Brigitte Lösch

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Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Grünen bringen heute zur Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD einen Entschließungsantrag ein, der sich mit den Empfehlungen der Diätenkommission und der Vorbereitung eines Systemwechsels zur Umstellung auf Bruttodiäten befasst.
Bereits im Herbst 2004 hat der Landtag der Einsetzung einer Diätenkommission zugestimmt. Sie hatte den Prüfauftrag für einen Systemwechsel hin zu Bruttodiäten, wie er in NRW vollzogen worden ist. Davon unabhängig sollte sie Fragen zum Übergangsgeld, zu den Anrechnungsvorschriften von Einkommen aus einem Amtsverhältnis, den Ausgleichsbetragszahlungen zur Nutzungsentschädigung und für die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen in den Abgeordnetenbüros sowie zur Vereinbarkeit von Amt und Mandat prüfen.
Der Bericht der Diätenkommission wurde im Dezember 2005 vorgelegt und ganz schnell in die Schublade gelegt. Die Regierungsfraktionen haben sich bisher nicht mit den Ergebnissen der Arbeit der Diätenkommission auseinander gesetzt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie möchten dieses Thema aussitzen. Sie zeigen kein Interesse daran, sich ernsthaft mit den Empfehlungen der Diätenkommission zu beschäftigen.
Das zeigt auch ganz deutlich, Kollege Mack, Ihr Zwischenruf bei der Ersten Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Abgeordnetengesetzes am 1. Februar 2006:
Den machen wir doch eh nicht! Darüber brauchen Sie doch gar nicht zu sprechen!
Kollege Mack, da haben Sie Ihr wahres Gesicht gezeigt.
Wenn Sie nicht bereit sind, über eine Änderung der Abgeordnetenentschädigung und über eine Änderung der Inkompatibilitätsregelungen zu sprechen, dann hätten wir uns die Diätenkommission – viel Arbeitszeit hoch bezahlter Beamter – sparen können. Dann hätten Sie als CDU-Fraktion
aber hinstehen und sagen müssen: Wir lassen alles so, wie es ist. Dazu hat Ihnen anscheinend der Mut gefehlt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch die Argumentation des Innenministers in der Ersten Beratung kann ich nicht nachvollziehen. Der Innenminister hat sehr wohl festgestellt, dass die Inkompatibilitätsregelungen überprüfungswürdig seien, da sich die Verhältnisse durch die Verwaltungsstrukturreform geändert hätten. Er sagte zwar, einer Überprüfung gegenüber sei er aufgeschlossen, sagt aber nicht, wann, und er will natürlich auch nichts übers Knie brechen. Was heißt denn eigentlich „übers Knie brechen“? Fünf Herren haben die Empfehlungen der Diätenkommission verfasst: Die Herren Frank vom Rechnungshof und Dr. Hägele vom Finanzministerium sowie die Herren Krauter, Dr. Hempfer und Lochmann von der Landtagsverwaltung. Das sind eigentlich alles keine Leichtgewichte
und keine Herren, die für voreilige Meinungsäußerungen bekannt sind.
Im Gegenteil. Was heißt da eigentlich „übers Knie brechen“?
Wir verweisen auf die Ausführungen der Diätenkommission, die ganz deutlich zum Ausdruck bringt, Herr Kollege Scheuermann, dass die Diätenkommission die jetzigen Regelungen des Abgeordnetengesetzes zur Unvereinbarkeit von Amt und Mandat in wesentlichen Teilen nicht mehr für angemessen und stimmig hält. Weder Landräte noch hauptamtlich tätige kommunale Wahlbeamte in Stadtkreisen wie Oberbürgermeister und Beigeordnete sollten ein Landtagsmandat innehaben können. Denn sie haben seit der Verwaltungsstrukturreform Verantwortung für originäre staatliche Aufgaben, und damit sind Amt und Mandat nicht mehr vereinbar. Dies zeigt auch ganz klar die Aussage des für die CDU kandidierenden Bürgermeisters Föll aus Stuttgart, der in der Presse so zitiert wird:
Alles, was gut für die Stadt Stuttgart ist, ist auch gut fürs Land.
Deutlicher hätten Partikularinteressen und mangelnde Verantwortung eigentlich nicht gezeigt werden können.
Das sage ich auch in meinem Wahlkreis; darauf können Sie Gift nehmen.
Der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD ging über die Empfehlungen der Diätenkommission hinaus. Sie von der SPD wollten eine Unvereinbarkeit des Amts aller Beamten mit einem Landtagsmandat. Wir Grünen halten uns an die Inkompatibilitätsregelungen, die die Diätenkommission vorgeschlagen hat, also nicht grundsätzlich jedem Beamten das
Mandat zu versagen, sondern eben nur Beamten ab einem gewissen Grad.
In den mir verbliebenen 12 Sekunden Redezeit möchte ich noch einen letzten Punkt ansprechen. Das ist die Umstellung auf Bruttodiäten, die Abschaffung der steuerfreien Pauschalen und die Bildung einer eigenständigen Altersversorgung, was für alle anderen Menschen in Baden-Württemberg selbstverständlich ist, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Das Beispiel NRW zeigt, dass das auch möglich ist. Für Abgeordnete, die die Pauschale, die sie bekommen, auch ausgeben, Herr Kollege Noll, werden sowieso keine Nachteile bestehen. Im Gegenteil: Abgeordnete, die mehr ausgeben, werden zukünftig steuerlich auch mehr absetzen können. Abgeordnete, die weniger ausgeben, müssen dann eben mehr Steuern zahlen. Das ist doch nur gerecht und ein Zeichen für Transparenz und Gerechtigkeit.
Ja, Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss.
Die Diskussion über die Ergebnisse der Arbeit der Diätenkommission darf nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben werden. Wir haben in dieser Legislaturperiode den Auftrag erteilt, wir haben die Ergebnisse bekommen, und deshalb sollten wir auch in dieser Legislaturperiode darüber entscheiden. Lassen Sie uns heute und damit noch in dieser Wahlperiode gemeinsam wenigstens ein Signal für eine Änderung des Abgeordnetengesetzes geben, schon um auch dem letzten Wunsch von Herrn Birzele zu entsprechen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf ist im Hinblick auf die Übertragung der Mitwirkung in den Fachausschüssen der Werkstätten für behinderte Menschen vom überörtlichen auf den örtlichen Träger der Sozialhilfe konsequent und folgt der neuen Struktur, die sich durch die Verwaltungsreform ergeben hat. Wenn man einmal von der Sinnhaftigkeit der Verwaltungsreform absieht, dann ist diese Änderung folgerichtig.
