzw. Zuständigkeiten haben:
Erstens die Trägerschaft und Koordinierung für die regionalbedeutsame Wirtschaftsförderung und das regionalbedeutsame Standortmarketing.
Zweitens die Trägerschaft und Koordinierung für einen regionalbedeutsamen Landschaftspark und von regionalbedeutsamen Erholungseinrichtungen.
Drittens die Koordinierung der integrierten Verkehrsplanung und des Verkehrsmanagements. Gleiches gilt für die
Energieversorgung auf der Grundlage von regionalen Entwicklungskonzepten.
Viertens werden künftig regionalbedeutsame Kongresse, Messen, Kultur- und Sportveranstaltungen in der Trägerschaft des Verbands Region Rhein-Neckar stehen und von diesem koordiniert werden.
Und fünftens soll der Verband das regionale Tourismusmarketing übernehmen.
Ich möchte im Namen meiner Fraktion heute all denen meine Anerkennung aussprechen, die an der Erstellung des zukünftigen Verbands Region Rhein-Neckar mitgewirkt haben. Sie haben im Sinne der Kurpfalz eine lobenswerte Leistung vollbracht. Auch die aktive Einbindung der Wirtschaft ist hervorzuheben. Die Folge des neuen Verbands wird unter anderem darin liegen, dass eine hoffentlich spürbare Verwaltungsvereinfachung in der Region erreicht wird. Das wird sich auch in der wirtschaftlichen Entwicklung der Region auszahlen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der wesentliche Unterschied des Verbands Region Rhein-Neckar zum Verband Region Stuttgart ist seine Verfasstheit. Die Verbandsversammlung im Rhein-Neckar-Dreieck wird nicht wie in Stuttgart durch eine Direktwahl gewählt. Ob mittel- oder langfristig zu einer Direktwahl übergegangen werden soll, wird in der Region selbst zu beantworten sein. Das Land würde in einem solchen Fall sicherlich hilfreich zur Seite stehen.
Der Verband Region Rhein-Neckar ist als Metropolregion anerkannt worden. Auch das ist zu begrüßen. In weiteren Runden wird darauf hinzuweisen sein, dass das gesamte Oberrheingebiet, wie im Landesentwicklungsplan vorgesehen, zur Metropolregion erklärt werden soll. Die Entstehung des Verbands Region Rhein-Neckar steht zu dieser Entwicklung meines Erachtens in keinem Widerspruch. Auch unterhalb des Daches einer Metropolregion Oberrhein wird es regionale Abgrenzungen geben müssen.
Eine Vielzahl von regionalen Modellen der Zusammenarbeit, auch über nationale Grenzen hinweg, lässt auf eine erfreuliche Entwicklung hoffen. Aber auch Metropolregionen dürfen sich nicht starr gegeneinander abgrenzen. Die regionale Zusammenarbeit muss von unten wachsen und darf nicht von oben verordnet werden.
Voraussetzung für eine solche Entwicklung ist eine zumindest in Ansätzen vorhandene regionale Identifikation. Gleiches gilt für das Bestreben, eine gemeinsam beschlossene Infrastruktur zu schaffen. Auch Möglichkeiten einer ausreichenden Clusterbildung sind förderlich. Am Oberrhein können diese im Sinne unterschiedlicher Verbrauchsstrukturen entstehen. Verschiedene Optionen für eine regionale Weiterentwicklung des Oberrheins sind denkbar. Inwieweit eine Metropolregion in mehreren Abschnitten zu realisieren sein wird, gilt es nun zu prüfen.
Der Begriff der Metropolregion ist bisher nur recht vage gefasst. Die weitere Regionalentwicklung in Europa wird die nötige Konkretisierung bringen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die FDP/DVP-Landtagsfraktion betrachtet den Wasserpfennig als wettbewerbsverzerrende und an sich ungerechte Abgabe, die insbesondere unsere Wirtschaft einseitig belastet und damit Arbeitsplätze gefährdet.
Die meisten Bundesländer haben eine solche Abgabe nicht, muss ich feststellen. Die jüngsten Äußerungen des Herrn Ministerpräsidenten geben Anlass zu der Annahme, dass wir in absehbarer Zeit eine gerechte Lösung finden werden.
Ich sage eines ganz klar: Der abgehende Wasserpfennig für die Energieinvestitionen wird kommen – haushaltswirksam ab 2007. Bis dahin wird eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Umweltministeriums, des Finanzministeriums und des Wirtschaftsministeriums Vorschläge entwickeln, wie man die Förderung für die Landwirtschaft weiterhin in der gesamten Höhe erhalten kann und trotzdem für die Energieinvestitionen Abstriche machen kann.
Meine Damen und Herren, viele andere Bundesländer haben auch keine so umfassenden Agrarumweltprogramme wie Baden-Württemberg.
Damit möchte ich zum Thema Grundwasserschutz kommen, Herr Palmer. Für die FDP/DVP-Landtagsfraktion bedeutet ein flächendeckender Grundwasserschutz, dass wir neben der Landwirtschaft die Sanierung der kommunalen Abwasseranlagen ebenso einbeziehen müssen wie die Altlastensanierung. So viel vorab.
Nachdem sich die SPD-Fraktion in ihrem Antrag auf das Thema „Wasserschutz in der Landwirtschaft“ beschränkt,
möchte ich dies aus Zeitgründen ebenfalls tun.
Meine Damen und Herren, der Antrag der SPD-Fraktion ist im Grunde richtig.
Im Gegensatz zur SPD-Fraktion vertritt die FDP/DVPFraktion aber die Auffassung, dass nicht nur Finanzierung und Ausgestaltung der SchALVO fortgeschrieben werden müssen. Ebenso wie die neue SchALVO im Kontext mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie stehen muss, sind die gesamten Agrarumweltprogramme des Landes durch Neuorientierung der EU-Agrarpolitik fortzuschreiben.
Vieles, was von EU-Seite neu eingeführt wurde, ist im Land bereits gängige Praxis. Anderes – wie die von der FDP/
DVP seit langem geforderte Abkehr von der Produktionsprämie durch Übergang zur Flächenprämie – wurde jetzt auch in der EU neu eingeführt.
Hinzugekommen ist die Meldung der FFH-Gebiete, nachfolgend die Aufstellung der Pflegepläne und die Berechnung der notwendigen Pflegekosten. Dies bedeutet nicht nur eine inhaltliche Fortschreibung der SchALVO, sondern auch der Programme MEKA und Ausgleichszulage Wald. Nach Meinung der FDP/DVP-Fraktion ist eine Neukonzeption aller Umweltprogramme des Landes erforderlich.