Protokoll der Sitzung vom 09.11.2005

(Unruhe – Abg. Blenke CDU zu Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Warum lehnt ihr den Gesetzent- wurf ab? – Glocke der Präsidentin)

Meine Damen und Herren, ich darf um Ruhe bitten.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Lebenspartnerschaftsgesetz,

(Abg. Röhm CDU: Richtig!)

in dem es um eine Verwaltungsvereinfachung bei der Regelung zur Eintragung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften geht. Es geht um eine Verwaltungsvereinfachung; es geht um Entbürokratisierung.

(Widerspruch bei Abgeordneten der CDU)

Das hat – im Gegensatz zu dem, was Frau Berroth gerade sagte – überhaupt nichts mit zusätzlichen Kosten und mehr Bürokratie zu tun.

(Abg. Scheuermann CDU: Ja, doch! – Abg. Heide- rose Berroth FDP/DVP: Allein der Versand der Gesetzesnovelle kostet schon Geld! – Gegenruf des Abg. Junginger SPD: Da können wir gleich aufhö- ren, etwas einzubringen!)

Das Gegenteil ist der Fall.

Das Verfahren zur Eintragung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften soll zukünftig auf kommunaler Ebene geregelt werden. Nach wie vor halten wir das Standesamt für den angemessenen Ort, die Eintragung von Lebenspartnerschaften abzuwickeln. Standesämter sind die kompetenten Behörden, um Personenstandsänderungen vorzunehmen, für traditionelle Eheschließungen wie für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Abg. Oelmayer GRÜNE: Sehr gut!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Ungleichbehandlung, die in der bisherigen Regelung festgeschrieben ist, wonach in den Landkreisen die Landratsämter und in den Stadtkreisen die Kommunen als zuständige Verwaltungsbehörden festgelegt sind, lehnen wir ab. Personenstandsänderungen gehören zu den Aufgaben der Standesämter und nicht zu den Aufgaben der Landkreisverwaltung. Das sehen der Städtetag und der Landkreistag übrigens genauso.

Herr Scheuermann, Sie haben gerade den Gemeindetag zitiert, der das ablehnt. Sie haben aber vergessen, den Städtetag und den Landkreistag zu zitieren, die diesen Gesetzentwurf nämlich befürworten.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Abg. Alfred Winkler SPD: Wer hat jetzt Recht?)

Das befürworten übrigens nicht nur der Städtetag und der Landkreistag, sondern das befürwortet auch der Vorsitzende der Lesben und Schwulen in der Union in Baden-Württemberg.

(Abg. Döpper CDU: Bravo! – Unruhe und Lachen bei der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte einfach aus der „Pforzheimer Zeitung“ zitieren.

(Anhaltende Unruhe bei der CDU)

Ganz cool bleiben, Leute! Ihr habt die LSU bei euch in der Union. Herr Michael Reiss hat bei einem Interview mit der „Pforzheimer Zeitung“ am 25. Oktober 2005 auf die Frage: „Wo sehen Sie auf Landesebene Handlungsbedarf?“,

(Abg. Hillebrand CDU: Nirgends!)

Folgendes gesagt:

Ich denke, man sollte im Zuge der Verschlankung der Verwaltung darüber nachdenken, die Schließung von Lebenspartnerschaften auf die Standesämter zu übertragen.

(Unruhe bei der CDU – Zuruf des Abg. Kretsch- mann GRÜNE – Glocke der Präsidentin)

Meine Damen und Herren, das Wort hat Frau Abg. Lösch.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, diese Diskussion einmal jenseits Ihrer ideologischen Grabenkämpfe zu führen.

(Zurufe von der CDU, u. a. des Abg. Röhm – Ge- genruf des Abg. Alfred Winkler SPD: Das sind „Scheuermannklappen“!)

Es geht um eine Verwaltungsvereinfachung.

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Das ist keine Vereinfachung, sondern eine Verkomplizierung, Frau Kollegin!)

Ich sage schon seit vier Jahren: Es geht nicht um einen Angriff auf Ehe und Familie, weil gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften keinen Angriff auf Ehe und Familie darstellen. Ich weiß nicht, ob Sie das überhaupt jemals kapieren wollen.

(Abg. Röhm CDU: Nein!)

Genau, das hat etwas mit Wollen zu tun. Intellektuell wären Sie dazu bestimmt in der Lage,

(Abg. Blenke CDU: Das ist jetzt aber auch keine Bewerbungsrede!)

aber irgendwie haben Sie das noch nicht ganz verarbeitet.

(Abg. Fleischer CDU: Wenn Sie so unfreundlich sind, machen wir es schon deshalb nicht!)

Herr Kollege Fleischer, vielleicht könnten Sie mit der Intellektualität, die Sie ja haben, noch einmal mit Ihren Kolleginnen und Kollegen darüber reden,

(Abg. Straub CDU: Morgen!)

damit sie dieser Änderung zustimmen.

(Abg. Fleischer CDU: So habe ich es gern!)

Von daher bitte ich Sie, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Abg. Straub CDU: Vielen Dank!)

Das Wort erhält Herr Innenminister Rech.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen, liebe Kollegen! In der ersten Lesung hat der Kollege Kurz – ich darf zitieren – Folgendes gesagt:

Sie wollen mit Ihrem Gesetzentwurf erreichen, dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften dem familienrechtlichen Institut der Ehe gleichgestellt werden,

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Ja, das wäre jedenfalls verfassungsrechtlich zulässig!)

und das wollen wir … nicht.

(Minister Rech)

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Carla Bregenzer SPD: Sie wollen an der Diskriminierung festhalten!)

Wer die Gesetzesmaterialien zu Artikel 6 unseres Grundgesetzes aufmerksam nachliest,

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Artikel 1!)

der weiß, dass die Familie hier im Zentrum steht, und so soll es bleiben. In einer toleranten Gesellschaft darf es doch wohl auch Unterschiede geben.

(Beifall bei der CDU – Abg. Fleischer CDU: So ist es! – Abg. Oelmayer GRÜNE: Ja, ja!)