Hinsichtlich der Zuständigkeit von Herkunfts- und Standortkreis, zu der es bekanntermaßen unterschiedliche Meinungen gibt, sieht der Gesetzentwurf vor, dass im Regelfall der Standortkreis zuständig sein soll. Begründet wird dies mit der Verwaltungsökonomie. Es gibt aber aus meiner Sicht auch ein sachliches Argument: Der Standortkreis kennt in der Regel die Einrichtung vor Ort am besten. Da es in den Fachausschüssen um Entscheidungen über die Aufnahme von Personen und deren Zuordnung zu bestimmten Bereichen geht, macht dies auch Sinn.
Daher stimmen wir diesem Gesetzentwurf ebenfalls zu.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir begrüßen ausdrücklich die Einführung des Landeskrebsregistergesetzes gekoppelt mit der Meldepflicht, die wir ja schon früher gefordert haben. Ich finde es gut, Kollege Noll, dass die FDP/DVP einsieht, dass Bürokratie nicht prinzipiell immer schlecht ist, sondern dass Bürokratie auch sinnvoll ist, zum Beispiel zur Gewährleistung des Datenschutzes, und auch für Qualität steht.
In der nun vorliegenden Form soll das Krebsregister sowohl die epidemiologischen als auch die klinischen Daten erfassen und die Krebstherapien auswerten. Die Schaffung eines landesweiten klinischen Krebsregisters unter Beibehaltung des epidemiologischen Registers ist sehr erfreulich.
Deshalb stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass es gelungen ist, zu diesem Thema einen interfraktionellen Antrag einzubringen. Zwangsprostitution und Menschenhandel verstoßen gegen die Menschenrechte und gehören zu den menschenverachtendsten Verbrechen, die es gibt. Sie müssen daher geächtet werden.
Die Kollegin Götting hat es ausgeführt: Im Umfeld von Großveranstaltungen, gerade bei Großveranstaltungen mit einem starken Anteil männlicher Besucher wie die Fußballweltmeisterschaft, ist an den Austragungsorten mit einer steigenden Nachfrage nach sexuellen Dienstleistungen zu rechnen. Zahlreiche Prostituierte werden aus diesem Grunde aus dem Ausland nach Deutschland einreisen, wobei viele von ihnen mit Gewalt zu dieser Arbeit gezwungen werden.
Denn Zwangsprostitution und Menschenhandel sind ein lukratives Geschäft. Die „Ware Frau“ bringt dem international organisierten Verbrechen Milliardengewinne, die höher liegen als die aus illegalem Drogenhandel und Waffenhandel.
Zahlreiche Frauenverbände nehmen deshalb die Weltmeisterschaft zum Anlass, um auf das Schicksal der betroffenen Frauen hinzuweisen. Der Deutsche Frauenrat hat eine Kampagne gestartet, um zum einen die Öffentlichkeit für das Problem des Handels mit Frauen zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung zu sensibilisieren und zum Zweiten mit dem Ziel, dass Menschenrechtsverstöße durch Frauenhandel und Zwangsprostitution, die Tag für Tag in Deutschland begangen werden, auch nach der WM von einer breiteren Öffentlichkeit und auf einem höheren Niveau diskutiert werden können.
Das Ziel, ein bundesweites Netzwerk von Frauenorganisationen zu schaffen, hat auch auf Landesebene seinen Niederschlag gefunden. Wir haben auf Landesebene verschiedene Bündnisse, die sich dafür einsetzen: das Netzwerk „Stoppt Zwangsprostitution“ – alle evangelischen und katholischen Frauenorganisationen, Privatwirtschaft und Stiftungen unter der Trägerschaft von „Frauenrecht ist Menschenrecht“ – und der Landesfrauenrat sehen es als vordringliche Aufgabe an, während der Fußball-WM 2006 gezielte Aktionen zum Schutz der Frauen vor Zwangsprostitution und zur Erhellung dieses kriminellen Dunkelfelds durchzuführen.
Die so genannte Freierkampagne stellt einen wichtigen Baustein für die Arbeit der Strafverfolgung dar. Die Kampagne zur Freiersensibilisierung und gegen Zwangsprostitution hat nicht zum Ziel, Prostitution zu kriminalisieren, sondern das Ziel ist, Frauen in Zwangslagen zu helfen. Es geht auch nicht um eine Kampagne gegen den Fußball oder seine Fans. Vielmehr soll anlässlich des großen Ereignisses auf die begleitenden eklatanten Menschenrechtsverletzungen aufmerksam gemacht werden. Vielen Freiern ist oft gar nicht bewusst, welche Ausmaße die Zwangsprostitution inzwi
schen erreicht hat. Sie müssen Verantwortung für die misshandelten und geschundenen Frauen übernehmen und auf Anzeichen der Zwangsprostitution achten: Sind Frauen verletzt, sind sie eingeschüchtert, verstehen sie überhaupt die Sprache? Es gibt genug Anzeichen bei Frauen, die sich in Zwangslagen befinden. Ich glaube, es ist wichtig, Freiersensibilisierung zu betreiben, um dieses Thema aus der Tabuzone zu holen und es in der Öffentlichkeit zu diskutieren.
Ich denke, wir müssen jede Möglichkeit zur Aufklärung und Verhinderung sowie zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit nutzen und unterstützen, um den Machenschaften der organisierten Kriminalität den Nährboden zu entziehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, man kann leider nicht sagen, dass Baden-Württemberg auf diesem Feld jetzt vorangeht. Denn in Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Berlin haben die jeweiligen Landtage schon einstimmig beschlossen, die Kampagne „WM 2006 – Rote Karte gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution“ zu unterstützen. Daher freue ich mich, dass wir auch in Baden-Württemberg diesen Antrag einstimmig beschließen werden.
Danke.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich finde es gut, dass wir heute Morgen zu Beginn des zweiten Plenartags über das wichtige Thema „Älterwerden in Baden-Württemberg“ diskutieren. Auch wir halten dieses Thema für sehr wichtig und haben deshalb im letzten Jahr zur Umsetzung des Landesprogramms „Ältere Generation im Mittelpunkt“ eine Große Anfrage an die Landesregierung gestellt, die in der Demografie-Enquete diskutiert wurde.
Herr Kollege Seimetz hat zu Anfang angeführt, dass sich das Verhältnis der Generationen in diesem Land verschiebt, dass wir zum einen in Baden-Württemberg immer mehr ältere Menschen haben und dass zum anderen die Alten immer älter werden.
