Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ein in unseren Augen ausgezeichnetes Gesetz der rot-grünen Bundesregierung in Baden-Württemberg umgesetzt wird, kann das aus unserer Sicht nicht von Übel sein.
(Abg. Blenke CDU: Das schließt sich aus, das ist ein Widerspruch in sich: gutes Gesetz und Rot- Grün!)
Das bisher vernachlässigte Stiefkind der Landespolitik, der Naturschutz, kann zu einem umsorgten, geliebten Kind werden, wenn die hehren Ziele, die wir in § 2 dieses Landesnaturschutzgesetzes finden, umgesetzt werden. Ich nenne zum Beispiel den Prozessschutz, das heißt, ungestörte Abläufe der Naturvorgänge in einer natürlichen Dynamik zu erhalten, sowie die Stichworte sparsamer Umgang mit dem Boden, Klimaschutz usw., usw.
Ja. – Das sind wunderbare Zielsetzungen. Wir sind gespannt, ob diesen hehren Grundsätzen dann hinterher auch Taten folgen.
Und nun gibt es Grund zu Hurrageschrei: Es gibt endlich das von uns immer wieder in Anträgen geforderte Großschutzgebiet in Baden-Württemberg – es wird Biosphärengebiet genannt; dagegen haben wir nichts –; denn Sie machen sich lächerlich, wenn Sie die UNESCO-Kriterien nicht beachten. Sie müssen selbstverständlich die Anerkennung der UNESCO erreichen, sonst gehören Sie dem Klub gar nicht an.
Bei den 460 bisher bekannten Biosphärenreservaten sollten wir dabei sein, sonst könnten wir gar nicht richtig dafür
werben. Das soll ja ein Renner werden, von dem auch die Menschen etwas haben sollen und mit dem auch ökonomische Vorteile verbunden sein sollen.
Wenn Sie das alles so planen, kann ich nur sagen: Willkommen im weltweiten Klub der Biosphärenreservate. Kollege Käppeler wird näher darauf eingehen.
Meine Damen und Herren, eines geht aber nicht – und deswegen stimmt auch nicht, wie Herr Kiefl vorher gesagt hatte, dass es 1 : 1 umgesetzt worden wäre –: Nehmen wir zum Beispiel den § 27 des Bundesnaturschutzgesetzes, in dem es heißt, dass die Naturparke großräumige Gebiete sind, welche überwiegend aus Landschaftsschutzgebieten und Naturschutzgebieten bestehen sollen. Doch hier im Land besteht eine ganz andere Definition der Naturparke. Hier besteht ein Bedarf, das anzugleichen.
Und hören Sie endlich auf, immer wieder Ihren ideologischen Widerstand gegen Nationalparke zu erheben! Diese Kategorie ist jetzt in das Gesetz aufgenommen. Jetzt kann man sich auch einmal Gedanken machen, ob man analog zu Bayern dieses wunderbare Instrument verwenden kann, um für die Menschen, das heißt für den Tourismus, für die Landwirtschaft, für die Gastronomie etwas zu erreichen, was allen nützt, auch der Natur.
In Baden-Württemberg gibt es genügend Möglichkeiten, einen geeigneten Bereich zu finden, wo ein Nationalpark entstehen kann.
Auch die Landwirtschaftsklausel wurde nicht 1 : 1 umgesetzt. Darauf werde ich im Ausschuss noch eingehen. Sie haben da gewisse Abstriche gemacht. Das werden wir noch thematisieren.
Die freie Handelbarkeit beim Ökokonto – zeitlich und räumlich – schafft Schwierigkeiten, meine Damen und Herren, das wissen Sie. Es schafft vor allem bei der Kontrolle Schwierigkeiten. Auch das muss im Ausschuss genau diskutiert werden.
Es könnte nämlich sein, dass die Ballungsräume weiter zuwachsen, weil man überall in anderen Landstrichen Kompensationsgelände sucht. Das wäre nicht gut.
Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass Landschaftsplanung in irgendeiner Weise verbindlich sein sollte. Auch das ist im Gesetz nicht geregelt.
Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass vom Minister schöngeredet wurde: Die Situation im Land ist eben nicht so, wie Sie es dargestellt haben. Das können wir miteinander bedauern. Es findet nach wie vor ein Artenschwund statt. Es findet eine Zerschneidung noch unzer
schnittener Lebensräume statt. Wir sollten uns gemeinsam bemühen, die Situation in unserem Land auf der Grundlage dieses Gesetzes zu verbessern.
Eines möchte ich noch sagen: Auch wenn Sie durch den Bund zum Jagen getragen wurden, ist es schön, wenn man sagen kann: Ein Gesetzentwurf, der hier im Landtag diskutiert wird, bringt – jedenfalls der Gesetzestext; wie das nachher bei der Umsetzung aussieht, lasse ich einmal dahingestellt sein – für den Naturschutz tatsächlich Vorteile. Es ist ein Fortschritt gegenüber dem bisherigen Gesetz.
Das heißt, wir werden zwar entsprechende Änderungsanträge stellen, aber unsere Tendenz ist, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, weil er eine Verbesserung bedeutet.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung stellt eine Anpassung an das 2002 neu gefasste Bundesnaturschutzgesetz dar. Darüber hinaus bedeutet er eine eigenständige, grundsätzliche Modernisierung der Naturschutzgesetzgebung in Baden-Württemberg.
Die FDP/DVP hält die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes in wesentlichen Punkten nach wie vor für falsch. Der damalige Gesetzgeber und die damalige Bundesregierung bevorzugten ordnungsrechtliche Maßnahmen. Dies ist geprägt von dem Motto: Der Bund bestellt, die anderen bezahlen.
Wir wollen Kooperation vor Konfrontation. Naturschutz ist für uns nicht nur eine Bringschuld der Landwirtschaft und der Forstwirtschaft, sondern ein gesamtgesellschaftliches Anliegen.