(Unruhe – Abg. Blenke CDU zu Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Warum lehnt ihr den Gesetzent- wurf ab? – Glocke der Präsidentin)
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Lebenspartnerschaftsgesetz,
in dem es um eine Verwaltungsvereinfachung bei der Regelung zur Eintragung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften geht. Es geht um eine Verwaltungsvereinfachung; es geht um Entbürokratisierung.
Das hat – im Gegensatz zu dem, was Frau Berroth gerade sagte – überhaupt nichts mit zusätzlichen Kosten und mehr Bürokratie zu tun.
(Abg. Scheuermann CDU: Ja, doch! – Abg. Heide- rose Berroth FDP/DVP: Allein der Versand der Gesetzesnovelle kostet schon Geld! – Gegenruf des Abg. Junginger SPD: Da können wir gleich aufhö- ren, etwas einzubringen!)
Das Verfahren zur Eintragung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften soll zukünftig auf kommunaler Ebene geregelt werden. Nach wie vor halten wir das Standesamt für den angemessenen Ort, die Eintragung von Lebenspartnerschaften abzuwickeln. Standesämter sind die kompetenten Behörden, um Personenstandsänderungen vorzunehmen, für traditionelle Eheschließungen wie für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Ungleichbehandlung, die in der bisherigen Regelung festgeschrieben ist, wonach in den Landkreisen die Landratsämter und in den Stadtkreisen die Kommunen als zuständige Verwaltungsbehörden festgelegt sind, lehnen wir ab. Personenstandsänderungen gehören zu den Aufgaben der Standesämter und nicht zu den Aufgaben der Landkreisverwaltung. Das sehen der Städtetag und der Landkreistag übrigens genauso.
Herr Scheuermann, Sie haben gerade den Gemeindetag zitiert, der das ablehnt. Sie haben aber vergessen, den Städtetag und den Landkreistag zu zitieren, die diesen Gesetzentwurf nämlich befürworten.
Das befürworten übrigens nicht nur der Städtetag und der Landkreistag, sondern das befürwortet auch der Vorsitzende der Lesben und Schwulen in der Union in Baden-Württemberg.
Ganz cool bleiben, Leute! Ihr habt die LSU bei euch in der Union. Herr Michael Reiss hat bei einem Interview mit der „Pforzheimer Zeitung“ am 25. Oktober 2005 auf die Frage: „Wo sehen Sie auf Landesebene Handlungsbedarf?“,
Ich denke, man sollte im Zuge der Verschlankung der Verwaltung darüber nachdenken, die Schließung von Lebenspartnerschaften auf die Standesämter zu übertragen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, diese Diskussion einmal jenseits Ihrer ideologischen Grabenkämpfe zu führen.
(Zurufe von der CDU, u. a. des Abg. Röhm – Ge- genruf des Abg. Alfred Winkler SPD: Das sind „Scheuermannklappen“!)
(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Das ist keine Vereinfachung, sondern eine Verkomplizierung, Frau Kollegin!)
Ich sage schon seit vier Jahren: Es geht nicht um einen Angriff auf Ehe und Familie, weil gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften keinen Angriff auf Ehe und Familie darstellen. Ich weiß nicht, ob Sie das überhaupt jemals kapieren wollen.
Herr Kollege Fleischer, vielleicht könnten Sie mit der Intellektualität, die Sie ja haben, noch einmal mit Ihren Kolleginnen und Kollegen darüber reden,
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen, liebe Kollegen! In der ersten Lesung hat der Kollege Kurz – ich darf zitieren – Folgendes gesagt:
Sie wollen mit Ihrem Gesetzentwurf erreichen, dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften dem familienrechtlichen Institut der Ehe gleichgestellt werden,
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Carla Bregenzer SPD: Sie wollen an der Diskriminierung festhalten!)
der weiß, dass die Familie hier im Zentrum steht, und so soll es bleiben. In einer toleranten Gesellschaft darf es doch wohl auch Unterschiede geben.