Diese Aspekte betreffen alle Politikfelder. Das ist ein Querschnittsthema von der Stadtentwicklungsplanung und dem Thema Mobilität über Weiterbildungsangebote für ältere Menschen, Möglichkeiten des bürgerschaftlichen Engagements, den Übergang vom Berufsleben in den so genannten Ruhestand bis hin zur Frage, wie wir im Alter wohnen wollen, wie in Baden-Württemberg die Pflegestruktur aussieht. Das geht aber auch bis hin zu den Fragen nach dem Ausbau der Hospizbewegung und der Palliativmedizin. Aber egal, welches Thema wir im Blick haben: Wir müssen uns an dem Kernanliegen älterer Menschen und damit an einem grundlegenden politischen Ziel orientieren, nämlich älteren Menschen ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben in Eigenverantwortung zu ermöglichen.
Auch das im Februar 2004 von der Landesregierung initiierte Landesprogramm „Ältere Generation im Mittelpunkt“ beschreibt dies als vorrangiges Ziel. Wir sehen jedoch ein eindeutiges Defizit zwischen Theorie und Praxis. Ich will hierzu einige Punkte aufzählen.
Erstes Thema: neue Wohnformen. Wir haben in BadenWürttemberg nach wie vor ein zu starres Heimrecht und Heimgesetz,
die der Entwicklung neuer, wunschgerechter Wohnformen für ältere Menschen entgegenstehen. Um neue Wohnformen wie zum Beispiel betreute Wohngruppen zu ermöglichen, müssen die starre Fachkraftquote sowie die bauliche Ausstattung flexibler gehandhabt werden können.
Herr Kollege Noll, wir halten daran nicht starr fest. – Wir brauchen für ambulante Wohngruppen und Seniorenwohngemeinschaften flexible Regelungen, zum Beispiel, um Modelle der Mehrgenerationenhäuser zu fördern.
Umfragen bestätigen immer wieder, dass es der Wunsch der meisten alten Menschen ist, so lange wie möglich in ihrem vertrauten Umfeld zu verbleiben. Die meisten älteren Menschen wollen zu Hause gepflegt werden. In Baden-Württemberg stagniert jedoch – so die Antwort auf unsere Große Anfrage – seit dem Abschluss des Modellversuchs der Ausbau ambulanter geriatrischer Reha-Angebote. Insgesamt weist der ambulante Bereich erhebliche Defizite auf, die vielerorts von fehlenden niedrigschwelligen Angeboten bis zur fehlenden Kompetenz in der geriatrischen Grundversorgung reichen.
Wir brauchen einen Ausbau der Hilfsstrukturen für Demenzkranke. In Baden-Württemberg leben zurzeit ca. 140 000 Menschen mit Demenzerkrankungen. Experten gehen davon aus, dass diese Zahl dramatisch steigen wird. Neben den Auswirkungen, die diese Krankheit für die Betroffenen selber hat, stellt sich auch eine große Herausforderung für die Pflegenden und die Angehörigen. Dieser Personenkreis braucht Unterstützung, vor allem in Form von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten.
Ich zitiere aus dem Landespflegeplan von 2000:
Die Entwicklung demenzieller Erkrankungen stellt eine der größten Herausforderungen für Familien und Angehörige ebenso wie für die professionellen Dienste im Bereich der Altenhilfe dar.
Dieser Erkenntnis steht nun die Tatsache gegenüber, dass die Mittel für die niedrigschwelligen Betreuungsangebote für Demenzkranke ab dem Jahr 2005 eingefroren sind. Das bedeutet, dass insgesamt etwa 230 bis 250 niedrigschwellige Betreuungsangebote hier im Land finanziert werden können, aber für den immens steigenden Bedarf keine weiteren Mittel vorgesehen sind.
Kollege Seimetz, da frage ich mich: Welche Konzepte, welche Vorstellungen haben Sie, haben die Regierungsfraktionen, um dem betroffenen Personenkreis auch in Zukunft die Unterstützung zukommen zu lassen, die diese Menschen benötigen?
Der letzte Punkt, den ich in der ersten Runde ansprechen möchte, ist das Thema Pflegeplanung. Wir brauchen eine Planung der Pflegeinfrastruktur, die sich vornehmlich an den Wünschen der älteren Menschen orientiert und nicht in erster Linie an der Nachfrage und der Inanspruchnahme von Pflegeheimplätzen. Wir meinen, dass diese Art von Planung überholt ist. Wir wollen eine Pflegeplanung aus einem Guss. Das heißt, die Trennung zwischen ambulanter und stationärer Pflege muss sowohl auf der kommunalen wie auf der Landesebene in der Planung aufgehoben werden.
Eine solche Planung beschränkt sich nicht nur auf eine Bestandsaufnahme, Kollege Scheuermann,
sondern ist zukunfts- und handlungsorientiert. Eine vorausschauende Altenpolitik in Baden-Württemberg sieht auf jeden Fall anders aus als die Konzepte, die wir von der Landesregierung im Augenblick vorgelegt bekommen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Einige Punkte muss man, glaube ich, hier klarstellen. In der Diskussion hat niemand das Thema Alter nur unter defizitären Anzeichen diskutiert. Hier hat auch niemand das Thema „Älterwerden in Baden-Württemberg“ madig gemacht. Aber es muss doch die Aufgabe der Opposition sein, nicht alles schönzureden – das machen Sie von den Regierungsfraktionen –, sondern auch darauf hinzuweisen, wo die Schwachstellen sind. Das machen wir hier auch.
Niemand redet hier der Superprofessionalität das Wort. Sowohl die Kollegin Altpeter als auch ich haben ausgeführt, dass wir in Zukunft, wenn wir von bürgerschaftlichem Engagement reden, einen Mix aus Professionalität und Menschen brauchen, die bereit sind, ehrenamtlich zu arbeiten.
Nichts anderes habe ich gesagt.
Thema niedrigschwellige Dienste im Bereich der Demenzkranken: Sie sagen, Sie hätten nicht gekürzt. Sie haben die Mittel ab 2005 eingefroren.
Ich habe es vorhin gesagt: Die Zahl der Demenzkranken wird in Zukunft zunehmen, und dadurch wird natürlich auch der Bedarf an Menschen steigen, die Demenzkranke pflegen. Das heißt, wir brauchen unterstützende, helfende Angebote für diese Angehörigen. Jetzt sind die Mittel auf dem Stand von 2005 eingefroren. Der Bedarf wird aber zunehmen. Das heißt, wir brauchen Konzepte, Ideen und letztendlich mehr Geld, um diese ehrenamtlich Betreuenden zu unterstützen. Da fehlen die Konzepte; dazu habe ich nichts gehört.
Zweiter Punkt: Pflegeinfrastruktur. Sie haben den Auftrag erteilt, ein Umstiegsszenario für die Pflegeheimförderung zu entwickeln. 2010 will das Land aus der Pflegeheimförderung aussteigen. Jetzt herrscht vor allem bei den Trägern eine große Unsicherheit, weil sie nicht wissen, wie es weitergeht. Es kann nicht sein, dass sich das Land aus der Pflegeheimförderung verabschiedet, indem es alle Investitionsmittel einstellt. Ich frage mich schon: Wie geht es weiter?
Ist es nicht sinnvoll, die Mittel zukünftig auf die Personen zu zentrieren,
also personenzentrierte Budgets zu entwickeln, das heißt einen Umstieg von einer Objektförderung auf eine Subjektförderung zu erreichen? Das kann aber nicht von heute auf morgen passieren, Kollege Noll,
und deshalb fordern wir die Landesregierung auf, Öffnungsklauseln zuzulassen, damit wir dies in Modellvorhaben ausprobieren können.
Ich spreche ja jetzt nicht die FDP/DVP allein an. Denn die FDP/DVP bewirkt in der Landesregierung auch nicht so sehr viel. Das hat man in den letzten fünf Jahren gemerkt,
Kollege Noll. Kollege Seimetz hat alles aufgezählt, was das Land gerade macht, aber was fehlt, sind die Antworten auf die Fragen der Zukunft, auf die Fragen, wie eine vorausschauende Altenpolitik aussieht. Was tun Sie, um neue Wohnformen zu ermöglichen, und wie geht es mit der Pflegeheimförderung weiter? Sie haben alles aufgezählt, aber keine Antworten gegeben.
Deshalb sage ich unter dem Strich: Eine vorausschauende Altenpolitik für Baden-Württemberg sieht tatsächlich anders aus.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Kindergartengesetzes enttäuscht nicht nur in Bezug auf die Regelung zum Kopftuch, sondern auch in Bezug auf die Regelung für Kindertageseinrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet.
Kindertageseinrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet sind übrigens nicht bloß Waldorfkindergärten, sondern auch Waldkindergärten und vor allem auch Betriebskindergärten.
Die Elterninitiativen auch. Danke schön, Frau Berroth.
Sie haben das Dilemma vorhin schon angesprochen. Den einen geht dieser Gesetzentwurf zu weit, den anderen nicht weit genug. Uns geht der Gesetzentwurf nicht weit genug. Der Gesetzentwurf regelt die Kostenerstattung für Kindertageseinrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet auf eine völlig unzureichende Art und Weise.
Der jetzt von den Regierungsfraktionen eingebrachte Gesetzentwurf ist die Fortsetzung der mit der Kommunalisierung der Kindertageseinrichtungen begonnenen Schlechterstellung der Kindergärten mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet.
Durch das jetzt geltende Kindergartengesetz werden in Kindergärten mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet Gruppen nicht mehr in die Bedarfsplanung aufgenommen, und es wird auf eine freiwillige Förderung durch die Gemeinden verwiesen. Dies steht in § 8 Abs. 2 sowohl des alten als auch des neuen Gesetzes. Das heißt, diese Regelung ist übernommen worden und bringt für die Problemfälle überhaupt keine Verbesserung.
Herr Kollege Haas, die Zuschussregelung ist nach wie vor eine Ermessensentscheidung.
Herr Kollege Wieser, reden Sie einmal mit den Einrichtungen bei Ihnen im Wahlkreis und fragen Sie dort einmal nach, warum sie unzufrieden sind. Die Zuschussgewährung wird von einer Ermessensentscheidung der Standortgemeinde abhängig gemacht, die sie nur als Ausnahme zulässt. Damit die Tätigkeit der freien Träger mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet weiterhin möglich ist, müsste zumindest die in § 8 Abs. 2 vorgesehene Kannbestimmung in eine Sollbestimmung geändert werden.
Herr Kollege Noll, dies betrifft vor allem freie Träger, nicht die kommunalen und kirchlichen Träger. Will man die Pluralität der Einrichtungen unterstützen, muss man in der Tat schauen, dass die freien Träger keine Schlechterstellung erleben. Daher führt die geltende gesetzliche Regelung nicht dazu, dass die Schlechterstellung, die durch die Kommunalisierung der Kindergartenförderung für die freien Träger entstanden ist, zurückgenommen wird – überhaupt nicht, in keinem Fall.
Frau Berroth, ich kann im Gegensatz zu Ihnen lesen. Ich zitiere Ihnen aus einigen Briefen, die ich bekommen habe. Mitte Januar hat der Paritätische Wohlfahrtsverband die Mitglieder des Sozialausschusses angeschrieben. Da werden wahrscheinlich auch Sie dabei gewesen sein. Ich zitiere daraus:
Ein Kostenausgleich für Einrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet ist dann angemessen, wenn diese Kindergärten nicht anders behandelt werden als andere Kindergärten, die in die gemeindliche
Bedarfsplanung der Wohngemeinde aufgenommen sind, und wenn alle Kinder Anspruch auf die gleiche Finanzierung ihres Kindergartenplatzes haben.
Die Ausnahmeregelung muss gestrichen werden – es steht immer noch „kann“ und nicht „sollte“ drin – und durch einen Rechtsanspruch gegenüber der Wohnortgemeinde auf einen platzbezogenen Zuschuss in Höhe von 63 % ersetzt werden, wie wir es in unserem Gesetzentwurf fordern.
Jetzt möchte ich noch einmal auf die Ängste des Städtetags zu sprechen kommen, von denen wir ja in dessen Stellungnahme lesen konnten. Der Städtetag hat die Befürchtung, dass eine solche Regelung zahlreiche neue Angebote hervorrufen würde. Ich frage mich jedoch: Was heißt das denn? Heißt das, dass kommunale und kirchliche Kindergärten zukünftig als „closed shop“ verstanden werden?
Es ist doch schade für das Kinderland Baden-Württemberg, wenn es keine Pluralität mehr gibt. Auch die von Ihnen, von den Regierungsfraktionen behauptete Verbesserung durch die Verpflichtung der Gemeinden zur Zahlung von Pauschalen erweist sich im Endeffekt nur als Scheinlösung, da die Verschlechterung, die es seit der Kommunalisierung eben gibt,
nicht zurückgenommen wurde.
Kollege Haas, Sie haben bei der letzten Sitzung darauf hingewiesen, dass die erhöhten Beiträge für Eltern von Kindern, die Waldorfeinrichtungen besuchen, ja kein Problem seien.
So ähnlich haben Sie sich ausgedrückt. Mein Gedächtnis ist sehr gut und funktioniert wahrscheinlich besser als Ihres, Kollege Wieser.
Ich wollte Ihnen nur Folgendes sagen: Wenn Sie die Betriebskosten eines solchen Waldorf-, Wald- oder Betriebskindergartens einmal berechnen, dann sehen Sie, dass die Elternbeiträge in diesen Einrichtungen ca. 190 € im Monat betragen. Das ist doppelt so viel, wie jeder normale Kindergartenplatz monatlich kostet.
Kollege Scheuermann, ich kann Ihnen das nachher vorrechnen. – Das heißt, dass dieser Gesetzentwurf die Probleme nicht löst. Er ist zu kurz gesprungen.
Einen Brief der IHK Baden-Württemberg möchte ich Ihnen nicht vorenthalten, und ich möchte abschließend noch daraus zitieren, Kollege Wieser:
Wir bitten Sie, darauf zu achten, dass die Bedürfnisse berufstätiger Eltern und ihrer Arbeitgeber im Gesetz berücksichtigt werden.
Ganz wichtig ist auch, dass die Rechtsverordnung zur Bestimmung der Ausgleichszahlungen zwischen den Kommunen so gestaltet wird, dass Eltern nicht mehrere Hundert Euro im Monat zahlen müssen.
Anderenfalls verpufft die Gesetzesänderung auf dem Verwaltungsweg.
Genau das wird passieren, weil die Elternbeiträge 190 € monatlich betragen werden
und sich das niemand leisten kann, Kollege Wieser.
So viel zu Ihrem Gesetzentwurf. Wir werden ihn ablehnen.
Ich habe noch viereinhalb Minuten. Das reicht mir.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die grüne Haltung zum Kopftuchverbot hat sich – auch wenn wir einen Änderungsantrag eingebracht hatten, der im Sozialausschuss abgelehnt wurde – nicht verändert. Unsere Haltung unterscheidet sich immer noch fundamental von der Haltung von CDU und FDP/DVP sowie auch gravierend von dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion.
Die Regierungsfraktionen sehen in ihrem Gesetzentwurf wie auch schon im Schulgesetz ein generelles Verbot vor, was dazu führt, dass zum Beispiel 30 Erzieherinnen in Stuttgart, die bisher problemlos gearbeitet haben, gekündigt werden muss, wenn sie bei ihrer Arbeit weiterhin ihr Kopftuch tragen wollen.
Dies soll geschehen, ohne dass es irgendwelche Schwierigkeiten oder Differenzen im Vorfeld gab. Im Gegenteil, solche Erzieherinnen sind für den Integrationsprozess und für eine Erziehung hin zur Toleranz geradezu wichtig.
Wir halten die Radikallösung der CDU und der FDP/DVP auch für verfassungswidrig – ebenso wie das Kopftuchverbot im Schulgesetz. Nach unserer Rechtsauffassung wird, Herr Kollege Kleinmann, die Religionsfreiheit der kopftuchtragenden Muslima in verfassungswidriger Weise zurückgedrängt, und das in Fällen, in denen die Frauen nicht missionieren oder provozieren, sondern ordentliche Arbeit leisten.
Sie leisten ordentliche Arbeit, allerdings tragen sie dabei ein Kopftuch.
Einfach so. Genauso wie manche eine Halskrause um den Hals tragen, tragen andere ein Kopftuch.
Ja, das ziehe ich zurück.
Ja.
Kollege Hoffmann, wenn es zu einer Anhörung kommt, dann hat es im Vorfeld Schwierigkeiten gegeben, das heißt, da haben sich Eltern oder Kinder beschwert. Dann liegen Vorfälle vor, und genau zu diesen Vorfällen erfolgen dann Anhörungen. Das hat nichts mit Fragen nach der Gesinnung, zum Beispiel nach der Einstellung zur Homosexualität, zu tun, sondern da gibt es ganz konkrete Vorfälle im Kindergarten oder in der Schule.
Da gibt es ganz konkrete Vorkommnisse, und diese Vorkommnisse werden diskutiert. Das ist wirklich etwas ganz anderes.
Ich weiß nicht, wo das schon praktiziert wird.
Aber das ist auch kein Gegenargument; das ist eher ein Totschlagargument. Denn wenn wir in Baden-Württemberg nur das machen würden, was woanders schon praktiziert wird,
dann würden wir viele andere Dinge auch nicht machen.
Jetzt komme ich zum Gesetzentwurf der SPD. Auch diesen halten wir für rechtlich bedenklich.
Zunächst ist anzuerkennen, dass die SPD in Bezug auf die Praktikabilität einer Einzelfallprüfung offenbar gelernt hat. Beim Schulgesetz waren Sie ja noch anderer Meinung,
als wir ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt im Rahmen einer Einzelfallprüfung vorgeschlagen haben.
Wenn es damit nichts zu tun hat, dann verstehe ich nicht, warum. – Aber jetzt legen Sie selbst diese Konstruktion zugrunde.
Ihre Begründung, die kommunale Selbstverwaltungsgarantie verlange dies, halten wir für falsch. Die Selbstverwaltungsgarantie gilt im Verhältnis der Gebietskörperschaften untereinander. Sie führt jedoch nicht zu anderen Abwägungen im Verhältnis zur kopftuchtragenden Grundrechtsträgerin.
Auch im SPD-Entwurf, Kollege Birzele, wird der Religionsfreiheit der kopftuchtragenden Erzieherin nicht in verfassungsrechtlich gebotener Weise Rechnung getragen.
Sie wollen, dass die Kommunen in Fällen, in denen die Erzieherin nur ihr Kopftuch trägt – –
Gern.
Lieber Kollege Birzele, wir sind genauso, wie Professor Jestaedt sich bei unserer Anhörung ausgesprochen hat, der Auffassung, dass die Kommune das Kopftuchtragen erlauben muss.
Das hat Professor Jestaedt so gesagt.
Das können Sie nachlesen.
Das steht in dem Gutachten. Das finden Sie bei uns auf der Homepage.
In einem Fall, in dem die Neutralitätspflicht nicht verletzt wird, ist das Ermessen der Kommune auf null reduziert – so Professor Jestaedt von der Universität Erlangen.
Ja, ich komme zum Ende und werde jetzt meinen Schlusssatz formulieren.
Die Fraktion GRÜNE steht dazu, grundsätzlich das Tragen eines Kopftuchs für erlaubt zu halten – eine Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt –, und deshalb lehnen wir das generelle Verbotsgesetz der CDU und der FDP/DVP ab, aber auch den Gesetzentwurf der SPD, die sich für ein Verbotsgesetz mit Erlaubnisvorbehalt ausgesprochen hat.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Was lange dauert, liegt nun endlich vor: der Gesetzentwurf der Landesregierung als Grundlage für ihr neues Krebsregister. Dies wurde in der Tat höchste Zeit, denn die Neukonzeption wurde bereits vor anderthalb Jahren beschlossen, und das alte Krebsregister wurde vorschnell zum 31. Juli 2004
ohne Zwischenlösung aufgelöst. Das heißt, von diesem Zeitpunkt bis heute gibt es keine landesweite Erfassung der Da
ten mehr. Es ist nach wie vor offen, wie die seitdem nicht mehr gemeldeten und landesweit dokumentierten Daten rückwirkend erfasst werden und in das neue Register eingehen sollen.
Krebs ist nach den Herz-Kreislauf-Erkrankungen die zweithäufigste Todesursache in Deutschland. Nach Schätzungen des Robert-Koch-Instituts erkranken jährlich ca. 400 000 Menschen neu an Krebs. Im Jahr 2003 starben mehr als 210 000 Menschen an Krebs. Das heißt, der Kampf gegen diese Krankheit muss daher auch innerhalb der Gesundheitspolitik Priorität haben.
In der nun vorgelegten Form soll das Krebsregister sowohl epidemiologische als auch klinische Daten erfassen und die Krebstherapien ausweiten. Die Schaffung eines landesweiten klinischen Krebsregisters unter Beibehaltung der epidemiologischen Register ist erfreulich, schafft dies doch die Möglichkeit, Informationen über den Verlauf von Krebstherapien zu erhalten. Offen bleibt jedoch die Frage, wie der Datenrückfluss an die Behandlerinnen von Tumorpatientinnen erfolgen soll, damit der Arzt oder die Ärztin die Bewertung der Qualität seiner bzw. ihrer Behandlung erfährt und unter Umständen auch Verbesserungen bei der Therapie vornehmen kann. In dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf ist eine Rückmeldung nur im Rahmen von Qualitätskonferenzen und einrichtungsbezogen vorgesehen.
Jetzt verweise ich auch noch einmal auf das Statement der ATO, das die Kollegin Haußmann vorhin schon vorgetragen hat, und ich verweise auch noch einmal darauf, Kollege Noll, dass diese Jahrestagung am 11. November 2005 stattgefunden hat
und das Statement sowie die Forderungen vom 11. November 2005 stammen.
Bei dieser Podiumsdiskussion waren leider nur die Kollegin Haußmann von der SPD und ich vertreten. Ansonsten hätten wir ja auch schon im November darüber diskutieren können.
Wir begrüßen ausdrücklich die Einführung einer Meldepflicht. Wir haben eine solche Meldepflicht immer gefordert. Nicht zuletzt hat das alte Krebsregister auch an einer mangelnden Meldebereitschaft gelitten.
Wir stimmen diesem Gesetzentwurf zu. Ich denke, dass in der nächsten Legislaturperiode Zeit ist, dieses Gesetz zu evaluieren und, wenn nötig, an der einen oder anderen Stelle nachzubessern.
Danke schön.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich in der mir von meinem Kollegen Oelmayer übrig gelassenen Redezeit
noch ein paar Bemerkungen zum Gesetzentwurf der SPD zur Änderung der Abgeordnetenentschädigung machen.
Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion greift nur einen Bestandteil der Reform der Abgeordnetenentschädigung auf,
und zwar die Vorschläge der Kommission zu den Inkompatibilitätsregelungen, und geht dabei weiter, als es die Kommission vorgeschlagen hat.
Wir begrüßen die Vorschläge der Kommission, dass in Zukunft weder Landräte noch Oberbürgermeister noch Beigeordnete im Landtag vertreten sein sollten und auch nicht Erste Landesbeamte, Schulleiterinnen und Schulleiter sowie die Vorstandsmitglieder und leitenden Angestellten von Unternehmen mit Landesbeteiligung.
Was uns aber fehlt, ist die große Reform, der große Wurf zur Änderung der Abgeordnetenentschädigung. „Kein Tabu“, hat Ministerpräsident Oettinger in Interviews oft gesagt, wenn es um die Frage der Neugestaltung und Transparenz der Abgeordnetenentschädigung ging. In seiner Regierungserklärung hat er dann erklärt, zur Offenheit gehöre auch Ehrlichkeit. Er bezog dies allgemein auf die Altersvorsorge im öffentlichen Dienst und führte aus, private Vorsorge werde immer wichtiger, um die kollabierenden Pensionskassen zu entlasten.
Genau das wollen wir: Transparenz, Offenheit und Ehrlichkeit. Das bedingt einen Systemwechsel der Abgeordnetenentschädigung hin zur Bruttodiät und die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat, einen Verzicht auf steuerfreie Pauschalen und eine eigenständige Altersvorsorge der Abgeordneten, die dann wie alle anderen Menschen in BadenWürttemberg auch selbst für ihr Alter vorsorgen müssen. Dies würde in der Tat jener Ehrlichkeit entsprechen, die Ministerpräsident Oettinger wahrscheinlich meint.
Aber auch hier zeigt sich, dass sich die CDU mit ihrem Ministerpräsidenten darin gefällt, Ankündigungen zu machen, um den Rest dann auszusitzen. Es wurden keine Entscheidungen getroffen; das Thema wurde nicht einmal auf die Tagesordnung genommen.
Das hat nichts mit „übers Knie brechen“ zu tun. Der Bericht der Diätenkommission war für Oktober angekündigt und ist im Dezember vorgelegt worden. Der CDU ist es nicht einmal der Mühe wert, sich mit dem Bericht noch in dieser Legislaturperiode auseinander zu setzen. Das heißt, Sie sitzen dieses Thema aus. Das ist ein Armutszeugnis und zeigt mir, dass Sie eigentlich gar kein Interesse haben, sich mit einem Systemwechsel, mit einer Änderung der Abgeordnetenentschädigung zu beschäftigen.
Das zeigt sich auch daran, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass der Präsident nicht einmal in der Lage war, in dieser Legislaturperiode ein Spitzengespräch zum Thema „Ergebnisse der Diätenkommission“ anzuberaumen.
Das gilt übrigens auch für den Koalitionspartner FDP/DVP.
Ich habe schon einmal erwähnt, dass sich die stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Frau Berroth, noch im vergangenen Juni in der Presse für eine zügige Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung stark gemacht hat, bei der die Mandatsträger höhere Diäten bekommen, dafür selbst für
ihre Altersversorgung aufkommen und auf steuerfreie Pauschalen verzichten müssen.
Jetzt hört man aber nichts davon, dass Sie sich dafür einsetzen, dass man in dieser Legislaturperiode noch darüber diskutiert.
Gäbe es jetzt nicht den Gesetzentwurf der SPD, hätten wir keine Gelegenheit gehabt, hier im Parlament über eine Neuregelung zu diskutieren.
Vielleicht hängt das tatsächlich damit zusammen, dass, wie Herr Kleinmann gesagt hat, Sie jetzt auch einen Landrat haben, Herrn Brodbeck, der im Ortenaukreis für Sie kandidiert. – So viel zum Thema Glaubwürdigkeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir Grünen sehen unsere Argumente für einen Systemwechsel hin zur Bruttodiät durch den Bericht der Diätenkommission nicht entkräftet. Die Bruttodiät wurde mit wenig überzeugenden Argumenten abgelehnt. Wir begrüßen die Vorschläge der Kommission zu den Inkompatibilitätsregelungen. Das ist uns aber zu wenig. Deshalb werden wir zur nächsten Sitzung einen Entschließungsantrag vorlegen, der eine grundsätzliche Reform der Abgeordnetenentschädigung regelt.
Danke.
Auch wir von den Grünen begrüßen diese Organisationsreform und stimmen dem Ausführungsgesetz zu.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion GRÜNE begrüßt den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes. Er ist längst überfällig. Wir sind froh, dass nach über acht Jahren – das Bundesgesetz wurde bereits 1997 verabschiedet – nun endlich auch in BadenWürttemberg ein entsprechendes Ausführungsgesetz vorliegt, das die Einführung von Transplantationsbeauftragten verbindlich regelt.
Die Kollegin Haußmann hat angedeutet, dass gesetzliche Regelungen allein nicht ausreichen. Nur wenige Menschen in Baden-Württemberg besitzen einen Spenderausweis, und in 80 % der Fälle muss die Entscheidung über die Organentnahme durch die Angehörigen getroffen werden. Das heißt, wir brauchen beim Thema Organspende eine bessere Öffentlichkeitsarbeit. Man muss die Leute dafür sensibilisieren. Wir brauchen sachliche Aufklärung. Wir brauchen Informationskampagnen.
Daher sollten sich alle Abgeordneten, die noch keinen Organspendeausweis haben, einen Ruck geben und einen Antrag für einen solchen Ausweis ausfüllen.
Danke.
Man kann sich einen solchen Antrag auch beim Kollegen Hoffmann abholen.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz ist begrüßenswert. Mit ihm wird die historisch begründete Beschränkung der Pflichtmitgliedschaft in der Bayerischen Apothekerversorgung auf in Apotheken oder wissenschaftlichen Anstalten tätige Apothekerinnen und Apotheker zugunsten der Gleichbehandlung aller Angehörigen dieses Berufsstandes aufgegeben, so, wie es bei nahezu allen anderen berufsständischen Versorgungseinrichtungen der Fall ist.
Mit dem Gesetz wird die Zugehörigkeit der Apothekerinnen und Apotheker, der Apothekerassistentinnen und -assistenten und der Pharmaziepraktikantinnen und -praktikanten des Landes Baden-Württemberg zur Bayerischen Apothekerversorgung geregelt.
Die Fraktion GRÜNE stimmt diesem Gesetzentwurf zu.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben bei der Ersten Beratung relativ ausführlich über das Thema „Rauchfreie Schulen“ diskutiert. Die Fakten liegen auf dem Tisch. Man muss sie heute nicht mehr alle wiederholen.
Trotz aller freiwilligen Maßnahmen, Aufklärungs- und Präventionsangebote ist der Nikotinkonsum an den Schulen gestiegen und das Einstiegsalter besorgniserregend gesunken. Deshalb muss gehandelt werden, weil die bisherigen Maßnahmen und Konzepte das zunehmende Rauchen nicht verhindern konnten.
Nur ein umfassendes Bündel von gesetzlichen und präventiven Maßnahmen kann zum Erfolg führen. Zu diesem Bündel gehören sowohl die Verstärkung der Prävention und der Aufklärungsarbeit an den Schulen und im Elternhaus als auch eine Änderung des Schulgesetzes, wonach ein Rauchverbot für alle an der Schule Beschäftigten – Lehrkörper und Schülerschaft – gilt.
Dass ein Rauchverbot allein das Problem nicht löst, ist klar. Das hat auch niemand behauptet. Aber es ist ein vielversprechendes Instrument. Verbote allein bringen nichts. Aber wenn sie mit Aufklärungs- und Präventionsangeboten einhergehen, dann sind sie in der Tat erfolgversprechend. Das nennt man Policy-Mix. Das heißt, das eine tun und das andere nicht lassen. Was spricht denn dagegen, alle zur Verfügung stehenden Instrumente dafür einzusetzen, dass Jugendliche nicht anfangen zu rauchen?
Gut. – Das Hauptgegenargument, das immer genannt wird, ist, dass die Schüler ja dann den Schulhof verlassen und irgendwo anders rauchen. Dem kann man entgegensetzen: Rauchen jenseits des Schulhofs ist unattraktiv. Das zeigen alle Untersuchungen.
Am Anfang folgen sie noch in Scharen, aber mit der Zeit ist es so, dass sich nur noch die hartnäckigen Raucherinnen und Raucher an einem Platz um die Ecke treffen oder in einer Unterführung stehen. Die Untersuchungen zeigen, dass in rauchfreien Schulen weniger Schülerinnen und Schüler rauchen.
Also, wie gesagt: Die Untersuchungen zeigen, dass Rauchen, wenn ein absolutes Rauchverbot herrscht, unattraktiv ist. Man fängt nicht so leicht damit an, wenn man dafür um die Ecke gehen muss. Nur die Hartnäckigen machen es dann. Auf jeden Fall steigt die Schwelle für Schülerinnen und Schüler, überhaupt mit dem Rauchen anzufangen.
Ich finde, man kann ein generelles schulisches Rauchverbot schon im Schulgesetz verankern; denn Schulen haben ganz klar eine gesellschaftliche Verantwortung und auch die
Chance, einen Beitrag zur Entwicklung zu einer gesunden und rauchfreien Lebensweise zu leisten. Alle Expertinnen und Experten unterstützen das: das Landesgesundheitsamt, der Landeselternbeirat, die Bundeselternkonferenz und viele andere, auch CDU-regierte, Bundesländer.
Noch einmal: Es ist klar, Verbote allein reichen nicht aus. Aber alle freiwilligen Maßnahmen haben bisher versagt. Deshalb müssen wir alle Instrumente nutzen, die wir zur Verfügung haben. Einzelne wird es immer geben, die Verbote missachten, aber trotzdem helfen Verbote, das Rauchen einzuschränken. Es wird ja auch niemand auf die Idee kommen, Geschwindigkeitsbeschränkungen abzuschaffen, weil es Raser gibt, die sich nicht daran halten.
Abschließend: Verbote allein lösen das Problem nicht, aber sie erschweren den ersten Griff zur Zigarette. Deshalb bitte ich Sie erstens, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Zum Zweiten möchte ich Sie daran erinnern, dass wir uns für eine Initiative aussprechen, um ein Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden und nicht nur in Schulen zu erreichen. Das haben wir ja auch in der letzten Sitzung schon angesprochen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz war ja im Vorfeld nicht ganz unumstritten und hat vor allem bei der Landesärzteund der Landesapothekerkammer an einigen Stellen Widerspruch ausgelöst. Gleichwohl halten wir die Gesetzesänderung insgesamt für sachgerecht, insbesondere sowohl im Hinblick auf die Patientinnen- und Patientenrechte als auch im Hinblick auf die gemeinsame Haftung von Kammern und Land bei Voten der Ethikkommission. Deshalb stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben vor genau einem Jahr einen Antrag eingebracht, in dem wir die Landesregierung aufgefordert haben, ein generelles Rauchverbot an Schulen zu erlassen.
Dieser Antrag ist abgelehnt worden mit der Begründung, dass man im Augenblick einen runden Tisch zu diesem Thema eingerichtet habe.
Das heißt, seit ca. einem Jahr wird die Diskussion über rauchfreie Schulen in verschiedenen Gremien in BadenWürttemberg geführt. Ich finde die Diskussion auch gut, weil das Rauchen an der Schule tatsächlich ein Problem ist.
Jetzt habe ich leider vonseiten der Regierungsfraktionen bisher noch kein stichhaltiges fachliches Argument gehört, das dagegen spricht, durch eine gesetzliche Regelung ein Rauchverbot zu erlassen. Das einzige Argument, das aus Ihrer Sicht dagegen sprechen könnte, ist, dass die Forderung von der Opposition erhoben wird und Sie sie deswegen natürlich reflexhaft ablehnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Tatsachen liegen doch auf dem Tisch: Trotz aller freiwilligen Maßnahmen, trotz Präventionsangeboten ist der Nikotinkonsum an den Schulen gestiegen, und das Einstiegsalter ist besorgniserregend gesunken.
Danke schön. – So nimmt der Anteil der Raucherinnen und Raucher, die bereits mit 13 Jahren regelmäßig Zigaretten konsumieren, zu,
wie die Landesregierung in ihrer Stellungnahme zu unserem Antrag ja auch ausgeführt hat. Das Einstiegsalter der Kinder sinkt und liegt inzwischen bei 11,6 Jahren. Bereits jedes dritte Mädchen und jeder vierte Junge im Alter von 15 Jahren greifen zur Zigarette. Die gesundheitlichen Gefahren sind beträchtlich, denn wer mit 15 Jahren anfängt zu rauchen, hat ein dreifach höheres Krebsrisiko als diejenigen, die erst mit 25 Jahren beginnen.
Sie sehen, dass das Rauchen an der Schule zu einem wirklichen Problem geworden ist. Daher müssen wir handeln,
und zwar jetzt und nicht erst in der nächsten Legislaturperiode. Wir müssen handeln, Kollege Fleischer, weil mit den bisherigen Maßnahmen, Konzepten und Präventionsangeboten das Zunehmen des Rauchens nicht verhindert werden konnte.
Das Ziel – im Ziel sind wir uns einig – der rauchfreien Schule muss mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln umgesetzt werden.
Nur ein umfassendes Bündel von gesetzlichen und präventiven Maßnahmen kann zum Erfolg führen. – Herr Kollege Pauli, natürlich gehört auch die Vorbildfunktion dazu.
Wenn Sie darauf anspielen, dass ich selber Raucherin bin, dann halte ich das für ein Argument, das in diesem Augenblick nicht stichhaltig ist,
weil ich mich nicht in einer Schule aufhalte und weil ich während der Schulzeit nie rauchen würde.
Vielleicht können Sie sich einmal eine etwas stilvollere Zwischenfrage überlegen, weil diese Ihrem Stil eigentlich nicht entspricht.
Zu diesem Bündel – –
Mein Gott!
Kollege Zimmermann, Sie werden mich nie verstehen, und wahrscheinlich ist das ganz gut so.
Zu diesem Bündel von Maßnahmen gehören sowohl eine Verstärkung der Aufklärung und der präventiven Maßnahmen als auch eine Änderung des Schulgesetzes, die ein Rauchverbot für alle an der Schule Beschäftigten, für den Lehrkörper und für die Schülerschaft beinhaltet. Die Zeit der runden Tische ist vorbei. Wir brauchen neben den Aufklärungsmaßnahmen ganz klare gesetzliche Regelungen.
Die rauchfreie Schule muss zur Normalität werden und daher auch im Schulgesetz verankert werden. Die bisherigen Verwaltungsvorschriften genügen nicht mehr.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung drückt sich vor einer Entscheidung:
Zwar wollen Sie irgendwie rauchfreie Schulen haben,
aber Sie stellen den Schulen weder zusätzliche Mittel für Prävention zur Verfügung, noch ergreifen Sie gesetzliche Maßnahmen. Das ist halbherzig und inkonsequent.
Genauso inkonsequent und halbherzig ist der Antrag, den Sie heute eingebracht haben. Damit verschieben Sie die Problematik, die Lösung Ihres internen Konflikts auf die nächste Legislaturperiode. Ich finde, Herr Sozialminister Renner hat richtige Worte gesprochen,
indem er sich für ein Rauchverbot nicht nur an Schulen, sondern in allen öffentlichen Gebäuden ausgesprochen hat.
Das muss unser Ziel sein. – Auch im Landtag.
Kollege Zimmermann, die Kollegen aus Ihrer Fraktion und der FDP/DVP-Fraktion haben im Präsidium den Antrag für einen rauchfreien Landtag abgelehnt. Das waren nicht wir.
Ich finde, ein Gesetz, das ein absolutes Rauchverbot an Schulen beinhaltet, kann man in dieser Legislaturperiode noch verabschieden. Da kann man heute dem Gesetzentwurf zustimmen.
Ein Gesetz, das das Rauchen in öffentlichen Gebäuden verbietet, kann man in der nächsten Legislaturperiode gerne verabschieden. Da haben Sie auch uns auf Ihrer Seite, Herr Sozialminister.